Vorwärts Marsch zum Deutschnetz

Sperrungen - der Nächste bitte

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Mit dem "Zugangserschwerungsgesetz" wurde in Deutschland Pandoras Büchse geöffnet, die, allen Beschwichtigungen der Politik zum Trotz, nicht wieder geschlossen werden kann. Die logische Konsequenz ist ein komplett reguliertes Deutschlandnetz, in dem alles ausgeblendet wird, was nicht deutschem Recht entspricht.

Nachdem schon Sperrungen für Nazi-, Glücksspiel- und Jugendpornographieseiten gefordert wurden, hat sich nun der Zentralrat der Sinti und Roma in die Debatte um Netzsperren eingeschaltet und forderte eine Sperrung von sogenannten "Hassseiten". Die Forderung an sich ist nicht neu, auch die Bundesregierung hat sich bereits gegen "Hasspropaganda" im Internet stark gemacht und Bundesinnenminister Schäuble führte auch die Bombenbauanleitungen ins Feld.

Was in der Debatte meist (auch durch die mediale Aufbereitung) zu kurz kommt, ist die Tatsache, dass hier aber nicht die Meinungsfreiheit, sondern die Rezipientenfreiheit tangiert wird. Zwar sind beide eng miteinander verknüpft und die Frage, inwiefern sie unabhängig voneinander überhaupt existieren bzw. Auswirkungen haben können, ist legitim. Aber die Rezipientenfreiheit ist gerade dann, wenn es um internationale Problematiken geht, von größerer Wichtigkeit, da sie im Bereich Forschung und Wissenschaft/Lehre eine große Rolle spielt. Ein Forscher muss, so er beispielsweise zum Thema "Nationalsozialismus heute" Informationen sucht, auch auf Webseiten, Kommentare usw. Zugriff nehmen können, die nicht dem deutschen Recht entsprechen, sonst kann er letztendlich nur etwas zur Lage in Deutschland feststellen.

Neues vom Feindsender

Die Sperrung von Seiten, die nicht dem deutschen Recht entsprechen, käme insofern einem Feindsenderverbot gleich, welches es in der Zeit des Nationalsozialismus gab. Die Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" stellte das Hören/Wahrnehmen von Sendungen der ausländischen Sender unter Strafe, wer satirische Beiträge, Jazz oder Swing hörte, musste mit einem Besuch der Gestapo, dem Entzug des Rundfunkgerätes oder aber auch mit Gefängnis rechnen (die Todesstrafe war möglich). Auch hier zeigte sich, wie sehr Meinungs- und Rezipientenfreiheit Hand in Hand gehen, denn auch das eigene Senden war verboten.

Es mutet realsatirisch an, dass nunmehr mit dem Zentralrat der Sinti und Roma eine Institution einem neuen Feindsenderverbot das Wort redet, die sich mit dem Thema Diskriminierung, und Bespitzelung sowie Minderheitenverfolgung ja gerade durch die Erfahrung aus dem Nationalsozialistischen Reich auskennen sollte. Denn der Wunsch, dass hasserfüllte Beiträge gegen diejenigen, die durch den Zentralrat vertreten werden, nicht mehr zu lesen sind, ist zwar legitim, aber kurzsichtig. Eine solche Sperrung von Inhalten, die in anderen Ländern legal sind, lässt sich nur durch umfassende Kontrolle und Überwachung umsetzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass die Inhalte mehrheitlich nicht mehr abgerufen werden können oder die Umgehung der Sperren unter Strafe gestellt wird, ist eine Sperrung überhaupt sinnvoll. Nur wenn die "Minderheit" derjenigen, die die Sperrungen umgehen können, auch konsequent verfolgt und sanktioniert wird, können die Inhalte tatsächlich dauerhaft "versteckt" bleiben. Ohne Überwachung, Minderheitenverfolgung und härteste Strafen können technische Lösungen für gesellschaftliche Probleme nicht funktionieren (wenn sie denn überhaupt funktionieren können).

Löschen? Unmöglich

In der Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz haben aber die Kritiker auch einen Fehler gemacht, indem sie für "Löschen statt Sperren" plädierten. Hierbei wurde, vielleicht auch aus Vorsicht vor einer vorschnellen medialen Verurteilung als Kinderpornosympathisanten, nicht ergänzt, dass das deutsche Recht nun einmal nicht überall gilt und insofern die Frage im Raum steht, wie weit man mit der Freiheit im Netz gehen darf.

Es wurde oft argumentiert, dass Kinderpornographie nun einmal (fast) überall verboten ist, aber es stellt sich die Frage: was, wenn dies nicht so ist? Was, wenn ein Staat Kinderpornographie und dessen Verbreitung explizit zulässt? Dass dieser Staat international geächtet werden würde, steht außer Frage, aber ist dies tatsächlich ein Grund dafür, die Rezipientenfreiheit einzugrenzen? Was beim Thema Kinderpornographie so absurd erscheint, da hier ein Konsens darüber herrscht, was erlaubt sein sollte und was nicht, wird bei anderen Themen umso verständlicher. Die USA beispielsweise haben "Freedom of speech" stets höher bewertet als die Meinungsfreiheit in Deutschland bewertet wurde. Die in Deutschland unter Strafe gestellte Holocaustleugnung ist in den USA nicht strafbar, das Zeigen von Hakenkreuzen ebenso wenig. Wird die Argumentation "Löschen statt Sperren", zusammen mit der Idee, dass die Sperrungen ja nur als Zusatz wirksam sein sollen, als Ergänzung zum Löschen, weitergeführt, so muss den Befürwortern der Sperrungen Recht gegeben werden, die sagen, dass oftmals ein Löschen nicht bewerkstelligt werden kann. Wer lediglich "Löschen statt Sperren" befürwortet, der hat insofern außer Acht gelassen, dass hier die Wahrnehmung von Inhalten, die nicht gelöscht werden sollen/wollen, das zentrale Thema ist, nicht die Ausnahme Kinderpornographie.

Neue Herausforderungen

Das Internet mit all seinen Bestandteilen führt alte Regelungen ad absurdum. Dies wird durch andere Medien fortgeführt. Soll beispielsweise die Möglichkeit, den bekannten Neonazi Gary Lauck anzurufen, durch die Provider unterbunden werden, weil er möglicherweise ein "Sieg Heil" ins Telefon ruft und den Holocaust leugnet, Zyklon B-Memorabilia anbietet und Hitler anpreist? Soll dies beim "Skypen" durchgesetzt werden oder, wenn zunehmend das Telefonieren über Internet genutzt wird, auch hier gefiltert werden? Sollen Ausreiseverbote verhängt werden, wenn zu vermuten ist, dass sich jemand dem "Feindsenderverbot" entzieht, indem er in die USA reist um dort mit Herrn Lauck zu sprechen und dessen in Deutschland verbotene Parolen anhört?

Der Vergleich mit China und anderen "Zensurstaaten", der von der Politik stets empört von sich gewiesen wird, ist legitim, denn jeder Staat, der Meinungen oder deren Wahrnehmung verbietet, hat seine eigenen Gründe dafür - was dem einen Staat legitim erscheint, ist für den anderen Staat Demokratiezersetzung oder Gefährdung der inneren Sicherheit. Die nackte Brustwarze ist für den einen Pornographie, für den anderen nicht; Artikel über Falun Gong sind für China demokratiegefährdend, hierzulande wichtige Information. Die Umgehung von Websperren ist, wenn sie für die verfolgten Dissidenten in China angeboten wird, Demokratieförderung, hierzulande aber ein Zeichen dafür, dass jemand an Kinderpornographie interessiert ist oder sonstiges zu verbergen hat. Das Herumlavieren der Regierungen ist hierbei schlichtweg Selbstschutz.

Regierungen sind durch das Internet mit einem Problem konfrontiert werden, das vorher in dieser Form nicht bestanden hat: nationale Regelungen in Bezug auf Meinungs- und Rezipientenfreiheit sind nur noch stark begrenzt durchführbar, wenn der im eigenen Land verhängte Maulkorb im Internetcafe um die Ecke im Nachbarland abgelegt werden kann. Aber auch diejenigen, die lediglich die Durchsetzung der deutschen Regelungen ggf. durch Löschungen von Seiten fordern, sind anscheinend überfordert. Wenn keine ausländische Regelung existiert, die die inkriminierte Seite als illegal deklariert, dann ist es unumgänglich hinzunehmen, dass diese Seite existiert und abgerufen werden kann. Egal ob von privater oder behördlicher Seite interveniert wird um, wie auch immer, den Provider zur Löschung der Seite zu bewegen - wenn dies passiert, dann wird hier die rechtliche Souveränität eines Staates missachtet und das Netz bzw. der Netzzugang wird zum Spielball diverser Interessen. Auch wenn es wehtut: wenn tatsächlich in irgendeinem Staat die Verbreitung von Kinderpornographie legal sein sollte, dann gibt es, bis ggf. die Strafbarkeit gesetzlich verankert wurde, nur zwei Möglichkeiten zu argumentieren: Pro oder kontra Netzsperren.

Wer in diesem Fall für die Netzsperren argumentiert, der wird sich beim Thema Holocaustleugnung, Bombenbauanleitung, Hasspropaganda, Dschihadaufrufe und Co. wiederfinden und Schwierigkeiten damit haben, nunmehr gegen Netzsperren zu argumentieren. Der Mut, sich momentan gegen Netzsperren zu äußern, ist größer als vielfach angenommen. Denn auf die Frage: Was, wenn der Staat die Seiten nicht löscht? Kann es die Wahl zwischen zwei Antworten geben: Hinnehmen, dass die Seiten weiter aufgerufen werden können/Die Seiten sperren. Alles andere sind Manöver, die nur damit zu erklären sind, dass tatsächlich davon ausgegangen wird, man könne beim Thema Kinderpornographie bleiben und sich nicht allgemein zum Thema Netzsperren platzieren. Diese Ansicht ist aber naiv, wie die schon jetzt laut werdenden Forderungen nach Sperrungen gegen weitere Seiten eindrucksvoll beweisen.