Herrmann will Gefährdern Staatsbürgerschaft entziehen

Der bayerische Innenminister glaubt, dass sich islamistische Fanatiker nicht durch Sozialpädagogik von ihrer Gewaltbereitschaft abbringen lassen

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Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat in der Welt am Sonntag angeregt, islamistischen Gefährdern mit doppelter Staatsbürgerschaft den deutschen Pass zu entziehen. Er glaubt nicht, dass sich der "harte Kern", der "unsere Demokratie und die westliche Kultur verachtet", durch sozialpädagogische Maßnahmen von ihrer Gewaltbereitschaft abbringen lässt.

In Deutschland zählen die Behörden derzeit rund 1.000 Personen zum "islamistisch-terroristischen" Spektrum. 420 von ihnen gelten als so genannte "Gefährder" - bei Ihnen gibt es zusätzliche Anhaltspunkte dafür, dass sie tatsächlich Terroranschläge begehen könnten. Die Zahl dieser Personen steigt - auch durch Rückkehrer aus dem Bürgerkrieg in Syrien. Die meisten dieser Gefährder - 125 - leben bislang allerdings nicht in Bayern, sondern im rotgrün regierten Nordrhein-Westfalen. Auch in Berlin ist die Zahl der Gefährder dreistellig.

Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ist unter anderem in § 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) geregelt. Danach verliert ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit, wenn er in einem "bewaffneten Verband" eines Staates dient, der nicht der EU, der NATO oder der EFTA angehört, und darüber hinaus die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzt. Da Terrorgruppen wie der Islamische Staat oder die al-Nusra-Front nicht als Staaten anerkannt sind, müsste diese Vorschrift leicht modifiziert werden, um für Gefährder mit beispielsweise marokkanischer oder türkischer Staatsangehörigkeit einschlägig zu sein.

Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ist aber auch dann möglich, wenn der Gefährder bei seiner Einbürgerung falsche Angaben gemacht hat. Das war zum Beispiel beim Sauerlandgruppen-Terrorhelfer Attila S. der Fall, der verschwiegen hatte, dass gegen ihn wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt wurde. Nun ist der gebürtige Türke, der der Terrorgruppe den Zünder für ihren Sprengsatz beschaffte, staatenlos. Dass der Entzug seines deutschen Passes rechtmäßig war, bestätigte 2011 das Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann. Foto: heise online.

In Großbritannien schlug der Tory-Innenpolitiker David Davis im letzten Jahr vor, dass man Briten, die nachweislich dem Kalifat dienten, ohne Rücksicht auf eine diplomatische Anerkennung dieses Gebildes als Bürger behandelt, die einem fremden und feindlichen Staat die Treue schworen und dadurch ihre britische Staatsbürgerschaft freiwillig aufgaben. Tatsächlich ist auf zahlreichen IS-Propagandavideos zu sehen, wie Albaner, Tschetschenen und andere Nationalitäten gemeinsam ihre Pässe zerreißen und sich zum "Islamischen Staat" bekennen.

Darüber, ob ein britischer Salafist in Syrien oder im Irak tatsächlich seine Staatsangehörigkeit verloren hat, sollte Davis Ansicht nach jedoch nur ein ordentliches Gericht in einem ordentlichen Prozess entscheiden. Vorher müsste die Regierung allerdings die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen.

Solch ein Entzug der Staatsangehörigkeit wäre der Ansicht des ehemaligen Schattenkabinetts-Innenministers nach ein milderes Mittel als viele der "unbritischen" und "kontraproduktiven" Anti-Terror-Maßnahmen die während der Regierungszeiten von Tony Blair und Gordon Brown erlassen wurden, weil er nicht unangemessen in die Freiheit unschuldiger Bürger eingreift, sondern nur die trifft, die gerichtlich gesichert schuldig sind. Belässt man die Einreisemöglichkeiten dagegen wie bisher, dann schadet das Davis Ansicht nach auch und gerade britischen Moslems, die ein Generalverdacht treffen könnte, wenn Bürger befürchten, dass sich IS-Kämpfer unter ihnen befinden.

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