Regierung will Asylrecht verschärfen

Nach einem veröffentlichten Entwurf soll mehr auf Dublin III geachtet, Rückführungen vereinfacht und Fehlanreize beseitigt werden

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Oft vergehen Monate, manchmal sogar Jahre, bis ein Gesetz auf ein Problem reagiert oder es kommt auch vor, dass gar nicht reagiert wird oder lasch, siehe zum Beispiel die Diskussionen zu gesetzlichen Regelungen der Bankenaufsicht nach der Finanzkrise. Bei der Flüchtlingskrise ist vieles anders. Gestern war noch Sommermärchen, heute kursiert bereits der Entwurf zu einem neuen Asylgesetz in den Ressorts. Er soll sehr rasch verabschiedet werden.

Als Problem benannt wird, dass Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten überproportional belastet ist, weil es "Ziel einer präzendenzlosen Zahl von Asylbewerbern ist". Die Lösung folgt den Leitlinien, die auch schon im Rat der Europäischen Union grosso modo beschlossen wurden: Dublin III bestärken, Asylverfahren beschleunigen, Rückführungen vereinfachen und beschleunigen, Asylbewerber, die keine Aussichten haben bereits an den Grenzen zurückschicken, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Albanien, dem Kosovo und Montenegro erweitern - und, was im Fall Deutschland besonders diskutiert wurde: "mögliche Fehlanreize, die zu ungerechtfertigten Asylanträgen führen können, beseitigen".

Konkret angesprochen wird hier gleich zu Anfang, dass der Bargeldbedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden soll. Auch soll der Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen für Ankömmlinge aus sicheren Herkunftsstaaten künftig auf bis sechs Monate statt wie bisher drei im Aufnahmelager verlängert werden (es sei denn, ihr Asylantrag wird vorher bewilligt).

Der längere Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen soll die Bearbeitung aussichtloser Asylanträge erleichtern, es soll schneller gehen. Antragsteller, die wegen Dublin III keine Aussichten auf Asyl in Deutschland, sollen damit geordneter und schneller aus dem Land gewiesen werden. Ein Abschiebedatum wird künftig nicht mehr im Voraus mitgeteilt, um "Untertauchen" zu vermeiden.

Personen, die rückgeführt bzw. abgeschoben werden, bekommen künftig nur mehr ein Ticket und Reiseproviant. Wie Pro Asyl kommentiert, werden sie der Obdachlosigkeit ausgesetzt:

Sie sollen nur noch mit einer "Reisebeihilfe zur Deckung des unabweisbaren Reisebedarfs" ausgestattet werden. Sie sollen auch keinen Anspruch auf ein Bett oder ein Dach über dem Kopf haben, auch keinen Anspruch auf medizinische Betreuung. Damit werde eventuellen Anreizen, aus sachfremden Gründen einen Antrag auf Asyl oder subsidiären Schutz zu stellen, entgegengewirkt, heißt es in dem Entwurf vom 14. September.

"Das Asylbewerberleistungsgesetz wird für sie quasi abgeschaltet", kommentiert der SZ-Rechtsfachmann Heribert Prantl.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Prüfung der "Zulässigkeit in Asylverfahren" an Grenzbehörden übertragen werden kann. So könnten künftig Grenzbeamten bereits darüber entscheiden, ob Deutschland für einen Asylsuchenden zuständig ist

Für Flüchtlinge aus Kriegsgebieten und Asylanten mit Aussicht auf Bleiberecht wird im Gegenzug manches erleichtert, so sollen sie schneller an Integrationskursen, insbesondere Deutschkursen teilnehmen und auch weniger Hürden als bisher in den Arbeitsmarkt haben, so werden zum Beispiel auch Beschränkungen für Leiharbeit revidiert.