Britische Regierung plant Internet-Vorratsdatenspeicherung von 12 Monaten

Nächste Woche sollen neue Überwachungsgesetze vorgestellt werden, wofür die Polizei ausgiebige Lobbyarbeit geleistet hat

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Ein Gesetzesvorschlag der britischen Regierung sieht vor, dass Internetprovider künftig die Browser-Verlaufsdaten ihrer Kunden ein Jahr lang speichern. Die Polizei, die National Crime Agency (NCA) und die Geheimdienste sollen Zugang zu diesen Daten erhalten. Ein Richtervorbehalt ist lediglich für die Inhalte von Webseiten, Mails oder Mitteilungen auf Social Media-Seiten vorgesehen.

Die ungewöhnlich lang befristete Web-Vorratsdatenspeicherung ist Teil eines neuen Gesetzespaketes zur Überwachung, das Innenministerin Theresa May nach Informationen verschiedener britischer Medien am kommenden Mittwoch dem Unterhaus vorlegen will. Die Polizei hat laut Guardian intensive Lobbyarbeit bei der Regierung für diese Regelung verrichtet. Man drängte darauf, mit diesen Befugnissen auf der "Höhe der Zeit" zu sein:

Wir müssen das "Wer, Wann, Wen und Was" jeder Kommunikation wissen, wer sie initiiert hat, wo sie waren, und wann das geschah. Und ein bisschen auch vom "Was?". Waren sie auf Facebook, auf einer Bank-Webseite, auf einer illegalen Seite, wo Kinderpornographie geteilt wird? (...) Vor fünf Jahren konnten wir noch ein Überwachungsteam schicken, wenn ein Verdächtiger in eine Bank ging, um eine Transaktion durchzuführen. Heute wird das meiste online durchgeführt. Wir wollen nur über den Besuch Bescheid wissen.

Richard Berry, Chef der Abteilung für Datenkommunikation bei des National Police Chiefs’ Council

Ein ähnlicher Vorschlag der Regierung wurde im Sommer dieses Jahres zurückgewiesen. Das damalige Gesetzespaket, genannt "die Charta der Schnüffler" wurde vom High Court abgelehnt ( "Mr. Bean" stoppt britisches Überwachungsgesetz).

Damals war allerdings die Überwachung von Telefonkommunikationsdaten eingeschlossen. Man darf gespannt sein, ob das Innenministerium diesmal mit der modifizierten Lizenz zum Schnüffeln durchkommt. Datenschützer halten den Richtervorbehalt für Inhalte für kein großes Hindernis. Das sei eine rein formale Angelegenheit, der in der Praxis mit Floskeln leicht Genüge getan wird. Interessant ist auch, wie die EU reagieren wird.