Hartz-IV-Regelsätze: Arbeitsministerium zögert Anpassung hinaus

Der Paritätische Wohlfahrtsverband wirft Nahles Ministerium vor, mit der fälligen Neuberechnung auf Zeit zu spielen

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verschleppe die Neuanpassung der Hartz-IV-Regelsätze, wirft ihm der Paritätische Wohlfahrtsverband vor. Die Regelsätze gründen sich auf veralteten Bedarfszahlen, neue Berechnungsgrundlagen lägen schon seit Monaten vor, macht der Verband geltend.

Auf seiner Homepage stellt er eine Mustervorlage für einen Widerspruch gegen gegenwärtig geltende Bescheide zur Verfügung, um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Wenn genügend dabei mitmachen, wäre ein "rückwirkender Anspruch denkbar", äußert der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, gegenüber der SZ.

Der Berechnung der Regelsätze erfolgt auf Grundlage der Einkommens-und Verbrauchsstichprobe (EVS), die vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern alle fünf Jahre durchgeführt wird. Die EVS liefert die Datengrundlage für die "Bemessung des regelsatzrelevanten Verbrauches im Rahmen der Grundsicherung", informiert das Bundesamt für Statistik.

Der Hartz-IV-Satz für einen Erwachsenen bemesse sich danach, was die einkommensschwächsten 20 Prozent der Single-Haushalte verbrauchen, die nicht Hartz IV beziehen, erläuterte ein Stern-Bericht kürzlich. Sowohl der Deutschen Gewerkschaftsbundes wie auch der Paritätische Wohlfahrtsverbands kritisieren, dass bei der jetzt geltenden Bedarfsermittlung, gestiegenen Kosten, etwa für Strom und Nahrungsmittel, nicht Rechnung getragen werde.

Den gegenwärtigen Hartz-IV-Bescheiden liegt noch die EVS von 2008 zugrunde und damit eine zu geringe Bemessung, das dürfe aber nicht sein, so der Paritätische Wohlfahrtsverband in seinem Muster-Widerspruchsschreiben, denn dem Ministerium lägen seit "mindestens Oktober 2015" schon die Daten der EVS von 2013 vor. Anlass für den Vorwurf, dass das Ministerium Neuberechnungen verschleppe, ist demnach die Ankündigung einer BMAS-Sprecherin, dass die Anpassung erst zum 01. Januar 2017 erfolgen soll.

Das Ministerium spiele auf Zeit und gebe zudem keinen Einblick in seine Datengrundlagen, kritisiert der Verband. Das Ministerium macht laut Informationen der SZ dagegen geltend, dass "eine ungestörte Vorbereitung des Gesetzesentwurfes" gewährleistet sein müsse.