Vertragspiraten

Die FAZ, die seit Monaten eine Kampagne für neue Leistungsschutzrechte gegen "digitale Enteignung" fährt, lizenzierte Texte von Elke Heidenreich ohne deren Wissen und ohne finanzielle Beteiligung

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Das Archiv der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) verkaufte mehrere Texte von Elke Heidenreich ohne Wissen der Autorin an die Deutsche Literaturgesellschaft, einen so genannten "Zuschussverlag".

Solche Unternehmen gibt es in einer eher seriösen und einer eher anrüchigen Variante: Die eher seriöse Variante druckt akademischen Schriften mit Veröffentlichungspflicht, vor allem Doktorarbeiten. Der hierfür verlangte Druckkostenzuschuss wird häufig von Stipendien gedeckt, wie sie zahlreiche Stiftungen vergeben.

Die eher anrüchige Variante veröffentlicht dagegen Roman- und Gedichtbände von Personen, die sich gerne gedruckt sehen. Solchen Verlagen wird häufig vorgeworfen, die Eitelkeit ihrer Klientel zu nutzen, um diese bewusst zu übervorteilen und für das von den Autoren verlangte Geld kaum Leistung zu liefern. Um gegenüber der Autorenkundschaft etwas vorweisen zu können, lohnt es sich für solche Verlage, wenn sich auch einige Bücher namhafter Autoren im Angebot haben.

Möglicherweise zu diesem Zweck kaufte die Deutsche Literaturgesellschaft von der FAZ zwei in der Zeitung erschienene Heidenreich-Texte, kompilierte sie zusammen mit ein paar gemeinfreien zu einem Band mit dem Titel Bücher könnte ich lassen, Oper nie!, und setzte groß ihr aus dem Fernsehen bekanntes Konterfei auf das Cover.

Als Heidenreich dies erfuhr, zeigte sie sich im Literaturcafé "empört" und verlautbarte, dass sie davon nichts wusste und rechtlich dagegen vorgehen wolle. Allerdings könnte sie ihre "Zustimmung" möglicherweise in Form einer "unwillentlichen Willenserklärung" gegeben haben, nämlich im FAZ-Standardvertrag für freie Autoren, in dem sich unter anderem folgende Passage versteckt:

Sie räumen uns an jedem ihrer bereits veröffentlichten oder zukünftig zu veröffentlichenden Beiträge neben dem Recht auf Erstveröffentlichung das ausschließlich zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, den jeweilige Beitrag auch in sonstigen Publikationen des Verlags zu veröffentlichen, ihn in jeder Form wiederzugeben und zu verbreiten sowie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich einfache Nutzungsrechte daran einzuräumen und/oder die eingeräumten Rechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen, insbesondere das Printrecht [...]

Dass Heidenreich den Vertrag unterzeichnete, ohne den Willen zu haben oder auch nur zu ahnen, dass die FAZ ihren Texte an einen Zuschussverlag weiterverkauft, wäre weniger verwunderlich als Normalität. Zum einen beschäftigen viele Verlage Juristen auch dafür, dass sie Verträge möglichst unverständlich und durchleseunfreundlich gestalten, zum anderen ist die Vorstellung, dass solche Papiere "Willenserklärungen" enthielten, häufig nur mehr reine Fiktion: Tatsächlich handelt es sich bei Verträgen zwischen Einzelpersonen und Unternehmen (seien es Verlage, Banken oder Provider) mittlerweile meist um reine Diktate zu Ungunsten der schwächeren Partei, bei denen Änderungen grundsätzlich nicht akzeptiert werden.

Solchen Diktaten kann ein Autor aber auch durch den "Wettbewerb" nur sehr bedingt entgehen. Denn abgesehen von den finanziellen und zeitlichen Transaktionskosten, die ihm dadurch entstehen, glich und gleicht sich das Geschäftsgebaren der Verlage zunehmend zum Nachteil der Autoren an: Hier wirkt durch die Informationsasymmetrie der aus der Volkswirtschaftslehre bekannte "Zitroneneffekt", der effektiven Wettbewerb und ein Aussortieren dieser Geschäftspraktiken über den Markt verhinderte.

Es ist nämlich durchaus einfacher, die ökonomisch richtige Wahl zwischen Lebensmitteln zu treffen (bei denen Qualität und Preis relativ leicht überprüfbar sind) als zwischen rechtlich hochkomplexen Formulierungsdetails. Der Autor müsste in das Durchsehen und Verstehen so viel Aufwand stecken, wie eine ganze Gruppe von Unternehmensanwälten, die die Geschäftsbedingungen für eine Vielzahl von Autoren verwendet. Das lohnt sich nicht - und deshalb kann auch keine Auslese der schwarzen Schafe über den Markt stattfinden.1

Das Verwenden von Texten ohne Wissen der Autoren wird in der FAZ (vor allem seit dem Heidelberger Appell) rechtlich unzutreffend, aber werbewirksam, als "Enteignung" bezeichnet. Mit diesem Begriff rührt die Zeitung die Werbetrommel für eine neues Leistungsschutzrecht, mit dem angeblich diese "Enteignung" von Autoren verhindert werden soll. Tatsächlich dürfte solch ein neues Monopolrecht die Position von Autoren aber eher verschlechtern als verbessern, weil diese dann deutlich weniger Verfügungsgewalt über ihre eigenen Texte hätten, ohne das die Verlage zur Zahlung von mehr Honorar verpflichtet wären.

Statt eines Leistungsschutzrechts, das macht der Fall Heidenreich klar, müssten aus dem Heidelberger Appell eigentlich ganz andere rechtliche Konsequenzen erwachsen. Allerdings konnten die Verlage die Behauptung, mit einem neuen Monopolrecht für sie würden Autoren "geschützt", bisher recht erfolgreich in den eigenen Blättern, aber auch im Fernsehen verbreiten. Das sich dies ändert, ist trotz der nun offenbarten "Vertragspiraterie" der FAZ unwahrscheinlich: Am 10. Juli startet im ZDF "Die Vorleser", die Nachfolgesendung von Elke Heidenreichs "Lesen!". Moderiert wird sie von Ijoma Mangold, der als einer der ersten auf die Enteignungspropaganda hereinfiel.2