De Maizière: Sanktionspläne für bessere Integration

Neues Gesetz soll Zusammenhang zwischen Dauer des Aufenthalts und dem "erfolgreichen Absolvieren von Integration" herstellen. Auch Wohnsitzauflagen sind im Entwurf

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Verhältnisse an den Grenzübergängen haben sich zunächst entspannt (Bundespolizei: Weniger Flüchtlinge an deutschen Grenzübergängen), nun macht sich Innenminister de Maizière an das nächste Aufgabengebiet. Zusammen mit seiner SPD-Kollegin aus dem Arbeitsressort, Andrea Nahles, will er mit einem neuen Integrationsgesetz bestimmten Ängsten begegnen, die in den Diskussionen der letzten Monate aufkamen. Eckpunkte dazu stellte er am Osterwochenende vor.

Im Mai soll das Gesetz vorliegen. De Maizière gab dazu den Grundsatz bekannt, dass die Regierung Integration nicht als freiwilliges Mittun der Neuankömmlinge versteht, sondern "als Voraussetzung, um in Deutschland dauerhaft zu leben". Die neue Rechtslage soll entsprechend Sanktionsmöglichkeiten vorsehen, wenn sich "Flüchtlinge Integrationsanstrengungen entziehen".

Der Innenminister erwähnt hier den Entzug der dauerhaften Niederlassungserlaubnis. Ziel sei es, einen Zusammenhang zwischen dem erfolgreichen Absolvieren von Integration und der Erlaubnis, wie lange man in Deutschland bleiben darf, zu etablieren. Als Indikatoren für eine erfolgreiche oder eben nicht erfolgreiche Integration nennt de Maizière den Spracherwerb und die Annahme von Arbeitsangeboten:

Für diejenigen, die sich weigern, Deutsch zu lernen, (…) die Arbeitsangebote ausschlagen (…) kann es nicht nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis geben, wie die jetzige Rechtslage ist.

Als weiteren Schwerpunkt brachte der Innenminister Wohnsitzauflagen ins Spiel. Dabei stehen zwei Ideen Pate: Einmal plant die Regierung ein bessere Verteilung der Neuangekommenen. Sie sollen gezielt in ländliche Regionen verteilt werden, wie die Tagesschau berichtet. Damit verknüpft ist die andere Leitidee: Die Verhinderung einer Ghettobildung in den Großstädten.

Deswegen wollen wir regeln, dass auch anerkannte Flüchtlinge - jedenfalls solange sie keinen Arbeitsplatz haben, der ihren Lebensunterhalt sichert - sich an dem Ort aufhalten, wo wir das als Staat für richtig halten, und nicht, wo das der Flüchtling für richtig hält.

Die Residenzpflicht ist nach einem Urteil des EuGh, das Anfang März bekannt wurde, für Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiärem Schutz zulässig, wenn die "Auflage ihrer besseren Integration dient", nicht aber wenn sie damit begründet werde, dass Flüchtlinge dadurch angemessener verteilt werden.

Kritik an den Plänen de Maizières kam von Annelie Buntenbach, die DGB-Bundesvorstand sitzt. An den gesetzlichen Bestimmungen gebe es "nichts zu verschärfen". Schon jetzt existierten "beinharte Sanktionen - von Kürzungen über Bußgelder bis zu Nichtverlängerung der Aufenthaltsgenehmigung" für das "Schwänzen von Integrationskursen".

Laut der Gewerkschaftsvertreterin sollte man statt über Gesetzesänderungen und Wohnsitzauflagen nachzudenken, dafür sorgen, dass genügend Angebote für den Spracherwerb und die berufliche Ausbildung vorhanden seien. Die Kommunen müssten besser unterstützt werden.