Schleswig-Holstein: Streit um Merkels Grenzpolitik

Im Mittelpunkt steht eine Anweisung der Polizei zur Tolerierung illegal eingereister syrischer und irakischer Flüchtlinge

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"Dann sind wir ja schon drei." Mit dieser launigen Replik auf das Lob für ihre Flüchtlingspolitik eines Teilnehmers des Bürgerdialogs "Gut leben in Deutschland" am 26.10.2015 in Nürnberg, der auch noch einen gleichgesinnten Freund ins Feld führte, punktete Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Öffentlichkeit fast noch mehr als mit ihrem "Wir schaffen das."

Doch Merkels Entscheidung vom 4. September 2015, die Grenzen für Flüchtlinge zu öffnen, gerät immer weiter in die Kritik. Mitte Januar 2016 warf der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio ihr in einem Gutachten Verfassungsbruch vor (Ex-Verfassungsrichter kritisieren Merkel).

Daniel Günther, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, wirft der Landesregierung vor, aus dem nördlichsten Bundesland ein "Schleuserparadies" gemacht zu haben. Die SPD-geführte Landesregierung wiederum schiebt die Verantwortung Merkel und ihrer Flüchtlingspolitik zu. Zum Streit kam es bei einer Sondersitzung im Kieler Landtag am vergangenen Freitag wegen einer Anweisung an die Polizei.

Ein Rahmenbefehl der Staatsanwaltschaft

Darin wird diese angehalten, gegenüber illegal eingereisten Flüchtlingen und deren Schleusern aus Syrien und dem Irak auf polizeiliche Maßnahmen und Strafanzeigen zu verzichten. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein erließ am 2.12.2015 einen entsprechenden Rahmenbefehl: Die "durch Kanzlerin-Erklärung und faktisches Verhalten deutscher Behörden beim Grenzübertritt nach Deutschland 'eingeladenen' Flüchtlinge machen sich nicht strafbar, weil Grenzübertritt und Aufenthalt gerechtfertigt sind".

Auch der umstrittene hanseatische Jurist und Autor des Internet-Blogs Die Achse des Guten, Joachim Nikolaus Steinhöfel, wirft der Kanzlerin Rechtsbruch und dem seinerzeit amtierenden Hamburger Innensenator Michael Neumann (SPD) Strafvereitelung vor. Dessen persönlicher Referent Hauke Carstensen hatte am 07. September 2015 eine Mail an die Polizei verfasst, ebenfalls mit der Maßgabe, die illegale Einreise von Flüchtlingen zu ignorieren.

Steinhöfel spricht vom den "Tag der offenen Tür", den Merkel Anfang September 2015 "ausgerufen und das Dublin-III-Abkommen ohne parlamentarische Billigung oder sonstige rechtliche Befugnis im Alleingang außer Kraft gesetzt" habe.

Wir erinnern uns: am Abend des 4. September 2015 setzten sich in der ungarischen Hauptstadt Budapest tausende Flüchtlinge zu Fuß in Richtung Österreich in Bewegung. In einem nächtlichen Telefongespräch mit ihrem österreichischen Amtskollegen Werner Faymann (SPÖ) stimmte Merkel der Öffnung der Grenzen für Flüchtlinge aus der so genannten Balkanroute zu.

In der Folge kamen zig-tausende Menschen aus Syrien, dem Irak, Afghanistan und anderen Ländern über Österreich in die BRD. Viele von ihnen wollten nach Skandinavien weiterreisen. Die Polizei in Schleswig-Holstein wurde angewiesen, sie ungehindert passieren zu lassen. Teilweise zahlten die holsteinischen Gesetzeshüter sogar die Zugtickets.

An den Bahnhöfen in Flensburg, Kiel und Hamburg sowie an der Fähre nach Puttgarden bildeten sich zügig Hilfskomitees, die den Flüchtlingen bei der Weiterreise behilflich waren. Sie versorgten sie mit Essen und Trinken, neuen Klamotten, und nicht selten auch Bahntickets.

Ein etwaiger juristischer Streit um Merkels "Wir schaffen das" könnte für die Aktiven in der Flüchtlingshilfe ernsthafte Konsequenzen haben. Die Frage, die letztendlich aufgeworfen wird, ist, ob Merkel mit der Grenzöffnung der Bundesrepublik - oder gar der EU - Schaden zugefügt habe.

Diese Frage wird von Menschen, die in Paragraphen denken, vermutlich anders bewertet, als von jenen, die die Herzen sprechen ließen, und einfach begannen zu "schaffen": Wärmestuben, Notunterkünfte für durchreisende Flüchtlinge, Teestationen an Flüchtlingsunterkünften, Kleiderkammern.