Das Ende der Glühbirne ist nicht mehr aufzuhalten

Den Kampf um den Erhalt einer alten Technik haben ihre Verfechter inzwischen verloren

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Obwohl die für Beleuchtungszwecke in Privathaushalten benötigte Energie nur einen geringen Anteil am gesamten Energiebedarf hat, will man mit der EU-Verordnung 2015/1428 vom 25. August 2015 und dem darin formulierten erweiterten Verkaufsverbot für die klassische Glühbirne ein Zeichen setzen.

Bei der Technik der konventionellen Glühbirne handelt es sich um eine einfache und zugegebenermaßen auch ziemlich altmodische Technik. Der technisch bedingte zwingende Zusammenhang zwischen Licht- und Wärmeabstrahlung macht sie hinsichtlich ihrer Lichtausbeute zudem ziemlich ineffizient. Es gibt jedoch auch heute noch Verbraucher, die halten das künstliche Licht der Glühbirne für angenehmer. Und soweit sie sich keine Vorräte an entsprechenden Leuchtmitteln zugelegt haben, werden sie im kommenden Jahr vom Nachschub an neuen Glühbirnen abgeschnitten.

Bis Februar 2016 dürfen konventionelle Glühbirnen noch legal importiert werden, danach liefern auch die chinesischen Hersteller keine mehr in die EU. Und so wundert es nicht, dass derzeit alle Fertigungskapazitäten im Reich der Mitte mit der Produktion von mehreren Millionen Glühbirnen ausgelastet sind und dort keine Bestellungen mehr angenommen werden.

Nachdem es für die meisten Beleuchtungszwecke im privaten Haushalt eine passende LED-Lampe zu vertretbaren Preisen gibt und man inzwischen auch gut auf die wenig beliebten quecksilberhaltigen und manchmal fiepsenden Kompaktleuchtstofflampen (ESL) verzichten kann, erscheint die Glühbirne für die meisten Beleuchtungszwecke obsolet. Und diese Obsoleszenz ist vom Gesetzgeber auch so gewünscht und wurde mit der Verordnung (EU) 2015/1428 vom 25. August 2015 auch noch einmal verschärft.

Wer bislang den ESL aus dem Weg gehen wollte, weil er deren Quecksilbergehalt für wenig umweltfreundlich hielt, dem wurde meist das Argument entgegengehalten, dass der Strom-Mehrverbrauch durch klassische Glühlampen sowie Halogenlampen mit einem erhöhten Quecksilberausstoß aus den Kohlekraftwerken verbunden sei, da in Deutschland der Strommix noch immer zu einem beträchtlichen Teil aus Kohlekraftwerken stamme.

Der Kampf spiegelt sich schon im barocken Verordnungstitel wider

Mit der aktuellen Verordnung will man gezielt bisherige Schlupflöcher stopfen, die Verbraucher noch nutzen konnten, um konventionelle Glühbirnen zu erwerben. Dass allein der Titel der neuen Verordnung nun den Umfang einer Kurzgeschichte hat, ist ein kleiner Hinweis darauf, wie verbissen der Kampf gegen die Glühbirne geführt wird. Er lautet vollständig:

Verordnung (EU) 2015/1428 der Kommission vom 25. August 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Kommission im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht und der Verordnung (EG) Nr. 245/2009 der Kommission im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission im Hinblick auf die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen und dazugehörigen Geräten.

Konnte man sich bislang noch in vielen Baumärkten mit sogenannte Spezial-Glühlampen eindecken, die auch stärkeren mechanischen Erschütterungen standhalten, wird diese Produktgruppe jetzt auch vom Markt genommen. Spezialglühlampen, bei welchen es sich um herkömmliche Glühlampen mit einer Länge von mehr als 60 mm handelt, sind künftig keine Spezialprodukte mehr, wenn sie lediglich mechanischen Erschütterungen oder Vibrationen standhalten und es sich nicht um herkömmliche Glühlampen für Verkehrssignalanlagen handelt oder wenn sie eine Nennleistung von mehr als 25 W aufweisen.

Die jetzt erfolgte Verschärfung kommt so manchem Freund alter Technik vor wie ein Stück aus einem Glaubenskrieg und weckt Erinnerungen an das Verbot einer traditionellen Textilfaser. Dies erfolgte damals ziemlich zeitgleich mit der Einführung der Kunstfasern, was im Rückblick so Manchem nicht mehr als Zufall erscheint.

Einen kleinen Lichtblick hält die neue Verordnung jedoch für die Freunde der analogen Fotografie bereit. Lampen für Projektionszwecke (und das betrifft somit sowohl Diaprojektoren als auch sogenannte Vergrößerungsgeräte) sind vom Glühlampenverbot ausgenommen.

Ob der Krieg um die angemessene Beleuchtung im Privathaushalt mit der jüngsten Verordnung zu seinem Ende gekommen ist, darf bezweifelt werden. Die Liebhaber alter Beleuchtungstechnik sind derzeit dabei, sich neue Lieferwege für die verbotenen Glühbirnen auszudenken - und für manchen ist alleine schon der Wunsch, ein Verbot zu umgehen, Anreiz genug, sich dabei zu engagieren.

Auch LEDs haben nicht nur Vorteile

Ob sich die aktuelle technische Entwicklung als dauerhafter Schritt zu mehr Energieeffizienz bewährt, ist auch noch nicht sicher. Wer sich jetzt freut, dass mit der LED-Technik eine gegenüber den Kompaktleutstofflampen deutlich angenehmere Beleuchtungstechnik verfügbar ist, sollte auch berücksichtigen, dass immer mehr Leuchten auf den Markt kommen, bei welchen das LED-Leuchtmittel nicht mehr wechselbar ist. Im Falle eines Defektes der LEDs muss die gesamte Leuchte entsorgt werden.

Ein weiterer Nachteil der LEDs besteht darin, dass es bislang nicht möglich ist, die Lichttemperatur über mehrere Fertigungschargen konstant zu halten. In der Folge ist damit zu rechnen, dass bei mehrflammigen Leuchten immer alle LED-Lampen gleichzeitig getauscht werden, wenn man eine unterschiedliche Farbe des Lichts vermeiden will.

Auch die Frage, ob sich durch den Einsatz von LEDs in der Haushaltsbeleuchtung unter dem Strich wirklich eine Energieeinsparung ergibt, ist bislang noch nicht abschließend beantwortet. Das Energiesparimage von LEDs und die fallenden Preise für LED-Effektleuchten und Lichtschläuche aller Art führt durchaus dazu, dass dem Lichtschalter in zahlreichen Haushalten eine inzwischen deutlich reduzierte Bedeutung zukommt: Die mit LEDs bestückten Leuchten brennen dann rund um die Uhr, auch dann, wenn niemand zuhause ist. Manch einer will wohl mit dem Dauerlicht auch mögliche Einbrecher abschrecken, weil er glaubt, damit Anwesenheit simulieren zu können.

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