Bargeld ist ja so was von Eighties ...

Annahme- und Herausgabezwang - zwei Fragen, die Abschaffungsapologeten offen lassen

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Es geht doch nur um die großen Scheine

Bei der Diskussion um die möglicherweise drohende Abschaffung des Bargeldes wird derzeit gerne angemerkt, es ginge nur um die großen Scheine, nur um die 500er, die doch sowieso eigentlich kaum jemand im Alltag nutzt. Das mag zur Zeit gelten - doch weder ist es ein Novum, dass eine Forderung neue Forderungen nach sich zieht, noch wäre nach der Abschaffung der 500er eine der nächstgrößeren Scheine nicht zu begründen. Daher ist es nur logisch, anzunehmen, dass es sich bei der derzeitigen Forderung (bzw. Überlegung) nur um eine Station auf dem Weg zur Abschaffung des Bargeldes an sich handelt.

Die Pros und Contras diesbezüglich sind bereits hinlänglich ausgetauscht worden, auch wenn nunmehr Soziales und Soziologisches hinzugefügt wird. Interessant ist, wie die einzelnen Texte sich lesen lassen: Der Autor, der sich der soziologischen Betrachtung widmet, schreibt beispielsweise von "Horrorszenarien", von "Ängsten" und Befürchtungen" auf der Seite der Abschaffungsgegner, gesteht den Befürwortern aber Gegenargumente zu, so dass subtil bereits der Eindruck erweckt wird, es handele sich bei den Ablehnenden um jene, die keine Argumente haben, sondern mehr auf das Irrationale, auf Gefühle setzen. Eine Strategie, die hier passend kommentiert wird.

Grafik: Wazouille. Lizenz: Public Domain

Ein Aspekt, der in den meisten Artikeln wenig bis gar nicht vorkommt, ist die rechtliche Lage: Bargeld in Form von Euroscheinen ist derzeit im Euroraum das einzige "unbeschränkte" gesetzliche Zahlungsmittel, bei dem es noch einen grundsätzlichen Annahmezwang gibt. Insoweit ist jedermann Kraft öffentlichen Rechts gehalten, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren. Dies dient nicht zuletzt auch der Rechtssicherheit der handelnden Personen.

Zwar wären durch Verträge andere Regelungen möglich, doch für die Handelnden wäre es problematisch, aufwändig und mit teilweise hohen Kosten verbunden, wenn sich jeder weigern könnte, Euroscheine anzunehmen und stattdessen auf US-Dollar, Schweizer Franken, Tschechische Kronen ... beharrte.

Auch das Bürgerliche Gesetzbuch legt in §929 fest, wie ein Kaufvertrag zustande kommt, wobei die traditionelle Lesart ist, dass die Zahlung der Geldschuld durch Bargeld getätigt wird. Eine Veränderung dieser gesetzlichen Regelungen würde bedeuten, dass nicht nur in der obersten Norm festgelegt ist, dass Buchgeld Bargeld gleichkommt, sondern auch, dass dies in allen sich mit dem Thema Geldschuld (bzw. Bargeld) befassenden Gesetzen zu ändern wäre, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Wenn also tatsächlich die Abschaffung des Bargeldes eine Lösung sein soll, dann müssten die Befürworter gleichzeitig die Schaffung eines neuen elektronischen, unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittels fordern. Dieses müsste datenschutzrechtlich einwandfrei umgesetzt werden, ferner wären Ausfallsicherheit, Manipulationssicherheit, Haftungsfragen Annahmezwang oder nicht zuletzt Verwendungszwecke zu klären.

Wie der Handelsblatt-Journalist Norbert Häring (der sich mit dem Thema Bargeld seit langem befasst) erläutert, ist eines der Probleme mit Buchgeld, dass die Banken dieses nutzen können. Das bedeutet, dass der Betrag, der auf dem eigenen Kontoauszug zu sehen ist, nicht zwangsläufig auch jener Betrag ist, der sofort zur Verfügung steht. Buchgeld könnte deshalb nur dann dem Bargeld gleichgestellt werden, wenn es eine Buchungsvorschrift gäbe, die vorschreibt, dass die Gelder der Kunden als Sondervermögen im Eigentum des Kunden zu handhaben wären.

Ohne eine solche Regelung wäre das tatsächliche Vermögen letztendlich von der aufbewahrenden Bank abhängig. Würde die sich, salopp gesagt, verzocken, dann wären die Zahlen auf dem Kontoauszug nur noch das, was hätte sein können.