De Maizière hält Dschihadistendatensammlung für echt

Dokumente könnten aus den Jahren 2013 und 2014 stammen

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Der deutsche Innenminister Thomas de Maizière hält die Sammlung von bis zu 22.000 Dschihadistendaten, die das Bundeskriminalamt derzeit prüft, für echt. Seinen Worten nach könnten die Daten von deutschen Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten genutzt werden, um die Zugehörigkeit zum IS und die Kampfbereitschaft für die Terororganisation nachzuweisen. Auch BKA-Pressesprecher Markus Koths geht davon aus, "dass es sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um echte Dokumente handelt". Er bestätigte, dass sie das BKA nicht nur zur Gefahrenabwehr, sondern auch zur Strafverfolgung einsetzen will.

Britische Politiker äußerten sich gestern und heute vorsichtiger: Innenministerin Theresa May wollte den Vorgang aus sicherheitspolitischen Erwägungen gar nicht kommentieren und eine Sprecherin von Premierminister David Cameron meinte lediglich, man müsse jetzt prüfen, inwieweit man das Material im Kampf gegen den IS nutzen könne.

Der Guardian geht inzwischen davon aus, dass es sich bei den gestern vom britischen Nachrichtensender Sky News bekannt gemachten Daten aus dem selben Leck stammen, über das kurz vorher ein deutscher Rechercheverbund aus Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR berichtet hatte. Auch die Dokumente, die das in Katar ansässige syrische Oppositionsportal Zaman al-Wasl veröffentlichte, dürften dazugehören. Ihm zufolge reduzierte sich die Zahl der Namen nach genauerer Durchsicht aber von etwa 22.000 auf lediglich 1.736, weil es viele Dopplungen gibt.

Die Verwendung von Stempeln mit dem Namen "Islamischer Staat im Irak und der Levante" deutet darauf hin, dass die Dokumente vor der Umbenennung im Juni 2014 entstanden. Möglich ist aber auch, dass alte Stempel danach nicht sofort ausgetauscht, sondern weiter verwendet wurden. Dass der alte Name auf zwei verschiedene Weisen geschrieben wird, könnte daran liegen, dass das Corporate Design der Gruppe damals noch nicht sehr streng durchgesetzt wurde und dass nicht alle Verwaltungskräfte immer auf dem gleichen Stand waren. Merkwürdiger erscheint manchen Experten, dass auf einigen der Dokumente der arabische Ausdruck "getötet" statt des beim IS gebräuchlichen "den Märtyrertod gestorben" verwendet wird.

Australischer Selbstmordwilliger: Nachtblind und nur Automatikautotauglich

Die Kämpfer, deren Namen und Daten in den Dokumenten registriert wurden, kommen Zaman al-Wasl zufolge nicht (wie Sky News berichtete) aus 51, sondern nur aus 40 Ländern. Der Löwenanteil - etwa ein Viertel - stammt aus Saudi-Arabien. Daneben gibt es viele Tunesier, Marokkaner und Äypter. Insgesamt sollen 72 Prozent der Dschihadisten Araber sein.

Die britische Daily Mail kommt auf 485 Dschihadisten aus Saudi-Arabien, 375 aus Tunesien, 140 aus Marokko, 101 aus Ägypten, 35 aus Frankreich, 18 aus Deutschland, 16 aus Großbritannien, vier aus den USA und zusammengerechnete 126 aus dem Libanon, Belgien, den Niederlanden, Russland, Afghanistan und Australien. Einer der Australier soll angegeben haben, er wäre gern Selbstmordattentäter, sei aber nachtblind und könne keine Fahrzeuge mit Gangschaltung bedienen.

Kampfname "al-Namsi" - Deutscher oder Österreicher?

Unter den 18 Deutschen finden sich die Namen der mutmaßlichen IS-Terroristen Kerim Marc B. und Abdelkarim B., die bereits vor Gericht stehen. Zwei weitere, Farid S. und Yassin O., sind aus Propagandavideos bekannt. Der Standard berichtet darüber hinaus unter Berufung auf eine eigene Quelle über eine in den Akten genannte Gewährsperson mit dem Namenszusatz al-Namsi. Dieser Namenszusatz deutet auf Österreich hin, weil der von Karl May für den deutschsprachigen Raum verwendete Ausdruck im modernen Arabisch nur noch für die Alpenrepublik steht. Andererseits soll der Gewährsperson nicht für zwei Österreicher, sondern für zwei Deutsche gebürgt haben.

Dolmetscher haben Angst

In Österreich sitzen derzeit 37 Dschihadisten in Haft. In Graz läuft darüber hinaus ein Prozess gegen Tschetschenen und Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien, die beschuldigt werden, Kämpfer für den IS angeworben zu haben. Drei der Angeworbenen sind jetzt tot, drei oder vier weitere sollen noch für den IS kämpfen. Inzwischen gibt es auch mehrere Anklagen wegen Falschaussage. Nachdem eine Tschetschenischdolmetscherin in den Verdacht der Befangenheit geriet, kam der Staatsanwalt zum Ergebnis, dass sich alle für Übersetzungen aus dieser und in diese Sprache infrage kommenden Personen "nicht trauen", diese Aufgabe zu übernehmen.

EU-Justizminister beschließen Maßnahmen

Um weitere europäische Verstärkung für den IS zu erschweren haben sich die EU-Justizminister heute in Brüssel auf eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung geeinigt, die vorsieht, dass Reisen zu terroristischen Zwecken künftig mit dem Strafrecht geahndet werden. Auch Versuche sollen strafbar sein. Ebenfalls bestraft wird, wer zu solchen Reisen aufruft, sie vermittelt, organisiert, finanziert oder logistische und materielle Unterstützung gewährt.

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