Deutschlands Militäreinsatz gegen den IS

Die Bundeswehr interveniert im syrischen Krieg. Das Mandat ist noch unklar

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Gestern versprach die Kanzlerin beim Treffen mit Hollande: "Wenn der französische Präsident mich bittet, darüber nachzudenken, was wir mehr tun können, dann ist das Aufgabe für uns, darüber nachzudenken." Dem fügte Merkel den Grundsatz hinzu:

Der Islamische Staat muss mit militärischen Mitteln bekämpft werden.

Heute kamen erste konkrete Ergebnisse des Nachdenkens an die Öffentlichkeit. Deutschland wird sich am Krieg in Syrien beteiligen. Der Militäreinsatz soll aus sechs Recce-Tornados (Recce steht für Reconnaissance, Aufklärung), einer Fregatte ("Hamburg") im Mittelmeer und der Bereitstellung eines Luftbetankungs-Airbus bestehen.

Das geht aus einer Aussage des Obmanns der CDU/CSU-Fraktion, Henning Otte, hervor, den die FAZ zitiert.

Einsatz von Tornados zur Aufklärung in Syrien? Bild: Julian Herzog/CC-BY-SA-4.0

Von diesem Paket berichtet auch das in verteidigungspolitischen Angelegenheiten gut informierte Blog Augen Geradeaus von Thomas Wiegold. Diesem zufolge soll das Kabinett bereits am Dienstag ein Mandat beschließen und noch am gleichen Tag den Bundestagsfraktionen zuleiten. Anschließend soll der Bundestag beraten.

Abstimmungen zwischen der Kanzlerin und der Verteidigungsministerin seien noch am Laufen, berichtet die FAZ einstweilen. Ein Statement von Frau von der Leyen steht noch aus.

Tragfähiger Mix aus einer politischen Sicherheitsratsresolution und EU-Vertrag?

Auf welches Mandat sich der Einsatz stützt, ist eine Frage, die die Verteidigungsministerin beantworten muss. In den genannten Berichten wird auf die UN-Sicherheitsratsresolution für den Kampf gegen den IS verwiesen, die Frankreich vorgelegt hatte und vergangene Woche einstimmig angenommen wurde.

Die Resolution gibt politische Rückendeckung, die rechtliche Erlaubnis, militärisch nach Artikel 7 der UN-Charta vorzugehen, wurde nicht erteilt. In der großen Koalition wird man wahrscheinlich dem folgen, was SPD-Fachmann Rainer Arnold als Argumentation vorstellte: Zusammen mit dem Beistandsgesuch Frankreichs nach Artikel Artikel 42 (7) des EU-Vertrages (vgl. Frankreich will militärischen Beistand der Europäer) sei das tragfähig.

Das mag vielleicht vor dem Bundestag gelten, wenn dort abgestimmt wird , aber völkerrechtlich? Da müssten noch Fragen geklärt werden, räumte Arnold ein. Dass sich die Bundesrepublik mit der syrische Regierung in Damaskus offiziell abspricht, erscheint unwahrscheinlich. Es geht auch nicht nur um Aufklärungs - und Betankungsflüge, welche die Souveränität Syriens verletzen, wenn sie in dessen Luftraum unternommen werden.

Als spezifischer militärischer Beistand für Frankreich wird der Einsatz der Fregatte Hamburg genannt. Sie soll dem französischen Flugzeugträger Charles de Gaulle Begleitschutz geben. Wiegold notiert diese Hilfe als Flugabwehr.

"Hauptaufgabe der Fregatte Hamburg ist die Bekämpfung von Flugzeugen und anderen Luftzielen zum Schutz von Marineverbänden", heißt es bei Wikipedia. Auf die Frage, wer denn den französischen Flugzeugträger aus der Luft angreifen soll, gibt es bislang noch keine nicht-spekulative Antwort. Eine Verletzung der syrischen Souveränität ist bei diesem Einsatz nicht ausgeschlossen.

Entscheidend ist, welche Kommandostrukturen welche Vorgaben machen. Im Fall des Flugzeugträgers Charles de Gaulle wird sich der Kommandostab wahrscheinlich nach den französischen Entscheidungen richten. Nach Stand der Dinge gibt es zwischen dem französischen Flugzeugträger und russischen Schiffen eine Partnerschaft. Wären damit die Deutschen im "selben Boot", aber bei Aufklärungsflügen mit Tornados über syrischen Terrain ganz bei den Amerikanern?