Gescheitert wegen "undurchsichtiger Klauseln"

Grüne wollen Berufsunfähigkeitsversicherung umbauen

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Gerhard Schick, der finanzpolitische Sprecher der Grünen, hat in der Wochenzeitung Welt am Sonntag einen Umbau des Berufsunfähigkeitsversicherungssystems gefordert. Dieser ist seiner Ansicht nach unter anderem deshalb notwendig, weil sich die Versicherungskonzerne aktuell durch "undurchsichtige Klauseln im Kleingedruckten" häufig auch dann vor einer Zahlung drücken, wenn ein Versicherter glaubt, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Deshalb sei so eine Versicherung häufig nur von sehr bedingten Nutzen für den Versicherten.

Zu den Klauseln, mit denen Versicherungen um eine Leistung herumkommen, zählt zum Beispiel die so genannte "abstrakte Verweisung" auf einen anderen Beruf, den der Berufsunfähige zwar theoretisch ausüben könnte, aber nicht praktisch ausüben kann, weil es dort kaum freie Arbeitsplätze gibt. Auch die Behauptung, dass ein Versicherter vor Vertragsabschluss angeblich relevante Angaben - zum Beispiel zum Freizeitverhalten oder zur Krankengeschichte - nicht gemacht hat, kann als Begründung für eine Zahlungsverweigerung herangezogen werden. Werden solche Angaben ausführlich gemacht, können sie leicht zu einer Ablehnung durch die Versicherung oder zu Prämien führen, die das Einkommen übersteigen.

Dass es solche Klauseln gibt, erkannten in der Vergangenheit auch zahlreiche Versicherungswillige, die sich die Bedingungen genau durchlasen und juristischen Rat einholten oder Verbrauchererfahrungen im Internet suchten. Das dürfte maßgeblich dazu beitragen, dass die Quote der Berufsunfähigkeitsversicherten sehr niedrig ist, obwohl solch ein Versicherungsschutz eigentlich sinnvoll wäre, weil die gesetzliche Rentenversicherung für alle nach dem 1. Januar 1961 Geboren nur noch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit zahlt - und diese liegt erst dann vor, wenn der Betroffene in gar keinem Beruf mehr arbeiten kann. Ist ein Berufsunfähiger theoretisch (aber nicht praktisch) in eine andere Tätigkeit vermittelbar, muss er stattdessen bis zum 67. Lebensjahr Hartz IV beziehen.

Foto: Tim99~commonswiki. Lizenz: CC BY-SA 4.0

Schick sieht das Vorhaben, die Berufsunfähigkeitsvorsorge ohne weitergehende Regulierung dem Versicherungsmarkt zu überlassen, deshalb als gescheitert an und fordert neben einem Kontraktionszwang und einem "bezahlbaren" Basistarif, der auch für Personen mit Vorerkrankungen gilt, auch "gesetzliche Standards […] die den juristischen Scharmützeln der Versicherer ein Ende setzen". "Sonst" - so der ehemalige Projektmanager der Bertelsmann Stiftung - "ziehen die Kunden immer den Kürzeren".

Schützenhilfe enthält der Grünen-Politiker bei seiner Kritik an den Berufsunfähigkeitsversicherungen von Peter Grieble, einem Versicherungsexperten und Finanzberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Ihm schwebt allerdings eine stärkere staatliche Absicherung vor, bei der auch Selbstständige mitzahlen sollen, wie dies beispielsweise in der Schweiz der Fall ist. Dass diese in Deutschland außen vor gelassen werden, hält er für "höchst fragwürdig".

Viele selbständige Geringverdiener sehen das allerdings anders und befürchten, dass sie bei weiteren Zahlungen ihr Geschäft aufgeben müssten (vgl. Erweiterung der Altersarmut ins Berufsleben). Gestaltet man eine neue staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung ähnlich wie die Altersrente, dann würden sie damit eher die Staatskasse als sich selbst versichern, weil ihre Ansprüche über die Grundrente oder Hartz IV nicht hinausgehen und abgezogen werden.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.