OPCW: Eine Erfolgsgeschichte verblasst

Die Umsetzung des Abkommen zum Verbot und zur Vernichtung chemischer Waffen verzögert sich weiter und deckt nichttödliche Waffen nicht ab

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Frühjahrstreffen im hohen „C“: Wenn in der kommenden Woche in Den Haag der Exekutivrat der Chemiewaffenverbotsbehörde OPCW zusammenkommt, wird man den Beitritt des 187. Mitgliedsstaates feiern. Doch der Verbotsvertrag, der schon 98 Prozent der Weltbevölkerung erfasst und eigentlich Vorbild für andere Abrüstungsverträge sein könnte, ist von schleichender Erosion bedroht..

Die Symbolik des modernen Bürohauses im Den Haager Norden wirkt etwas dick aufgetragen: Die vor elf Jahren eingeweihte Zentrale des Weltkontrollbehörde für das C-Waffen-Verbot (OPCW) ist in ihrem Grundriss angelegt wie ein riesiges „C“. Das architektonische Motiv setzt sich im Inneren bis in den Saal des Exekutivrates fort, wo am 21. April Vertreter von 41 Staaten zur Frühjahrstagung zusammenkommen. Genau ein Jahr nach der großen Überprüfungskonferenz für das C-Waffen-Abkommen wird sich der Rat erneut mit dem internationalen Stand von Abrüstung und Rüstungskontrolle auf diesem Gebiet befassen, und die Bilanz wird widersprüchlich ausfallen.

Zunächst kann Generaldirektor Rogelio Pfirter aus Argentinien, Chef von 500 Sekretariats-Mitarbeitern aus mehr als 60 Ländern, Erfreuliches verkünden: Als 187. Staat hat jüngst die Dominkanische Republik den C-Waffen-Vertrag ratifiziert - ein Schritt, der das 1997 in Kraft getretene Abkommen noch ein Stück weiter bringt auf dem Weg zur universellen Geltung. Denn nun fehlen weltweit nur noch acht Länder mit zusammen weniger als zwei Prozent der Weltbevölkerung: Angola, die Bahamas, Nordkorea, Ägypten, Israel, Myanmar, Syrien und Somalia.

Fast alle Länder haben sich bereits dem C-Waffen-Vertrag angeschlossen. Die rot markierten Länder verweigern sich noch. Bild: OPCW

Kein anderer Abrüstungsvertrag umfasst so viele Staaten. Dies wiegt umso schwerer, als dass die C-Waffen-Konvention der bislang einzige multilaterale Abrüstungsvertrag ist, der seine Teilnehmer verpflichtet, innerhalb eines klar festgelegter Zeitraumes, nämlich bis spätestens 2012, eine ganze Klasse von Massenvernichtungswaffen zu zerstören, und das zudem unter internationaler Aufsicht.

Auch auf dem Gebiet des C-Waffen-Abbaus, der Kernaufgabe der OPCW, sind Fortschritte zu vermelden: Seit der Überprüfungskonferenz vor einem Jahr, auf der viele Redner das schleppende Tempo der Waffenzerstörung beklagten, wurden schätzungsweise weitere rund 3.500 Tonnen an chemischen Waffen vernichtet. Doch auch damit wurden erst rund 43 Prozent der deklarierten Gesamtbestände von mehr als 71.000 Tonnen vernichtet. Angesichts dieser Relationen ist bereits fast klar, dass es nicht gelingen wird, alle C-Waffen der Vertragsstaaten fristgemäß, also bis 2012, zu vernichten. Dieser Termin sollte ohnehin nur für Ausnahmefälle gelten - eigentlich war eine Umsetzung bis 2007 vereinbart worden.

Die größten Altlasten hat Russland zu bewältigen, das rund 40.000 Tonnen von der Sowjetarmee übernahm. Dort steht in Gorny (Gebiet Saratow) und Kambarka (Udmurtien) je eine der weltweit 14 Vernichtungsanlagen, beide wurden mit deutscher Hilfe errichtet. Den zweitgrößten Bestand – rund 30.000 Tonnen - deklarierten die USA. Kleine Bestände lagern in Indien, Libyen und Südkorea. Deutschland meldete 2007 die Vernichtung aller seiner (vor 1945 produzierten) Altlasten. Allerdings waren, vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg, riesige Mengen an deutschen C-Waffen in Nord- und Ostsee versenkt wurden, wo sie noch heute eine erhebliche Gefahr darstellen.

Bei der Vernichtung seiner deklarierten Kampfstoffbestände ist vor allem Russland stark im Verzug: Bis Ende 2008 wurden erst 30 Prozent der russischen C-Waffen beseitigt. Aber auch in den USA waren es erst 55 Prozent, und aus Washington hieß es, dass das Land möglicherweise bis 2023 brauchen werde. Den Hauptgrund für die Verzögerungen bei der Vernichtung der deklarierten Bestände sehen die meisten Experten jedoch nicht im mangelnden politischen Willen der Regierungen. Vielmehr werden unerwartete technische Schwierigkeiten und Probleme wie Sicherheitsbedenken, Angst vor Umwelt- und Gesundheitsgefährdung sowie Bürgerproteste im Umfeld der Vernichtungsanlagen angeführt. Kritiker verweisen jedoch auch auf für die Aufgabe zu kleine Finanzbudgets.

Vorbehalte gegenüber Kontrollen

Und es gibt weitere Schwachstellen. Auf der 2. Überprüfungskonferenz vor einem Jahr konnten sich die Vertragsstaaten nach zähen Verhandlungen zwar auf ein Schlussdokument zur Stärkung der C-Waffen-Konvention einigen. Doch wesentliche Fragen blieben ausgespart oder wurden nicht wirklich geklärt. Dies betrifft zum einen die Inspektionstätigkeit der OPCW. Zwar reisten seit Bestehen der Organisation OPCW-Kontrolleure zu weit über 3.000 Inspektionen in nahezu 100 Länder. Doch drei Viertel der Verifikationsressourcen wurden eingesetzt, um die Vernichtung der bereits deklarierten C-Waffen-Depots zu kontrollieren.

Kritiker halten längst aber den Ausbau der Industrieinspektionen für wichtiger, schon um mit den rasanten Entwicklungen in der chemischen Forschung und Industrie mithalten zu können. „Die Grenzen zwischen ziviler und militärischer, tödlicher und nichttödlicher Wirkung, Schutz- und Militärforschung sind fließend“, sagt etwa Winfried Nachtweih, Militärexperte und Bundestagsabgeordneter von Bündnis90/Grüne. „Die chemischen Produktionsanlagen werden immer kleiner. Sie werden bislang nur unzureichend kontrolliert. Um eine Aushöhlung des C-Waffenabkommens zu verhindern, müssen die Vertragsstaaten auf diese Entwicklungen bereits heute und nicht erst nach Abschluss der C-Waffenvernichtung reagieren.“

Allerdings haben etliche Staaten Vorbehalte gegenüber verstärkten Industrieinspektionen, und sie begründen das mit Spionagegefahren. Dies betrifft mehrere Schwellenländer. Aber auch die USA, das Land mit dem höchstentwickelten Chemiebereich, nehmen nur eingeschränkt am OPCW-Kontrollregime teil. Eine dritte, vertraglich festgelegte Inspektionsart, unangemeldete „Verdachtsinspektionen“ nämlich, hat überhaupt noch nie Anwendung gefunden.

Ein besonderes Problem im Rahmen der C-Waffen-Konvention stellen schließlich die so genannten nichttödlichen Waffen dar. Nicht nur die USA sind dabei, handlungsunfähig machende Substanzen zu entwickeln, die sowohl als Waffe in Kriegen als auch zur Bekämpfung von Aufständen im Inneren eingesetzt werden können. Verteidiger dieser Projekte versuchen dabei eine Unschärfe des Vertragswerkes für sich zu nutzen. Ihre Kritiker dagegen verweisen zu recht darauf, dass ein solches Herangehen zumindest dem Geist der Konvention widerspricht. Sie drängen deshalb schon lange auf eine klarstellende Debatte unter den Vertragsstaaten. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass gerade dieses Thema bei der kommenden Tagung des OPCW-Exekutivrates im Haager Hauptquartier kaum eine Rolle spielen wird.