Der gefährliche Himmel über Deutschland

Über den Umweg Europa droht nun die Privatisierung der deutschen Flugsicherung

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Um die Verwaltung der Flugsicherung über deutschem Hoheitsgebiet in ein europäisches Rahmenkonzept einzubinden und sie zu teilprivatisieren, haben Bundestag und Bundesrat kurz vor der Sommerpause eilends zwei Gesetzentwürfe und eine Änderung des Grundgesetzes verabschiedet.

Das Gesetz, das ausländischen Flugsicherungsorganisationen die Arbeit in deutschem Hoheitsgebiet gestattet, wird nun von Bundespräsident Köhler gründlich geprüft. Einen früheren Gesetzesentwurf zur Privatisierung der deutschen Flugsicherung wies er wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bereits vor zwei Jahren ab. Wenn Köhler diesmal das Gesetzespaket unterschreibt, wird sich das Bundesverfassungsgericht der Sache annehmen müssen. Politiker aus Baden-Württemberg weigern sich beharrlich, einen Teil des süddeutschen Luftraums durch das skandalträchtige Schweizer Unternehmen Skyguide überwachen zu lassen. Doch dies ist nur der Anfang – ab 2012 soll es einen einheitlichen Luftraum für Zentraleuropa geben und dann wäre auch Skyguide mit im Boot.

Über den Wolken …

Der Himmel über Deutschland gehört zu den am stärksten frequentierten Lufträumen weltweit. Täglich müssen die Fluglotsen über 10.000 Flugbewegungen koordinieren – über drei Millionen im Jahr. Flugsicherung ist eine hoheitliche Aufgabe, die Anweisungen der Fluglotsen haben sonderpolizeilichen Charakter, Verstöße werden gerichtlich verfolgt. Dafür, dass Flugzeuge reibungslos starten und landen können und in den korrekten Luftkorridoren fliegen, sorgt hierzulande die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Obwohl das Unternehmen seit 1992 privatrechtlich organisiert ist, gehört es zu 100% dem Bund und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Man arbeitet nach dem Prinzip der Vollkostendeckung – wenn die von den Airlines verlangten Gebühren höher sind als die Kosten, müssen im Folgejahr die Gebühren gesenkt werden. Mit diesem Prinzip fuhr man jahrelang sehr gut, aber da jeder Bereich, der halbwegs profitabel sein könnte, nach gängiger wirtschaftspolitischer Lehre nicht vom Staat, sondern von renditeorientierten Investoren betrieben werden sollte, geriet auch die DFS in das Visier der Privatisierer.

Bild: Department of Defense

Die Allianz war breit, ihr Ziel traf den Zeitgeist, und dennoch scheiterte sie am Bundespräsidenten. Union, SPD, FDP und Grüne brachten im April 2006 ein Gesetz auf den Weg, mit dem sie die Flugsicherheit in Deutschland privatisieren und für ausländische Anbieter öffnen wollten. Der Gesetzesentwurf gebe „Grund für die Erwartung, dass die DFS für zukünftige Investoren höchst attraktiv sein wird“, so die Autoren des Entwurfs. Wahrscheinlich hätte das Gesetz auch die letzten Hürden genommen, hätte das Landgericht Konstanz den Privatisierern nicht in letzter Minute in die Suppe gespuckt. Die Konstanzer Richter befanden im Juli 2006, dass die Bundesrepublik Deutschland die alleinige Schuld am Flugzeugzusammenstoß bei Überlingen trage, und somit voll schadensersatzpflichtig sei, da die damalige Vergabe der Luftraumkontrolle an das Schweizer Unternehmen Skyguide verfassungswidrig gewesen sei. Dies war für Bundespräsident Köhler Grund genug, die Gesetzesänderung zu stoppen.

Die Katastrophe von Überlingen

In der Nacht zum 2. Juli 2002 kollidierten nahe der süddeutschen Stadt Überlingen ein Frachtflugzeug der DHL und eine russische Passagiermaschine in 11.000 Meter Höhe. 71 Menschen starben bei dem Unglück, 49 davon waren Kinder. Der Luftraum auf der deutschen Seite des Bodensees wird nicht von der deutschen DFS, sondern vom Schweizer Privatunternehmen Skyguide kontrolliert. Eine Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass massive Sicherheitsmängel bei Skyguide zur Katastrophe geführt hatten. Durch Personalkürzungen war nur ein einziger Lotse für den gesamten Luftraum verantwortlich und technische Wartungsarbeiten, die in der Unglücksnacht aus Kostengründen ohne Redundanz durchgeführt wurden, führten zum Ausfall des bodengestützten Kollisionswarnsystems und des Telefonnetzes der Flugsicherung. Zum zweiten Mal erhielt die Katastrophe traurige Berühmtheit, als ein Ossete, dessen Frau und zwei Kinder beim Unglück zu Tode kamen, im Februar 2004 den diensthabenden Fluglotsen mit einem Messer erstach.

Flugzeugkollision von Überlingen. Bild: Wikimedia Commons Das Bild "BashTuDHL757.png" und steht unter der Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen"-Lizenz 3.0". Der Urheber des Bildes ist Anynobody.

Skyguide untersteht der Aufsicht des Schweizer Bundesamtes für Zivilluftfahrt und nicht den deutschen Behörden. Das Grundgesetz sieht allerdings vor, dass die Flugsicherung eine hoheitliche Aufgabe ist, die – ähnlich wie die Polizei oder die Landesverteidigung – weder privatisiert, noch an ausländische Unternehmen delegiert werden darf.

Kauder gegen Kauder

Von verfassungsrechtlichen Hürden lässt sich die deutsche Politik allerdings nicht aufhalten, wenn es darum geht, international verbreitete Eseleien zu kopieren. Die rechtswidrige süddeutsche Luftraumüberwachung durch Skyguide soll nun durch eine Grundgesetzänderung nachträglich legitimiert werden. Die entsprechende Änderung des Artikels 87d des Grundgesetzes trägt auch die Unterschrift des CDU-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder. Zu den erbittertsten Gegnern des Gesetzes gehört jedoch Volker Kauders Bruder und Parteifreund Siegfried Kauder, der als Bundestagsabgeordneter den süddeutschen Bezirk Villingen-Schwenningen vertritt. Skyguide sei die Flugsicherheit über deutschem Territorium nicht zuzutrauen. Im Ländle gibt es parteiübergreifenden Widerstand gegen die Gesetzesnovelle, die Skyguide die rechtliche Basis für ihre Tätigkeit in Deutschland verschaffen würde.

Gefährliche Schweizer Sparsamkeit

Die Katastrophe von Überlingen war nicht der einzige schwere Fehler von Skyguide. Im Februar 2007 kam es zu einem Beinahezusammenstoß zwischen einer algerischen Herkules und einer kasachischen Tupolew im französischen Luftraum. Bei Skyguide saß zu diesem Zeitpunkt ein Azubi am Kontrollpult. Erst vor wenigen Wochen ist bekannt geworden, dass es im Mai 2007 über Schaffhausen erneut beinahe zu einem Flugzeugzusammenstoß gekommen wäre. Beteiligt waren diesmal ein Airbus A321 der Austrian Airlines und ein Airbus A341 der chilenischen Fluggesellschaft LAN. Verantwortlich für den Beinahezusammenstoß war Untersuchungen zufolge wieder einmal Skyguide.

Bild: NASA

Das Skyguide-Management wiegelt ab und verspricht Besserung. Da Skyguide in der Vergangenheit aber nicht gerade dabei geglänzt hat, wenn es um Lehren aus den massiven Sicherheitspannen ging, kann man die Vorbehalte der Kritiker durchaus verstehen. Wer derart verantwortungs- und rücksichtslos auf die Personalkostenbremse tritt und dabei Lasten bei der Flugsicherheit billigend in Kauf nimmt, braucht sich nicht zu wundern, wenn ihm ein kalter, ablehnender Wind ins Gesicht bläst. Auch in diesem Jahr will Skyguide sparen. 10 Millionen Franken beim Betriebsbudget und weitere 20 Millionen Franken bei externen Experten und dem Personal.

Schöne neue europäische Flugwelt

Mittelfristig geht es nur um einen kleinen süddeutschen Korridor, der von Skyguide kontrolliert wird. Langfristig hat die EU in Kooperation mit der Schweiz Größeres vor. Der Luftraum über Europa soll verschmelzen – ein „Single European Sky“, wie es die EU-Kommission blumig ausdrückt. Zu diesem Zweck planen Deutschland, Frankreich, die Schweiz und die Beneluxstaaten ab dem Jahre 2012 ihren Luftraum gemeinsam zu verwalten. Nicht mehr starre Landesgrenzen, sondern dynamische Korridore, die je nach Bedarf zugeschnitten werden, sollen dann von den teilnehmenden Flugsicherungsunternehmen betreut werden. Die Schweizer Skyguide könnte dann ihr Tätigkeitsgebiet in Deutschland massiv ausweiten. Die Kontrolle über die nationalen Flugsicherungsunternehmen wird dann an die EU abgegeben. Effizienz und Kostenvorteile erwarten sich die sechs Staaten, die bereits eine Absichtserklärung unterschrieben haben. Ob dies nicht auf Kosten der Sicherheit geht, mag bezweifelt werden.

Darüber hinaus wird klargestellt, dass künftig in Übereinstimmung mit europäischen Vorgaben die für die Flugsicherung vorhandenen Unterstützungsdienste (Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsdienste sowie Flugberatungsdienste) nicht mehr als Hoheitsaufgaben des Bundes wahrgenommen, sondern in Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft von Unternehmen im Rahmen ihrer marktwirtschaftlichen Betätigung erbracht werden können.

Aus dem Gesetzesentwurf der Großen Koalition

Deutsche Fluglotsen sind teuer und gut ausgebildet. Auch hierzulande haben Sparmaßnahmen bereits zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geführt. Wenn die nationale Aufsicht wegfällt, könnten jedoch endgültig alle Dämme brechen. Schlecht ausgebildete, schlecht bezahlte und überlastete Fluglotsen mögen kostengünstig und renditesteigernd sein, als Passagier eines Flugzeugs bevorzugt man jedoch gut ausgebildete, gut bezahlte und ausgeruhte Fluglotsen. Doch die Interessen der Passagiere wiegen bei den politischen Abwägungen offensichtlich weniger als die Interessen des Markts.