Gutachten: Klage gegen Merkels Einlasspolitik hätte gute Chancen

Bayern bietet Bund Grenzsicherung mit Landespolizei an

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Im November gab die Bayerische Staatsregierung beim ehemaligen Verfassungsrichter Udo di Fabio ein Rechtsgutachten in Auftrag. Der Bonner Juraprofessor sollte darin klären, welche Möglichkeiten und Chancen eine Verfassungsklage des Freistaats gegen die Einlasspolitik der Bundekanzlerin hätte.

Dieses Gutachten ist nun fertig und seit heute Nachmittag online. Darin heißt es unter anderem:

Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen im Sinne der demokratischen Wesentlichkeitsrechtsprechung nach dem Lissabon-Urteil des BverfG verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.

Macht der Bund das nicht, könnte Bayern seine Grenzen in solch einem Störfall auch mit der Landespolizei sichern - was der Freistaat in einem heute verabschiedeten Positionspapier zum Gutachten anbietet. Schweden gelang es der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge unter anderem mit solchen Kontrollen, den wöchentlichen Zuzug von etwa 10.000 auf weniger als zwei Dutzend Personen zu senken.

Udo di Fabio. Foto: Dontworry. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Außerdem kommt di Fabio zum Ergebnis, dass eine Verfassungsklage Bayerns gute Chancen hat, weil der Bund die Pflicht habe, durch seine Politik die eigenstaatliche Handlungsfähigkeit der Länder nicht zu gefährden und dass das Grundgesetz kein Recht auf einen Einlass ins Bundesgebiet garantiert. Um wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren, kann die Bundesregierung di Fabio zufolge entweder die Drittstaatenregelung wieder anwenden und keine Personen mehr ins Land lassen, die über andere europäische Länder kommen - oder sie muss "Kapazitätsgrenzen" einführen.

Staatsrechtsexperten wie Christoph Degenhart und Rupert Scholz hatten bereits vorher die Meinung geäußert, dass eine Verfassungsklage Bayerns durchaus nicht chancenlos wäre. Degenhart verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die einseitige Aussetzung oder Nichtanwendung von Verträgen und Vorschriften wie dem Dublin-Abkommen oder dem Artikel 16a Absatz 2 des Grundgesetzes ein "rechtserhebliches Unterlassen" sein könnte, das die Handlungsfähigkeit Bayerns und anderer Bundesländer finanziell und anderweitig so stark einschränkt, dass diese ihren verfassungsmäßigen Aufgaben nicht mehr nachkommen können. "Ein Rechtsstaat", so Degenhart, "kann nicht einfach die Grenzen öffnen und alle Regeln außer Kraft setzen."

Scholz betonte im Tagesspiegel, dass das Asylrecht, nicht schrankenlos ist, sondern "mit anderen Verfassungsnormen in Ausgleich gebracht werden [muss], wenn Kollisionen bestehen". Deshalb muss es auch "unter dem Vorbehalt gesehen werden, dass nur das zur Asylgewähr führen darf, was ein Land verkraften kann". Somit hätte ein Gesetzgeber nicht nur das Recht, sondern unter entsprechenden Bedingungen auch die Pflicht, Obergrenzen festzulegen.

Der Bild-Zeitung zufolge stand bereits vor der heutigen Kabinettsitzung fest, dass die bayerische Staatsregierung trotz des günstigen Gutachtens nicht vor den Landtagswahlen nach Karlsruhe ziehen wird, die am 13. März in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt stattfinden, weil das der Schwesterpartei CDU schaden könnte. Ob es danach zu einer Klage kommt, soll von der Entwicklung der Lage und den Reaktionen der Bundesregierung darauf abhängen.

Bundesratsinitiative zur Aufnahme von Algerien, Marokko und Tunesien in die Liste sicherer Herkunftsländer

Die wird über eine Bundesratsinitiative dazu aufgefordert, zu überprüfen, ob Algerien, Armenien, Bangladesch, Benin, Gambia, Georgien, Indien, Mali, Marokko, Moldawien, die Mongolei, Nigeria, Tunesien und die Ukraine in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden können, damit man Asylbewerber aus diesen Ländern schneller und einfacher in ihre Heimat zurückschicken kann. Vor allem dann, wenn es sich um Straftäter handelt - und das sind der Kölner Polizei nach 40 Prozent der Nordafrikaner. Dieser Anteil wird innerhalb eines Jahres straffällig (zum Vergleich: Bei den Syrern liegt der Anteil bei 0,5 Prozent). Von den bislang 19 Taharrush-Gamea-Verdächtigen, die in der Silvesternacht Frauen massiv sexuell belästigt und bestohlen haben sollen, kommen 14 aus Marokko und anderen nordafrikanischen Ländern.

Bei der größeren Gruppe von Asylbewerbern, die im bayerischen Erding Frauen belästigte, unter lautem Geschrei einen Weihnachtsbaum "mutmaßlich" als "christliches Symbol" verwüstete und Polizisten angriff, handelt es sich allerdings nicht um Nordafrikaner, sondern um Afghanen. Den antisemitischen Übergriff auf der Insel Fehmarn, der gestern Schlagzeilen machte, verübten ein Afghane und ein Araber gemeinsam.

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