Mundlos und Böhnhardt: Ungereimtheiten an der Selbstmord-Hypothese

Eine Antwort auf Wolfgang Schorlaus Richtigstellungen seiner Argumentation in "Die schützende Hand"

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Telepolis-Redaktion will und kann keine Stellung zum Tod der beiden NSU-Terroristen beziehen. Aber es gibt Unklarheiten nicht nur bei den NSU-Morden, sondern auch über das Ende der beiden Männer. Man ist schnell dabei, Kritik als Verschwörungstheorie abzuqualifizieren, aber wir meinen, dass es dennoch gut ist, einen Fragenraum offenzuhalten. Daher veröffentlichen wir die Antwort von Walter Gröh auf die ausführlichen Entgegnungen von Walter Schorlau (Mundlos und Böhnhardt: Zweifel an Selbstmord-Hypothese) auf Gröhs ursprünglichen Artikel (NSU-Terroristen: Ungereimtheiten an der Selbstmord-Hypothese).

Wolfgang Schorlau hat in seinem Krimi "Die schützende Hand" versucht, die bekannten Tatsachen und Ermittlungsergebnisse mit den offenen Fragen zu verknüpfen, um so der Frage nachzugehen, ob Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wirklich Selbstmord begangen haben und wie tief verstrickt die NSU-Terroristen mit den Sicherheitsbehörden waren.

Lieber Herr Schorlau, vielen Dank für Ihre ausführliche "Antwort und Richtigstellung" zu meinem TP-Artikel "NSU-Terroristen: Ungereimtheiten an der Selbstmord-Hypothese").

Vorweg: Ich finde es gut, dass Sie, auch in "Die schützende Hand", klarstellen:

Für mich steht außer Frage, dass der Thüringer Verfassungsschutz die rechtsradikale Szene erst aufgebaut, ihr Struktur gegeben und sie materiell bestens ausgestattet hat. Er hat sie auch vor Strafverfolgung geschützt: Die Neonazis mussten sich fühlen, als gelte für sie eine Generalamnestie - all das hat der Thüringer Untersuchungsausschuss weitgehend aufgedeckt, immerhin.Wolfgang Schorlau

Gut auch, dass Sie präzisieren und richtigstellen, dass es z.B. nicht in den "Obduktionsberichten", sondern in den

toxikologischen Gutachten zu Herrn Mundlos … festgestellt [wurde], dass bei Herrn Mundlos 'eine Rauchgasvergiftung definitiv ausgeschlossen werden kann'.

Ihr letzter Satz zu Punkt 1

und dass es statt "Mundlos [hat] keinen Ruß und kein Rauchgas eingeatmet" korrekter heißen sollte:

dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Mundlos weder Ruß noch Rauchgas eingeatmet hat.

Ihr Punkt 2c

Zu den Punkten "keine Rauchgasvergiftung" und "fehlende Hirnmasse" bedauere ich es, Ihnen gegenüber von "Falschdarstellung" und "Richtigstellung" geredet zu haben — ich hätte besser "kritische Nachfragen" sagen sollen.

An der Frage, ob es möglich war, dass der mutmaßliche Neonazi-Mörder Mundlos den Brand in seinem Wohnwagen gelegt hat oder dann zumindest noch gelebt hat, hängt ja einiges. Denn wenn er das nicht getan haben konnte, dann

  • hätte der VS nicht nur diese Neonazis mit 30 bis 40 Spitzeln aufgebaut (mit "ideologische Scheuklappen und institutioneller Rassismus" zitierte ich Rolf Gössner zu diesem Skandal)
  • und nicht nur deren mörderischem Treiben ohne Verfolgung zugeschaut, ("betreutes Morden" nannte "Die Anstalt" das, worauf ich einleitend in meinem Artikel hinwies)
  • sondern schließlich auch noch die Haupttäter irgendwie entsorgt.

Und bei diesem letzten Punkt habe ich, Herr Schorlau, auch nach Ihrer Antwort noch kritische Nachfragen.

Keine Rauchgasvergiftung

Sie schreiben:

Privatermittler Georg Dengler [zieht] auf Seite 304 des Romans folgende, auch rechtsmedizinisch abgesicherte Schlussfolgerung: "Bei Mundlos, der angeblich das Feuer gelegt haben soll, gab es weder Rußpartikel in den Atemwegen und in der Lunge noch - und das ist entscheidend - erhöhte Kohlenmonoxid-Werte im Blut. Das heißt: Mundlos hat kurz vor seinem Ableben wohl kein Feuer erlebt oder besser: Er hat keinen Rauch eines sich schnell entwickelnden Brandes eingeatmet.

Ja, viele Argumente sprechen dafür - aber sind sie zwingend? In der Sitzung des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses vom 14. Januar 2016 gab ein befragter Brandsachverständiger aus Baden-Württemberg, der sich am 5. November 2011 in Eisenach "das Wohnmobil ‘mal anschauen‘ [gesollt hatte]", zu Protokoll:

fehlende Rußpartikel in der Lunge könnten plausibel sein, da das Feuer zuerst eine Heißgasschicht an der Decke bildete, während tiefere Zonen noch rußfrei gewesen sein könnte.

Website von Katharina König, für DIE LINKE im Thüringer Landtag

Fehlende Hirnmasse: rausgekehrt?

Sie schreiben mir:

Im ganzen Wohnmobil wurde von den Tatortermittlern überhaupt keine Hirnmasse gefunden. Hätten die Ermittler einen solchen Fund gemacht, hätten sie diesen zwingend asservieren müssen.

Ja, hätten sie. Aber haben sie auch?

Dieser Brandexperte und zwei LKA-Ermittler, die am 4.11. und 5.11. im Wohnmobil waren[, haben] Gehirnmasse feststellen können, "deutlich und viel", allerdings wurde wohl versäumt das Gehirn auf dem Boden sicherzustellen, es könnte mit rausgekehrt und in den Müll geworfen worden sein; (wie bei schwäbischen Kehrwochen) sei der Wohnwagen "besenrein" gefegt worden (Zitat: "Brandschutt isch immer Sondermüll, ob da jetz Gehirn drin isch oder net!")"

[Die] Frage der Abg. König: "Können sie sich erinnern, dass sie im Wohnmobil ein Gehirn wahrgenommen haben oder Gehirnmasse?" bestätigt der Brandursachenermittler Dr. Tilmann Hal. mit "Ja" und fügt hinzu: "es war kein sehr leckeres Bild". Der ganze Boden sei mit Blut benetzt gewesen, "es war überall Gewebe vorhanden".

Am 14.1.2016 hielt die Abg. König hält dem Zeugen KOK Hoffm., Kriminalbeamter des LKA, der am 4.11. als Mitglied der Tatortgruppe im Einsatz war,

ein Bild vor mit der Nummer 5353, aufgenommen vom Beamten Sop [… und] fragt, ob es nicht sinnvoll wäre, das Gehirn sicherzustellen, um es der Gerichtsmedizin zu Verfügung zu stellen, damit auch nachvollzogen werden könne, ob dort ggf. noch eine Kugel im Gehirn stecke oder zu wem von beiden das Gehirn gehört?

"Ja" antwortet der Zeuge.

Schon in der Sitzung des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses am 3. Dezember 2015 sagte die

Vors. Abg. Marx (SPD) […]: "Es gibt ein Bild, was sie gemacht haben, da liegt viel Hirnmasse vor dem Kühlschrank, das ist richtig schön rosa" und fragt den Zeugen [Kriminalhauptmeister Sopuschek], ob man die Hirnmasse denn nicht auch hätte noch sichern müssen. "Gut, da kann man geteilter Meinung sein. Für die DNA brauche ich das Gehirn nicht" äußert der Zeuge. Aber ja, es gehörte auch zur Leiche, so Herr Sopuschek, "Das muss ich so sagen, wir haben es nicht gesichert.

Sitzungsprotokoll

Zu Recht schreiben Sie: Wenn die Krönleinschüsse im Camper stattgefunden hätten, dann "hätte es zu diesen am Boden liegenden angenommenen Gehirngewebsteilen passende typische Spurenbilder und Spurenanhaftungen zweier Krönleinschüsse im Wohnmobil geben müssen".

Zu Recht weisen Sie auch abschließend darauf hin, dass eine leere Hülse weder in noch außerhalb von Mundlos' Pumpgun gefunden wurde. Aber — das alles unterstellt eine normale Spurensicherung. Doch bei seiner Anhörung am 14.1.2016 im Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss bestätigte ein

Kriminaltechniker der Thüringer LKA Tatortgruppe …, dass auf Wunsch des damaligen Gothaer Polizeidirektors Menzel das normale Spurensicherungskonzept über den Haufen geworfen wurde, weil die Identifizierung der Leichen Priorität hatte; Weiteres lief nicht optimal: der Polizeiführer soll mit einer Harke zwischen den Leichen rumstochert haben, der Müll rund um das Wohnmobil in Eisenach wurde weggefegt und konnte wohl nicht von der Spurensicherung angeschaut werden.

… als er Wochen nach dem Brand des Wohnmobils und mehreren gründlichen Durchsuchung durch Kripo, LKA und BKA einen Geschossmantel im Fahrerhaus fand, wurde er angewiesen, den wieder zurückzulegen ["nee ist nicht so wichtig, leg das mal wieder auf den Sitz", wurde 10 Tage später eingesammelt

Ob die noch laufenden Untersuchungsausschüsse und der NSU-Prozess solche kritischen Nachfragen klären können?

Ob die Zeugen, die Ihre, Herr Schorlau, ansonsten folgerichtigen Thesen zum Tathergang bekräftigen könnten, das noch tun werden — oder sich von so was wie Staatsraison mundtot machen lassen?

mit freundlichen Grüßen

Walter Gröh

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.