Internetsperren verhindern keine Straftaten, aber Strafverfahren

Die Regierung versucht, eine Zensurinfrastruktur auf der Basis fadenscheiniger Argumente zu etablieren

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Während die Diskussion bei den Fachleuten durchaus weiter geführt wurde, schalten die Regierungsparteien bis heute auf stur. Es wurden nur halbherzig einzelne Argumente der Zensurgegner aufgegriffen, wobei diese auch nicht in ihrer Tragweite vollends verstanden bzw. vorsätzlich von den Befürwortern ignoriert wurden (siehe auch: Strafverfolgung oder Internetsperren?).

Dabei zeigt der Bundesrat, dass man durchaus eine inhaltlich vernünftige Stellungnahme erarbeiten kann - wie sie eigentlich vom Familienministerium hätte ausgearbeitet werden sollen. Er weist darin unter anderem auch darauf hin, dass die Beschaffung, der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie bereits strafbar ist und, dass man bevor man weitere Maßnahmen ergreift, prüfen sollte, “ob die bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden tatsächlich unzureichend sind und wie sie effektiver umgesetzt werden können”.

Sperren statt Löschen?

Kritiker der Sperren äußerten die Befürchtung, dass Kinderporno-Angebote lediglich gesperrt würden, ohne dass überhaupt ein Versuch zur Löschung unternommen werde. Die Angebote wären damit weiterhin verfügbar für jeden, der die Sperre umgehen kann. Darauf ging die Regierung ein und verwies darauf, dass das BKA angewiesen werden solle, die Seiten sofort löschen zu lassen. Erst wenn dieser Löschversuch fehlschlagen würde, solle überhaupt gesperrt werden dürfen. Diese Vorschrift bestand in anderen Ländern aber auch und wurde dennoch ignoriert. Tatsächlich wurde dort teilweise nur gesperrt, aber nicht gelöscht.

Die Frage, wie man das BKA etwa daran hindern könnte, auch so zu verfahren, wurde mit einem "unabhängigen Gremium", welches aber bisher noch gar nicht definiert wurde, beantwortet. Dieses Gremium, egal wie es nun aussehen mag, ist allerdings nach wie vor keine echte Kontrollinstanz. Und rechtlich gesehen bringt es auch keinen Fortschritt, dass immer noch kein Richterentscheid der Sperre vorgestellt wurde. Dieser wurde von Frau von der Leyen mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass dies bei dem Umfang an kinderpornografischen Sichtungen gar nicht realisierbar sei.

Eine Behauptung, die vor dem Hintergrund fehlender Zahlen zum Thema Kinderpornografie im Internet allerdings bis zur Unkenntlichkeit verblasst. Die Regierung musste gerade zugeben, sich bzgl. des Themas in keinster Weise informiert zu haben: weder über die Länder, die angeblich keine Strafgesetzgebung bzgl. Kinderpornographie hätten, noch über den Umfang der inkriminierten Angebote. Man kann sagen, die Regierung wurde damit „in flagranti“ bei ihrem Versuch erwischt, eine Zensurinfrastruktur auf der Basis fadenscheiniger Argumente zu etablieren.

Sperren verhindern weder Straftaten noch Straftäter, aber Strafverfahren

Es wurde von den Kritikern bereits darauf hingewiesen, wie schwierig die Beweissituation ist, wenn das BKA Sperren etabliert. Auf dieses Problem ist erst gar nicht eingegangen worden. Vermutlich liegt dies in dem Missverständnis begründet, dass Sperren ja Straftaten wie Kinderporno-Konsum ohnehin verhindern würden. Davon ist allerdings aus verschiedenen Gründen nicht auszugehen.

Ein Kinderporno-Konsument ist kein Gelegenheitstäter, und er wird auch nicht "angefixt", wie das etwaige Vergleiche aus dem Familienministerium suggerieren sollen. Jemand, der Kinderpornografie konsumiert, besitzt eine paraphile Neigung. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann man sagen, dass viele Paraphilien schwer zu charakterisieren und zu umreißen sind. Insbesondere in diesem Bereich kann man davon ausgehen, dass die Paraphilie nicht heilbar ist und seit der frühen Jugend besteht. Damit ergibt sich ein ganz fundamentaler Unterschied zu anderen Gruppen wie etwa Drogenabhängigen, die auf Entzug gehen können. Ein Kinderporno-Konsument kann das nicht. Diese Erkenntnis steht auch hinter Projekten wie dem der Berliner Charite, das als Anlaufstelle für Menschen mit pädophiler Neigung ins Leben gerufen wurde.

Ein Kinderporno-Konsument wird den Konsum nicht einstellen, wenn man ihm den Zugriff auf Material erschwert. Er kann in jedem Fall weiterhin bereits privat gesichertes Material konsumieren und auf Kanälen beschaffen, die nicht von der Sperre betroffen sind bzw. gar nicht über das Internet verlaufen. Und er kann dieses Material auch weiterhin verdeckt verbreiten. Selbst wenn er seine Neigung vor sich verbirgt, wird er Sperren gezielt umgehen und damit seine Nachfrage aufrecht erhalten - koste es, was es wolle. Würde er einfach nur auf eine Art "Stopp-Schild" geleitet, so führt das zu keinerlei Wirkung. Nur die direkte Konfrontation über ein Strafverfahren oder eine entsprechende Therapie wird beim Konsumenten überhaupt dazu führen, dass er sich seinem Problem stellt. Und es kann durchaus schlimmer kommen: Wird diese Konfrontation dauerhaft vermieden, steigt die Gefahr von sexuellen Übergriffen - der Konsument droht die Schwelle zum Täter zu überschreiten.

Es ist für die Strafverfolgung essentiell, dass die Polizei diese Leute ermitteln und entsprechende Netzwerke aufdecken kann. Wenn Ermittler allerdings vom BKA direkt von einer wichtigen Beweisquelle ausgeschlossen werden, dann ist dies nicht mehr möglich. Das übliche Vorgehen, dass man ein Angebot erst einmal ermittlungstechnisch auswertet und dann umso effektiver löschen und weiter verfolgen kann, ist damit verwehrt.

Zensur ist keine Option

Damit ist klar, dass eine Zensur hier gar keine Option sein kann, denn in jedem Fall sind Ermittlungen/Strafverfahren einer Sperre vorzuziehen:

  1. Steht das Angebot im Inland, so müssen möglichst viele Konsumenten ermittelt werden, um Maßnahmen ergreifen zu können, danach muss das Angebot geschlossen werden.
  2. Steht das Angebot im Ausland, so ist es wesentlich effektiver, die Konsumenten zu erfassen und der Strafverfolgung zuzuführen, anstatt ihnen einfach nur ein Stopp-Schild vorzusetzen, das sie getrost ignorieren werden. Eine Sperre kann und darf nicht die Schließung des Angebots im Ausland ersetzen.

Insbesondere sollte sich niemand damit von der Regierung abspeisen lassen, dass man Kinderpornografie im Ausland nicht strafrechtlich beikommen könne. Es wird immer Mittel und Wege geben, an diese Angebote heranzukommen. Zudem lässt sich vermuten, dass die Angebote zwar auf ausländischen Servern stehen, aber dennoch von Tätern geführt werden, die in Europa, den USA etc. operieren - also Täter, die sehr wohl der Strafverfolgung nicht entzogen sind, sondern sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit im Inland befinden.