Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag ist mit dem Grundgesetz vereinbar

Entscheidung gilt für private Haushalte - Gang nach Karlsruhe wahrscheinlich

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute Vormittag über die Revisionsanträge von 18 Privatpersonen entschieden, die gegen den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag geklagt hatten und dabei in Vorinstanzen wie dem Bayerische Verfassungsgerichtshof und dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster gescheitert waren.

Die Kläger werteten den Wegfall der bis vor drei Jahren möglichen Minderung oder der Befreiung von der Rundfunkgebühr für Personen die lediglich über Radio- oder über gar keine Empfangsgeräte verfügen, als verfassungswidrige Gleichbehandlung von Ungleichem. Außerdem machten ihre Anwälte geltend, dass eine Forderung, die nicht mehr gerätebezogen, sondern für alle Wohnungsbesitzer erhoben wird, in Wirklichkeit keine Abgabe, sondern eine Steuer sei, für die den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehle.

Grafik: TP

Das Bundesverwaltungsgericht folgte in seiner Zurückweisung der Revisionsanträge den Urteilen der Vorinstanzen, die zum Ergebnis gekommen waren, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um keine Steuer handle, weil es dafür eine "Gegenleistung" gebe: "Die Möglichkeit [...], die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können". Außerdem werde "das Beitragsaufkommen [...] nicht in die Haushalte der Länder eingestellt, um die vom Haushaltsgesetzgeber bestimmten Gemeinlasten zu finanzieren". Deshalb seien die "Kompetenzregelungen der Finanzverfassung des Grundgesetzes [...] nicht anwendbar".

ARD und ZDF als "Vorteil"

Die "Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung" ist nach Meinung der Leipziger Richter dazu geeignet, den "Vorteil" der Möglichkeit des Empfangs von ARD und ZDF "zu erfassen", weil sich die "Annahme, dass Rundfunkprogramme typischerweise in Wohnungen empfangen werden", auf Erhebungen des Statistischen Bundesamts stützt, denen zufolge "weit über 90 % der privaten Haushalte mit Fernsehgeräten ausgestattet sind". Mit dieser Annahme bewegen sich die Länderparlamente nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts innerhalb des erlaubten "gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums".

Eine "Befreiungsmöglichkeit bei fehlendem Gerätebesitz" habe der Gesetzgeber unter anderem deshalb nicht eröffnen müssen, weil "der Nachweis, nicht über ein Empfangsgerät zu verfügen", nach Meinung des Gerichts "aufgrund der technischen Entwicklung mit angemessenem Aufwand nicht mehr verlässlich erbracht werden kann". "Insbesondere die Verbreitung multifunktionaler Empfangsgeräte" habe nämlich dazu geführt, "dass das gebührenpflichtige Bereithalten eines Empfangsgeräts gegen den Willen der Besitzer nicht mehr festgestellt werden konnte".

Gang nach Karlsruhe wahrscheinlich

Einer der Klägeranwälte hatte bereits am Mittwoch bekannt gegeben, dass er im Falle einer Zurückweisung damit rechne, für seinen Mandanten vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. Die heutige Entscheidung gilt in jedem Fall nur für private Haushalte. Über die ebenfalls vorliegenden Revisionsanträge von Unternehmen gegen den Rundfunkbeitrag will das Bundesgericht ab Juli verhandeln - die Termine dafür stehen noch nicht fest.

ALFA fordert ZDF-Privatisierung

Aus der Politik kommen währenddessen weitere Vorschläge, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren: Nachdem die bayerische FDP letzte Woche öffentlich machte, dass sie über ein Volksbegehren zum Ausstieg des bayerischen Rundfunks aus der ARD diskutiert (vgl. FDP diskutiert Volksabstimmung über BR-Austritt aus der ARD), folgte gestern Bernd Luckes AFD-Abspaltung Allianz für Fortschritt und Aufbruch (ALFA), deren bayerischer Landesvorstand eine Privatisierung des ZDF fordert. "Zwei bundesweite Vollprogramme aus öffentlichen Mitteln zu betreiben" ist dem stellvertretenden Landesvorsitzenden Stephan Schmidt nach "im Medienzeitalter einfach nicht mehr zu rechtfertigen".

Außerdem sei "das Ursprungskonzept der 'Staatsferne' und der inhaltlichen Neutralität" inzwischen "dem Postengeschacher von Parteien und Lobbygruppen geopfert" worden, was auch daran sichtbar werde, dass sich "viele Journalisten heute als 'Volkserzieher' [sähen], die die Regierungspolitik rechtfertigen wollten", anstatt "als 'Vierte Gewalt' die Politik zu kontrollieren und neutral zu berichten". Deshalb sollte man auch die Rundfunkstaatsverträge neu verhandeln und die Finanzierung der Anstalten "neu regeln".

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