Dienstwagen-Affäre weitet sich auf Ursula von der Leyen aus

Die Familienministerin verweigert weiter eine Offenlegung ihrer Fahrtenbücher

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Nachdem bekannt wurde, dass die SPD-Politikerin Ursula Schmidt ihren Sommerurlaub in Spanien mit einer Rede vor Rentnern garnierte und dafür ihren Dienstwagen samt Fahrer aus Deutschland nachkommen ließ, mussten sich mittlerweile auch die Vertreter anderer Ministerien zu den Gepflogenheiten der ihnen vorstehenden Staatsmänner befragen lassen. Dadurch geriet jetzt auch Ursula von der Leyen in den Fokus der Öffentlichkeit: Ein Vertreter ihres Ministeriums gab an, dass sie ein Fahrtenbuch führe, in dem "zwischen dienstlichen und privaten Fahrten genau getrennt" werde.

Bereits zu Anfang des Jahres wollten Reporter der Illustrierten Stern Einsicht in dieses Fahrtenbuch nehmen. Damals war bekannt geworden, dass die Familienministerin nicht mehr (wie sie früher angegeben hatte), mit dem Zug von Hannover nach Berlin und zurück fuhr, sondern, das sie sich stattdessen von zwei Chauffeuren in einer Luxuslimousine kutschieren ließ.

Zudem wohnten diese nicht in Berlin, sondern in Bonn und durften deshalb morgens von dort aus mehrere hundert Kilometer nach Hannover und weiter nach Berlin fahren. Abends ging die Tour dann die selbe Strecke wieder zurück. Dazu, wie regelmäßig diese Fahrten stattfanden, gibt es widersprüchliche Angaben.

Herausgekommen war die Sache als ein Berliner Fahrer das Familienministerium verklagte, weil er sich aufgrund der Sonderwünsche der Ministerin praktisch zum gut bezahlten Nichtstun verdammt sah. Diese mochte nämlich zu keinem Berliner Fahrer genug "Vertrauen" aufbringen und bestand stattdessen auf die Bonner, weshalb der Mann nur mehr einen Abteilungsleiter ins Büro und zurück fahren durfte.

Richter Ulrich Michels stellte damals fest, dass sich der Kläger aufgrund seiner Qualifikationen als Cheffahrer geradezu "aufdrängen" würde und das Verhalten der Ministerin "unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten [...] schwer nachvollziehbar" sei. Allerdings konnte dagegen trotzdem nicht eingeschritten werden, weil es an einer Rechtsgrundlage fehlte, mit der man die CDU-Politikerin zu einem für die Steuerzahler günstigeren Verhalten hätte zwingen können. Was von der Leyen im Auto so Geheimes zu telefonieren hatte, dass es nur ganz handverlesene Fahrer hören durften, blieb unbekannt.

Statt des zur Recherche über diesen Fall angeforderten Fahrtenbuchs präsentierte das Ministerium den Stern-Reportern lediglich die Auskunft, dass man es wegen einer "Vielzahl von personenbezogenen Daten" Dritter nicht herzeigen werde. Weil solch eine Gewichtung von Datenschutzinteressen für eine sonst eher als täterschutzkritisch bekannte Politikerin recht ungewöhnlich erschien, wandte sich das Magazin an die Behörde des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), die das Familienministerium darauf hin aufforderte, die "nicht nachvollziehbare" ablehnende Entscheidung zu überprüfen.

Gegenüber Telepolis meinte man im Familienministerium, dass man dieses Schreiben des BfDI durchaus erhalten habe. Allerdings sah man keine Veranlassung, darauf zu reagieren, weil es sich weder um einen Widerspruch noch um eine Klage gehandelt habe. Aus diesem Grunde sei der Ablehnungsbescheid, der den Reportern auf ihre (unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz gestellte) Anfrage hin zugestellt wurde, auch rechtskräftig geworden. Ein neuer formeller Antrag auf Einsichtnahme liege bisher noch nicht vor - auch nicht für eine zensierte Version des Fahrtenbuchs.