Wie ich einmal versuchte, einen indizierten Film zu kaufen

Bericht über eine Reise nach Absurdistan - Teil 1

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Endlich 18!

Was bisher geschah: Letztes Jahr habe ich hier bei Telepolis über den italienischen Regisseur Mario Bava geschrieben. Zu meiner Überraschung erfuhr ich damals, dass eines von Bavas Hauptwerken, der Film Ecologia del delitto, 1983 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert worden war. Im Juni 2008, also 25 Jahre später, kam die BPjM zu der Ansicht, dass Bavas Film - weil weiter jugendgefährdend - auch künftig auf dem Index stehen soll. Ich bin weder Psychologe noch Lehrer, Kindergärtner oder Kriminologe und schon gar kein Politiker. Deshalb maße ich mir auch nicht an, hier ein Urteil darüber abzugeben, ob der Film jugendgefährdend ist oder nicht. Ich bin volljährig, nicht vorbestraft und jederzeit in der Lage, meine wissenschaftliche und/oder journalistische Beschäftigung mit Im Blutrausch des Satans (so der alte, ziemlich blöde deutsche Verleihtitel) nachzuweisen. Ich kann belegen, dass mich ein hehres Interesse antreibt und ich mich nicht an Blut und Gewalt berauschen will. Über eine mögliche Wirkung auf Kinder kann ich nichts sagen, sehr wohl aber darüber, mit welchen Kollateralschäden einer wie ich rechnen muss, wenn er einen Film sehen will, der von der Bundesprüfstelle indiziert wurde. Ich habe es ausprobiert. Hier mein Bericht.

Vorab eine Warnung an alle, die nach sofortiger Bedürfnisbefriedigung suchen. Hier wird nicht gleich zu Beginn erzählt, wie man mit drei Mausklicks zum Blutrausch kommt. Den Weg zum Satan sollte man sich vielmehr als einen mäandernden Fluss vorstellen, dessen Befahren einige Zeit in Anspruch nimmt. Dafür ist der Fluss für manche Überraschung gut, weil man nie weiß, was hinter der nächsten Biegung auf einen wartet. Ich kann versprechen, dass wir Nazis und Amokläufern begegnen werden, nackten Busen und einer Kettensklavin, tanzenden Teufeln und Agatha Christie. Wir werden auf Zensoren stoßen, bei denen es sich um unheimliche Wiedergänger handeln muss, denn die Zensur ist bei uns abgeschafft. Auch für die Freunde haarsträubender Manöver ist etwas dabei, denn wir werden mehrfach eine mysteriöse Behörde umschiffen müssen, in der seit über 50 Jahren ein Geheimtribunal tagt, das bis heute sehr absonderliche Urteile fällt. Der Fluss könnte auch eine Geisterbahn sein.

Horrorfilme als Kulturgut?

Eingangs sollte ich auch noch sagen, dass ich Horrorfilme mag. Ich glaube, ich mochte sie schon immer. Auch als Jugendlicher. Mittlerweile gehe ich auf die 50 zu, und manch einer wäre sicher schockiert, wenn ich hier aufzählen würde, was ich schon alles gesehen habe. Bin ich also demnach eine wandelnde Zeitbombe, ein psychisch gestörter Mensch, der nur deshalb nicht zum Amokläufer wurde, weil er nie Mitglied im Schützenverein war? So weit ich das heute noch rekonstruieren kann, habe ich mich nie besonders für explodierende Köpfe und dergleichen interessiert; oder wenn doch, dann vor allem dafür, wie das tricktechnisch gemacht worden war. Als ich ein Jugendlicher war, gab es in Filmen sehr viele explodierende Köpfe, und einen großen Prozentsatz davon habe ich wahrscheinlich gesehen, obwohl - oder gerade weil - es auch damals schon die BPjM gab, die allerdings noch Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hieß. Hat mir das geschadet? Mag sein. Bestimmt habe ich durch die Horrorfilme eine andere Art von Sehen gelernt. Sie haben mir klargemacht, dass Filme nichts organisch Gewachsenes sind und kein "Fenster zur Welt", sondern etwas Künstliches, von Menschen Gemachtes, mit den sich daraus ergebenden Manipulationsmöglichkeiten. Die explodierenden Köpfe haben mir geholfen, das zu erwerben, was man inzwischen als "Medienkompetenz" bezeichnen würde. In der Schule erfuhr ich davon nichts.

Ich glaube, an Horrorfilmen hat mich schon sehr früh fasziniert, dass dort eine andere Art von Wirklichkeit gezeigt und verhandelt wurde als in den "realistischen" Genres (auch der Realismus ist nur eine Konvention). Sie sind ein wichtiger Gedächtnisspeicher unserer Kultur, weil man in ihnen finden kann, was die Menschen umtrieb und in anderen Filmgenres lieber ausgeblendet wurde. Das, was sie zeigen, ist nicht immer schön und schon gar nicht beruhigend. Die Verstümmelungen, die der Erste Weltkrieg an Körper und Seele des Menschen angerichtet hatte, durften im Film nicht thematisiert werden - es sei denn, es geschah auf dem Umweg über ein aus Leichenteilen zusammengesetztes Monster (Boris Karloff) wie in Frankenstein (1931) von James Whale. Dieses Monster trägt die Kleidung eines Arbeiters, weil es nur vordergründig durch eine bayerische Gebirgslandschaft irrt, tatsächlich aber - auch ein Tabu - durch ein von der Weltwirtschaftskrise gezeichnetes Land. In Whales Bride of Frankenstein (Frankensteins Braut, 1935) wird das ambivalente Monster, das auch ein Schwarzer sein könnte, von einem Lynchmob gejagt. Außerhalb der Kinos, in den amerikanischen Südstaaten, war das damals bittere - und staatlich geduldete - Realität. Auch der Held in Fury (Blinde Wut, 1936), dem ersten amerikanischen Film von Fritz Lang, wird beinahe das Opfer eines Lynchmobs. Ursprünglich sollte der Held ein Schwarzer sein, was Lang nicht durchsetzen konnte - nicht, weil man Angst vor Nachahmern und Anstiftung zum Rassenhass hatte, sondern weil das Lynchen von Schwarzen Realität war.

Der Golem, wie er in die Welt kam

Horrorfilme generell zu großartigen Kunstwerken zu erklären, weil sie an Tabus rühren, wäre natürlich dumm. Es gibt da so viel Mist wie in anderen Genres auch. Es ist aber mindestens genauso dumm, Horrorfilme generell zu Schmutz und Schund zu erklären und sich das genauere Hinsehen zu ersparen, weil man vorab zu wissen glaubt, was man da finden wird. Vermutlich gibt es kein anderes halbwegs demokratisches Land, in dem der Horrorfilm einen so miserablen Ruf hat wie bei uns. Das ist doch einigermaßen erstaunlich in einem Staat, der vorgibt, so stolz auf die Stummfilme der Weimarer Republik zu sein. Ein großer Prozentsatz der anerkannten Meisterwerke aus der Zeit der ersten deutschen Demokratie gehört zum Horrorgenre: Das Cabinet des Dr. Caligari, Nosferatu, Schatten, Faust, Der müde Tod, Der Golem, wie er in die Welt kam usw. usf. Lotte Eisners Standardwerk zum deutschen Stummfilm macht schon durch den Titel klar, dass es zum großen Teil um Horrorfilme geht: Die dämonische Leinwand.

Dr. Mabuse und der Satan

Man erfährt viel über die demokratische Verfasstheit eines Gemeinwesens aus dessen Umgang mit dem Horrorfilm. Die Nazis mochten das Genre, weil zu subversiv, überhaupt nicht. 1977 lief auf der Berlinale eine Retrospektive über das Phantastische im Kino der NS-Zeit. Die Verantwortlichen taten sich sehr schwer damit, geeignete Filme zu finden. Aus Liebe, Tod und Technik, dem Begleitheft zur Retrospektive:

Ausgangspunkt für das Retrospektiven-Thema "Kino des Phantastischen 1933-1945" war die Beobachtung, dass es dies Phantastische Kino so gut wie gar nicht gab. Selbst mit einer weitgefassten Definition von phantastisch als all dem, was die Grenzen der herkömmlichen Kinowahrscheinlichkeit überschreitet, ließen sich unter den während der NS-Herrschaft uraufgeführten 1094 deutschen Spielfilmen nur ganze zwölf ausmachen, die unter diese Kategorie subsumierbar sind.

Selbstverständlich soll hier nicht behauptet werden, dass man ein Nazi ist, wenn man keine Horrorfilme mag (oder umgekehrt). Ich will nur darauf hinweisen, dass ein Land nicht zwangsweise besser, humaner und weniger gewalttätig wird, wenn es solche Filme verbietet. Ich finde auch nichts Verwerfliches an dem Gedanken, dass Kinder und Jugendliche gewisse Filme nicht oder erst in einem bestimmten Alter sehen sollten. Wenn man dann aber anfängt, zum Schutz der Jugend oder von sonst irgendwem ein System von Verboten und dafür zuständigen Behörden einzuführen, sollte man zunächst sicherstellen, dass diejenigen, die für die Verbote zuständig sind, ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass sie ein paar Vorurteile mit sich herumschleppen könnten, die mehr über sie selbst aussagen als über das, worüber sie ihr Urteil fällen. Auf biologischem Wege lässt sich das Problem nicht lösen. Eine von Vorurteilen gespeiste Mentalität vererbt sich und geht nicht dadurch weg, dass alte Leute sterben oder wenigstens in Rente geschickt werden. Die Vorurteile ändern sich, die Mentalität bleibt.

Die 1000 Augen des Dr. Mabuse

Aus der Adenauerzeit fallen mir außer Edgar Wallace spontan nur vier deutsche Filme ein, die man dem Horrorgenre zurechnen könnte: Die Nackte und der Satan von Victor Trivas, Nachts, wenn der Teufel kam von Robert Siodmak, Die 1000 Augen des Dr. Mabuse von Fritz Lang und Alraune von Artur Maria Rabenalt. Die ersten drei dieser vier Filme stammen von Regisseuren, die aus dem Exil nach Deutschland (West) zurückgekehrt waren. Keiner von ihnen wurde hier glücklich. Sie wurden vom Publikum als "Vaterlandsverräter" angefeindet und von der Kritik als senil gewordene Greise verunglimpft. Eine Aufwertung des Genres in der öffentlichen Wahrnehmung war so nicht zu erwarten. Freundlicher wurde mit Rabenalt umgegangen, der im Dritten Reich einige ziemlich widerliche Propagandafilme gemacht hatte und in dessen Oeuvre Alraune eine singuläre Erscheinung blieb. Der typische Regisseur der 50er drehte Filme über die Idylle im deutschen Wald und auf der Heide, nachdem er vorher Filme über aufrechte "Volksdeutsche" gedreht hatte, deren friedliche Existenz von polnischen oder russischen Untermenschen bedroht wurde.

Die blaue Hand

Im Edgar-Wallace-Film Die blaue Hand steht in einem Geheimgang ein Skelett, das mechanisch den Arm zum "deutschen Gruß" hebt. Für mich war das eine Art Erweckungserlebnis. Mir wurde schlagartig klar, was mit den zum Verschleppen junger Frauen genutzten Geheimgängen, den Überwachungsanlagen und den Verliesen gemeint war. Es ging um das, was sich hinter der Fassade der Wohlanständigkeit verbarg und um eine verdrängte Vergangenheit. Um die Leichen im Keller der "englischen" Adeligen und Rechtsanwälte, die oft von Darstellern gespielt wurden, deren Leinwandkarriere das Dritte Reich überdauert hatte. Angesichts der immer länger werdenden Reihe von Filmen über die Nazizeit vergisst man leicht, wie lange in Deutschland mit Verboten zu rechnen war, wenn das Thema nicht im Gewand des Horrorfilms versteckt wurde. Die Einrichtungen, die es bei uns zum Schutz der Jugend gibt, spielten dabei eine unrühmliche Rolle.

Verschwundene Nazis

Eine dieser Einrichtungen ist die "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK). In Roberto Rosselinis Rom, offene Stadt (1945) geht es unter anderem darum, mit welcher Brutalität die Gestapo und die Wehrmacht in Rom gegen italienische Widerstandskämpfer und deren Sympathisanten vorgingen. 1950 prüfte die FSK den Film. Resultat: Rom, offene Stadt durfte in der Bundesrepublik Deutschland nicht öffentlich aufgeführt werden. Der Film, heißt es in der Begründung vom 7.9.1950, zeige "die historische Wahrheit, wenn auch überdreht. [...] Heute jedoch, in einer neuen europäischen Situation, müssen von einer öffentlichen Vorführung völkerverhetzende Wirkungen befürchtet werden, die im Interesse einer allgemeinen, besonders einer europäischen Völkerverständigung unbedingt zu vermeiden sind". Es sei, so die FSK, "durchaus möglich gewesen, den Film noch zur Zeit der Nürnberger Prozesse hier zu zeigen", jetzt aber nicht mehr. Die Nürnberger Prozesse waren 1949 zu Ende gegangen. Damit wollte man es gern bewenden lassen. Die FSK gab den mit zahlreichen Preisen bedachten Film erst 1961 frei und nur mit einem einführenden Text, in dem versichert wurde, dass es hier ganz allgemein um "den Kampf freiheitsliebender Menschen gegen Willkür und Tyrannei" gehe: "Dieser Film richtet sich nicht gegen das deutsche Volk. Er klagt nicht den deutschen Soldaten an."

Den Protokollen kann man entnehmen, dass bei der FSK generell viel Unmut über die Italiener herrschte, die einfach kein Verständnis für das deutsche Bedürfnis hatten, das "Tausendjährige Reich" zu den Akten zu legen. In I sequestrati di Altona (Die Eingeschlossenen,1962) von Vittorio de Sica sagt ein deutscher Industrieller, dass er optimistisch in die Zukunft blicke, da "in unseren höchsten Regierungsstellen noch immer gewisse Leute sitzen, die maßgeblich an Gesetzen mitgewirkt haben, denen zufolge sexuelle Beziehungen zwischen Ariern und Nicht-Ariern mit dem Tode bestraft wurden". Gemeint war Hans Globke, Herausgeber des Kommentars zu den Nürnberger Rassegesetzen und 1953 von Adenauer mit der Leitung des Bundeskanzleramtes betraut. Der Film wurde 1962 erst freigegeben, nachdem diese Stelle entfernt worden war. Der Verleih musste die aus den Kopien herausgeschnittenen Filmstreifen an die FSK schicken und eine schriftliche Erklärung hinterlegen, in der er versicherte, tatsächlich alle Kopien zensiert zu haben.

Zum direkten Eingreifen der FSK kam (und kommt) der in Deutschland noch immer sehr verbreitete Hang zum vorauseilenden Gehorsam. Wohlverhalten lässt sich bei uns besonders leicht demonstrieren, weil ausländische Filme hierzulande synchronisiert werden. Hier zwei Klassiker der freiwilligen Selbstzensur: Casablanca (1942) wurde bei uns zunächst in einer Fassung gezeigt, in der aus dem von den Nazis gefolterten Widerstandskämpfer Victor Lazlo ein norwegischer Atomphysiker und Mad Scientist geworden war, und Hitchcocks Notorious (Berüchtigt, 1946) lief in deutschen Kinosälen als Weißes Gift, weil sich die Nazis in Rauschgifthändler verwandelt hatten. Wer da wohl wovor geschützt wurde?

Die verschwundenen Nazis erwähne ich, weil wir uns hoffentlich sehr schnell einigen können, dass hier "Fehlurteile" gefällt wurden, wie die FSK ihren Umgang mit Rossellini und de Sica inzwischen selbstkritisch nennt. Wenn so etwas aber grundsätzlich möglich ist, kann es sein, dass jetzt gerade wieder etwas passiert, was in ein paar Jahren nur noch peinlich ist oder lächerlich oder auch beides. Umso wichtiger ist es, dass solche Vorgänge in der Öffentlichkeit kritisch begleitet werden, weil man dann Fehlentwicklungen schneller entdeckt und ihnen entgegenwirken kann.

Das Werbeverbot

Leider wird das alles gleich sehr schwierig, wenn ein Film, ein Computerspiel oder eine Website von der BPjM indiziert wurde. In solchen Fällen gibt es ein Werbeverbot, damit der Jugendliche geschützt bleibt. Was Werbung genau ist, bleibt offen. Wenn ich hier eine ausführliche und detaillierte Rezension von Mario Bavas Ecologia del delitto schreiben würde, darüber herrscht weitgehende Einigkeit, wäre das im Sinne des Jugendschutzes schon Reklame. Wenn ich, rein hypothetisch, den Film gut finden würde, wäre das bestimmt Reklame. Wenn ich den Film, wieder rein hypothetisch, schlecht finden würde, wäre es vielleicht keine Reklame. Ich dürfte aber mein negatives Urteil nicht mit irgendwelchen abscheulichen Details aus dem Film begründen, weil das den Jugendlichen erst recht zum Kauf animieren könnte. Telepolis dürfte meinen Text nur veröffentlichen, wenn sichergestellt wäre, dass alle potentiellen Leser über 18 sind. Praktisch heißt das, dass er nie erscheinen würde. Dadurch fühle ich mich in meiner Meinungsfreiheit empfindlich eingeschränkt. Während ich noch meine Wunden lecke, will ich wenigstens versuchen, den Film käuflich zu erwerben.

(Wer findet, dass ich verdammt lang gebraucht habe, um endlich zu dem zu kommen, was im Titel versprochen wurde, soll bitte einen Beschwerdebrief an seinen Bundestagsabgeordneten oder an die Bundesfamilienministerin schicken. Sie sind dafür verantwortlich, dass ich hier nicht so über den Film eines international anerkannten Regisseurs schreiben oder diesen kaufen kann, wie ich das gerne würde, weil er bei uns auf dem Index steht.)

Bei buch.de ist der Film so wenig zu finden wie bei der Konkurrenz. Ich bin kein Jurist, wollte nie einer werden und mag auch keine Gesetzestexte lesen. Als naiver Mensch dachte ich zuerst, ich könnte den Bava-Film vielleicht bei einer Firma wie Videobuster oder Lovefilm oder was es da noch gibt ausleihen. Manche haben auch Filme für Erwachsene im Angebot. Um solche Filme leihen zu können, muss man die Volljährigkeit nachweisen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Einige sind gebührenpflichtig, andere nicht. Sehr beliebt ist das Postident-Verfahren. Man füllt ein Formular aus, beweist auf der Post durch Vorlage des Ausweises die Volljährigkeit und wird freigeschaltet, wenn das Formular beim Anbieter eingegangen ist. Schneller und billiger kann man das via Internet erledigen. Dafür braucht man ein online-fähiges Bankkonto. Wer so etwas nicht haben will, weil er im Fernsehen zu viele Berichte über ausgeräuberte Besitzer solcher Konten gesehen hat, muss erst mal zur Post und da Schlange stehen, weil am Personal gespart wurde und an dessen Ausbildung sowieso. Wenn das nächste Postamt zur weiteren Gewinnmaximierung gerade geschlossen wurde, dauert es noch länger.

Mrs. Bates ist angeekelt

Man kommt gar nicht umhin, über Geld zu sprechen, wenn man von den praktischen Auswirkungen des Jugendschutzes berichtet. Das Postident-Verfahren wurde zur Gewährleistung der Bestimmungen des Geldwäschegesetzes eingeführt. Man gerät also in ein Umfeld von Drogengeld und Steuerhinterziehung, obwohl man nur eine DVD kaufen will. Ich habe an mir selbst festgestellt, dass ich beim Abgeben des Postident-Formulars ein schlechtes Gewissen hatte. Das müssen die Spätfolgen einer Kindheit sein, in der ich überall auf Verbote stieß, die mir niemand erklären konnte oder wollte. Dinge waren verboten, weil sie verboten waren und weil das gut für mich war. So wie der Spinat, den ich immer essen musste, gut für mich war, weil er so eisenhaltig war (leider falsch).

Psycho

Den besten Kommentar zu der von mir als Kind erlebten Erwachsenenwelt gibt es in Hitchcocks Psycho (1960). Marion Crane hat das Motel erreicht. Mrs. Bates ist empört über die erotischen Gedanken, die ihr Sohn Norman, ihrer Meinung nach, angesichts der jungen Frau im Kopf haben könnte. Darüber diskutieren will sie nicht, denn: "I refuse to speak about disgusting things because they disgust me." Genau. Eklige Dinge sind eklig, weil sie eklig sind. Übertragen auf die BPjM und Im Blutrausch des Satans könnte der Satz in etwa lauten: "Der Film ist jugendgefährdend, weil er jugendgefährdend ist."

A propos erotische Gedanken: Zu Zeiten der VHS-Kassette wollte ich einmal Andy Warhol's Frankenstein ausleihen. Der Film war indiziert. Um ihn leihen zu können, musste ich Mitglied bei einer Porno-Videothek werden. Ich sollte hinzufügen, dass ich mich für Pornos nicht interessiere. Denen, die ich kenne, fehlte der dramatische Konflikt, weshalb ich sie langweilig fand und nicht noch mehr davon anschauen wollte. Ich wollte nur Andy Warhol's Frankenstein ausleihen. Bis ich den Film im Regal endlich gefunden hatte, hatte ich - auf dem jeweiligen Cover der sonst dort ausgestellten Ware - so viele Penisse, Vaginas und exotische sexuelle Stellungen gesehen, wie vorher in mehreren Jahren nicht. Glücklich zuhause angekommen, legte ich den Film in den Rekorder ein und stellte fest, dass fast eine halbe Stunde herausgeschnitten worden war. Diese Fassung hätte man getrost für alle ab 12 Jahren freigeben können. Damals bekam ich eine erste Vorstellung davon, welche absurden Dinge dabei herauskommen können, wenn eine Behörde - sicher in bester Absicht - die Jugend vor Gewaltverherrlichung und Pornographie schützen will.

Schließlich für den Erwachsenen-Bereich eines großen DVD-Verleihs freigeschaltet, konnte ich wieder aus Hunderten von Pornofilmen wählen. Im Blutrausch des Satans gab es nicht. Das konnte gar nicht anders sein. Inzwischen weiß ich, dass indizierte Filme nicht verschickt werden dürfen. Das heißt, sie dürfen wahrscheinlich nicht verschickt werden. Wenn man herausfinden will, welche rechtlichen Folgen eine Indizierung hat, stößt man über kurz oder lang auf Sätze wie diese: "Die Staatsanwälte reagieren unterschiedlich" oder "Die Juristen sind sich nicht einig." Ein Verleih muss mit einer Anzeige rechnen, wenn er einen indizierten Film anbietet und an seine erwachsenen Kunden verschickt. Im günstigsten Fall führt das zu einem Rechtsstreit, zu Ärger und zu Anwaltskosten. Praktisch bedeutet es, dass es den Film im Verleih nicht gibt.

Play Misty For Me

Wenn man Geld, Zeit und Mühe aufwendet, will man auch etwas davon haben. Endlich freigeschaltet, wollte ich etwas ausleihen. Ich bin ein guter Konsument. Zum Glück gab es nicht nur Pornos. Es gab auch Überraschungen. Für den Regisseur Clint Eastwood hatte ich schon immer eine Schwäche. Mehrere seiner Filme hat die FSK erst ab 18 freigegeben. Diese Prüfergebnisse stammen alle noch aus der Zeit, als man hierzulande keine Ahnung davon hatte, dass der Mann ein ernstzunehmender Künstler ist. In anderen Ländern wusste man das viel früher. Verglichen mit Frankreich oder den USA ist unsere Filmkultur leider noch immer ein Fall für die Entwicklungshilfe. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die FSK Eastwoods Play Misty For Me (das viel bessere Vorbild für Fatal Attraction) 1971 milder beurteilt hätte, wenn er schon Oscarpreisträger gewesen wäre und wenn der Film bei uns nicht unter einem Verleihtitel gelaufen wäre, der fast so dumm ist wie Im Blutrausch des Satans: Sadistico - Wunschkonzert für einen Toten. Das ist ganz normal. Objektive Urteile gibt es nicht. Die Einschätzung eines Films hängt immer vom Vorwissen ab und von der Erwartungshaltung, mit der man ihn sieht. Umso wichtiger ist es, dass Leute, die darüber zu befinden haben, wer was sehen darf und ob überhaupt, sich vorher nach möglichen Vorurteilen hinterfragt haben.

Bonjour FSK

Im Ghetto der Pornofilme ist auch Otto Preminger gelandet. Preminger, bei uns leider etwas in Vergessenheit geraten, hat eine Reihe von großartigen Filmen gedreht. Eines seiner Meisterwerke ist Bonjour Tristesse (1957) mit David Niven, Jean Seberg und Deborah Kerr. Der Film basiert auf dem Roman von Françoise Sagan, der in grauer Vorzeit als Skandalbuch galt. 1958 verfügte die FSK, dass nur Volljährige David Niven in der Badehose sehen durften. Das gilt bis heute. Eine Jugendfreigabe wäre reine Formsache. Aber dafür müsste ein neues Prüfverfahren beantragt werden, was wieder Geld kostet. Deshalb wird es nicht gemacht. Hin und wieder gibt es Versuche, die FSK-Bewertung für Filme, die vor einem bestimmten Zeitpunkt entstanden sind, einfach abzuschaffen. Bisher ohne Erfolg. Was bei uns einmal eingeführt wurde, das bleibt.

Bonjour Tristesse

Wer Bonjour Tristesse verschickt, muss sicherstellen, dass die DVD keinem Minderjährigen in die Hände fällt, weil er sonst gegen die Bestimmungen zum Jugendschutz verstößt. Ich habe den Film in einem Umschlag erhalten, auf dem davor gewarnt wurde, ihn an Minderjährige weiterzugeben. Dieser Umschlag steckte in einem anderen, neutralen Umschlag, damit Jugendliche nichts vom brisanten Inhalt erfahren konnten. Die Titelseite der DVD war durch einen gelben Aufkleber unkenntlich gemacht, damit ein Jugendlicher, sollte er sich doch in den Besitz des Umschlags bringen, nicht lesen konnte, worum es sich handelte. Angekündigt wurde mir die DVD in einer E-Mail, in der - aus Sicherheitsgründen - nur jeder dritte Buchstabe des Titels kenntlich war. Hier die Inhaltsangabe des Verleihs, die man dort nur lesen darf, wenn man durch Eingabe eines Passworts die Volljährigkeit nachgewiesen hat:

In Paris tanzt die Teenagerin Cecile mit ihrem Playboy-Vater Raymond, aber Freude will sich nicht einstellen. Die Gründe dafür liegen einige Monate zurück: Damals lebte die dekadente Cecile noch unbeschwert mit dem Papa in Südfrankreich in den Tag hinein. Als deren Villa jedoch von Anne, Raymonds alter Liebe, besucht wird und Raymond offen von Hochzeit spricht, sieht Cecile ihren Lebensstil in Gefahr. Sie will die beiden Erwachsenen auseinander bringen und setzt damit eine Tragödie in Gang.

Zur Erinnerung: Ich hatte keine Kinderpornographie und kein Snuff Movie bestellt, sondern ein allseits anerkanntes Meisterwerk der Filmkunst, von dem heute kein halbwegs vernünftiger Mensch mehr behaupten würde, dass man volljährig sein muss, um es sehen zu dürfen. Könnte es sich also um ein besonders raffiniertes Verfahren zum Schutz der Jugend handeln? Gelbe Aufkleber signalisieren dem Jugendlichen, dass hier Schweinkram drin ist. Wenn der Jugendliche durch List und Tücke die DVD an sich gebracht hat, muss er David Niven dabei zuhören, wie er Jean Seberg davon erzählt, dass er durch regelmäßiges Schwimmen abgenommen hat. Von nun an will der Jugendliche alles sehen, aber bloß keine DVDs mit gelben Aufklebern mehr. Papa kann sich fortan seine Porno-DVDs nach Hause schicken lassen, ohne um die Moral des Sohnes besorgt sein zu müssen. (Nebenbei: Müssen die Aufkleber ausgerechnet gelb sein? Die Farbwahl ist doch ziemlich unglücklich.)

Bonjour Tristesse

Ich will hier bestimmte Auswirkungen der Bestimmungen zum Jugendschutz nicht lächerlich machen. Sie sind schon lächerlich. Wer nicht ausgelacht werden will, sollte dafür Sorge tragen, dass so etwas nicht passiert. Man kann sagen, es handele sich da um einen Einzelfall. Es gibt aber sehr viele solcher "Einzelfälle". Sie werden täglich mehr, nicht weniger. Für unser Rechtsbewusstsein ist das fatal. Ich muss, da ich jetzt schon so viele Einzelfälle kenne, an mir selber feststellen, dass es mir zunehmend schwerer fällt, diese Bestimmungen - so sinnvoll sie im Einzelfall auch sein mögen - noch ernst zu nehmen. Das an sich harmlose Beispiel Bonjour Tristesse erwähne ich hier stellvertretend für sehr vieles, das irgendwann beschlossen wurde, um uns vor diesem oder jenem zu schützen und jetzt sinnlos in der Landschaft herumsteht, dabei aber unsere Freiheit einschränkt und unsere Kultur (in diesem Fall: die Filmkultur) beschädigt.

Wie man hört, gibt es inzwischen didaktische Computerspiele, die das vernetzte, ganzheitliche Denken fördern sollen. Der Spieler lernt, dass selbst kleinste Eingriffe in ein komplexes Ökosystem große, nicht beabsichtigte Wirkungen haben können. Auch einzelne Filme, die (Film-)Kultur insgesamt und die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind solche Ökosysteme. Vorschlag: Jeder Politiker, der - sagen wir - nach einem Amoklauf reflexartig neue Verbote und Überwachungsmaßnahmen fordert, wird zum sofortigen Mundhalten verdonnert. Er darf sich erst wieder äußern, wenn er eines dieser Spiele gespielt und durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er es in seinen Grundzügen verstanden hat.

Schutz vor BHs

Mit nostalgischen Gefühlen habe ich auch Andy Warhol's Frankenstein im 18er-Ghetto wiedergefunden - bei den Pornos wie eh und je. Angeblich ist die DVD sogar ungekürzt (ich habe es nicht überprüft). Für die "FSK 16"-Fassung, die man ohne Postident-Verfahren erwerben kann, gilt das nicht. Da fehlen mehr als 11 Minuten. Stark gelitten hat der jetzt völlig unverständliche Schluss. Wer denkt, dass es in diesem Film nur um Busen und Gedärme geht, dieses mögliche Vorurteil jedoch auf seine Richtigkeit überprüfen will, wird sich nach Ansicht der 16er-Fassung bestätigt fühlen. Er weiß nur nicht, dass sie zerstückelt wurde wie im Film die Körper, wenn er nichts von der Existenz einer Version für Erwachsene erfahren hat. Gesundheitsexperten und Verbraucherschützer fordern die Ampel für Lebensmittel, damit der Konsument weiß, was er an Zucker und an Fett verdrückt. Wie steht es mit unserer geistigen Gesundheit und unserer Informationsfreiheit? Wie wäre es mit einer Ampel für DVD-Hüllen, damit der Verbraucher weiß, ob und um wie viel ein Film gekürzt wurde? Das Gegenargument kenne ich schon: Wenn Kinder das lesen, wollen sie nur noch die Langfassung. Das verstößt dann wieder gegen den Jugendschutz.

Psycho

Hitchcock-Fans muss ich leider mitteilen, dass es von Psycho in Deutschland nur eine "FSK 16"-Fassung auf DVD gibt. Sie ist nicht so verstümmelt wie Andy Warhol's Frankenstein, aber das eine oder andere ist doch gekürzt. Norman Bates sieht durch das Guckloch in der Wand etwas weniger von Marions BH als im Original, und "Mrs. Bates" holt zweimal weniger mit dem Messer aus, wenn sie Arbogast tötet. Das sind doch Kleinigkeiten, kann man sagen. Die oben genannten Nazi-Beispiele haben hoffentlich deutlich gemacht, dass in Deutschland nicht nur Sex- und Gewaltszenen gekürzt wurden (und werden). "Kleinigkeiten" können eine große Wirkung haben.

Aus Peeping Tom, einem der besten Filme des großen Michael Powell, schnitten deutsche Zensoren eine knappe Minute heraus (Leute, deren Tun zur Verstümmelung von Filmen führt, will ich für die Dauer dieses Artikels und der Einfachheit halber als "Zensoren" bezeichnen, obwohl ich natürlich weiß, dass die Zensur abgeschafft ist). Große Teile des Films wurden dadurch unverständlich. Heute kann man die ungekürzte Fassung auf einer ab 12 Jahren freigegebenen DVD kaufen (Augen der Angst). In England ist dieselbe Fassung erst ab 18 freigegeben. Das zeigt, wie willkürlich solche Kategorisierungen sind. Wobei, mir kommt da gerade ein Verdacht: Augen der Angst ist komplett neu synchronisiert. Als naiver Mensch denkt man, dass die neue Synchronisation wohl besser sein wird als die alte, auch wenn Karlheinz Böhm jetzt nicht mehr mit seiner eigenen Stimme spricht wie früher. Könnte es sein, dass bei der Synchronisation Zugeständnisse gemacht wurden, im Austausch für ein "FSK 12"? Ich weiß es nicht. Das Schlimme ist, dass man mit so etwas immer rechnen muss.

Peeping Tom

Filmanalysen werden hierzulande oft mit Inhaltsangaben verwechselt. Es ist aber die Form, die den Inhalt bestimmt. Enorm unterschätzt wird die Bedeutung des Filmschnitts. Regisseure wie Orson Welles waren viel länger mit dem Schneiden ihrer Filme beschäftigt, als mit dem Drehen des Ausgangsmaterials. Zur Unterstützung möchte ich den Vertreter einer anderen Kunst zu Wort kommen lassen. Ein Zitat von Truman Capote: "Ein falsch rhythmisierter Satz kann eine ganze Geschichte vernichten." Das ist weniger übertrieben, als viele glauben mögen. Für eine Geschichte von Capote gilt das genauso wie für einen Film. Das Traurige ist, dass gute Filme mehr unter den Eingriffen der Zensoren leiden als schlechte.

Psycho

Bei jedem Sehen der Filme von Alfred Hitchcock finde ich neue Belege dafür, wie genial er war. Hitchcock war beim Verfassen des Drehbuchs dabei, plante minutiös jede Einstellung, war beim Drehen äußerst konzentriert und überwachte hinterher den Schnitt. Wenn er am Ende dieses langwierigen Prozesses zu dem Ergebnis kam, dass "Mrs. Bates" so und so oft auf Arbogast einstechen soll, ist das für mich maßgeblicher als der Wunsch der deutschen FSK. Ich will nicht ausschließen, dass ein Film ein Meisterwerk und trotzdem nur für Leute geeignet ist, die über 18 sind. Wenn aber der Jugendschutz dazu führt, dass Erwachsene nur eine verstümmelte Fassung kaufen können, ist das ein Problem. Wie gesagt: Psycho gibt es in Deutschland nur auf einer (gekürzten) DVD mit "FSK 16"-Freigabe. Da wir nun aber schon sehr tief in das Land Absurdistan vorgedrungen sind, sei noch angemerkt, dass der vollständige Film ab und an nach 22 Uhr im deutschen Fernsehen läuft (ohne Gewähr). Kinder, die in der Lage sind, einen Video- oder einen DVD-Rekorder zu programmieren, können dann eine synchronisierte Fassung von Psycho aufnehmen, die ihre Eltern nicht auf DVD kaufen können, damit die Kinder geschützt werden. Wer soll das noch ernst nehmen?

Blutige Hände

Eine für deutsche Zensoren typische Kürzung findet sich in der Szene, in der sich Norman Bates nach der Ermordung von Marion Crane wäscht. Seine Hände sind blutverschmiert. In der "FSK 16"-Fassung sieht man davon weniger als im Original. Den 16- bis 18-Jährigen, nehme ich an, sollte nicht zu viel Blut zugemutet werden. Daran kann man deutlich erkennen, dass deutsche Zensoren dazu neigen, Filme nicht in ihrer Gesamtheit zu "prüfen", sondern nach potentiell jugendgefährdenden Details zu fahnden. Eine ganz ähnliche Szene gibt es bei Mario Bava. Auch da wird jemand umgebracht, dabei fließt Blut, und dieses Blut gerät auf die Hände von einem der Charaktere. In beiden Fällen würde ich die entsprechenden Einstellungen - in Verbindung mit dem Kontext, in den sie eingebettet sind - so interpretieren: Die blutverschmierten Hände sind das sichtbare Zeichen der Schuld, die ein Mörder auf sich lädt und die er danach mit sich herumträgt, weil man nur das Blut abwaschen kann, aber nicht die Schuld. Das ist, meiner Ansicht nach, sehr moralisch und das genaue Gegenteil von Gewaltverherrlichung. Hitchcock wie Bava knüpfen an Macbeth an. Bei Shakespeare, nach der Ermordung von König Duncan, läuft Lady Macbeth nachts durch die Burg und versucht immer wieder, sich das imaginäre Blut ihres Opfers von den Händen zu waschen, weil sie an ihrer Schuld langsam zerbricht.

Psycho

Hier eine der aus Psycho herausgeschnittenen Einstellungen zu zeigen, wäre problematisch, weil ein Staatsanwalt der Ansicht sein könnte, das sei ein Verstoß gegen den Jugendschutz. Aber blutige Hände habe ich kürzlich auch in Teil 1 des Durbridge-Krimis Wie ein Blitz gesehen. Das erste Opfer stirbt nach 15 Minuten. Der Mörder schießt ihm direkt ins Gesicht. Das Opfer hält sich die Hände vors Gesicht, zwischen seinen Fingern quillt Blut hervor. Der Mörder schießt ihm noch einmal ins Gesicht, wieder quillt Blut zwischen den Fingern hervor. Das Opfer fällt zu Boden, wir sehen seine blutverschmierten Hände. Erstmals ausgestrahlt wurde diese Szene von der ARD im April 1970, zur besten Sendezeit - ein Jahr, bevor Mario Bava Ecologia del delitto drehte. Vor Teil 2 und 3 gab es jeweils eine Zusammenfassung, in der die Szene wiederholt wurde. Jetzt kann man sie auf DVD ("FSK 12") anschauen. Im Bonusmaterial begeistern sich der Regisseur und ein Interviewer darüber, wie toll das damals war, dass es so was schon im Fernsehen gab.

Wie ein Blitz

Ich will nicht, dass jetzt auch noch Durbridge verboten wird. Allerdings frage ich mich, warum Hitchcock zensiert und Bava indiziert wird, während die FSK Wie ein Blitz für 12-Jährige freigibt, obwohl die blutigen Hände bei Hitchcock und Bava eine moralische Komponente haben (der Mörder hat sich mit Blut besudelt), bei Durbridge dagegen nicht (das Opfer ist blutig). Mir fällt nur eine Antwort ein: Weil bei Durbridge die Bösen ihre "gerechte" (für meinen Geschmack ziemlich sadistische) Strafe erhalten und es einen Polizeiinspektor als Respektsperson gibt. Hitchcock wusste genau, was verlangt war. Um die Gewalt in Psycho akzeptabler zu machen, stellt er dem netten, jedoch etwas dämlichen Sheriff einen amtlich beglaubigten Psychiater zur Seite, der zwar nichts verstanden hat, aber am Ende eine scheinbar beruhigende Erklärung gibt und viel heiße Luft verbreitet: Der Irre war ein Irrer, weil er ein Irrer war (Kommentar des Regisseurs: ein gut sichtbarer Ventilator).

Der italienische Giallo hat bei unseren Jugendschützern traditionell einen schweren Stand. Das liegt nicht nur an der Darstellung von Gewalt. Es liegt auch daran, dass die Polizisten im Giallo entweder unfähig sind oder korrupt oder beides, und manchmal werden sie sogar selbst ermordet. Bei Bava werden Leute umgebracht, und die Polizei taucht erst gar nicht auf. So etwas stößt immer auf Empörung. Das ist in Ordnung so. Man sollte dann aber ehrlich zugeben, dass wir die Darstellung von Gewalt unter ideologischen Gesichtspunkten beurteilen. Und man muss die sich daraus ergebenden Widersprüche aushalten, die mir persönlich absurd erscheinen. Die Praxis von Einrichtungen wie der FSK und der BPjM zeigt nämlich, dass im Zweifel mehr Gewalt mit Inspektor als nicht so jugendgefährdend eingeschätzt wird wie weniger Gewalt ohne Inspektor.

Cliffhanger

Immer noch nach dem Blutrausch des Satans dürstend, beschloss ich, den Film, da nicht ausleihbar, käuflich zu erwerben. Im Internet kann man indizierte Filme bei in Deutschland ansässigen Händlern finden, die ihre Ware in "18er-Bereichen" anbieten, für die man erst nach einem Altersnachweis freigeschaltet wird. Also wieder Postident-Verfahren und dergleichen. Wenn man, zwecks Preisvergleichs, verschiedene Webseiten einsehen will, hat man gut zu tun. Ein Altersnachweis folgt dem anderen. Wobei: Auf nackte Frauen stößt man auch als Minderjähriger. Als ich nach Im Blutrausch des Satans suchte, versteigerte gerade ein Herr seine "Erotiksammlung". Als Teaser durfte auch die Allgemeinheit nackte Busen sehen, die ihr da entgegen starrten. Mehr nur im "18er-Raum".

Teil 2: Einmal gefährdungsgeneigt, immer gefährdungsgeneigt.