For Your Eyes Only - im Geheimdienst ihrer Kanzlerin

Muss der Bundesnachrichtendienst Historikern seine Akten freigeben?

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Während heutzutage viele Journalisten Recherchieren mit Googlen verwechseln, gehört die Publizistin Gaby Weber noch zum alten Schlag des Metiers. Als investigative Journalistin arbeitete sie undercover, gab sich etwa in der berüchtigten Colonia Dignidad als rechte Journalistin aus, legte sich mit Franz Joseph Strauß an und hat auch sonst keine Angst vor großen Hunden, etwa südamerikanischen Diktaturen, deutschen Rüstungskonzerne und alten Kameraden. Auch in Archiven rund um den Globus stöbert sie nach Geheimnissen - wenn man sie einlässt. Derzeit verklagt sie den Bundesnachrichtendienst (BND), der Akten aus den 50er Jahren nicht herausrücken will.

Thunderball

Seit langem recherchiert die unbequeme Journalistin über ein delikates Thema: Haben mit Billigung des BND ausgerechnet Nazi-Techniker Israel nuklear aufgerüstet? Als die Journalistin in Pullach Antrag auf Akteneinsicht u.a. bzgl. der Ereignisse um Nazi-Massenmörder Adolf Eichmann stellte, ging den Geheimdienstlern der Schlapphut hoch.

Informationsfreiheitsgesetz

Da die Vorgänge nun schon ein halbes Jahrhundert zurückliegen, gehört der Stoff den Historikern. Um die Qualität der Geschichtsschreibung zu verbessern, haben Länder wie die USA schon seit 1966 den Freedom of Information Act eingeführt, der nach bestimmten Fristen staatliche Akten bis auf bestimmte Ausnahmen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt - auch solche von Geheimdiensten. Auch in Deutschland gibt es seit 2006 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes. Wer vor Inkrafttreten des IFG von Bundesbehörden Einsicht in Akten begehrte, der musste dies früher begründen. Nunmehr muss im Gegenteil eine Behörde begründen, wenn sie Informationen nicht freigeben will. Im Zweifel also für die Presse.

Geheimnisse möchten die bayrischen Spione gerne für sich behalten und begründen dies etwa damit, sie seien insoweit nach § 3 Nr. 8 IFG zur Geheimhaltung privilegiert. Dies gelte generell für die dort erwähnten Nachrichtendienste (vulgo: Geheimdienste"). Zudem nähme der BND auch Aufgaben im Sinn des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahr. Geheimdienste fallen also in Deutschland - anders als in den USA - nicht unter die Informationsfreiheit.

Bundesarchivgesetz

Eine ähnliche Zielrichtung wie das IFG verfolgt jedoch das Bundesarchivgesetz (BArchG), das nach § 5 BArchG jedermann grundsätzlich nach Ablauf von 30 Jahren Einblick in Akten gewährt. Doch auch dieser Rechtsanspruch ist durch zahlreiche Bestimmungen eingeschränkt.

So machte der BND im Bezug auf Eichmann geltend, es handele sich um sogenanntes "Archivgut", für das eine 60 Jahres-Frist bestehe (§ 5 Abs. 3 BArchG). Dies sei der Fall, da die angeforderten Akten gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2 BArchG der Geheimhaltung unterliegen. Doch nicht einmal die Akten, die älter als 60 Jahre sind möchte Pullach herausrücken. Diese seien in einer "Aufbewahrungseinheit" zusammengeheftet, sodass für den Fristbeginn auf die jüngsten Aktenteile abzustellen sei, die im Jahre 1956 lägen. - Anders ausgedrückt könnte man also eine Akte bis zum St. Nimmerleinstag weiterführen und auf ewig der Einsicht entziehen.

Sag niemals nie!

Doch wer bestimmt überhaupt, was "geheim" ist? Der BND beruft sich auf die Verschlussachenanweisung des Bundesministeriums für Inneres (VSA) und bestimmt das selber. "Geheimdienst", wie der Name schon sagt. Doch da gibt es ein juristisches Problem: Eine bloße Verwaltungsvorschrift wie die VSA genügt noch nicht dem Begriff einer "Rechtsvorschrift des Bundes im Sinne von § 2 Abs. 4 Nr. BArchG", der anders als etwa parlamentarische zustande gekommenen Gesetzen keine Rechtsnormqualität zukommt. Ganz so einfach lässt sich die Lizenz zum Schweigen also nicht ausstellen.

Tote Agenten sollen zum Schweigen gebracht werden

Da die Schlapphüte ihre selbstgefällige Auslegung wohl selbst nicht ernst nehmen, bemühte man auch das Persönlichkeitsrecht der in der Akte betroffenen Agenten. Zwar läuft die Sperrfrist bei Verstorbenen 30 Jahren nach deren Tod ab (§ 5 Abs. 2 BArchG). Bei Personen, deren Sterbedatum nicht bekannt ist, dauert die Sperrfrist ab deren Geburt 110 Jahre. Und eine dieser unbekannt verstorbenen Personen in der fraglichen Eichmann-Akte sei 1915 geboren worden.

Folgt man dieser Argumentation, dann könnte das Hinzufügen einer einzigen, etwa auch völlig unbedeutenden Person mit möglichst spätem Geburts- und unbekanntem Sterbedatum, eine Akte effizient sperren. Um derartigen Tricks vorzubeugen, beinhalten Landesarchivgesetze wie etwa § 7 Abs. 2 LArchG NRW den Zusatz

Bezieht es sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf eine natürliche Person, so darf es frühestens 10 Jahre nach deren Tod genutzt werden; ist der Todestag dem Archiv nicht bekannt, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt.

Es kommt also darauf an, dass die betreffende Person eine wesentliche Rolle in der Akte gespielt hat. Für das BArchivG sollte in der Sache nichts anderes gelten dürfen.

Ferner kann nach § 5 Abs. 5 BArchG die Dauer der Schutzfristen verkürzt werden, wenn dies "zur Wahrnehmung berechtigter Belange unerlässlich ist" oder "Personen der Zeitgeschichte" im Spiel sind. Das ist bei einem politischen Massenmörder wie Eichmann definitiv der Fall. Außerdem bestünde auch die Möglichkeit, Persönlichkeitsrechten Dritter durch partielle Schwärzung Rechnung zu tragen, wie es der BND auch sonst zu praktizieren pflegt.

"Gefahr für den Bestand, die Sicherheit und die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland"

Doch wie ernst es Pullach damit ist, die betreffenden Akten im Keller zu halten, zeigt sich im zusätzlichen Verweis auf § 5 Abs. 6 BArchG. Die bayrischen Schlapphüte kratzten sich kurz am Gamsbart und beschworen im Widerspruchsbescheid vom 12.09.2008 eine "Gefahr für den Bestand, die Sicherheit und die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland". Nein, so etwas möchte man natürlich nicht.

Aber worin sollte denn die angebliche Gefahr liegen? Zunächst einmal wird es in Pullach einigen ein bisschen peinlich sein, dass laut CIA-Archiven der BND bis 1958 stets über den Aufenthalt von Eichmann informiert gewesen war. Während sich der BND mindestens informell auch mit innerdeutschen Behörden austauscht, ließ er seltsamerweise die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main, die einen Haftbefehl gegen Eichmann erwirkt hatte, weiter im Dunkeln tappen. Im Gegenteil dürfte eine Gefahr für das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland darin zu sehen sein, wenn sie sich nicht ihrer Geschichte stellt, wie dies ausgerechnet die an schmutzigen Geheimnissen nicht armen USA weitgehend vormachen.

"Aktenschwund"

Da die vom BND vorgetragenen Geheimhaltungsgründe nicht überzeugend waren, verklagte die Journalistin die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesnachrichtendienst, auf Einsicht in diverse Akten.

Die nicht für ihren Spürsinn bekannten Spione ließen daraufhin das Gericht wissen, außer zum Themenkomplex "Eichmann in Argentinien", zu dem es ja offensichtlich eine Akte gibt, seien keine weiteren Informationen zu den anderen im Antrag enthaltenen Themenkomplexen mehr auffindbar. Die Anwälte der Klägerin halten die Behauptung jedoch für hochgradig unglaubwürdig, dass es zu den anderen Themenkomplexen "Forschung deutscher Staatsbürger über rüstungsrelevante Themen nach dem Zweiten Weltkrieg" oder zur "deutsch-israelischen Zusammenarbeit bis zum Jahr 1960 (einschließlich) auf nuklearem Gebiet" beim deutschen Auslandsgeheimdienst keine Akten geben soll. Die Existenz einer Akte ergibt sich schon allein aus einer Stellungnahme vom 18.08.2008. Daneben lässt sich die Existenz entsprechender Vorgänge, die typischerweise Eingang in Akten finden, aus zahlreichen anderen Quellen belegen.

Vielleicht haben die Spione die kompromittierenden Akten ja nach der "üblichen Methode" vernichtet, möglicherweise gemeinsam in der BND-Kantine ...

Betriebsgeheimnis!

Auch in anderer Weise entbehren die Windungen des BND nicht unfreiwilliger Komik. So möchte man der Öffentlichkeit gegenüber die "nachrichtendienstliche-operative Methodik" schützen. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass sich die beruflichen Künste des BND noch auf dem Stand der 50er Jahre bewegen. Ob die beim Observieren wohl noch zwei Löcher in Zeitungen bohren?

Zusage an "ausländische öffentliche Stelle"

Schließlich führte der BND an, er stünde gegenüber einer "ausländischen öffentlichen Stelle" im Wort. So fragte er eigens an, ob die namentlich nicht offen gelegte ausländische Stelle inzwischen mit der Freigabe der Information einverstanden sei. Sie war es nicht.

Dies wirft natürlich die Frage auf, inwieweit ein ausländischer Geheimdienst darüber zu befinden hat, was hierzulande geheim bleiben soll.

Der BND befand es weder für nötig, dem Gericht mitzuteilen, um welche ausländische Stelle es sich denn handelte, noch die entsprechende Äußerung im Original vorzulegen. Doch genau dies forderte nun das Bundesverwaltungsgericht auf Nachdruck der Klägerin.

Sollte es sich - Überraschung! - herausstellen, dass es sich bei der "ausländischen öffentlichen Stelle" um den israelischen Auslandsgeheimdienst handelt, dann wäre dies in mehrfacher Hinsicht brisant. Der hatte in Sachen Eichmann ja schon längst seine Geschichte erzählt, kann also kein ernsthaftes Interesse mehr an Geheimhaltung haben. Die Auffindung und Festnahme von Adolf Eichmann in Argentinien sowie dessen Entführung nach Israel gehören gewissermaßen sogar zur Folklore des berühmt-berüchtigten Mossad. Es sei denn, die spektakuläre Geschichte wäre Jäger-Latein und hätte tatsächlich einen ganz anderen Hintergrund. Und genau dies möchte Gaby Weber nun anhand der angeforderten Akten beweisen.

Liebesgrüße aus München

Die Akten scheinen dann doch etwas umfangreicher zu sein, weswegen der BND um Aufschub für seine Reaktion gebeten hat. Bis zum 10.September nun muss der BND die Akten dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen, das aus eigener Anschauung über die Geheimhaltungsbedürftigkeit derselben befinden wird. Solange die Akten unter Verschluss bleiben, bestimmen also Geheimdienste, was in der Zeitung steht. Medienmanipulator Elliot Carver aus "Tomorrow never dies" lässt freundlich grüßen!