Erster dokumentierter Fall von E-Voting-Betrug

Im US-Bundesstaat Kentucky wurden fünf Personen unter dem Vorwurf der Wahlfälschung festgenommen

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Befürworter von Wahlmaschinen konnten lange das Argument anbringen, dass es keine dokumentierten Fälle von Wahlbetrug mittels Wahlmaschinen gäbe und die Möglichkeiten der Wahlfälschung deshalb rein theoretische Gedankenspielereien ohne praktische Relevanz wären. Damit ist es nun vorbei.

Letzte Woche wurden in Clay County im US-Bundesstaat Kentucky fünf Personen festgenommen. Sie werden beschuldigt, Wahlfälschung mittels Maschinen betrieben und andere dazu angeleitet zu haben. Der Anklage zufolge waren davon sowohl Bundes- als auch Staats- und Kommunalwahlen betroffen.

iVotronic Wahlmaschine. Bild: Luzerne County, PA

Clay County benutzt iVotronic-Wahlmaschinen des Herstellers Election Systems & Software (ES&S). Das System wird derzeit in 18 Bundesstaaten verwendet, wobei bereits öfter der Verdacht von Wahlmanipulation aufkam. Nun konnte er erstmals so konkret untermauert werden, dass es zu Festnahmen kam.

Die ES&S-Wahlmaschinen funktionieren mit Touchscreen und haben (wie die anderer Hersteller) einen gewichtigen Nachteil, den unter anderem das Bundesverfassungsgericht als inakzeptabel einstufte: Die Ergebnisse der mit ihnen durchgeführten Wahlgänge lassen sich sehr schwer nachvollziehen, weil die Stimmabgabe nicht durch einen Ausdruck oder etwas Vergleichbares dokumentiert wird. Auch der Wähler kann nur bedingt kontrollieren, ob seine Stimme richtig gewertet wurde. So war es für viele Beobachter nur eine Frage der Zeit, bis einmal jemand erwischt wird, der solch einer Versuchung zur Wahlfälschung nicht widerstehen konnte.

Allerdings kamen die Vorgänge in Kentucky nur deshalb ans Licht, weil sich die Wahlfälscher aus der Bilderbuch-Hinterwäldlergegend der denkbar primitivsten Methode bedienten und sich dabei auch noch bemerkenswert sorglos verhielten. Andere Manipulationsmöglichkeiten erfordern zwar etwas mehr technisches Geschick, sind aber sehr viel schwerer nachzuweisen. Am problematischsten sind dabei die Möglichkeiten, die den Herstellern solcher Maschinen bisher offen stehen - vor allem, weil proprietäre Modelle zugelassen wurden, deren Quellcodes und Funktionsweisen weitgehend im Dunkeln liegen.

Anfangs manipulierten die Wahlfälscher in Clay County Abstimmungen dadurch, dass sie bezahlte Wähler für die manipulierte Stimmabgabe warben. Bei der Kontrolle der gekauften Wähler machten sie sich die mangelnde Benutzerfreundlichkeit der Geräte zu Nutzen: Bestechungswillige sollten bei der Wahl nach technischer Unterstützung für die Stimmabgabe fragen. Dort wurde dann von den als Aufsichtspersonen tätigen Wahlfälschern kontrolliert, ob sie sich ihr Bestechungsgeld auch wirklich verdienten. Im Laufe der Zeit merkten die Angeklagten, dass die Apparate eine wesentlich kostengünstigere Gelegenheit zur Wahlfälschung boten: Dazu mussten sie den Wählern nur suggerieren, dass sie nach dem Drücken auf "Vote" ihre Stimme abgegeben hätten. Anschließend ging einer von ihnen an die Maschine, die ohne Wissen der Wähler eine nochmalige Bestätigung verlangte, und änderte die Stimme auf einen anderen Kandidaten.

Insofern ähneln die jetzt ans Licht gekommenen Fälle sehr stark traditionellem Wahlbetrug, wie es ihn in den USA bereits häufiger gab. In Deutschland wurden Wahlmanipulationen bisher selten bewiesen, allerdings kamen immer wieder Verdachtsmomente auf. Auffälligkeiten gab es unter anderem bei der Wahl der jetzigen bayerischen Justizministerin Beate Merk zur Neu-Ulmer Oberbürgermeisterin, die sie 1995 mit nur drei Stimmen Vorsprung gewann, und zu Anfang der Karriere von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.