Ostdeutsche Seen - einst Volkseigentum, bald Privatbesitz?

Alte und neue Naherholungsgebiete werden Opfer des Privatisierungswahns

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Dort wo stressgeplagte Menschen ihre Freizeit beim Baden, Angeln, Sonnen oder Segeln verbringen, könnte vielerorts schon bald der Spaß ein Ende haben: "Privatbesitz - Zutritt verboten". Zu Zeiten der DDR galten Seen als Volkseigentum und der Freizeitspaß an den idyllischen Kleinoden war kostenfrei. Das ehemalige Volkseigentum der DDR-Bürger wurde im Einigungsvertrag neu verteilt. Die meisten ostdeutschen Seen gingen dabei in das Finanzvermögen des Bundes über und werden seitdem nach und nach verkauft. Zu diesen bestehenden Seen kommen seit jüngstem jedoch auch neu geschaffene künstliche Seen, die auf den Arealen des aufgegebenen Braunkohlebergbaus entstehen. So soll beispielsweise die Lausitz in den nächsten Jahrzehnten durch private Investoren zu einem Naherholungs-Dorado ausgebaut werden. Ein Unternehmen, das Risiken birgt, wie nicht zuletzt die Katastrophe von Nachterstedt zeigt, bei der ein Erdrutsch zwei Häuser in den neuen Concordia-See zog und drei Menschen dabei den Tod fanden.

Bauernland in Junkerhand

Zwanzig Kilometer vor den Toren Berlins liegt der Wandlitzsee. Früher war der idyllische See ein beliebtes Ziel, an dem jedermann kostenlos segeln, baden, rudern, angeln oder tauchen konnte. Mit der Wiedervereinigung ging der Wandlitzsee in das Vermögen des Bundes über und wurde zunächst von der Treuhand, und später dann von deren Nachfolgerin BVVG verwaltet. Ziel der BVVG ist es, ehemaliges Volkseigentum zu privatisieren. Im Juli 2003 kam auch der Wandlitzsee unter den Hammer. Zunächst wurde der Gemeinde Wandlitz ein Vorkaufsrecht eingeräumt, mit dem sie den See für 420.000 Euro dem Bund hätte abkaufen können. Warum aber sollte eine Gemeinde einen See kaufen, der schon immer im Besitz der Bürger war? Ist dies nicht letztendlich nur eine Umverteilung von Ost nach West?

Wandlitzsee

Die Gemeinde Wandlitz hatte allerdings auch gar nicht das nötige Geld, um ihren See zurückzukaufen. Bei der öffentlichen Ausschreibung bekam die Düsseldorfer Immobilienfirma Teutonia den Zuschlag. Teutonia-Vorstand Becker führte den See daraufhin in die Wandlitzsee AG über und forderte von den Altnutzern der Stege eine Beteiligung via Vorzugsaktie für 7.500 Euro das Stück. Dies hätte den Düsseldorfer Spekulanten rund 750.000 Euro in die Kassen gespült, eine schöne Rendite für ehemaliges Volkseigentum. Aber auch die Gemeinde sollte bluten - für den Steg zum kommunalen Strandbad sollte sie eine Jahresmiete von 10.000 Euro entrichten. Die Gemeinde klagte und man einigte sich auf einen Vergleich - unbestätigten Angaben zufolge, hat sich die Gemeinde Wandlitz gegen eine einmalige Zahlung von 50.000 Euro ihre Nutzungsrechte am Steg zum Strandbad im Grundbuch absichern lassen. Der Fall des brandenburgischen Wandlitzsees zeigt, wie aus Privatisierung schnell modernes Raubrittertum werden kann.

Brandenburg for sale!

Allein in Brandenburg hat die BVVG bereits mehr als 14.000 Hektar Gewässer veräußert. In den kommenden Jahren sollen nun weitere 15.000 Hektar Seenlandschaft privatisiert werden. Derzeit stehen der Fahrlander See in Potsdam, sowie der Schulzensee bei Fürstenberg zum Verkauf. Wenn die Gemeinden die geforderte Summe nicht aufbringen können oder wollen, wird die BVVG die Seen an die meistbietenden Käufer veräußern. Für Bade- oder Naturfreunde in der Region könnten dann neue Zeiten anbrechen. Dem neuen Besitzer steht es - je nach Ausgestaltung der Verträge - frei, ob er sich für die "Nutzung" seines Sees bezahlen lässt, oder ob er sie gleich ganz unterbindet. Vor allem in Kombination mit erschlossenen oder zu erschließendem Bauland kann dies ein sehr lukratives Geschäft sein. Eine Villa mit eigenem See, auf dem das gemeine Volk nichts zu suchen hat, ist nicht nur in Zeiten der Wirtschaftskrise ein begehrtes Objekt.

Villen am Griebnitzsee, Potsdam

Die Privatisierung der Brandenburger Seen nutzt nur sehr wenigen, schadet aber sehr vielen. Kann es im Sinne der Allgemeinheit sein, wenn sich einige wenige Grundstücksspekulanten und zahlungskräftige Investoren eine goldene Nase an einem Stück Natur verdienen, das allen Bürgern gehört? Warum sollten die chronisch armen Gemeinden Ostdeutschlands Seen vom Bund kaufen, um damit zu verhindern, dass Privatinvestoren sie künftig zur Kasse bitten? Mit welchem Recht kann Bürgern verboten werden, ein Stück Natur zu betreten?

Erster Erfolg der Privatisierungsgegner

Der Kampf gegen die Privatisierung der ostdeutschen Seen hat im letzten Jahr an Fahrt gewonnen. Eine Online-Petition des BUND verfehlte ihr Ziel von 50.000 Zeichnern zwar knapp, aber da auch in Brandenburg in diesem Jahr ein neuer Landtag gewählt wird, äußert nun auch die Politik Kritik an der äußerst unpopulären Privatisierung. Nachdem zunächst der brandenburgische Ministerpräsident Platzeck öffentlich Stellung bezog, legten in den letzen Tagen auch die Bundesminister Tiefensee und Gabriel nach und forderten ein Moratorium bei der Seenprivatisierung. Die BVVG reagierte und verkündete am 11. August einen Ausschreibungsstopp für das laufende Jahr, um "die Diskussion über den Seenverkauf zu versachlichen und zu einer vernünftigen Absicherung der berechtigten Interessen der Allgemeinheit zu kommen." Was aber passiert, wenn sich die Diskussion nicht versachlicht und im nächsten Jahr keine neuen Wahlen vor der Tür stehen? Die Privatisierung ist einstweilen ausgesetzt, gestoppt ist sie aber noch nicht.

Kohle zu Wasser zu Geld

Es sind jedoch nicht nur die "alten" Seen, die zum Verkauf stehen. Die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau- und Verwaltungsgesellschaft mbh (LMBV) hat weitere 70 Seen in ihrem Angebot, die stolze 14.200 Hektar umfassen und im Namen Brandenburgs und Sachsens samt Stränden und Gewässerrandbereichen an private Investoren verkauft werden sollen. Das besondere an den Seen der LMBV ist, dass es sich hierbei um ehemalige Braunkohletagebaureviere handelt. Im Einigungsvertrag wurden diese Reviere dem Bund - und somit der Treuhand - übereignet und werden nun von deren Nachfolgerin LMBV zunächst saniert und dann privatisiert.

Die Sanierung dieser "Altlasten" ist jedoch eine anspruchsvolle und kostenintensive Aufgabe. Wenn riesige Areale geflutet werden, besteht vor allem an den Böschungsrändern die Gefahr von Erdrutschen. Diese Gefahr wurde im sachsen-anhaltinischen Nachterstedt traurige Wirklichkeit. Dort riss ein solcher Erdrutsch ein 350 Meter breites Areal mit zwei Häusern in die Tiefe, wobei drei Menschen den Tod fanden. Nachterstedt liegt am Südufer des neu geschaffenen Concordia-Sees. Dort sollte bis zur vollständigen Flutung im Jahre 2018 ein Tourismus-Mekka mit Marina, Surfschule und vielen privaten Ferienwohnungen entstehen.

Die genaue Ursache der Katastrophe von Nachterstedt ist noch nicht bekannt - im September soll ein Untersuchungsbericht Klarheit schaffen. Nachterstedt ist jedoch kein Einzelfall. Im Januar ereignete sich im Brandenburgischen Calau ein noch größerer Erdrutsch. Eine Fläche in der Größe von 36 Fußballfeldern rutschte dort um durchschnittlich fünf bis sechs Meter ab, allerdings kam kein Mensch dabei zu Schaden, weshalb der Fall nie publik wurde. Anders als in Nachterstedt galt der ehemalige Tagebergbau in Calau jedoch als saniert und wurde bereits verkauft.

Die "größte von Menschenhand gestaltete Wasserlandschaft Europas", die im deutschen Osten, entsteht birgt für die Bewohner und die künftigen Touristen noch einige Risiken. Einen Vorteil hat die Katastrophe von Nachterstedt jedoch - das Vorkaufsrecht für die ostdeutschen Kommunen wird in Zukunft günstiger ausfallen. Die Kaufverträge der LMBV sehen nämlich keine Haftung für Schäden vor, die aus der ehemaligen Bergbaunutzung resultieren. Private Investoren werden angesichts der Risiken in Zukunft wohl ihre Finger von der neuen Seenpracht in ehemaligen Kohlerevieren lassen.