Doppelchef Weise will Arbeitsagentur und Migrationsamt verzahnen

Flüchtlingsgipfel am Donnerstag

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Am 18. September trat Manfred Schmidt als Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von seinem Posten zurück - angeblich aus nicht näher ausgeführten "persönlichen Gründen", die angesichts der aktuellen Krise nicht bei allen Beobachtern den Eindruck einer glaubwürdigen Begründung machten. Seinen Posten übernahm am Freitag Frank-Jürgen Weise, der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), der sein bisherige Position nicht aufgibt, sondern beide Nürnberger Ämter mit einem Gehalt leiten soll.

In anderen Führungspositionen klagen Manager über eine Stundenzahl, die es rechnerisch unmöglich erscheinen lässt, zwei solche Posten gleichzeitig zu bewältigen. Auf die Frage, ob die beiden Amtsleiterstellen so "lockere Jobs" sind, dass man beide sogar dann auf einmal erledigen kann, wenn es (wie jetzt) brennt, verweist man in Weises Pressestelle lediglich auf die Pressekonferenz, die der diplomierte Betriebswirt und DD-Republikflüchtling mit CDU-Parteibuch am Montagvormittag zusammen mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière gab.

De Maizière und Weise

In ihr kündigten de Maizière und Weise eine Verzahnung der Arbeit der beiden Ämter an, die unter anderem eine "schnittstellenfreie Zusammenarbeit im IT-Bereich", Sprachkurse, "neue Kapazitäten, die nicht unbedingt neue Stellen bedeuten müssen" und "mobile Teams" umfassen soll. Außerdem soll ein halbes Jahr lang analysiert werden, ob es Aufgaben gibt, die Andere besser machen könnten - auch mit Hilfe der umstrittenen Unternehmensberatung McKinsey. Und offene Stellen will man schneller besetzen. Detailliert wird Weise seine "neue Strategie" aber erst nach dem Flüchtlingsgipfel am Donnerstag vorstellen, nachdem er sie der Bundeskanzlerin, den Ministern und Vertretern der Länder unterbreitet hat.

Spekulationen darüber gibt es allerdings jetzt schon: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vermutet beispielsweise, dass sich die Entscheider beim BAMF künftig auf die schwierigen Fälle konzentrieren, die in eine Aufenthaltsbeendigung münden - und dass ihnen die BA diejenigen abnimmt, die gute Aussichten auf eine Anerkennung als Asylberechtigte haben und bei denen eine möglichst schnelle Versorgung mit Arbeit für den Steuerzahler deshalb von Vorteil wäre.

Andere Medien vermuten wegen der Ankündigung der schnelleren Besetzung von Stellen, dass die so genannte "Vorrangprüfung" wegfallen könnte, bei der Arbeitgeber nachweisen müssen, dass kein Bewerber aus der EU ihre offene Stelle haben will. Auf Fragen dazu antwortete de Maizière in der Pressekonferenz ausweichend und erklärte, dass dies Prüfung in jedem Fall für Arbeitssuchende aus den Westbalkanländern beibehalten soll, für die die Bundesregierung einen neuen Einwanderungsweg abseits der Asylantragsstellung öffnen will. Weise äußerte sich zur Vorrangprüfung noch unklarer und sprach von "Überlegungen", sie "im Gesamtsystem anders zu beurteilen".

Zur Frage, welche Chancen der Vorschlag des Münchner ifo-Institus hat, den gerade eingeführten Mindestlohn zu senken, damit Asylbewerber schneller Arbeit finden, verweist man auf die alleinige Zuständigkeit der Politik für den Mindestlohn. Das ifo-Institut begründet diese Forderung mit einer eigenen Statistik, der zufolge über die Hälfte der 14- bis 29-jährigen Asylbewerber aus Afghanistan weder Lesen noch Schreiben kann, was die Produktivität deutlich mindere. Beim BAMF heißt es, eine Befragung auf freiwilliger Basis habe ergeben, dass zwei Drittel der Asylbewerber insgesamt wenigstens eine Grundschule besucht hätten. Nicht nur das ifo-Institut, sondern auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erwartet angesichts dieser Ausgangslage, das wegen des Asylbewerberansturms die Arbeitslosenrate in Deutschland steigt. Darüber, so die SPD-Politikerin, dürfe sich "niemand Illusionen machen".

Dass der Asylbewerberzustrom abnimmt, ist nicht zu erwarten: Am Wochenende lancierte Meldungen, denen zufolge über anderen EU-Staaten eingereiste Asylbewerber zukünftig kein Taschengeld, keine Unterkunft und keine Gesundheitskarte, sondern nur Reiseverpflegung und eine Zugfahrkarte dorthin zurück erhalten, wurden heute von de Maizière relativiert. Das, so der Bundesinnenminister, solle nur für "vollziehbar Ausreisepflichtige" gelten - also für solche Personen, deren Asylverfahren bereits komplett abgeschlossen ist. Auch das von ihm angestrebte "europäische Asylrecht" wird bestehende deutsche Regelungen seinen eigenen Worten nach nicht einschränken.