German Wings: "Psychotischer Schub"

Stimmenrekorder des German-Wings-Flugzeugs. Bild: BEA

Warum 150 Menschen sterben mussten, sollte nicht nur eine Frage der Abteilung Seelenkunde sein

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Vor einem Jahr, am 24. März 2015, steuerte der Unglückpilot Andreas L. den Airbus A320-211 auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen gezielt gegen das Felsmassiv. Diese Absicht bestätigt jetzt die französische Untersuchungsbehörde BEA (Bureau d'Enquêtes et d'Analyses pour la Sécurité de l'Aviation civile) in ihrem Abschlussbericht, der auf einer Pressekonferenz in Le Bourget nahe Paris vorgestellt wurde. Laut den Ermittlern litt der Germanwings-Copilot an einer Psychose.

Um 09:41:06 Uhr am Unglückstag war der Airbus nach einem Sinkflug mit dem Gelände kollidiert. Der Bericht hierüber stellt definitiv fest:

Die Kollision mit dem Boden wurde durch eine bewusste und geplante Handlung des Copiloten verursacht, der entschieden hatte Suizid zu begehen während er alleine im Cockpit war.

BEA

Ein "psychotischer Schub" löste die Katastrophe aus, bei der 150 Passagiere und Besatzungsmitglieder starben, unter ihnen 72 Deutsche. Soll das die Antwort sein?

Eine Psychose, nur Germanwings bekam nichts mit

Jetzt stellt der Report auch klar, ein privater Arzt hatte den Copiloten einen Monat vor dem Unfall an einen Psychotherapeuten und Psychiater überwiesen. Noch am 10. März 2015, zwei Wochen vor dem Unfall, diagnostizierte die ärztliche Untersuchung eine mögliche Psychose und man empfahl Andreas L. eine Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der behandelnde Psychiater verordnete ein Antidepressivum und acht Tage vor dem Unfall andere Antidepressiva zusammen mit Schlafmitteln. Keiner der Mediziner meldete medizinische Bedenken an die Behörden. Einige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seien nicht an Germanwings weitergeleitet worden.

Psychische Probleme des Unglückspiloten waren seit langem aktenkundig. "Der Lufthansa-Konzern hat einen psychisch krankhaft vorbelasteten Pilotenanwärter eingestellt und ausgebildet, ein Fehler mit schrecklichen Folgen", konstatiert Opfer-Anwalt Christof Wellens einem Bericht der Tagesschau zufolge. Trotz eingeschränkter Flugerlaubnis sei Andreas L. wegen seiner Vorerkrankung nicht mehr eigens seitens der Verantwortlichen untersucht worden. Die Pflicht zur Selbstanzeige nahm Andreas L. nicht wahr.

Keine Änderung an den Türsicherungen

Der BEA-Report enthält keine Sicherheitsempfehlungen im Hinblick auf eine Abänderung des Cockpittür-Systems. Den Kapitän von Flug 4U9525 hatte der 27-jährige Copilot am Unglückstag absichtlich aus dem Cockpit ausgesperrt und, wie man herausfand, in den Tagen vor dem Absturz gezielt im Internet nach technischen Informationen zur Ausführung seines Plans gesucht, außerdem nach Informationen zum Thema Suizid.

Während des eingeleiteten Sinkflugs verriegelte er die Pilotenkabine, obwohl er über Tastatur und Intercom aufgefordert wurde, Zutritt zu gewähren. Der Vorfall und seine Besonderheiten lösten eine Diskussion um die Sicherheitsvorkehrungen im Cockpit aus (Unkontrollierter Sinkflug). Die EASA (European Aviation Safety Agency) hatte kurz nach dem Unfall die Empfehlung herausgegeben, dass zu jeder Zeit mindestens zwei Personen im Cockpit anwesend sein sollen ("Zwei-Personen-im-Cockpit-Regel").

Eindeutig "fluguntauglich"

Die in die Untersuchung einbezogene deutsche "Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung" (BFU) bestätigt in einer eigens getroffenen Stellungnahme (im Bericht als Anhang), dass Andreas L. am Tag des Unglücks "infolge der Einnahme eines Antidepressivums und massiven Schlafmangels" eindeutig "fluguntauglich" war.

Wie die BFU hervorhebt, werde jedoch die "klare psychiatrische Diagnose" dadurch erschwert, dass die beteiligten Ärzte und Therapeuten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machten. Auch das "Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V." (DLR), das die psychologische Eingangsuntersuchung des Copiloten durchgeführt hatte, berief sich nach Angaben der BFU auf seine "Schweigepflicht".

Eine der Konsequenzen aus dem Unfall und den besonderen Umständen betrifft daher das Arztgeheimnis. Es bedarf dringend neuer Regeln für die ärztliche Schweigepflicht, so der BEA-Befund. Es gehe darum, die "Balance von ärztlicher Schweigepflicht und öffentlicher Sicherheit" neu auszutarieren. Den Fluggesellschaften wird außerdem eine bessere Unterstützung ihrer Piloten ins Stammbuch geschrieben. So plädiert die Behörde für bessere und auch strengere medizinische Kontrollen, zumal dann, wenn psychische Erkrankungen im Spiel sind. Gerade dann könne man nicht auf das "Prinzip Selbstdeklaration" setzen, denn die Selbsteinschätzung funktioniere dann nicht mehr.