Wahlen: Schwachstelle Dateneingabe

Vermeintliches Sensationsergebnis aus dem hessischen Sensbachtal ist keines

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Am Montag nach den Kommunalwahlen in Hessen machte ein vermeintliches Sensationsergebnis unter anderem im Telepolis-Forum die Runde: In der 947-Einwohner-Ortschaft Sensbachtal, wo nur eine einzige Bürgerliste, die GFW/ÜWS, zur Wahl stand, sollte diese von 505 der insgesamt 527 Wähler durch ungültige Stimmzettel abgelehnt worden sei. Fragt man dort nach, zeigt sich jedoch, dass das nicht stimmt: Nach Angaben des Bürgermeisters Egon Scheuermann hatte der Wahlhelfer bei der Eingabe die Spalten verwechselt - tatsächlich waren von den 527 Stimmen nur 42 ungültig.

Die vermeintliche Sensation weist auf eine Schwachstelle bei Wahlen hin, über die bislang wenig gesprochen wurde: Hätte die Verwechslung zu einem weniger sensationellen Ergebnis geführt, wäre sie vielleicht nie aufgefallen und korrigiert worden. Und es ist durchaus wahrscheinlich das solche Verwechslungen öfter vorkommen. Während bei der Stimmauszählung das Vier-Augen-Prinzip meist so ausgelegt wird, dass sich zwei Personen die Stimmzettel ansehen und mitzählen, gilt es zum Beispiel in Bremen bei der Dateneingabe schon dann als eingehalten, wenn ein Wahlhelfer vorliest und ein anderer eintippt.

Ortswappen von Sensbachtal

In der Hansestadt führte dies bereits mehrfach dazu, dass Wahlergebnisse korrigiert werden mussten. Und während die Fehleingabe in Sensbachtal keiner bestimmten Gruppierung schadete oder nützte (und deshalb sehr wahrscheinlich nur auf Übermüdung, Unaufmerksamkeit oder mangelnder Einarbeitung in die Software beruhte), bleiben in Bremen trotz der Erklärung, die Wahlhelfer hätten wahrscheinlich öfter mal die Ziffernkürzel von zwei Listen verwechselt, Restzweifel, ob die dafür eingesetzten Schüler nicht doch versuchten, Wahlen zu manipulieren (vgl. Statistisches Landesamt Bremen sieht keine Hinweise auf absichtliche Wahlfälschung).

Ob solch eine Manipulation möglich ist, hängt unter anderem von der eingesetzten Software ab, für die es dem Bundeswahlleiter zufolge weder gesetzliche Anforderungen noch Zulassungsverfahren gibt. Die IVU Traffic Technologies AG, der Hersteller der unter anderem vom Bundeswahlleiter eingesetzten Software IVU.elect, weigert sich allerdings, Fragen dazu zu beantworten, wie das System vor Manipulation geschützt wird, nach welchen Kriterien die Plausibilitätskontrolle arbeitet und ob sie ältere Wahlergebnisse und Umfragen mit berücksichtigt (vgl. Black Box Wahlsoftware). Dabei wäre gerade letzteres von Interesse: Bei den Kommunalwahlen in München - wo IVW.elect nach eigenen Angaben eingesetzt wird - kam es nämlich 2014 bei der Auszählung der Stimmen zu erheblichen Unregelmäßigkeiten.

Das für die Durchführung der Wahl zuständige Kreisverwaltungsreferat musste damals einräumen, dass 80 bis 90 Prozent der Stimmen fehlerhaft weitergeleitet wurden. Trotzdem ließ man nur einen einzigen Stimmbezirk in Haidhausen komplett neu auszählen: Dort war die Zahl der insgesamt übermittelten Stimmen größer als die der Stimmberechtigten. Hinsichtlich der anderen Wahlkreise hieß es auf Anfrage von Telepolis, dass man die Fehlerquote von 80 bis 90 Prozent mittels einer Plausibilitätskontrollsoftware ermittelt habe. In den Fällen, in denen sie anschlug, hätten die Wahlhelfer ihre Eingaben überprüft und so lange neu eingegeben, bis sie dem Programm plausibel erschienen (vgl. 80 bis 90 Prozent der Stimmen falsch weitergeleitet).

Ein besonderes Problem wäre es, wenn IVU.elect bei seiner Plausibilitätskontrolle ältere Wahlergebnisse und Umfragen mit berücksichtigt. Im Normalfall würde dies das Ergebnis wahrscheinlich nicht ändern. Ergäbe sich jedoch eine Situation, in der ein tatsächliches Wahlergebnis stark vom vorigen abweicht oder in der Bürger in Umfragen ihre tatsächlichen Präferenzen nicht nennen, dann wäre das ein Problem. Fragen hierzu wurden - wie oben aufgeführt - von der IVU Traffic Technologies AG aber nicht beantwortet.

Eine potenzielle Lösung für das Problem wäre die gleiche wie für Wahlcomputer: Der Einsatz von Open-Source-Software, die eine umfassende Überprüfung durch alle Bürger erlaubt. Diese Open-Source-Software könnte auch eine gewinnorientierte Firma wie die IVU Traffic Technologies AG herstellen und verkaufen. Die Voraussetzungen dafür, dass sie das macht, sind aber wahrscheinlich die oben angeführten gesetzlichen Anforderungen oder Zulassungsverfahren, die es bislang nicht gibt.

Wahlmanipulationsermittlungen bei Flaggenabstimmung in Neuseeland

In Neuseeland, wo bis 24. März über eine neue Landesflagge abgestimmt wird, soll es eine andere Art von Wahlbetrug gegeben haben: Hier ermitteln die Behörden gegen einen Mann, der in seinem Facebook-Profil behauptet hatte, für über 300 andere Wähler abgestimmt zu haben. Ob der Verdächtigen Nachbarn und Freunden, denen die Abstimmung seinen angeben nach "nicht egaler sein könnte" die Wahlzettel entwendete, oder ob sie ihm diese freiwillig aushändigten, steht bislang nicht fest. Beides ist in Neuseeland aber verboten und kann mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 40.000 neuseeländischen Dollar bestraft werden.

Bisherige neuseeländische Flagge

Bei der Abstimmung geht es darum, ob die blaue Flagge mit dem britischem Union Jack im linken oberen Viertel und dem Kreuz des Südens in der rechten Hälfte durch einen vom Architekturdesigner Kyle Lockwood gestalteten Entwurf mit einem Silberfarn ausgetauscht wird, den eine Mehrheit in einem ersten Wahlgang aus fünf Vorschlägen ausgewählt hatte. Unter diesen Vorschlägen befand sich ein von Andrew Fyfe gestaltetes Koru-Strudelsymbol, das in der Maori-Kunst für Wachstum und Stärke steht, eine von Aaron Dustin entworfene Anordnung aus schwarzen, blauen, weißen und roten Dreiecken und zwei weitere Farnmotive.

Über diesen Entwurf können die Neuseeländer bis zum 24. März abstimmen. Grafik: Kyle Lockwood. Lizenz: CC BY 3.0

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