NSU-Affäre: Strafvereitelung im Amt?

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Bundesanwaltschaft bekennt sich zu unvollständigen Ermittlungen - V-Mann Ralf Marschner ist Regierungssache - Vertreter der obersten Ermittlungsbehörde spricht von "schwarzen Löchern" - Viele ungeklärte DNA-Spuren

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Die zehn NSU-Morde spalten Deutschland. Während die oberste Strafverfolgungsinstanz der Bundesrepublik ungerührt davon ausgeht, alle 27 Taten - Morde, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle - seien allein von den zwei Männern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen worden, mit Unterstützung von Beate Zschäpe, widersprechen immer mehr Abgeordnete dieser Version: Die Zwei-Täter-Theorie der Bundesanwaltschaft (BAW) sei nicht haltbar. Bislang elf Untersuchungsausschüsse in Bundestag und Landtagen dokumentieren diese Zweifel.

Erstmals trafen jetzt Verfechter beider Seiten unmittelbar aufeinander: Der U-Ausschuss des Bundestages hatte den BAW-Vertreter Jochen Weingarten als Zeugen geladen. Dem gelang es nicht, die offizielle Version seiner Behörde gegen die Kritiker zu behaupten. Das war die eigentliche Nachricht des Tages.

Einer der Chefermittler kann viele Fragen nicht beantworten. Deutlich wurde durch den Auftritt des Oberstaatsanwaltes nicht nur, wie mangelhaft die Ermittlungen geführt werden, sondern auch, dass dahinter eine politische Motivation steckt. Dafür steht auch der zur Zeit gründlich diskutierte Fall des Zwickauer Neonazis und V-Mannes Ralf Marschner. Ob der ungeklärte NSU-Komplex aufgeklärt werden kann, ist längst eine politische Frage.

Die Generalbundesanwaltschaft ist die Herrin des Verfahrens. Sie beauftragt das Bundeskriminalamt (BKA) mit den konkreten Untersuchungen. Sie entscheidet, was Relevanz hat, erhebt Anklage oder nicht und formuliert die konkreten Vorwürfe. Neben dem Gerichtsverfahren gegen die fünf Angeklagten in München betreibt die Karlsruher Behörde neun weitere Verfahren gegen neun Beschuldigte. Sowie ein Sammelverfahren mit dem Titel "NSU/Unbekannt", in das alles hingepackt wird, was es an weiteren Hinweisen und Ermittlungen gibt.

Keine DNA-Spuren von Böhnhardt und Mundlos

Noch im Sommer 2006, nachdem der neunte Mord mit ein und derselben Pistole, Marke Ceska, an Migranten begangen worden war, hatte es die Bundesanwaltschaft abgelehnt, die Ermittlungen in der Mordserie zu übernehmen.

Jochen Weingarten ist einer derjenigen, die die operative Arbeit tun. Der 46-Jährige arbeitet seit 2004 beim Generalbundesanwalt. Seit November 2011, nach dem Auffliegen des NSU-Trios, beschäftige er sich "fast ausschließlich" mit den Ermittlungen zum "Nationalsozialistischen Untergrund". Für das Sammelverfahren "NSU/Unbekannt" ist er verantwortlich. In München ist Weingarten einer der anfänglich vier Prozessvertreter seiner Behörde, jetzt sind es noch zwei, manchmal drei.

Clemens Binninger, CDU-Abgeordneter und Ausschussvorsitzender, formulierte ohne Umschweife die Zweifel des Ausschusses an der amtlichen Darstellung: "Können die ganzen Taten nur von zwei Personen begangen worden sein oder ist der NSU mehr als ein Trio?" Er wollte wissen, ob denn an irgendeinem der 27 Tatorte DNA-Spuren von Böhnhardt oder Mundlos gefunden wurden. Weingarten musste gestehen: "Mir sind keine bekannt." Binninger weiter: "Wurden an den vier Tatwaffen - Radom, Tokarew, Ceska, Bruni - DNA der zwei Männer gefunden?" Weingarten: "Bin mir nicht sicher, aber präsent ist mir das nicht."

DNA, die nicht zugeordnet werden kann

Umgekehrt wurden allein an den Tatorten in Eisenach (Wohnmobil, in dem die zwei Uwes tot aufgefunden wurden) und Zwickau (abgebrannte Wohnung des Trios) 43 DNA-Spuren gesichert, die nicht zugeordnet werden können. Hinzu kommen ungeklärte DNA-Spuren aus den Taten vor 2011. Zum Beispiel an einer der Tatwaffen im Polizistenmord von Heilbronn. Oder an der Kleidung des Polizeibeamten Martin Arnold, der den Anschlag, dem seine Kollegin Michèle Kiesewetter zum Opfer fiel, überlebte. BAW-Vertreter Weingarten bestätigte den Befund, versuchte ihn aber zu verharmlosen: "Offen gesagt, DNA-Spuren stehen nicht im Fokus unseres Problembewusstseins. Eine ungeklärte DNA-Spur an der Kleidung eines Opfers macht mir keine Sorge." Binninger: "Mir schon."

Ungeklärt ist bis heute auch die Auswahl der Opfer. "Warum diese konkreten Personen?", wollte der Ausschuss wissen. Weingarten: "Kann ich nicht beantworten. Für uns sind das Repräsentanzopfer aufgrund ihrer Herkunft." Für die Abgeordnete Irene Mihalic, Bündnisgrüne, reicht das nicht: "Wenn nicht klar ist, wie die Opfer ausgewählt wurden, wie kann man dann mögliche Unterstützer in den Tatstädten ausschließen?" Weingarten: "Ich werde den Teufel tun, es auszuschließen. Aber wir haben keine Anhaltspunkte dafür." Binninger: "Warum tauchen die konkreten Opfer nicht in den Ausspählisten auf?" Weingarten: "Kann ich Ihnen nicht erklären. Das ist eines der schwarzen Löcher."