Schau nicht auf die Fahndungsfotos

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit 2001 die Verbindungsdaten der Nutzer gespeichert, die sich bestimmte Fahndungsseiten ansahen. Durch diese Methode erhoffte man sich Hinweise auf gesuchte Straftäter. Dabei ist die Methode ein Bärendienst für die gesamte Informationspolitik des BKA.

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Nostalgisches

In jener Zeit, da es noch Postfilialen gab, die diesen Namen verdienten, hingen im Vorraum der Filiale meines Heimatortes (dort, wo auch die Postfächer ihren Platz hatten) die Fahndungsplakate. Anfangs des Lesens noch nicht mächtig, fragte ich den Postler (wie wir die Angestellten/Beamten dort nannten), wer diese Leute waren, deren Gesichter ich auf den Plakaten sehen konnte. Ich dachte, es müsse sich um Stars und Sternchen handeln, wenn ihre Gesichter überall zu sehen waren.

Mit der freundlich-nachsichtigen Stimme, die Erwachsene gegenüber kleinen Kindern anschlagen, erklärte mir der hilfsbereite Postler, dass es sich bei den Damen und Herren nicht um Stars handeln würde, sondern um gesuchte "böse Menschen". Und er erläuterte mir auch, warum es Fahndungsfotos gäbe. Zum einen, damit jemand, der einen dieser Menschen sieht, sich an die Polizei wenden kann (damit die Polizei dann den "bösen Menschen verhaften kann, er niemandem mehr etwas antun kann"), zum anderen auch, damit die Menschen gewarnt sind. "Stell Dir mal vor, Dein Vater fährt mit dem Auto die Landstraße entlang und dann will einer dieser Bösen mitgenommen werden. Dein Vater kennt ihn nicht und nimmt ihn im Auto mit und ihm passiert was..." Das war die Erklärung für die Fahndungsfotos - sie sollen helfen, die "bösen Menschen" aufzuspüren und vor ihnen zu warnen. Ich behielt diese Erklärung im Kopf und angesichts der teilweise recht hohen Summen, die es für sachdienliche Hinweise gab, träumte ich so manches Mal davon, wie es wäre, einen der "bösen Menschen" zu sehen, der Polizei ("den Guten") zu helfen und dann mit dem erhaltenen Geld einmal verreisen, neue Kleidung oder für meine Mutter ein neues Auto kaufen zu können.

Zurück ins Heute: Informationen im Internet

Heutzutage, da sich die Postfilialen in Schuh-, Lebensmittel- oder Kosmetikläden verstecken und von eher idealistisch eingestellten Menschen betrieben werden, die sowohl die geringe Bezahlung, als auch sonstiges Fehlverhalten der Deutschen Post hinnehmen, sind die Fahndungsfotos durch den Internetauftritt des BKA ergänzt worden. Hier finden sich die altbekannten Personenbeschreibungen nebst den Adressen derjenigen, die bei sachdienlichen Hinweisen zu benachrichtigen sind. Der Grund für die Informationen, die sich auf gesuchte Personen oder Gegenstände beziehen, liegt darin, dass die Strafverfolgung hier auf die Mithilfe der Bevölkerung setzt.

Die Bevölkerung kann aber nur Informationen über Gegenstände/Personen weitergeben, wenn sie darum weiß, dass es sich hier um Gesuchtes handelt. Da die bekannten Fahndungsplakate eher spärlich gesät sind, andererseits die Zahl jener, die Zuhause einen PC mit Internetanschluss besitzen, hoch ist, ist es somit nachvollziehbar, dass die Seiten des BKA hier als Informationsquelle dienen. Letzten Endes ist dies ja auch die Motivation einer Behörde, die Inhalte im Netz verbreitet: sie möchte, dass diese Inhalte wahrgenommen werden.

Mit Infohonig fängt man Terroristen?

Mittlerweile stellte sich heraus, dass das BKA nicht nur die Verbindungsdaten jener Menschen speicherte, die bestimmte Seiten des BKA aufriefen, sondern zusätzlich auch noch dafür sorgte, dass die Seite überhaupt gefunden wurde. So schrieb ein BKA-Mitarbeiter in der Zeitschrift Interim einen Text, der dazu verleiten sollte, sich auf die Seiten des BKA zu begeben. Der BKA-Auftritt im Netz (respektive ein Teil davon) diente also als Honigtopf, in dem die Angehörigen der "Militanten Gruppe" oder Sympathisanten sich die virtuellen Füßchen so klebrig machen sollten, dass die zähgelbe IP-Adressenspur bei der Fahndung helfen könnte.

Zu Erfolgen hat dieses Verhalten nicht geführt. Da zu jener Zeit ein Großteil der Provider die Nutzerdaten noch nicht langfristig speicherte, blieben neben den 120 IP-Adressen, zu denen die Telekom Auskunft gab (und die im Verfahren keine Rolle spielten) nur noch die Adressen von Behörden und Presseorganen.

Was vom Honigtopf übrigblieb

Nachdem die Homepageüberwachung schon lange bekannt war, sind die neuen Erkenntnisse, die sich im Verfahren ergeben haben, gelinde gesagt, befremdlich. Dass parallel zu den Akten, die offiziell eingesehen werden können, "Handakten" geführt werden, in denen sich Informationen wiederfinden, die für das gesamte Verfahren von Bedeutung sind; dass Mitarbeiter des BKA Texte verfassen, die später als Beweismittel dienen und dem Gericht diesbezüglich dreist ins Gesicht lügen, bis (in diesem Fall durch eine schlichte Panne des BKA: ein Vermerk, der für die Handakte gedacht war, fand sich in einer der regulären Akten wieder) die Täuschung so einwandfrei belegt werden kann, dass jedes Abstreiten umsonst wäre - all das hat die Glaubwürdigkeit des BKA stark beschädigt.

Dass das Gericht die Beschlagnahme der Handakten des BKA-Mannes, welcher die Falschaussage tätigte, nicht anordnete, sondern der Herr mitsamt den Akten zu einem "wichtigen Termin" entschwand, ist nicht nur ein weiter Kritikpunkt am Verfahren, es zeigt auch das Selbstverständnis einer Behörde, die durch das neue BKA-Gesetz geheimdienstähnliche Befugnisse erhält http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29415/1.html, während sie bereits die vorhandenen Ermächtigungen missbraucht.

Stichwort: Bundestrojaner

Im "mg"-Verfahren wurden also vom BKA nachweislich Beweismittel gefälscht, dies wurde sogar vor Gericht abgestritten. Dies zu unterstreichen ist wichtig, wenn die Rolle des BKA-Chefs Jörg Ziercke in Bezug auf den sogenannten "Bundestrojaner" näher beleuchtet wird. Ziercke gehört zu jenen, die sich von Anfang an als Fürsprecher des Trojaners präsentierten, mit den im BKA-Gesetz verankerten Befugnissen ist er unzufrieden und will den Bundestrojaner auch gegen das organisierte Verbrechen einsetzen. Einer Behörde, durch die bereits jetzt Beweismittel gefälscht werden, soll also mit der Onlinedurchsuchung die Möglichkeit gegeben werden, gegen Terroristen [...] vorzugehen, wobei die Ermittlungsmethode schlichtweg auch die Chance bietet, vermeintliche Beweise auf dem PC des Betroffenen zu platzieren.

Die Idee, dass das BKA derart agieren würde, wurde bisher ins Reich der Spinnerei gedrängt. Jene, die dies befürchteten, wurden als Phantasten oder Paranoiker angesehen. Jörg Ziercke selbst forderte die Kritiker zu einem angstfreien Dialog auf und im Interview mit der FAZ beklagte er, dass die "Diskussion reflexhaft um den Missbrauch durch den Staat geführt wird". Zu den derzeitigen Ereignissen schweigt der BKA-Chef bisher.

Doch dadurch, dass zum einen betrogen und gelogen wird, zum anderen dann Menschen durch den Aufruf der BKA-Seiten ins Fadenkreuz der Behörde geraten, führt das BKA seine eigene Informationspolitik ad absurdum. Bedenkt man die teilweise kruden Begründungen für Hausdurchsuchungen, die jahrelange Wartezeit, bis konfiszierte Computer samt Peripherie wieder herausgegeben werden, sowie die Tatsache, dass das BKA zudem auch noch vor Gericht lügt, so stellt sich die Frage, wer noch freiwillig die Seiten der Behörde aufrufen soll. Die Idee hinter den Fahndungsfotos ist somit durch das Handeln des BKA schlichtweg gescheitert. Das Misstrauen gegenüber einer Behörde, deren Chef die reflexartige Diskussion der Kritiker bemängelt, während er selbst ebenso reflexartig gerade in Bezug auf den Bundestrojaner sich selbst widerspricht, wächst.

Im Interview mit der Welt äußerte sich Jörg Ziercke zum Thema "Misstrauen der Bevölkerung":

Ziercke: Grundsätzlich kann ich verstehen, dass sich viele engagierte Menschen um die bürgerlichen Freiheiten Gedanken machen. [...] Aber wir benötigen wegen des technischen Fortschritts bessere Fahndungsinstrumente, damit wir uns gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität wehren können.

WELT ONLINE: Wie erklären Sie das Misstrauen in Teilen der Bevölkerung?

Ziercke: Es ist die Angst vor dem Neuen. Nehmen Sie zum Beispiel die Entnahme von Blutproben bei Verkehrskontrollen. Richtigerweise unterstellt kein Mensch der Polizei, dass sie die Blutproben der Bürger für andere Zwecke missbraucht. Im Gegenteil: Die Kontrolle von Verkehrssündern wird als Schutzmaßnahme empfunden. Dies sollte auch bei der Terrorbekämpfung selbstverständlich sein.

Zumindest hier hat das BKA dem Datenschutz einen großen Dienst erwiesen. Durch die Beweismittelfälschung und den Vertuschungsversuch gegenüber dem Gericht hat es den Datenschützern und Bürgerrechtlern eindeutige Beweise dafür an die Hand gegeben, dass das Misstrauen gegenüber dem BKA mehr als gerechtfertigt ist. Eine Onlinedurchsuchung ist an sich bereits ein Instrument, dessen Nutzung nur sehr bedacht genehmigt werden sollte (wenn überhaupt). In den Händen einer Behörde, die bereits jetzt Beweismittel fälscht, die trickst, täuscht und lügt, hat eine solche Ermittlungsmethode nichts zu suchen.