Klage in den USA: Patente auf Gene verstoßen gegen Verfassung

Die Bürgerrechtsorganisationen klagt gegen die Patente auf die Krebsgene BRCA1- und BRCA2, um einen Präzedenzfall zu schaffen

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Brustkrebs und Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom) sind die häufigsten Krebsarten bei Frauen. Zehn Prozent der Brustkrebs- und 15 Prozent aller Eierstockkrebs-Erkrankungen sind erblich bedingt und auf Mutationen in den BRCA1- und BRCA2-Genen zurückzuführen. Frauen, die Mutationen an den Genen BRCA-1 und BRCA-2 aufweisen, haben nach Untersuchungen ein Risiko zwischen 55 und 85 Prozent, an Brustkrebs zu erkranken, beim Eierstockkrebs liegt das Risiko zwischen 15 und 65 Prozent. BRCA-Mutationen erhöhen auch das Risiko für Prostata- oder Bauchspeicheldrüsenkrebs.

Gentests sind also sinnvoll, um Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Allerdings wurden die beiden Gene mitsamt ihren Mutationen und Methoden zur Isolierung und Erkennung von der Firma Myriad Genetics patentiert, die Patentämter in den USA, in Kanada und in der EU haben die Patente vergeben, womit die Firma auch die Rechte an den Diagnoseverfahren besitzt. Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat allerdings in mehreren Verfahren das Patent auf BRCA-1 erheblich eingeschränkt.

Die schon lange umstrittenen Patente werden nun von der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) in einer Klage, die gemeinsam mit der Public Patent Foundation an der Benjamin N. Cardozo School of Law (PUBPAT) und mit Unterstützung zahlreicher Organisationen und Forscher vor Gericht eingereicht wurde, angefochten. Da bereits 20 Prozent der menschlichen Gene patentiert sind, könnte die Klage, sollte sie Erfolg haben, durchaus einiges in Bewegung bringen. Das ist auch ganz im Sinn der Klage, für die nur zwei Gene herausgepickt wurden, um einen Präzedenzfall zu schaffen.

Strittig ist bei vielen Patenten auf Gene vor allem, ob diese im Sinne des Patentrechts wirklich als Erfindungen gelten können. Überdies behindert die exzessive Patentierung die weitere Forschung und damit Entwicklungen zur Erkennung und Therapie von Erkrankungen. Es geht also um Profit und um Leben und Tod.

Die Klage von ACLU geht davon aus, dass die Patentierung der beiden Gene gegen die US-Verfassung verstoße. Die Patente gewähren Myriad das exklusive Recht auf Gentests (auch für alle noch in Zukunft entdeckten Mutationen) und ermöglichen es der Firma, Forscher davon abzuhalten, sich mit den Genen zu beschäftigen, wenn sie nicht zuvor das Einverständnis erhalten haben, wie ACLU sagt. Das sei "eine monopolistische Kontrolle über die Gene". Zudem seien Gene "Produkte der Natur" und keine Erfindungen. Daniel B. Ravicher, Direktor von PUBPAT: "Gene werden erkannt, aber nicht erfunden. Die Patentierung von Gensequenzen gleicht dem Patentieren von Blut, Luft oder e=mc2." Die ACLU erklärt, dass die Anfechtung der Patente deswegen die Bürgerrechte betreffe, weil Patente auf die beiden Gene den freien Informationsaustausch, die wissenschaftliche Freiheit, die körperliche Integrität und die Gesundheit der Frauen untergraben.

"Das Wissen über unseren eigenen Körper und die Möglichkeit, Entscheidungen über unsere Gesundheitsvorsorge zu treffen, gehören zu den persönlichsten und fundamentalsten Rechten", sagt ACLU-Direktor Anthony D. Romero. "Die Regierung darf Privatunternehmen nicht die Kontrolle über etwas derart Persönliches und für uns Grundlegendes wie unsere Gene gewähren. Überdies verletzt die Gewährung von Patenten, die die Forschung, die Lehre und den freien Informationsfluss begrenzen, den Ersten Verfassungszusatz."

Da Myriad das Monopol auf den Gentest besitzt, kann dieser, so kritisiert ACLU, oft bei gefährdeten Frauen nicht durchgeführt werden, weil er mit 3000 US-Dollar zu teuer ist. Überdies könne das Ergebnis nicht durch einen anderen Test überprüft werden. Das Patent verhindert also nach Meinung von ACLU den Zugang von Frauen zu lebenswichtigen Informationen.