Nach Köln: Debatte um einfachere Aufenthaltsbeendigung

Die Ausweisung und Abschiebung von Kriminellen stößt oft auf Hindernisse

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Nach den massiven sexuellen Belästigungen durch Arabischsprecher in der Silvesternacht hat in der deutschen Politik eine Debatte über Aufenthaltsbeendigungen eingesetzt: Justizminister Maas meinte, man könne die Täter von Köln, Hamburg, Stuttgart, Frankfurt und anderen Städten auch während eines laufenden Asylverfahrens ausweisen, wenn sie rechtskräftig zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sprach von einer mindestens dreijährigen Freiheitsstrafe als Voraussetzung, über deren Absenkung man nun reden müsse. Die SPD-Generalsekretärin Katarina Barley verlautbarte, Abschiebungen seinen nach einer bereits vorher beschlossenen Aufenthaltsgesetzänderung, die am 1. Januar 2016 wirksam wurde, ohnehin leichter möglich. Und SPD-Parteichef Sigmar Gabriel gab zu Protokoll, man solle Straftäter Haftstrafen in ihren Heimatländern absitzen lassen und diese durch Kürzungen der Entwicklungshilfe bestrafen, wenn sie sich weigern, Kriminelle wieder zurückzunehmen.

Das Problem, das Gabriel anspricht, sind Ausreisepflichtige, die von ihren Heimatländern nicht aufgenommen werden (vgl. Pakistan verweigert Aufnahme von Abgeschobenen). Begründet wird dies meist mit Zweifeln daran, dass ein krimineller Schübling wirklich ein Staatsbürger seines Herkunftslandes ist (weil er zum Beispiel einer ethnischen Gruppe angehört, die auch jenseits der Grenze lebt, und die Staatsangehörigkeit bestreitet, um seine Abschiebung zu erschweren) - oder dass er die Staatsangehörigkeit aufgeben wollte und dass sich deutsche und ausländische Behörden uneins darüber sind, ob dies rechtswirksam geschah oder nicht.

Hintergrund der Aufnahmeverweigerungen dürfte sein, dass man Kriminelle und politische (beziehungsweise religiöse) Extremisten nicht im Land haben oder europäische Länder durch die Aufnahmeverweigerung zu Zahlungen bewegen möchte, wie dies Afghanistan unlängst gelang (vgl. EU-Kommission soll Rückübernahmeabkommen mit Afghanistan aushandeln). Ruanda, Uganda und Kambodscha haben aus der Aufnahme von Abgeschobenen sogar ein Geschäft gemacht: Die beiden afrikanischen Länder nehmen für Geld Eritreer und Sudanesen aus Israel auf, die sich schwer in ihre Heimatländer abschieben lassen, und Kambodscha lässt sich dafür von Australien bezahlen. Das ermöglicht auch dann eine Aufenthaltsbeendigung, wenn in den Heimatländern Folter oder Todesstrafe drohen würden. Deutschland macht von diesem israelisch-australischen Modell bislang keinen Gebrauch.

Besonders schwierig wird eine Aufenthaltsbeendigung, wenn eine Person ohne oder mit falschen Ausweisdokumenten nach Deutschland kam. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer zufolge reisen aktuell 50 bis 60 Prozent der Asylbewerber ohne gültigen Papiere ein. Er fordert deshalb, die "eigentlich gültige Rechtslage", wiederherzustellen, nach der solche Personen verpflichtet sind, sich vor dem Einlass Ersatzdokumente in Österreich zu besorgen. Einreisewillige ohne Papiere sollen nicht mehr über die Grenze gelassen werden. Vertreter von SPD und Grünen sprachen sich kurz vor Silvester gegen diese Wiederherstellung aus (vgl. 1,1 Millionen Zuwanderer 2015).

Geänderte Rechtslage zu Ausweisungen ab 1. Januar 2016

Ist ein Krimineller nicht vollziehbar ausreisepflichtig, dann muss dieser Status vor seiner Abschiebung rechtlich herbeigeführt werden. Verfügt er über einen Aufenthaltstitel, geschieht dies durch eine Nichtverlängerung, eine Rücknahme oder einen Widerruf dieses Titels oder durch eine Ausweisung: Bis zum 31. Dezember 2015 unterschied das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zwischen Pflicht-, Regel- und Ermessensausweisungsfällen. Unterscheidungskriterium war die Höhe einer Gefängnisstrafe.

Die neuen §§ 53, 54 und 55 AufenthG sehen dagegen nur noch eine Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen vor. Ob das Ausweisungen einfacher macht (wie die SPD-Generalsekretärin Barley behauptet) oder eher erschwert, wird die Praxis zeigen.

Faktisch hatte bereits die Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte dafür gesorgt, dass auch Ist- und Regelausweisungen immer stärker wie Ermessensausweisungen begründet werden mussten. Anders als in vielen anderen Verwaltungsbereichen akzeptierten die Richter im Aufenthaltsrecht selten Textbausteine, sondern forderten von den Behörden ausführliche Einzelfallabwägungen, die oft Hunderte von Seiten lang wurden und entsprechend viel Personal banden.

Dabei mussten die Mitarbeiter der Ausländerbehörden nicht nur belegen, dass der Auszuweisende in der Vergangenheit kriminell war, sondern auch, dass er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wieder schwere Straftaten verüben wird. Spezialisierte Anwälte zögerten die Verfahren deshalb mit verschiedensten Rechtsmitteln so lange heraus, bis sie argumentieren konnten, aufgrund der nun vergangenen Zeit ohne Verurteilung könne die Ausländerbehörde keine Gefährlichkeit mehr annehmen.

Auch bei der bloßen Nichtverlängerung eines Titels setzten die Gerichte strenge Maßstäbe an und verlangten Einzelfallprüfungen mit aufwendigen Rechtsgüterabwägungen. Zeichnete sich ab, dass eine Abwägung zu Ungunsten eines Mandanten ausfallen könnte, hatte er die Möglichkeit, diese Situation durch eine Heirat oder eine Vaterschaft umzukehren. Diese Möglichkeiten bestehen im neuen Aufenthaltsgesetz weiterhin, auch wenn es den es den förmlichen "besonderen Ausweisungsschutz" dort nicht mehr gibt.

Besondere Schwierigkeiten bei Asylbewerbern

Rechtlich besonders schwierig ist eine Aufenthaltsbeendigung auch bei Asylberechtigten, nach der Genfer Konvention anerkannten Flüchtlingen, und Personen, bei denen das Asylverfahren läuft: Während das Strafgesetzbuch für sexuelle Nötigung in schweren Fällen nur eine Mindeststrafe von einem Jahr vorschreibt, sind für die Aberkennung eines solchen Titels oder die für Ablehnung eines Antrags mindestens drei Jahre Haftstrafe vorgesehen. Das könnte zum Beispiel Verdächtige schützen, die in Asylbewerberunterkünften leben, in denen bei sexuellen Silvesterübergriffen gestohlene Mobiltelefone geortet wurden.

Der Bild-Zeitung und Spiegel Online zufolge hat die Kölner Polizei zwei verdächtige Asylbewerber aus Marokko und Tunesien in Untersuchungshaft genommen, bei denen neben Mobiltelefonen mit Aufnahmen von Übergriffen auch ein Zettel gefunden wurden, auf dem die Wörter und Sätze "Große Brüste", "Fucken", "Ich will Fucken" [sic], "Ich will dich küssen", "Ich töte sie ficken" "Ich will töte dich küssen", "Was ist sie", "Ich scherze mit ihnen", "diese", "Ich erinnere mich" und "Ich scheze" [sic] notiert waren.

Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge war der Polizei bereits vorher bekannt, dass sich Asylbewerber unter den Tätern befanden, die Information darüber wurde jedoch von einem Dienstgruppenleiter als "politisch heikel" zurückgehalten. Die Welt am Sonntag hatte bereits gestern Polizisten zitiert, die ihrer Führung vorwarfen, die Unwahrheit zu sagen. Ihrem Eindruck nach ging es den Tätern außerdem nicht um Geld oder Telefone, sondern um "sexuelles Amüsement".

Die oben aufgeführten Schwierigkeiten bei der Aufenthaltsbeendigung führten dazu, dass es heute sehr viel weniger Abschiebungen gibt als in den 1990er Jahren. 2015 wurden nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lediglich 18.363 Ausreisepflichtige abgeschoben - davon 3.854 aus Nordrhein-Westfalen, 3.346 aus Bayern, 2.306 aus Hessen und 2140 aus Baden-Württemberg. Ganz klares Schlusslicht der Statistik ist die Hansestadt Bremen, die lediglich 22 Personen ausschaffte.

Die meisten Abgeschobenen - 13.531 - gingen in die sicheren Herkunftsstaaten Albanien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Ghana und Senegal. 830 Personen, die nicht freizügig waren, wurden in EU-Länder abgeschoben.

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