Glühbirnenverbot und Ökodesign: Brüssel will nachlegen

Mit überarbeiten Vorschriften will die EU-Kommission den Stromverbrauch weiter senken

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In Deutschland mit dem Glühbirnenverbot und der Regulierung von Haushaltsstaubsaugern bekannt geworden, will die EU-Ökodesign-Richtlinie die Hersteller dazu verpflichten, ihre Produkte immer energieeffizienter zu machen.

Mit der Ökodesign- oder ErP-Richtlinie 2009/125/EG beabsichtigt die Brüsseler EU-Kommission, die Hersteller von elektrischen und elektronischen Produkten dazu zu zwingen, ihre Produkte so energieeffizient auszulegen, wie dies einerseits technisch machbar und andererseits auch wirtschaftlich vertretbar ist. Im Ergebnis sollen sich die möglichen Mehrkosten für die optimierten Geräte für den Endverbraucher durch die Reduzierung beim Stromverbrauch ausgeglichen werden.

Aufgrund der im EU-Vergleich hohen Strompreise für private Endkunden in Deutschland können die Verbraucher hierzulande von den Erfolgen der Umsetzung der ErP-Richtlinie deutlich stärker profitieren, als die Verbraucher in anderen EU-Mitgliedsstaaten.

In einem Turnus von etwa vier Jahren werden die in den einzelnen produktgruppen- oder funktions-bezogenen als Verordnung erlassenen Vorschriften und Grenzwerte einer Revision unterzogen, die ermitteln soll, ob sich aufgrund der seit der letzten Untersuchung erfolgten Entwicklung in Markt und/oder Technik weitere Einsparpotentiale ergeben haben. Bei der von der Generaldirektion Energie (DG Energy) in Auftrag gegebenen Revision wird auch untersucht, ob sich in der Folge der derzeit gültigen Vorschriften Umgehungsmöglichkeiten ergeben haben, die dafür sorgen, dass die Verordnung nicht vollständig greift, sondern in der Praxis teilweise oder vollständig umgangen wird.

Aktuell stehen die Verordnung (EC) 1275/2008 zum Thema Standby sowie ihre vier Ergänzung zur Überprüfung an. Die im Juli 2015 begonnene Überprüfungsstudie wird von dem dänischen Beratungsunternehmen Viegand Maagøe A/S durchgeführt und soll im Juni 2016 abgeschlossen sein. Die Revision orientiert sich in der Methodik an den Ökodesign-Vorbereitungsstudien (MEErP), reduziert die einzelnen Verfahrensschritte (Tasks) jedoch, da es sich nicht um eine Erstbearbeitung des Themas handelt.

Wie bei den Studien im Zusammenhang mit der Ökodesign-Richtlinie üblich, ist auch bei der Revision der Standby-Vorschriften beabsichtigt, dass alle relevanten Marktteilnehmer (Stakeholder) ihre Meinungen und Vorstellungen im laufenden Verfahren einbringen können. Die kann entweder als Kommentar zu den einzelnen Tasks per e-Mail erfolgen oder durch Teilnahme an einem Stakeholder Meeting in Brüssel.

Aufgrund des teilweise nur geringen Platzangebots am Veranstaltungsort und der aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlichen verbindlichen Voranmeldung, finden die meisten Stakeholder Meetings dann doch eher als Insider-Treffen statt. Zudem muss jeder teilnehmende Stakeholder seine mit der Reise nach Brüssel verbundenen Kosten selbst tragen, was letztlich dazu führt, dass meist nur Vertreter von Behörden aus den Mitgliedsstaaten, von NGOs oder Unternehmensverbänden, an den Sitzungen in Brüssel teilnehmen.

Vertreter von Verbraucherverbänden sind bei den Stakeholder Meetings eher selten anzutreffen. Dort fehlt es oft nicht nur am entsprechenden Interesse, sondern meist auch am dafür benötigten Budget. Verzichten auch die Vertreter der direkt betroffenen Unternehmen auf eine Teilnahme, so ist es am Ende wenig verwunderlich, wenn eine solche Untersuchung zu nur schwer nachvollziehbaren Ergebnissen führt.

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