Anti-Terror-Paket: Überwachung ab dem Alter von 14 Jahren

Die Große Koalition will die Altersbegrenzung für Datenspeicherung von Verdächtigen um zwei Jahre heruntersetzen

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In Paris wurde ein 14-Jähriger in polizeilichen Gewahrsam genommen, weil er Polizisten am Flughafen Roissy mit einem Küchenmesser bedroht hatte. Der Junge wollte nach Syrien ausreisen, "um dort Dschihad zu machen", berichtet ein französisches News-Medium.

In Deutschland machte der Anschlag auf einen Sikh-Tempel in Essen im April dieses Jahres, bei dem drei Jugendliche als Hauptverdächtige in Gewahrsam genommen wurden, und eine mutmaßlich 15-Jährige, die im März einen Bundespolizisten niedergestochen hatte auf das Problem aufmerksam. Von der Minderjährigen hieß es, dass sie bereits als Kind Kontakt zur Salafisten-Szene hatte.

Der Chef des französischen Inlandsgeheimdienstes Patrick Calvar weist in seinen Ausführungen vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss (vgl. Link auf 48609) darauf hin, dass Kinder, die im IS-Kalifat aufwachsen, noch viele Probleme aufwerfen werden, über die man sich noch nicht genügend Gedanken gemacht habe. Die Effekte der Indoktrination auf Kinder würden ihm Sorgen bereiten. Das Thema werde nicht genügend wahrgenommen.

Die oben genannten Vorfälle in Deutschland wurden als Signale dafür gewertet, dass auch hierzulande extremistische Weltbilder an Kinder weitergegeben werden, die zu Hass-Aktionen führen. Politiker reagierten mit einem Ansatz, dies gesetzlich mit mehr Überwachungsmöglichkeiten in Griff zu bekommen. Anfang Mai forderte der NRW-Innenminister Ralf Jäger, dass die Altersgrenze für die Datenspeicherung herabgesetzt werde. Der Verfassungsschutz solle nicht wie bisher, Daten von Verdächtigen erst ab dem Alter von 16 Jahren speichern dürfen, sondern schon ab dem Alter von 14 Jahren (Link auf 48190).

Heute hat sich die Große Koalition in Berlin dieser Auffassung angeschlossen. Am kommenden Freitag soll ein Anti-Terror-Paket vom Bundestag verabschiedet werden, das einen Passus enthält, wonach die Sicherheitsbehörden die Personendaten gefährlicher Minderjähriger schon ab 14 Jahren speichern dürfen. Laut einem Tagesschau-Bericht sollen "Jugendliche mit islamistischen Bestrebungen" überwacht werden.

Wenn "tatsächliche Anhaltspunkte bestehen"

Im neuen Gesetzesentwurf "über den besseren Informationsaustausch im Anti-Terror-Kampf" sei vorgesehen, dass Daten von Jugendlichen ab 14 künftig gespeichert werden, "wenn ‚tatsächliche Anhaltspunkte‘ dafür bestehen, dass der Minderjährige Straftaten wie etwa einen Anschlag plant, begeht oder begangen hat".

Hatte Jäger Anfang Mai dafür plädiert, dass die Daten der Jugendlichen nach zwei Jahren wieder gelöscht werden, wenn sich die Verdächtigen "glaubhaft von der Szene abwenden", so einigten sich die Union und die SPD nun darauf, dass Daten über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens nach zwölf Monaten wieder gelöscht werden müssen, "sofern keine neuen Erkenntnisse hinzugekommen sind".