Bad Banks - der finale Rettungsakt

Staat und Banken feilen an einer Billionenspritze für das Finanzsystem

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Wie soll der Staat sicherstellen, dass das Bankensystem seine Kernaufgaben fortführen kann, ohne den Steuerzahler auf unkalkulierbaren Risiken in dreistelliger Milliardenhöhe sitzen zu lassen? Um diese Frage zu erörtern, trafen sich gestern Vertreter der Regierung, der Bundesbank und des Bankenrettungsfonds Soffin zu einem Spitzengespräch in Berlin. Grundlage für den Gesetzesentwurf, der nun binnen vier Wochen von einer Arbeitsgruppe fertiggestellt und vom Kabinett beschlossen werden soll, ist ein Konzeptpapier des Finanzministeriums. Es sieht die Gründung staatlich abgesicherter Bad Banks vor, in die jedes Finanzinstitut Finanzmüll auslagern kann. Noch in dieser Legislaturperiode, so Regierungssprecher Ulrich Wilhelm, soll das Gesetz verabschiedet werden.

Das Verlustpotential der faulen Papiere, das in den Bilanzen deutscher Banken versteckt ist, schätzt das Finanzministerium auf gigantische 853 Mrd. Euro. Wie hoch letztendlich der Verlust für den Steuerzahler wird, ist nicht zu beziffern. Die Endabrechnung wird kommen, soviel ist gewiss – Steinbrücks Konzept dezentraler Finanzmüllhalden verschafft dem Bankensektor lediglich mehr Zeit, indem dieser seine Risiken an den Steuerzahler auslagern darf. Das böse Erwachen für die Staatskasse wird in einigen Jahren kommen, denn dann wird der Schlussstrich gezogen.

Böse Banken

Wenn die zu erwartenden Kreditausfälle und Verluste einer Bank ihre Eigenkapitalmenge so weit schrumpfen lassen, dass sie die Mindesteigenkapitalanforderungen nicht mehr erfüllen kann, so gilt diese Bank als insolvent. In der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise stellen in den Bilanzen der Banken vor allem die Papiere ein Problem dar, für die es keinen Markt mehr gibt. Nach einer Aussage des HRE-Aufsichtsrats Endres beträgt der Anteil „normaler“ Kreditgeschäfte im modernen Bankengeschäft lediglich 10 bis 20% der Bilanzsumme, der Rest sei „artifiziell“, wie Endres es nennt.

Eine realistische Bewertung für diese Papiere, die erst nach dem Ende der Laufzeit eingelöst werden können, ist oft nicht möglich, da niemand weiß, wie hoch die realen Ausfälle in zehn bis zwanzig Jahren sein werden. Zwischen 5 und 100% Ausfall sind je nach Papier wahrscheinlich. Da diese Risiken die Bilanzen der Banken verwässern und Quartal für Quartal zu neuen Abschreibungen führen, haben die Banken ein lebhaftes Interesse daran, diese Risiken auszulagern. Das Konzept einer Bad Bank sieht eine Abwicklungsbank für diese Problempapiere vor – sie werden zum Buchwert an die Bad Bank verkauft, womit die Bilanzen der Banken transparenter werden, da fortan die Bad Bank das Kreditrisiko trägt.

Befreit von den Altlasten hat die Bank dann wieder eine sanierte Eigenkapitaldecke und kann ihren Kernaufgaben wie der Vergabe von Krediten an die Wirtschaft nachkommen – so zumindest die Theorie. Praktisch stellt das Modell der Bad Bank jedoch eine massive Subventionierung durch den Staat dar, da dieser einer notleidenden Bank Papiere zu einem Preis abnimmt, den kein privater Marktteilnehmer zu zahlen bereit wäre. Dies ist weniger problematisch, wenn die notleidenden Banken, die eine Bad Bank in Anspruch nehmen, verstaatlicht werden, so wie es bei der schwedischen Bankenkrise zu Beginn der 1990er gehandhabt wurde. Ärgerlich für den Steuerzahler wird es allerdings, wenn private Banken sich durch die Risikoübernahme auf Staatskosten gesundsanieren.

Da eine Bad Bank nicht den Bilanzierungsregeln normaler Banken unterliegt, darf sie die Papiere so lange mit dem alten Buchwert bilanzieren, bis diese fällig werden. Dies führt dazu, dass das gesamte Risiko bis zum Schluss nicht erkennbar ist. Wenn sich die faulen Papiere als wertlos erweisen, entstehen die Verluste in voller Höhe am Tage der Fälligkeit – zu tragen hat sie dann der Steuerzahler. Es ist zwar möglich, die unterstützte Bank durch Absicherungen am Risiko teilhaben zu lassen, aber was nützen solche Absicherungen, wenn die Bank zum Zeitpunkt der Fälligkeit gar nicht mehr existiert?

Ein Bad Bank-Modell kann nur dann funktionieren, wenn es die Risiken einseitig auf den Steuerzahler abwälzt. Wenn der Staat die Banken ernsthaft an den Risiken teilhaben lassen will, so müsste er ihnen vorschreiben, Rücklagen für den zu erwartenden Ausfall aufzubauen. Da aber niemand weiß, wie hoch der Ausfall sein wird, ist auch unklar, wie hoch diese Rücklagen sein müssen. Sind sie zu niedrig, zahlt im Abwicklungsfall der Steuerzahler den Verlust, sind sie zu hoch, hat die Bank keinen Vorteil vom Bad Bank-Modell, da sie wieder Risiken in unbekannter Höhe in ihren Bilanzen hat, die sie voll mit Eigenkapital hinterlegen muss.

Müll sucht Eimer

Das Bad Bank-Modell von Finanzminister Steinbrück sieht vor, dass Banken ihre Problempapiere in eine Zweckgesellschaft ausgliedern können. Dafür bekommen sie Schuldtitel des Bundes in Höhe des Buchwerts dieser Papiere.

In dieser Bewertung steckt bereits das Grundproblem dieses Modells. Finanzmarktexperten gehen davon aus, dass 90% aller Banken die betreffenden Papiere zu hoch bewertet haben. Dieses Bewertungsrisiko wird somit in voller Höhe beim Steuerzahler abgeladen. Eine externe Bewertung durch neutrale Stellen ist ebenfalls Gegenstand der Diskussion – was aber nichts am Grundproblem ändert, dass sich diese Papiere nicht so einfach bewerten lassen und der Steuerzahler das Risiko für zu optimistische Bewertungen trägt.

Welche Papiere überhaupt in eine solche Bad Bank ausgelagert werden, ist ebenfalls umstritten. Noch vor wenigen Tagen betonte Steinbrück, dass lediglich „illiquide“ Papiere – also Papiere, die vorübergehend nur mit hohen Abschlagszahlungen handelbar sind –, aber keine „toxischen“ Papiere in eine Bad Bank ausgelagert werden sollen. Es ist allerdings kaum vorstellbar, dass Steinbrück bei seinem Wort bleibt – die Papiere, die die Bilanzen von Commerzbank, HRE und Landesbanken verhageln, sind nicht „illiquide“, sondern im wahrsten Wortsinne „toxisch“.

In der Theorie besteht bei Steinbrücks Modell auch eine Art „Risikofallschirm“ für den Bund. Die Banken sollen Rückstellungen in Höhe der Differenz zwischen Buch- und Marktwert ihrer abgeladenen Papiere bilden. Da für diese Papiere allerdings kein Markt existiert, lässt sich folglich auch kein Marktwert finden, auf dessen Basis diese Rückstellungen gebildet werden könnten. Das Konzept der Bad Bank sieht ferner explizit vor, keinen Marktwert zu festzulegen, da der Wert der Papiere erst am Fälligkeitstag ermittelt werden soll, um etwaige Risiken aus den Büchern herauszuhalten.

Wenn es nach den Banken geht, so soll der Staat ihnen die Papiere zum bilanzierten Buchwert abnehmen und somit das Risiko komplett übernehmen. „Bei Verlusten soll eine faire Lastenverteilung zwischen Banken und Steuerzahler erst am Ende der Laufzeit erfolgen“, so Manfred Weber vom Bundesverband deutscher Banken. Wie er darauf kommt, dass auch nur eine partielle Übernahme der Lasten durch den Steuerzahler „fair“ sein sollte, verrät Weber nicht.

Ebenso wenig wie die Lastenverteilung ist bislang auch die Frage potenzieller Veränderungen in der Besitzstruktur der Banken geregelt. Was passiert, wenn eine Bank Konkurs geht, die ihre Problempapiere in eine Bad Bank ausgelagert hat? Was passiert bei Fusionen oder einer Verstaatlichung? Und was passiert bei einer langanhaltenden Bankenkrise, bei der die Institute die Ausgleichszahlungen an den Staat nicht leisten können? All diese Risiken trägt der Steuerzahler – und es geht um gewaltige Risiken.

Das Billionenrisiko

Nach jüngsten Schätzungen des IWF schlummern in den Bilanzen des Finanzsystems noch faule Papiere im Bilanzwert von rund 4.000 Mrd. US$. Das Finanzministerium selbst beziffert die potentiellen Ausfallrisiken in den Bilanzen deutscher Banken auf 853 Mrd. Euro, während CDU-Finanzexperte Otto Bernhardt das Ausfallrisiko auf „irgendwo zwischen 500 und 1.000 Mrd. Euro“ schätzt.

Wenn man bedenkt, dass der gesamte Bankensektor nach den jüngsten Statistiken der Bundesbank lediglich ein Eigenkapital von 415 Mrd. Euro aufweist, kann die Schlussfolgerung nur lauten, dass der gesamte Bankensektor de facto bereits insolvent ist und nur durch Staatsgarantien am Leben gehalten wird.

Mit welcher Summe der Steuerzahler letztendlich einspringen muss, um das Bankensystem zu retten, ist schwer zu beziffern. Die realen Ausfälle hängen vor allem von zwei Faktoren ab – vom Wert, zu dem die Papiere übernommen werden, und von dem erzielbaren Erlös. Der Bankenrettungsfonds Soffin geht von einer realen Ausfallrate von 5% aus – bei 850 Mrd. Euro wären dies immerhin 42,5 Mrd. Euro, die der Steuerzahler ins Bankensystem pumpen müsste. Die Soffin-Schätzungen wirken jedoch im Vergleich zu anderen Analysen geradezu optimistisch. Finanzmarktexperten halten reale Ausfallraten in Höhe von 15 bis 25% für wesentlich wahrscheinlicher. Und diese Schätzungen hängen immer noch vom Buchwert ab. Wenn eine Bank ihre faulen Papiere höher bewertet, als sie es eigentlich tun müsste, könnten selbst 25% schnell zu einer zu optimistischen Schätzung werden. Steuergelder in dreistelliger Milliardenhöhe könnten so verbrannt werden. Diese leichtfertig aufgenommenen Schulden müssen von Generationen von Steuerzahlern abbezahlt werden.

Die Dimension der Bankensubventionen hat längst jedes Maß gesprengt. Alleine der Umstand, dass ein Gesetz, das über die Vergabe von Steuergeldern in ungeahnter Höhe entscheiden soll, im Rekordtempo durchgeboxt werden soll, damit es noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann, zeugt nicht eben von verantwortungsvollem Handeln der Politik.

Warum böse, wenn es auch gut gehen könnte?

Dabei ginge es auch anders – es gibt Alternativen zum Modell der Bad Bank. Finanzlegende George Soros und Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz brachten jüngst die „Good Bank“ als Alternative zur Bad Bank ins Spiel. Der Staat solle die alten Banken ruhig Konkurs gehen lassen und ihnen anstatt der schlechten die guten Papiere abkaufen. Mit diesen Papieren – und dem Filialnetz – solle der Staat dann eine „Good Bank“ gründen, die später bei Bedarf mit Gewinn wieder privatisiert werden kann.

Neben ihrem Namen blieben die alten Banken dann auf dem gesammelten Finanzschrott sitzen, der nicht durch staatliche Bürgschaften gesichert ist. Die Zeche würden dann neben denn Aktionären diejenigen zahlen, die den Banken Kapital abseits der normalen Einlagen zur Verfügung gestellt haben – eben jene Spekulanten also, die jetzt vom Steuerzahler herausgeboxt werden sollen. Stiglitz und Soros zufolge könne die „Good Bank“ reibungslos die Kernaufgaben des Bankensystems übernehmen.

Dem schlechten Geld kein gutes hinterherzuwerfen, ist auch die Devise des Ökonomen Willem Buiter. Wenn es nach ihm ginge, würde man den alten Banken ihre Banklizenzen entziehen, so dass sie fortan nur noch „ihr Portfolio aus schlechten und giftigen Wertpapieren und Forderungen abwickeln“. Die guten Papiere und Geschäftsbereiche sollten dann vom Staat übernommen werden. Für die Mitarbeiter und Kunden der alten Banken würden sich dann zunächst nur der Name und das Management ändern. Aktionäre und Spekulanten würden so auf marktgerechte Art und Weise enteignet und Steuergelder nicht verbrannt, sondern in ein zukunftsfähiges Bankensystem investiert.

Stiglitz, Soros und Buiter werden im Finanzministerium keine offene Ohren finden – die Bankenrettung zugunsten der Aktionäre und zulasten der Steuerzahler ist abgemachte Sache. Wie man die faulen Papiere auf kreative Art und Weise entsorgen kann, zeigte die Schweizer Großbank Credit Suisse. Anstatt der zugesagten Boni erhielten die Bankmanger dort Anteilsscheine an der hauseigenen Bad Bank – die Freude der Banker über diese „Leistungsprämie“ dürfte verhalten gewesen sein.