EU-Kommissar Oettinger will Warschau unter Aufsicht stellen

Wegen des umstrittenen neuen Mediengesetzes in Polen soll der EU-Rechtsstaatsmechanismus aktiviert werden

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Am Samstag haben vier Programmchefs des polnischen Fernsehsenders TVP ihren Rücktritt eingereicht. Sie begründeten ihren Schritt zumindest teilweise ausdrücklich mit einem Hinweis auf die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die kürzlich mehrheitlich von beiden polnischen Kammern beschlossen wurde - im Eilverfahren, wie berichtet wird. Die Reform gibt der Regierung starken Einfluss auf die personelle Besetzung der öffentlich-rechtlichen Medien.

Zusammen mit der erst kürzlich verabschiedeten Neuordnung des obersten Verfassungsgerichts, dem eine "blitzartige Neubesetzung" des obersten Gerichts (Polen: Streit um das Verfassungsgericht) durch die nationalpatriotische rechte PiS-Regierung voranging, erzeugt die nächste Gesetzesreform, die einem Machtmissbrauch weite Spielräume eröffnet, Beunruhigung in der EU.

In Berichten über die Reform des öffentlich rechtlichen Rundfunks in Polen wird als Politikum herausgestellt, dass das neue Mediengesetz künftig der Regierung Möglichkeiten in die Hand gibt, politisch unliebsame Entscheider ohne großen Aufwand auszutauschen.

Die Gesetzesreform sieht die direkte Ernennung und Abberufung der Senderchefs durch die Regierung vor, berichtet die österreichische Zeitung Standard. In Deutschland ist die Ablösung eines ZDF-Chefredakteurs aus politischen Gründen zwar ebenfalls möglich, wie der Fall Nikolaus Brender im Jahr 2009 demonstrierte - allerdings, wie an dem Fall auch sichtbar wurde, nur über Umwege und mittels Hintertürabsprachen.

Die Gesetzesreform der polnische Regierung bereitet der Willkür den Weg, wirft ihr der deutsche EU-Kommissar Oettinger vor. Gegenüber der FAS erklärte er, dass es Willkür sei und nicht sein dürfe, "wenn ein Intendant ohne Angabe von Gründen entlassen" werde.

Oettinger ist als EU-Kommissar für Medienpolitik zuständig, auch wenn er sich in diesem Feld bisher nicht auszeichnen konnte. Seine Vorbehalte gegenüber den Weichenstellungen in Polen, die einer Regierung, die sich enormen Zugriff in Bereichen verschaffen möchte, die zur politischen Meinungsbildung gehören, sind jedoch nachvollziehbar.

Nach bisherigen Informationen hat die EU-Kommission für die nächste Sitzung am 13. Januar Reaktionen auf die polnischen Gesetzesänderungen als Tagesordnungspunkt festgesetzt. Angeblich hat sich EU-Kommissionspräsident Juncker im Fall Polen für die Aktivierung eines "Rechtsstaatsmechanismus" ausgesprochen, den das Komitee zum Schutz der Journalisten (CPJ) seit 2015 fordert, der laut FAS seit 2014 existiert. Fest steht: Oettinger will wie Juncker Druck auf die polnische Regierung ausüben.

Es spricht viel dafür, dass wir jetzt den Rechtsstaatsmechanismus aktivieren und Warschau unter Aufsicht stellen

Der Rechtsstaatsmechanismus sieht zunächst einen "strukturierten Dialog" mit dem Mitgliedstaat vor, bei dem die Kommission "systembedingte Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit" erkennt. Sollte der Staat nicht auf dabei aufkommende Änderungsvorschläge aus Brüssel reagieren, könnte die Kommission ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen europäische Grundwerte einleiten.

Dauert der Streit weiter an,könnte dies zum Entzug von Stimmrechten führen. Schaut man auf andere politische Problemzonen wie die EU-Flüchtlingspolitik oder die Nato/USA-Raketenschirmpolitik in Osteuropa (vgl. In Rumänien wurde der erste Stützpunkt des US-Raketenabwehrschilds eröffnet), so entwickelt sich hier, ähnlich wie Ungarn, die nächste größere Herausforderung für die EU.