Strategischer Schritt: Golfrat setzt Hisbollah auf die Terrorliste

Das "weltgrößte Manöver" findet im Norden Saudi-Arabiens statt, saudische Flugzeuge wurden in die Türkei verlegt: Was will die von Saudis geführte sunnitische Allianz?

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Möglicherweise ist es ein Schritt, um auch die kurdische YPG, worauf die Türkei drängt, zur Terrororganisation zu erklären. Mit Blick auf die Lage in Syrien, wo die interessierten Parteien untereinander darum kämpfen, ihre Proxy-Truppen als legitime Vertreter anerkannt zu sehen und die der Gegner als Terrororganisationen auch von der Feuerpause auszuschließen, hat nun der Golf-Kooperationsrat (GCC) die Hisbollah zur Terrororganisation erklärt.

Die Türkei nimmt gerade an einem großen Manöver in Saudi-Arabien teil. Im Norden des Landes, also südlich von Jordanien und dem Irak, findet gerade das nach saudischen Angaben weltgrößte Manöver mit womöglich mehr als 300.000 Soldaten aus 20 muslimischen Ländern statt. "Raad al-Shamal" (Donner des Nordens) heißt die Übung, bei der angeblich die Bekämpfung von Terrorgruppen und die Ausübung "low intensity operations" trainiert werden soll.

Drohend gegen die Gegner in der Region gerichtet heißt es in der Mitteilung der saudischen Nachrichtenagentur, dass das Manöver aufgrund "der wachsenden terroristischen Bedrohungen und der Instabilität der Region im Hinblick auf Politik und Sicherheit" stattfinde. Die teilnehmenden Länder würden damit zeigen wollen, dass sie die Sicherheit und Stabilität der Region aufrechterhalten wollen. Daraus haben manche abgeleitet, dass womöglich eine Intervention in Syrien erfolgen könne, um die Situation zum eigenen geopolitischen Interesse gegen Assad und den Iran zu wenden.

Saudi-Arabien hat bereits zusätzliche Kampfflugzeuge in die Türkei auf den Luftwaffenstützpunkt Incirlik verlegt. Die türkische Regierung fordert weiterhin, dass auch die syrischen Kurden als Terrororganisation bekämpft und dass Sicherheitszonen zum Schutz der Flüchtlinge nördlich von Aleppo eingerichtet werden müssten, wobei es auch darum geht, die sunnitischen, teils radikalislamischen Rebellen zu unterstützen und Aleppo nicht ganz in die Hand des Assad-Regimes fallen zu lassen. Schwierig ist die Situation, weil nach dem Abkommen zur Feuerpause neben dem IS auch al-Nusra ausgenommen ist. Letztere ist praktisch mit allen anderen sunnitischen Rebellengruppen verbandelt.

Sie waren vor der Feuerpause von russischen Flugzeugen, der syrischen Armee und ihren Verbündeten, darunter Hisbollah-Verbänden und schiitischen Milizen aus dem Irak und dem Iran, sowie den kurdischen Kämpfern der SDF und YPG bedrängt worden. Aus Sicht Saudi-Arabiens und der Türkei bestand die Gefahr, dass der strategisch wichtige Korridor von der türkischen Grenze nach Aleppo geschlossen wird und die syrischen Kurden die Lücke zwischen Afrin und Rojava schließen könnten. Heute wird berichtet, dass die kurdischen SDF-Verbände gegen al-Nusra in Richtung Aleppo vorrücken.

In dem Kontext ist der Entschluss des Golf-Kooperationsrats (Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate) zu verstehen, die Hisbollah als Terrororganisation einzustufen. Die Vereinten Nationen listen die Hisbollah nicht als Terrororganisation, die EU hat den militärischen Arm auf die Terrorliste gesetzt, da man sie für den Anschlag auf Israelis in Bulgarien verantwortlich machte. In den USA wurde die Hisbollah 1997 auf die Terrorliste gesetzt, allerdings ist sie zusammen mit dem Iran im Worldwide Threat Assessment of the US Intelligence Communities aus dem jahr 2015 erstmals nicht mehr aufgeführt.

Der GCC begründet die Entscheidung mit "feindlichen Akten, die von Elementen dieser Milizen begangen wurden, um junge Menschen aus den GCC-Mitgliedsstaaten anzuwerben, um Terrorakte zu begehen, Waffen und Sprengstoff zu schmuggeln und zu Aufruhr, Unordnung und Gewalt aufzurufen". Daneben werden aber auch die "terroristischen und subversiven Taten" benannt, die in Syrien, im Jemen und im Irak begangen werden. Diese würden "den moralischen und humanitären Werten und Prinzipien und dem internationalen Recht widersprechen und für die arabische nationale Sicherheit eine Bedrohung darstellen". Wie sehr das Rechtsystem der Golfstaaten moralischen und humanitären Prinzipien und den Menschenrechten gehorcht, sei dahingestellt. Dass die Hisbollah im Jemen tätig sein soll, ist erst einmal eine Behauptung.