Vor dem EU-Treffen mit der Türkei: rechtliche Bedenken gegen das Flüchtlings-Arrangement

Der der Kommissar für Menschenrechte des Europarats, Muiznieks, hält die beabsichtigte Vereinbarung für "juristisch höchst fragwürdig". Er ist nicht der einzige

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Das "gesamteuropäische Konzept" Merkels wird von französischen Regierungspolitikern als Alleingang empfunden. Merkel hatte die Idee des"eins zu eins"-Austausches mit dem türkischen Ministerpräsident Davutoglu über "sechs Stunden lang" alleine ausgehandelt. Andere Staatschefs waren nicht mit von der Partie, mit Ausnahme des niederländischen Ministerpräsidenten und amtierenden EU-Ratspräsidenten Mark Rutte. Dies wird in Paris mit einiger Empfindlichkeit bemerkt.

"Tiefe Wunden in Brüssel"

Der französische Präsident Hollande wurde am Morgen des 7. März mit der Austausch-Idee überrascht. Zuvor hatten er und andere EU-Staatschefs noch an einem anderen Konzept gearbeitet, das zusammen mit Merkel entwickelt worden war, schildert einBericht von Le Monde die "gesamteuropäische Verblüffung". Hollande war wohl auch in seinem Selbstverständnis gekränkt, wie aus dem Artikel hervorgeht. Der Coup von Angela Merkel habe "tiefe Wunden" hinterlassen, zitiert die Zeitung "zahlreiche Quellen aus Brüssel".

Begleitet wird das von einem Kommentar, der die europäischen Werte mit dem Türkei-Deal verraten sieht.

Indessen häufen sich Einwände gegen das anvisierte Austauschprogramm - illegale Migranten, die in die Türkei zurückgeschickt und dort aufgenommen werden, gegen Flüchtlinge aus der Türkei, die von der EU auf "legalem Weg" aufgenommen werden - , die rechtliche Bedenken anmelden.

"Kollektives und willkürliches Element der Abschiebungen"

Den Anfang machten vergangene Woche UN-Flüchtlingskommissar Filippo Grandi, Luxemburgs Migrationsminister Jean Asselborn sowie der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Said Raad al-Hussein, der die Abschiebungen von Flüchtlingen in die Türkei als "illegal" bezeichnete.

Saids Einwände richteten sich gegen das "kollektive und willkürliche Element" der dem Austausch-Plan zugrunde liegenden Abschiebungen. Das sei mit dem Völkerrecht nicht vereinbar.

Dem gegenüber sieht der EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos die Bestimmungen der Genfer Konvention gewahrt - wenn denn die Flüchtlingsvereinbarung der EU mit der Türkei an bestimmte Bedingungen geknüpft werde:

Die Türkei muss sicherstellen, dass für die Flüchtlinge kein Risiko von Verfolgung besteht, dass das Prinzip der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) gilt, und dass Flüchtlinge einen Status nach der Genfer Konvention erhalten.

Details müssten hier noch verhandelt werden, hieß es vergangene Woche. Am Mittwoch Nachmittag meldete sich der Kommissar für Menschenrechte des Europarats, Nils Raymond Muiznieks, in einem Tagesschau-Beitrag zu Wort und bewertete die beabsichtigte Vereinbarung mit der Türkei ebenfalls als "juristisch höchst fragwürdig".

"Eine solche Praxis ist schlicht illegal"

Auch Muiznieks hat das kollektive Element im Auge, das Pauschale und Automatisierte des Arrangements. Für die in die Türkei zurückgeschobenen illegalen Migranten bedeute die Maßnahme eine pauschale Abweisung.

Eine solche Praxis ist schlicht illegal, unabhängig von dem Land, mit dem eine derartige Absprache getroffen wird.

Die Schutzbedürftigkeit der Flüchtlinge würde damit nicht in jedem Einzelfall hinreichend geprüft. Damit werde gegen das Grundrecht, Asyl zu suchen und zu finden, verstoßen, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN verankert ist. Verletzt würden auch die Garantien der UN-Flüchtlingskonvention, "die anerkennen, dass Asylsuchende unter bestimmten Umständen gegen Einwanderungsgesetze verstoßen".

Auch die Europäische Menschenrechtskonvention, deren Protokoll von allen EU-Ländern außer Griechenland und Großbritannien ratifiziert wurde, würde ausdrücklich die kollektive Ausweisung von Ausländern verbieten.

Darüber hianus, so führt Muiznieks aus, habe die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in mehreren Urteilen gegen das Zurückschicken von Flüchtlingen auf hoher See argumentiert. Auch vom EGMR wurde die kollektive Ausweisung verurteilt.

Man müsse die persönlichen Umstände eines jeden Betroffenen ausreichend berücksichtigen, so die Forderung, die aus den EGMR-Urteilen hervorgehe. Selbst wenn es wie im Fall "der somalischen und eritreischen Migranten, die aus Libyen gekommen waren, auf See von den italienischen Behörden aufgegriffen und in Summe nach Libyen zurück geschickt wurden", um die Vorgehensweise eines Mitgliedsstaates außerhalb seines Territoriums gehe.

Einzelfallprüfungen nötig

"Das Recht auf Asyl kann man auf hoher See nicht prüfen", hält auch der Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt der anvisierten Vereinbarung zwischen der Türkei und der EU entgegen. Burckhardt argumentiert ebenfalls damit, dass Einzelfallsprüfungen rechtlich bindend vorgeschrieben seien.

Wenn Nato-Schiffe Flüchtlinge, die sie in griechischen Gewässern aufnähmen, pauschal in die Türkei zurück transportieren würden, sei dies nicht gegeben, so der Pro-Asyl-Geschäftsführer. Zudem macht er auf Probleme in der Türkei aufmerksam. Das Land sei kein sicherer Drittstaat, was ebenfalls eine genaue Überprüfung der Einzelfälle nötig mache und einer Pauschalbehandlung im Weg steht.

Der deutsche Staatsminister Michael Roth betonte, dass der Plan mit der Türkei mit dem europäischen Recht, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Völkerrecht in Einklang stehen müsse. Wie die Überprüfung der Einzelfälle geregelt wird, wird eine der großen Herausforderungen der Merkelschen Lösung sein.