Sexuelle Gewalt: Stellung beziehen, Kampagnen starten - Fakten ignorieren

Der Fall Gina-Lisa Lohfink zeigt auf, was medial schief läuft. Gerade bei (vermeintlichen) Sexualstraftaten wird Recherche vernachlässigt. Die Politik instrumentalisiert fleißig mit.

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Gina-Lisa Lohfink - eine knappe Faktenlage

Der Fall Gina-Lisa Lohfink wurde vom österreichischen Medium news.at bereits sehr detailreich geschildert und dokumentiert. Dennoch ist es sinnvoll, zumindest die wenigen Fakten, die bekannt sind, wiederzugeben. Es sind wenige, da vieles, was sich nun gerne als Tatsache in den Medien wiederfindet, keine Tatsache ist. Fakten sind belegbar - doch im Fall Gina-Lisa Lohfink ist vieles nicht belegbar, kann nur interpretiert werden.

Die Fakten sind bisher:

In Berlin trifft Frau Lohfink auf Pardis F. und Sebastian C. Pardis F. kommt mit ihr ins Gespräch, schildert, er sei ein Fan, es kommt zu einvernehmlichem Sex zwischen den Beiden. Einen Tag später treffen sich beide wieder im selben Club in Berlin. Sebastian C. kümmert sich an beiden Tagen um Frau Lohfinks Wohl - als VIP-Betreuer ist dies seine Aufgabe.

Sowohl Frau Lohfink als auch Sebastian C und Pardis F. konsumieren vermehrt Alkohol. Gegen Mitternacht möchte Frau Lohfink alleine sein, ihr Friseur sowie ihre Managerin lassen sie allein. Am nächsten Tag verlässt sie eine Wohnung, in der sie sich mit Pardis F. und Sebastian C. aufhielt, ein Bild von ihr im Treppenhaus, auf dem sie lächelt, findet sich auf dem Handy des Pardis F. Frau Lohfink kehrt nachmittags zu ihrer Managerin zurück und macht einen derangierten und verwirrten Eindruck.

Pardis F. kommt zu ihr und entschuldigt sich, er habe "Scheiße gebaut". Frau Lohfink erfährt, dass ein Video, auf dem sie beim Geschlechtsverkehr zu sehen ist, verschiedenen Redaktionen angeboten wurde. Das Video ist geschnitten und zeigt nur einen Ausschnitt dessen, was in den zwölf Stunden, in denen sich Frau Lohfink, Pardis F und Sebastian C. gemeinsam in einer Wohnung befanden, stattfand.

Ein Anwalt erstattet Anzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Worts. Frau Lohfink schreibt dem sich weiterhin entschuldigenden Herrn F. eine SMS, in der sie ihm mitteilt, sie würde an ihn glauben, er sei jedoch ein Arschloch. Herr F. bedankt sich und teilt mit, sie sei die Beste. Ihr Anwalt mahnt eine Hausdurchsuchung bei den beiden Verdächtigen an. Frau Lohfink sieht sich das Video an und äußert angesichts des Geschehens den Verdacht, man habe ihr K.O.-Tropfen verabreicht. Ein toxikologisches Gutachten, verspätet erst zur Hand, kommt zu dem Schluss, es gebe keinen Hinweis auf K.O.-Tropfen.

Zwei Monate nach dem Geschehen wird die Hausdurchsuchung durchgeführt und E-Mails belegen, dass Sebastian C. und Pardis F. die Vermarktung des Videos geplant und darüber spekuliert haben, wie viel Geld sie damit verdienen würden.

Im vorgenannten Artikel sind weitere Aspekte bezüglich des Verfahrens und des Verhaltens der Richterin auch hinsichtlich der Behandlung von Störern im Gerichtssaal nachzulesen. Doch für die Beurteilung der sexuellen Komponente des Falles, der von Frau Lohfink als Vergewaltigung angesehenen Tat und der politischen Reaktion darauf, sind diese Aspekte irrelevant, da sie sich auf eben diese Tat konzentrieren.