Verschärfung der Ausländergesetze in Europa

Auch die Schweiz und Spanien begeben sich auf den Weg von Italien und wollen das Ausländergesetz verschärfen

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Noch vor der Sommerpause soll in Spanien ein neues Ausländergesetz verabschiedet werden. Mit der vierten Reform in nur neun Jahren soll unter anderem die Dauer der Internierung von Flüchtlingen und Einwanderern verlängert und der Familiennachzug erschwert werden. Juristen kritisieren, es verletze sogar die umstrittene Rückführungsrichtlinie der EU. Dabei wurde das Land gerade vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt, weil es Flüchtlingen nicht den gebotenen Schutz gewährt. Auch die Schweiz will einfacher abschieben und eine Aufenthaltsgenehmigung soll es nur noch bei "erfolgreicher Integration" geben.

Flüchtlinge und Einwanderer, die einen Weg durch die engen und tödlichen Maschen der realen oder elektronischen Zäune finden, die Europa abschotten, werden immer stärker illegalisiert. Erst kürzlich hat Italien sein neues repressives Ausländergesetz verabschiedet, das Bürgerwehren legalisiert, illegale Einwanderung unter Strafe stellt und die Internierung von Menschen bis zu sechs Monaten erlaubt. Wer trotz einer Anweisung zur Ausreise im Land bleibt, kann sogar für ein Jahr in den Knast wandern.

Zwar hat die EU-Kommission angekündigt, man wolle die italienischen Gesetze prüfen, doch schon jetzt stößt zum Beispiel Spanien nach, auch wenn es längst nicht so weit wie der Skandalitaliener geht. Allerdings gibt es auch noch härtere Hardliner, die noch schärfer als Berlusconi vorgehen wollen. Während der Justizkommissar Jaques Barrot erklärte, die Regeln für eine automatische Abschiebung ganzer Personenkategorien wie in Italien seien nicht akzeptabel, will ein britischer Politiker schon Flüchtlingsboote zur Abschreckung versenken lassen.

Der Parteichef der rechtsextremen British National Party (BNP), der nun einen Sitz im Europaparlament einnimmt, hat gerade für Aufsehen gesorgt. Nick Griffin fordert, die EU müsse die Boote der Flüchtlinge versenken, um sie auf ihrem Weg von Afrika nach Europa zu stoppen. Er rufe allerdings nicht dazu auf, die Einwanderer umzubringen, versuchte er zu relativieren. "Man kann ihnen ja ein Rettungsboot zuwerfen", meinte er. Mit denen sollten sie dann nach Libyen zurückfahren.

Auch in Griechenland wird das Vorgehen gegen Flüchtlinge zunehmend rabiater. In einer großangelegten Aktion ließ die griechische Polizei am Sonntag zwei ungenehmigte Siedlungen zerstören. Mit Bulldozern wurden die Hütten aus Plastikplanen und Wellblech in der Hafenstadt Patras niedergewalzt, in denen hunderte Flüchtlinge, vor allem aus Afghanistan, unter erbärmlichen Bedingungen ohne Wasser und sanitären Einrichtungen hausten. Dutzende Flüchtlinge wurden festgenommen und in Abschiebehaft genommen. Unter ihnen sollen sich fast 50 Minderjährige befinden.

Neben Spanien debattiert auch die Schweiz gerade eine Verschärfung des Ausländergesetzes. Auch dort soll in Zukunft noch schneller abgeschoben werden können. In einem Vorschlag hat die Regierung die Abschiebehürde erneut gesenkt. Sollte nach den bisherigen Vorstellungen die Ausweisung dann blühen, wenn ein Delikt mit einer Strafandrohung von mindestens zwei Jahren sanktioniert wird, soll nun schon eine Strafandrohung von einem Jahr genügen können. Merkwürdig ist es also, wenn die Justizministerin Eveline Widmer Schlumpf im Interview ausgerechnet Verbrechen wie "Mord, Vergewaltigung, Geiselnahme, Brandstiftung oder terroristische Anschläge" anführt, bei denen die Mindeststrafen sogar deutlich über zwei Jahren liegen.

Schwieriger soll es in der Schweiz zukünftig auch werden, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Obwohl es nicht um die Einbürgerung geht, soll auch die "Niederlassungsbewilligung" in Zukunft nur noch bei erfolgreicher Integration erteilt werden, meinen die Schweizermacher. "Das heißt, der Ausländer muss die Rechtsordnung respektieren, unsere Grundwerte anerkennen und bereit sein, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dazu muss er auch über gewisse sprachliche Kenntnisse verfügen", erklärte die Justizministerin.

Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan

Doch während in Italien und der Schweiz nur Kurs gehalten wird, wollen die Sozialisten (PSOE) in Spanien den Schwenk um 180 Grad in der Ausländerpolitik vollziehen. Dabei zeigt sich deutlich, dass die Sozialdemokraten ihre Politik vollständig nach nationalen ökonomischen Bedürfnissen bestimmen. Sie handeln nun nach dem deutschen Sprichwort: "Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen." Ohnehin werden die meist dunkelhäutigen Einwanderer abfällig als "Moros" bezeichnet.

Als die spanische Wirtschaft noch Wachstumsraten verzeichnete und viele Arbeitskräfte für miese Jobs gebraucht wurden, sind 2005 fast 600.000 illegale Einwanderer mit gültigen Papieren ausgestattet worden und kaum jemand beschwerte sich darüber. Allerdings prägte die Ausländerpolitik der PSOE schon immer eine rassistische Komponente: Während man sich gegen Osten öffnete, schottete man sich nach Süden immer stärker ab (6000 Flüchtlinge starben vor den Kanarischen Inseln).

Doch seit die spanische Wirtschaft im freien Fall ist, ändern sich die Einstellung der Bevölkerung und die Politik der Regierung auch gegenüber den Einwanderern aus dem Osten. Offiziell sind mehr als 3,5 Millionen als Arbeitslose registriert, das ist eine Quote von etwa 18 %, wobei die illegal im Lande lebenden Menschen, etwa 1,5 Millionen sollen es sein, natürlich nicht mitgezählt werden. In der Krise haben viele ihren Job verloren. Nun braucht es auch in Spanien Sündenböcke, die angeblich den Spaniern die Jobs wegnehmen.

Dabei wollte bisher kaum einer als Erntehelfer oder als Spülhilfe arbeiten, solange es andere Jobs gab. Nun, da das Arbeitslosengeld nach 12-24 Monaten ausläuft und es in vielen Regionen keine Sozialhilfe gibt, werden alle Jobs angenommen, um überleben zu können. Weil auch die nicht reichen, denkt die Regierung auch über ein Sozialgeld für Spanier nach. Bei den Ausländern setzt sie immer stärker darauf, sie wieder loszuwerden. Der Polizei werden Quoten vorgegeben, wie viele "Illegale" aufzugreifen sind und bei Pflichterfüllung werden die Beamten mit mehr Freizeit belohnt. Die Kontrollen der Polizei nehmen immer stärker zu, klagen Menschenrechtsorganisationen und wie in Frankreich lauert die Polizei auch vor Schulen den Einwanderern auf, um die Papiere der Eltern zu prüfen.

Doch bevor die Regierung zur Gesetzesverschärfung ausrückte, versuchte sie zunächst den Immigranten die Rückkehr durch Kompensationszahlungen schmackhaft zu machen. Wer "freiwillig" ausreist, erhält das ihm zustehende Arbeitslosengeld in zwei Raten ausgezahlt. 40 % werden in Spanien und 60 % nach der Rückkehr ins Heimatland bezahlt, um sich zu versichern, dass sie tatsächlich Spanien verlassen. Auf das gute Geschäft für Spanien, haben sich nur wenige eingelassen. Denn die geleisteten Rentenversicherungsbeiträge bleiben in Spanien.

Nach der ausgeschlagenen "Freiwilligkeit" kommt nun der Zwang

Da kaum jemand auf das "großzügige" Angebot einsteigt, der nicht ohnehin zurück in die Heimat wollte, sollen nun die Schrauben weiter angezogen werden. Im Eilverfahren soll noch vor der Sommerpause im August die vierte Reform des Ausländergesetzes in nur neun Jahren verabschiedet werden, damit es noch 2009 in Kraft tritt. Zentral, wie in Italien, ist die Verlängerung der Internierung vor einer Abschiebung. Künftig sollen es 60 statt bisher 40 Tagen sein, um die Einwanderer nicht wieder freilassen zu müssen, bevor die Auslieferung umgesetzt werden konnte. Die geplante Verlängerung auf bis zu 18 Monate wurde nach massiver Kritik gestrichen.

Doch, so kritisiert eine Juristengruppe, verstoße der Gesetzentwurf sogar gegen die scharfe EU-Rückführungsrichtlinie. Die Internierung könne nach dem Gesetz um weitere 14 Tage verlängert werden, wenn Asyl oder Habeas Corpus beantragt wird. Das ist der Grundsatz, dass niemand ohne unverzügliche gerichtliche Untersuchung inhaftiert oder festgehalten werden darf. Ohnehin, so wird auch beklagt, würden in den Internierungslagern (CIE) nicht einmal die Garantien von Knästen gewährleistet und das zudem bei Menschen, die kein Gesetz gebrochen haben.

Beschnitten werden soll nun auch der Familiennachzug. Künftig dürfen nur noch Ehepartner und minderjährige Kinder nachgeholt werden, wenn das Parlament das neue Gesetz absegnet. Erwachsene Kinder und die Eltern von Einwanderern, die möglicherweise die Pflege ihrer ausgewanderten Kinder benötigen, verlieren dieses Recht. In diesen Fällen soll es nur noch Ausnahmen aus humanitären Gründen geben.

Insgesamt werden derzeit einst legalisierte Einwanderer wieder illegalisiert. Vielen droht die Abschiebung, wenn sie ohne Job sind. Nach dem neuen Gesetz müssen sie in den Jahren des Spanienaufenthalts nachweisen, jeweils neun Monate in die Sozialversicherung eingezahlt zu haben. Bisher verlieren Immigranten, die in der schweren Wirtschaftskrise ihren Job verlieren, sogar noch schneller die Aufenthaltsgenehmigung. Eine Verlängerung wird derzeit bei den ersten drei Verlängerungen nur gewährt, wenn bei der Antragstellung ein Arbeitsvertrag vorliegt. So werden Immigranten der Willkür von Arbeitgebern und von miesen Geschäftemachern ausgesetzt, die fiktive Arbeitsverträge in ihren maroden Unternehmen verkaufen. Es könnte also, egal welches Gesetz gilt, bald zu einer massiven Abschiebewelle derer kommen, die sich noch vor wenigen Jahren über eine Legalisierung gefreut haben.

In das Gesetz werden auch einige Verbesserungen eingebaut. So sollen nun die Flüchtlinge geschützt werden, die von Schlepperbanden ausgebeutet wurden und zur Verfolgung dieser Banden beitragen. Einen besseren Schutz sollen Flüchtlinge insgesamt erhalten. Bisher erhalten sie, auch wenn sie in Spanien als solche anerkannt werden, nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht für mindestens drei Jahre.

Diese Verbesserungen wurden aber nicht freiwillig eingebaut, auch wenn sich die Sozialisten gerne humanitär geben oder vorgeben, Schlepperbanden oder die Schattenwirtschaft bekämpfen zu wollen. Seit 2004 mahnt die EU an, eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht zu überführen. 2006 lief die Frist ab, weil Spanien, anders als bei den Gesetzesverschärfungen, keine Reformeile an den Tag legte. Die Regierung hatte noch versucht, über die Reform des Ausländergesetzes eine peinliche Verurteilung zu verhindern. Doch die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ließen sich nicht mehr davon beeindrucken, dass Spanien am 26. Juni endlich das Gesetzesprojekt vorgelegt hat. Dass Spanien für die Verzögerung von fünf Jahren die Wahlen 2008 und die folgende Umstrukturierung der Ministerien als Begründung anführte, haben die Richter wohl als lächerlich aufgefasst. Peinlich ist aber, dass keinerlei Strafen mit dem Urteil verbunden sind, wie sie in ökonomischen Fragen üblich sind. Die Prozesskosten zahlt Madrid aus der Portokasse und ein Druck, demnächst die EU-Normen umzusetzen, wird nicht aufgebaut.

Noch ist fraglich, ob die Sozialisten, die über keine eigene Mehrheit im Parlament verfügen, das Gesetz durchbringen. Eigentlich liegt es ganz auf der Linie der ultrakonservativen Volkspartei (PP). Doch die denkt über eine Verweigerung nach, weil ein Teil der Kompetenz in der Ausländerfrage als Bonbon an die katalanische Regionalregierung übertragen werden soll. Die PP ist gegen jede Ausweitung von Kompetenzen von Autonomieregionen. Dieses Zuckerchen wollen die katalanischen Linksnationalisten aber ohnehin nicht schlucken, weil sie die Verschärfungen für die Einwanderer wie die baskischen Nationalisten ablehnen. So ist zu erwarten, dass das Bonbon eingeholt wird, um sich, wie bei der Abschaffung der universellen Gerichtsbarkeit, die Zustimmung der PP für dieses Gesetz zu sichern.