Geistiges Eigentum als Heidelberger Postkartenidylle

Mit Holzschuhen gegen Suchmaschinen: Ein Appell gegen die Technikgeschichte und ihren Lauf. Und eine Kritik dazu

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Unsere Republik wurde von einem geistigen Beben erschüttert: Der "Heidelberger Appell" mahnte Politiker, Medien und überhaupt die Öffentlichkeit, Widerstand gegen die (gefühlte) Zerstörung des Urheberrechts zu leisten. Eine gute Sache, meint man. Bevor man den Appell gelesen hat. Dann allerdings öffnet sich ein atemberaubender Blick auf einen Abgrund des Missverstehens: Was eigentlich macht Google da, was sind die Rechte eines Urhebers und was machen Autoren und Verlage, wenn niemand mehr Bücher und jeder nur noch Webseiten liest?

Blick aus dem Butzenglasfenster

Seit einigen Tagen macht in Deutschland der Heidelberger Appell des Philologen Roland Reuß die Runde. Dieser Text richtet sich gegen "Open Access" (öffentlicher, kostenloser Zugang zu wissenschaftlichen Arbeiten, die von öffentlich bezahlten Wissenschaftlern verfasst wurden) und GoogleBooks, einer Anstrengung der Suchmaschinenfirma Google, möglichst sämtliche Bücher der Welt einzuscannen und (in Abstimmung mit den Rechteinhabern ganz oder teilweise) via Internet umsonst anzubieten. Die Urheber und Verlage erhalten einen großen Teil der Werbeeinahmen.

Die Bundesregierung, so fordern Reuß und bisher über 1500 Unterzeichner (darunter Teile unserer nationalen Schriftsteller-Elite), müsse sicherstellen, dass keinerlei private oder Suchmaschinen automatisierte Verbreitung von geistigen Inhalten stattfinden könne, also letztlich ein Verbot von GoogleBooks, YouTube und anderen Internetplattformen dieser Art. "Das verfassungsmäßig verbürgte Grundrecht von Urhebern auf freie und selbstbestimmte Publikation" sieht Reuß bedroht und erkennt nicht, dass seine Argumentation eine spiegelverkehrte Darstellung der Wirklichkeit liefert: Erst durch Internet und digitale Datenträger kann jeder Urheber auch ohne Verlage publizieren.

Haarsträubend und gefährlich

Matthias Spielkamp von iRights veröffentlichte bereits eine ausführliche Demontage dieser Forderungen. Gerade im Fall von OpenAccess räumt er mit Missverständnissen im oben genannten Heidelberger Appell kräftig auf. Über den "Heidelberger Appell" sagt er, die Argumentation sei "haarsträubend, voller Fehler und gefährlich".

Was uns aus der Reuß-Tirade gegen digitale Publikationsmedien entgegenschlägt, ist kaum verhüllte Technophobie. Stimmt es also, was die deutsche Branchenorganisation Bitkom sagt? Der digitale "generation gap" verlaufe etwa entlang des 50sten Lebensjahres. Wer älter ist, durchlebte keine elektronische Sozialisierung, begreift Internet und Virtualität als Risiko und potenzielle Bedrohung akzeptierter Werte.

Das klingt bitter, hat aber durchaus empirische Grundlagen, wie man konkret in der Heidelberger Brandschrift nachlesen kann. Schwergewichtige Behauptungen werden aufgestapelt, gleich Sandsäcken gegen das Eindringen der modernen Welt in die liebgewonnene Überschaubarkeit der Gelehrtenstube: "International wird ... geistiges Eigentum auf Plattformen wie GoogleBooks und YouTube seinen Produzenten in ungeahntem Umfang und ohne strafrechtliche Konsequenzen entwendet."

Andere Sätze sind dagegen von einer so zeitlosen Gültigkeit, dass sie auch jeder bekennende P2P-Pirat freudig an seine Fahne heften würde: "Die Freiheit von Literatur, Kunst und Wissenschaft ist ein zentrales Verfassungsgut. Verlieren wir sie, verlieren wir unsere Zukunft." Das könnte auch von Pirate Bay Sprecher Peter Sunde stammen. Nur die Heidelberger Schlussfolgerungen sind schlicht falsch.

Es ist schlimmer, als es aussieht

Trotzdem muss hier noch Grundsätzliches gesagt werden. Der Umbruch, vor dem Reuß und die anderen 1500 Unterzeichner solche panische Angst verspüren, ist tatsächlich tiefgreifender, als sich das die meisten von uns vorstellen können und wollen. Gerade beim "Wollen" tun sich die neuen Maschinenstürmer um Roland Reuß (die alten warfen ihre Holzschuhe in Webstühle, um die industrielle Revolution aufzuhalten) beim Akzeptieren der digitalen Gegenwart schwer. Da draußen im Welt Weiten Web schwimmen alle Bücher, Musikstücke, Filme, Bilder herum, und niemand, auch kein Gesetzgeber, kann etwas dagegen tun. Die Vertreibung aus dem papierenen Paradies ist bereits in vollem Gang, die Idylle des elfenbeinernen Gebäudes aus Autor, Verlag und Rezipient liegt in Trümmern.

Wer allerdings weiterhin seine Augen vor dem stattfindenden Wandel verschließt, wird zu den Modernisierungsverlierern unserer Ära gehören. Blicken wir den Tatsachen ins Auge, die ich im folgenden Appell (mit Würdigung meiner ebenfalls postkartenidyllischen Heimatstadt im Titel) zum "Tag des Geistigen Eigentums" am 26.4. zusammengefasst habe. Der Aufruf setzt sich bewusst zwischen Stühle: Weder fordert er das Verbot gegenwärtiger Medienformen, noch eine Revolution gegen die bestehende Urheberrechtsordnung, sondern eine Anpassung der Regeln an die Realität.

Der Augsburger Appell

Der Buchdruck Gutenbergs und noch mehr die Rotationsdruckmaschine (zur Massenproduktion von bedrucktem Papier als Träger geistiger Inhalte) haben eine Informationsgesellschaft zerstört, von welcher wir heute, in der Gegenwart, nur noch eine verschwommene Vorstellung haben. Vor der Papierdruck-Revolution war Informationsverbreitung auf mündliche Weitergabe und handschriftliche Kopien beschränkt. Die daraus resultierenden Informationsstrukturen haben sich über Tausende von Jahren entwickelt, wurden aber innerhalb weniger Jahrhunderte fast völlig verdrängt.

Heute ist die Lagerung oder Speicherung von geistigen Inhalten (Bücher, Filme, Musik-Alben etc.) durch Computertechnik innerhalb weniger Jahrzehnte nahezu kostenlos geworden. Moderne Festplatten in Terabyte-Größe fassen ganze Bibliotheken, Film- und Musikarchive. Ebenso ist die Verbreitung von geistigen Inhalten via Internet und Digitalkopie nahezu kostenlos - ein Internetanschluss zum monatlichen Pauschalpreis ermöglicht das Abrufen von vielen Büchern, Filmen, Musikstücken. Digitale Speichermedien schrumpfen von Jahr zu Jahr in der Größe und im Preis und gewinnen an Kapazität. Beides macht die Weitergabe geistiger Inhalte so problemlos wie noch nie zuvor in der menschlichen Geschichte. Dass Teile dieser kostenlosen Distribution im Moment als illegal gelten, geht am Problem vorbei: Es ist technisch nicht möglich, diese Verbreitung zu verhindern, aber der Urheber erhält keinen Gegenwert für seine geistige Leistung.

Das Gefäß der Pandora ist geöffnet und wird sich nie wieder verschließen lassen. Die Digitalisierung lässt sich genau so wenig rückgängig machen wie einst der Buchdruck. Wir müssen uns mit der stark veränderten Realität arrangieren, ob es uns gefällt oder nicht.. .

Wie Urheber in einem ubiquitären, egalitären Distributionsmodell bezahlt werden, muss erst noch definiert werden. Ob Verlage (gleich welchen Mediums) nach Abschluss der digitalen Revolution noch eine Rolle spielen werden, lässt sich heute nicht absehen:

Ich fordere daher die politischen Kräfte in unserem Land auf, nicht weiter über naive, da technisch unwirksame Verbote nachzudenken, sondern über die aktive Gestaltung des Urheberrechts in einer Zeit des technischen Umbruchs: Jeder Bürger kann sich heute via digitaler Weitergabe jedes Buch, jeden Film, jedes Musikstück besorgen, ohne dass dies technisch verhindert oder mitverfolgt werden kann; der Preis für die Verhinderung oder Aufdeckung wäre die Zerstörung des Internet, wie wir es kennen. Die Gesetze müssen dieser Realität entsprechend reformiert werden, der Urheber muss die ihm zustehende Vergütung erhalten. Diese wird tatsächlich heute schon teilweise erhoben und ausgeschüttet: Geräte und Medien zur Herstellung von Kopien sind mit einer Abgabe belegt, die von den zuständigen Verwertungsgesellschaften an die Autoren, Komponisten, geistigen Schöpfer ausgeschüttet werden.

Ein wichtiger Teil der Wertschöpfungskette ist bis jetzt noch unbeachtet: Trotz erheblicher Umsätze mit dem Verbreitungsmedium Internet durch Telekommunikationsunternehmen sind Urheber hier von Vergütung ausgeschlossen. Eine gesetzliche Regelung würde privatwirtschaftliche Anstrengungen wie die oben erwähnte Aktion der Suchmaschine Google ersetzen und die Urheber aus ihrer Verunsicherung angesichts der heutigen technischen Revolution befreien. Das ist die urheberrechtliche Herausforderung unserer Dekade.