Christine Lagarde bewirbt sich erneut um IWF-Chefposten

Trotz staatsanwaltlicher Ermittlungen wird sie mit Lob überschüttet, auch Vorgänger Strauss-Kahn und Rato kamen mit dem Gesetz in Konflikt

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Christine Lagarde hat in der vergangenen Woche bekannt gegeben, dass sie sich für eine zweite Amtszeit als geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds (IWF) bewirbt. Regierungsvertreter Frankreichs, Deutschlands, Großbritanniens und der USA reagierten auf die Ankündigung, indem sie die IWF-Chefin mit Lob überschütteten.

Lagarde sei eine "außergewöhnliche Führungspersönlichkeit mit Visionen und Scharfsinn", die in der Lage sei, "die Weltwirtschaft in den kommenden Jahren zu steuern", sagte der britische Schatzkanzler Osborne. Der deutsche Finanzminister Schäuble nannte Lagarde eine "hervorragende Krisenmanagerin", während sein amerikanischer Kollege Jack Lew ihre bisherige Arbeit als "exzellent" bezeichnete.

Einziges Hindernis auf dem Weg zu einer zweiten Amtszeit könnten juristische Probleme werden, die Christine Lagarde seit 2011 verfolgen und deren Hintergründe ein bezeichnendes Licht sowohl auf sie selbst, als auch auf die politischen und wirtschaftlichen Kreise werfen, denen sie angehört.

Christine Lagarde im Oktober 2015 in Lima. Bild: IMF/CC-BY-NC-ND-2.0

Bereits einen Monat vor ihrer Ernennung zur geschäftsführenden Direktorin des IWF im Jahr 2011 hatte die französische Justiz Ermittlungen gegen Christine Lagarde aufgenommen. Dabei ging es um folgenden Tatbestand: Der französische Geschäftsmann und Milliardär Bernard Tapie hatte im Jahr 1993 seine drei Jahre zuvor erworbenen Mehrheitsanteile am Sportartikelhersteller Adidas für umgerechnet 315,5 Mio. Euro an die französische Großbank Crédit Lyonnais verkauft. Ein Jahr später veräußerte die Crédit Lyonnais das Paket für 701 Mio. Euro an den Geschäftsmann Robert Louis Dreyfus. Tapie fühlte sich daraufhin von seiner langjährigen Hausbank übervorteilt und klagte auf Schadenersatz.

Die folgenden rechtlichen Auseinandersetzungen zogen sich über mehrere Jahre hin. 2005 wurde Tapie von der französischen Justiz eine Entschädigung in Höhe von 135 Mio. Euro zugesprochen. Das Urteil wurde allerdings vor seiner Vollstreckung vom Pariser Kassationsgericht aufgehoben. Hierauf schaltete sich die damalige Finanz- und Wirtschaftsministerin Christine Lagarde ein und verwies die Angelegenheit im Wahljahr 2007 an ein privates Schiedsgericht, das Tapie ein Jahr später 285 Mio. Euro zuzüglich 118 Mio. Euro Zinsen, also insgesamt 403 Mio. Euro zusprach.

Lagarde segnete das Urteil umgehend ab, obwohl die Crédit Lyonnais in der Zwischenzeit aufgelöst worden war, so dass die Zahlungen nicht mehr die Bank, sondern den französischen Steuerzahler belasteten. Lagarde setzte sich auch über Vorwürfe der Begünstigung hinweg, die erhoben wurden, weil Tapie 2007 den Wahlkampf von Präsident Sarkozy, Christine Lagardes langjährigem Parteifreund und wichtigstem Förderer, finanziell unterstützt hatte.

Das Urteil des Schiedsgerichts bedeutete allerdings noch nicht das Ende der Affäre. Tapie, der für seine rüden Geschäftsmethoden bekannt und wegen Wirtschaftsdelikten mehrmals vorbestraft ist, gab sich mit 403 Mio. Euro nicht zufrieden. Er legte Berufung gegen das Urteil ein und forderte insgesamt zwischen 516 Mio. und 1,1 Mrd. Euro Schadenersatz. Tapie rechnete zu diesem Zeitpunkt vermutlich nicht damit, dass der von ihm im Wahljahr 2012 erneut unterstützte Sarkozy gegen den Sozialisten Hollande verlieren und sich das politische Klima in Frankreich somit entscheidend ändern würde.

Die veränderten politischen Verhältnisse hatten für Tapie jedenfalls äußerst ungünstige Folgen: Nach längerem juristischem Tauziehen wurde das Urteil gegen ihn im Dezember 2015 aufgehoben. Er wurde zur Rückzahlung der 403 Mio. Euro und zur Übernahme aller dem Staat durch das Schiedsverfahren entstandenen Kosten verpflichtet. Auch Lagarde bekam die Änderung der politischen Großwetterlage zu spüren: Der Gerichtshof der Republik - ein spezielles Gericht, das für Gesetzesverstöße französischer Regierungsmitglieder im Rahmen ihres Amtes zuständig ist - eröffnete gegen sie ein Verfahren wegen "Fahrlässigkeit" im Amt.

Die IWF-Chefin reagierte darauf ähnlich wie auf der Eröffnung des ersten Ermittlungsverfahrens im August 2011: Sie wies alle Vorwürfe gegen sich als "absolut unbegründet" zurück. Wie die Reaktionen der westlichen Regierungen zeigen, steht sie mit ihrer Haltung gegenüber den Ermittlungen der französischen Justiz nicht allein da.

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