Wen interessiert schon Fachwissen

... wenn es um die Kinder geht?

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Das von der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen vehement verteidigte neue Kinderschutzgesetz hat die Gesetzeshürde nicht geschafft. Erneut hat die Ministerin die Meinung von Fachleuten ignoriert. Doch trotz der scharfen Kritik zeigt sich von Einsicht keine Spur.

Ein Rückschlag für den Kinderschutz

Nachdem die SPD die Verabschiedung des insbesondere von der Bundesfamilienministerin vorangetriebenen neuen Kinderschutzgesetzes verhinderte, war die Kritik an diesem Verhalten sowohl schroff wie von Sturheit geprägt. Nordrhein-Westfalens Familienminister Armin Laschet (CDU) sprach von "einem schlimmen Rückschlag für den Kinderschutz", vermutete weiter, dass die SPD verhindern wolle, dass Frau von der Leyen einen Erfolg verbuchen könne. Die Ministerin selbst warnte, dass die SPD mit dem Feuer spiele und eine "Totalblockade" versuche.

Die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes bestanden in Änderungen der Hausbesuchspraxis sowie den Bestimmungen zur Verschwiegenheit von Ärzten und anderen Berufsgeheimnisträgern. Beide Änderungen stießen in der Fachwelt auf herbe Kritik, was jedoch die Bundesfamilienministerin nicht beeindruckte. Wie auch beim Thema der Netzsperren beharrte sie stur auf ihrem Standpunkt und ignorierte Stellungnahmen und Argumente gleichermaßen. In der von ihr bekannten Rabulistik ging sie auf die Kritik nicht ein, sondern suggerierte stets, dass diejenigen, die das Gesetz ablehnten, den Kinderschutz nicht unterstützen.

Beichtgeheimnis? Nicht, wenn es um Kinder geht

Die Frage, inwiefern es bei Verdacht auf (sexuelle) Gewalt gegen Kinder eine Verschwiegenheit geben darf, war schon einmal genutzt worden um einer Ministerin möglichst schnell Popularität zu verschaffen. Im Jahr 2003 war es Brigitte Zypries, die sich dadurch profilieren wollte, dass sie Haftstrafen für diejenigen forderte, die einen ihnen bekannten Fall sexueller Gewalt nicht zur Anzeige brächten. Kritik gegen diese Idee kam sowohl von Psychotherapeuten, Anwälten wie auch dem Deutschen Kinderschutzbund. Marita Wagner schrieb dazu in ihrem Artikel "Anflug von schlechtem Gewissen":

In die Kritik geriet vor allem die Anzeigepflicht von Kindesmissbrauch. Egal ob aus Übereifer oder gar bösem Willen, damit geraten Unschuldige in das Visier der Behörden und der Denunziation werden Tür und Tor geöffnet. Zudem wird es dazu kommen, dass sich immer weniger Kinder an Vertrauenspersonen wenden werden, da diese, auch wenn das Kind es nicht wünscht, anzeigen müssen, um sich selber nicht strafbar zu machen. Damit würde die Dunkelziffer steigen. Dies kann aber nicht im Sinne der Kinder sein. Es stellt sich auch die Frage, was denn die Polizei bei einer solchen Anzeige machen soll. Sie haben nur die Möglichkeit den Beschuldigten anzuhören. Da es nicht genügend Netzwerke und Hilfeeinrichtungen gibt, werden die Kinder anschließend wieder alleine gelassen - in einer sicherlich nicht besseren Situation. Es kann auch nicht das Ergebnis einer solchen Anzeige sein, dass das Kind aus der Familie genommen wird. Damit geschieht genau das, womit der Täter immer gedroht hat. Dieses Kind wird dann keine Aussage mehr gegen den Täter machen.

Frau von der Leyens Vorstoß ähnelt der Idee der Bundesjustizministerin. Berufsgeheimnisträger wie z.B. Ärzte oder Priester sollten gesetzlich dazu verpflichtet werden, beim Wissen um sexuelle Gewalt gegen Kinder das Schweigen zu brechen. Was sich für viele verlockend bis logisch anhört ("Wie kann man bei solchen Verbrechen schweigen?" lautet eine oft gehörte Frage), ist eine Lösung, die die Betroffenen jedoch mehr unter Druck setzt, als sie ihnen hilft.

Die Entscheidung, ob und wem sich ein Betroffener anvertraut, besteht nicht nur aus der Überlegung, ob der Täter strafrechtlich verfolgt werden soll. Wäre es so einfach, würden Betroffene lediglich entscheiden, ob sie die Polizei einschalten oder nicht. Doch eine solch einfache Gleichung lässt die gesamte Gefühlslage der Betroffenen außen vor. Wie im oben zitierten Artikel zu lesen ist, wollen Betroffene oft keine Anzeige, sie wollen die Familie, auch wenn ihnen innerhalb dieser sexuelle Gewalt angetan wird, erhalten. Die Täter nutzen diesen Wunsch oft um Druck auf die Betroffenen auszuüben, das Stillschweigen garantiert den Erhalt der Familie. Für die Betroffenen ist somit eine Vertrauensperson, die nicht sofort Anzeige erstattet, sondern sofort die Polizei einschaltet, eher eine Misstrauensperson. Wenn Ärzte, Seelsorger und alle anderen Berufsgeheimnisträger somit aus der Liste der Vertrauenspersonen, denen sich ein Betroffener offenbaren kann, gestrichen werden, bleibt niemand mehr über, der hier hilfreich zur Seite stehen kann, der Druck auf die Betroffenen steigt immens. Mehr noch: durch eine solche Regelung werden sie schlicht im Stich gelassen.

Einblicke

Auch die Idee, Jugendamtsmitarbeiter zu Hausbesuchen zu verpflichten, sollte ein Verdacht auf Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung bestehen, wurde von Fachleuten abgelehnt. Zum einen fehle es an den notwendigen Ressourcen, zum anderen würde eine vorschnelle Intervention verhindern, dass sich betroffene Familien an die Jugendämter wenden um Hilfe zu erhalten. Gerade der wichtige Bereich der Prävention würde, so die Meinung z.B. des Deutschen Kinderschutzbundes bei dem Gesetz nicht berücksichtigt werden, stattdessen setze man auf (übereilte) Intervention.

Auch wurde kritisiert, dass durch das Gesetz der Eindruck entstehe, ein Blick in die Haushalte der Familien könne auch einen Einblick in die familiären Problematiken ermöglichen. "Der Versuch, Kinderschutz nur per Gesetz zu verbessern, erscheint zwar auf den ersten Blick als kostengünstig aber er ist weder effektiv noch nachhaltig." urteilte der Deutsche Kinderschutzbund abschließend.

Unterstützung von bekannter Seite

Doch das geplante Gesetz erhielt auch Zuspruch - unter anderem von einem Kinderschutzverein, der auch bei den Netzsperren gegen Kinderpornographie von sich reden machte. Die Deutsche Kinderhilfe e.V. unterstützte die Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich. Der Verein tat sich bereits beim Thema ALG II mit solch kontroversen Kommentaren hervor, dass der Deutsche Kinderschutzbund sich gegen Verwechslungen mit der Deutschen Kinderhilfe e.V. verwahrte und verlautbarte:

Da es aktuell in der Presse in Zusammenhang mit den Äußerungen von Herrn Georg Ehrmann zu "Hartz-IV-Empfängern" zu Verwechselungen gekommen ist, teilen wir mit, dass Herr Ehrmann der Vorstandsvorsitzende der "Deutschen Kinderhilfe" ist. Herr Ehrmann ist nicht, wie fälschlicherweise dargestellt, der Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes e.V.

Stein des Anstoßes war eine Unterstützung der umstrittenen Äußerungen des Vorsitzenden der Jungen Union, Philipp Mißfelder, durch die Deutsche Kinderhilfe e.V. Herr Mißfelder hatte die Erhöhung des ALG II Regelsatzes als Anschub für die Tabak- und Alkoholindustrie bezeichnet, die Deutsche Kinderhilfe e.V. pflichtete dem bei, schließlich sei ein Großteil der Eltern, die ALG II beziehen, alkohol- oder nikotinabhängig. Quellen blieb Herr Ehrmann allerdings schuldig.

Die von Frau von der Leyen initiierten Gesetzesänderungen können sich des Zuspruches der Deutschen Kinderhilfe e.V. stets sicher sein. Um der ePetition, die sich nach Meinung der Befürworter des von der Leyenschen Gesetzesvorschlages gegen die Bekämpfung von Kinderpornographie richtet, etwas entgegenzusetzen, wurde eine Unterschriftensammlung initiiert, die unter anderem in Fußballstadien stattfinden sollte, was jedoch aus organisatorischen Gründen nicht immer realisiert werden konnte.

Die Unterschriftensammlung in Stadien war taktisch durchaus geschickt eingefädelt. Nicht einmal, weil Fußballfans sich gemeinhin wenig mit politischen Fragen beschäftigen dürften, sondern weil zum einen im Stadion großer Andrang herrscht, somit eine Unterschrift auch schnell en passant geleistet wird, zum anderen auch weil sich sicher wenig Menschen die Blöße geben wollen, eine Unterschrift "gegen Kinderpornographie" nicht zu leisten. Eine bei dimap in Auftrag gegebene Umfrage sollte dann die Meinung der Deutschen Kinderhilfe e.V. untermauern, dass es sich bei den Unterstützern der ePetition um eine Minderheit handele.

Imageverbesserung

Die Deutsche Kinderhilfe e.V. hat eine Imageverbesserung dringend nötig. Im Jahr 2008 befasste sich die Zeitung Die Welt mit dem "Geschäft unter dem Mantel der guten Taten" und offenbarte ein Geflecht aus Marketingfirmen und der Deutschen Kinderhilfe e.V., die auf privater Basis Lobbyarbeit betreibt. Eine Schlüsselrolle bei diesen Verflechtungen spielt die 3 W Member Marketing GmbH, kurz 3 W GmbH. Hierbei handelt es sich um eine Firma, die Mehrwertprogramme und Mitgliedervorteilsclubs mit Kundenkarten anbietet und Mitgliederdaten verwaltet. Laut des Artikels der Welt äußert sich die 3 W GmbH nicht zum Komplex Deutsche Kinderhilfe e.V. Als technischer Administrator für die Deutsche Kinderhilfe e.V. fungiert die 3 W GmbH jedoch, sowohl was die Domain kinderhilfe.de als auch z.B. die Projektdomain spielplatz-krankenhaus.de (eines der Projekte der Deutschen Kinderhilfe e.V.) angeht.

Domaininhaber der spielplatz-krankenhaus.de ist jedoch nicht die Deutsche Kinderhilfe e.V., sondern Jens Christian Meyerhoff von der K & P Processing GmbH in Steinhagen, welche laut Recherchen der Welt seit 2003 mit der K & P Relationship GmbH, der K & P Verwaltungs GmbH sowie der Sparmax Gesellschaft für Verbraucherberatung GmbH zu einer Organisation verschmolzen sind: der 3 W GmbH.

Seit die Deutsche Kinderhilfe e.V. sich von der Projektarbeit zurückgezogen hat, konzentriert sie sich auf Lobbyarbeit, wobei sie die konservativ geprägten Anschauungen der CDU unterstützt, wie hier auf Spiegelfechter nachzulesen ist. Regelmäßig meldet sich die Organisation zu Wort, wenn es um Vernachlässigung und Missbrauch geht, bedient sich dabei aber stets Wortmeldungen, die ohne Fachwissen oder Quellen auskommen und z.B. denen der Bundesfamilienministerin frappierend ähneln.

Die Frage der Motivation

Sowohl bei Frau von der Leyen als auch bei Organisationen wie der Deutschen Kinderhilfe e.V. stellt sich die Frage der Motivation. Stehen hier tatsächlich die Gedanken an die Hilfe für Kinder im Vordergrund oder handelt es sich schlichtweg um eine Möglichkeit, Werbung für sich sowie für die eigene Organisation zu machen? Suchen diejenigen, die stur ihre Idee vertreten, überhaupt nach Alternativen?

Unter den Kritikern der Netzsperren finden sich beispielsweise einige, die meinen, dass hier keine böse Absicht von Seiten des Ministeriums vorherrscht, sondern vielmehr die Berater Netzsperren als Allheilmittel verkaufen. Sie sehen die Politiker als Menschen im Elfenbeinturm, die nicht einmal realisieren, dass sie sich in einem solchen befinden.

Doch dem steht gegenüber, dass seit Monaten Argumente, Quellen und Fachwissen an das Bundesfamilienministerium herangetragen werden. Nicht nur von technischer Seite aus wird erläutert, inwiefern Netzsperren kontraproduktiv, die Gelder hierfür anderweitig besser angelegt und die misshandelten Kinder durch diese Scheuklappentechnik nicht geschützt sind.

Textbausteine statt Antworten

Doch nicht nur seit kurzem gibt das Ministerium lediglich Textbausteine zur Antwort, wenn Fragen gestellt werden. Z.B. spricht die Familienministerin in Interviews gerne davon, dass in vielen Ländern Kinderpornographie nicht verboten ist bzw. nicht verfolgt wird. Wird nachgefragt, um welche Länder es sich handelt, herrscht Schweigen. Spricht Frau von der Leyen hier von den Posingbildern, was ihrer eigenen Definition widersprechen würde, die Kinderpornographie eindeutig nicht mit Posingphotos gleichsetzt?

Ursula von der Leyen:

Es ist nicht die Frage des Posierens nackter Kinder. Wir sprechen, wenn wir über Kinderpornographie sprechen, davon, dass Kinder vor laufender Kamera vergewaltigt werden. Man hört sie schreien. Sie verbluten an den inneren Verletzungen.

Die Frage um welche Art Photos es sich handelt, wird auch bei direkter Kontaktaufnahme mit dem Ministerium nicht mehr beantwortet, sondern es wird geantwortet:

Der Kampf gegen kinderpornografische Angebote im Internet und die breite öffentliche Debatte über den geeigneten Weg zeigen: Mit dem Vorstoß, den Zugang zu solchen Seiten zu erschweren, wurde offenbar ein Nerv getroffen. Nach vielen Gesprächen mit zahlreichen Experten aus dem In- und Ausland ist Frau Ministerin mehr denn je überzeugt, dass wir als Gesellschaft die Vergewaltigung von Kindern im Internet nicht länger hinnehmen können.

Die Maßnahmen werden helfen, die Verbreitung dieser grauenhaften Bilder im Internet einzudämmen.

Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass Access Blocking nicht die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet verhindern wird. Access Blocking soll den Zugang zu kinderpornographischen Webseiten erschweren und wird damit insbesondere Wirkung zeigen einerseits im Hinblick auf eine Abschreckung potentieller Täter (mit pädosexueller Neigung) sowie im Hinblick auf die Verhinderung von "Zufallsklicks" auf solche Webseiten.

Um das Verfahren transparent zu gestalten, Gerüchten und Desinformationen die immer wieder ihren Weg in die öffentliche Debatte finden, keine Chance zu geben, hat das BMFSFJ einen umfangreichen Frage&Antwort-Katalog im Netz veröffentlicht, der ständig aktualisiert wird.

Welches sind also die Länder, in denen Domains, auf denen die Vergewaltigung von Kindern oder Jugendlichen gezeigt wird, nicht abgeschaltet wird und die internationale Zusammenarbeit anscheinend an ihre Grenzen stößt? Fehlt es an internationalen Abkommen oder Netzwerken? Nein. Dies sagt selbst das Ministerium in den offiziellen FAQs zum Thema Netzsperren:

Wir haben bereits gut funktionierende Netzwerke. In CIRCAMP (Cospol Internet Related Child Abusive Material Project) sind 13 europäische Staaten polizeilich organisiert: Norwegen, Großbritannien, Dänemark, Belgien, Frankreich, Finnland, Irland, Italien, Malta, Polen, Schweden, Niederlande und Spanien. Norwegen betreibt dieses Netzwerk aktiv. Deutschland wird beitreten. Und acht Länder - Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland, Niederlande, Schweiz, Neuseeland, Italien - verwenden den CSAADF (Child Sexual Abuse Anti Distribution Filter) um Internetseiten zu sperren. Die Listen mit den Seiten werden unter diesen Ländern innerhalb von Sekunden ausgetauscht. Die Sperrung erfolgt angepasst an die jeweilige Landesgesetzgebung. Die Bundesregierung setzt auf diese bestehenden Netzwerke und weitergehende Vereinbarungen.

Weshalb also werden die Netzsperren entgegen aller Expertisen, Argumente und Einwände so vehement vorangetrieben? Wieso wird mit Halbwahrheiten, Rabulistik und Phantasiezahlen agiert, statt wirklich aktiv etwas zu tun, um den Kindern zu helfen?

Die Profiteure warten schon

Es ist leicht zu denken, dass Politiker wie Frau von der Leyen aus einem Elfenbeinturm heraus agieren, ohne dies zu merken. Doch wenn so vehement jegliches Fachwissen abgelehnt wird, dann fällt es noch leichter zu denken, dass Frau von der Leyen hier nicht nur ihre eigene Popularität vorantreiben will, ohne tatsächlich durch Erlangung von Fachwissen oder gar Einsatz hoher finanzieller Mittel den Kindern zu helfen, sondern auch als Strohmann für jene dient, die darauf warten, dass die Sperrstruktur/Zensurstruktur des Netzes aufgebaut wird, um sie für ihre Belange zu nutzen. Nicht nur die Lobbyisten, die die Webfilter anbieten, werden auf diesen Moment warten, auch jene, die bereits jetzt mit dem neuen Anti-Terror-Paragraphen die Anleitungen zum Bombenbau unter Strafe gestellt haben (entgegen aller Kritik), die Musik- und Filmindustrie und die diversen Profiteure der Störerhaftungsproblematik werden die Sperrungsidee, ist sie erst einmal umgesetzt, zu ihren Gunsten nutzen. Den Kindern wird dies alles nichts bringen, Armut und sexueller Missbrauch werden lediglich einmal öfter als das Pferd genutzt, auf dem sich der Politikritter in schimmernder Rüstung zeigt.

Und das ist das, was an all diesen Ideen so verachtenswert erscheint - dass hier Kinder, die Gewalt in verschiedenster Form ausgesetzt sind, lediglich als Vehikel dienen, während zeitgleich über ihre Bedürfnisse und das, was wirklich helfen könnte, hinwegsehen wird.

Das Kinderschutzgesetz ist gescheitert, was positiv zu bewerten ist. Aber wie vielen Kindern hätte mit einem durchdachten Gesetz wirklich geholfen werden können? Und wie viele Kinder werden weiterhin finanziell, therapeutisch und was die Beratung angeht, im Stich gelassen, während sich die Lobbyistengruppen rund um Frau von der Leyen und Herrn von Guttenberg scharen um beim Häppchenessen mit anderen Adeligen über Netzsperren und dergleichen zu parlieren? Wer sich anschaut, wie schnell Seiten mit kinderpornographischem Material durch private Meldungen an den Provider vom Netz genommen werden, der sollte sich fragen, wie es zu verantworten ist, dass diejenigen, die hierfür verantwortlich wären, nämlich die Strafverfolger, durch die sinnfreie Pflege einer Sperrliste beschäftigt werden. Warum wird diese Liste überhaupt geführt, wenn es doch möglich ist, die Seiten vom Netz nehmen zu lassen? Die Antwort des Ministeriums lautet oft, dass das Sperren nur ein Teil des Gesamtplanes ist. Der Gesamtplan scheint darin zu bestehen, sich möglichst oft popularitätsfördernd zu äußern und Ideen voranzutreiben, die den Kindern nicht im geringsten helfen. Aber das von Frau von der Leyen so vielzitierte vergewaltigte Kind wird sicher dafür dankbar sein, dass sein Bild jetzt nur noch für "technisch versierte Nutzer" (=diejenigen, die YouTube aufrufen können) sichtbar ist.