Das Geheimnis der Schleyer-Entführung

Beckers Buback-Gewehr am Tatort in Köln?

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In der erneut aufgeflammten Diskussion um eine mögliche Täterschaft der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback kommen inzwischen immer mehr Details ans Tageslicht. Eines davon: Das Gewehr, mit dem Buback getötet worden sein soll, weist eine mysteriöse Geschichte auf. Es soll auch bei der Schleyer-Entführung eine Rolle gespielt haben.

Am 5. September 1977 überfiel das RAF-Kommando "Siegfried Hausner" den Vorsitzenden des deutschen Arbeitgeberverbandes Dr. Hanns Martin Schleyer und dessen Begleiter in Köln-Braunsfeld. Während seine vier Sicherheitsleute im Kugelhagel der Terroristen starben, wurde Schleyer selbst entführt und erschossen. Am 17. Oktober entdeckten Polizisten im Elsass seine Leiche im Kofferraum eines Autos. Soweit die bis heute gültige Version der Ereignisse. Doch jetzt kam heraus: Am Tatort Vincenz-Statz-Straße wurde ein Gewehr jenes Kalibers eingesetzt, mit dem Buback und seine Begleiter im April 77 in Karlsruhe erschossen wurden. Und: Am Tatort in Köln soll es einen ominösen fünften Schützen gegeben haben.

Rückblende: Am 3. Mai 1977 kommt die RAF-Angehörige und spätere Verfassungsschutz-Mitarbeiterin Verena Becker zusammen mit ihrem Komplizen Günter Sonnenberg im baden-württembergischen Singen an. Aus einer Überprüfung durch die Polizei entwickelt sich in der Kleinstadt am Bodensee anschließend eine Schießerei zwischen den Terroristen und den Beamten, wobei Günter Sonnenberg und Becker verletzt werden. Nach offizieller Darstellung wird im Gepäck des Terror-Pärchens das Heckler & Koch-Gewehr vom Typ 43 gefunden, mit dem zuvor das Attentat auf Buback ausgeführt wurde. Die Bluttat von Karlsruhe scheint damit geklärt. Doch die Geschichte des ominöse Schnellfeuergewehrs geht weiter.

So sprach Generalbundesanwalt Kurt Rebmann auf einer Pressekonferenz zur Schleyer-Entführung am 6. September 1977, fünf Monate nach dem Attentat auf Buback, vor laufenden Kameras davon, dass am Tatort in Köln Hülsen mit dem Kaliber eben jener Waffe gefunden worden seien. Dem nicht genug, stießen Kriminaltechniker im Fußraum des bei der Schleyer-Entführung von den Terroristen verwendeten gelben Mercedes 300 D auf eine Patrone mit Ladespuren des HK 43 aus dem Mordkomplex Buback. Der Wagen wurde laut Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar (AZ: 5-1 StE 1/83) allerdings erst am 30. 7. 1977 in Porz gestohlen, konnte sich also zum Zeitpunkt des Karlsruher Attentats nicht in den Händen der Terroristen befunden haben.

Die Geschichte der wohl inzwischen berühmtesten Mordwaffe Deutschlands ist unübersehbar mit Merkwürdigkeiten gespickt, wozu auch zählt, dass das Gewehr offenbar völlig legal erworben wurde - laut polizeilicher Unterlagen von einem angeblichen Düsseldorfer, der das HK 43 in einem Züricher Waffengeschäft gekauft haben soll. Dabei ist nicht einmal klar, ob es sich bei dem am Tatort in Karlsruhe 1977 eingesetzten Gewehr tatsächlich um ein HK 43 handelte. Amtliche Zweifel daran tauchten bereits kurz nach dem Attentat auf, als in einem Fernschreiben des LKA Baden-Württemberg mehrere Gewehrtypen der Firma Heckler & Koch als tatrelevant betrachtet wurden. Die Rede war von einem HK 33 oder 53, nicht jedoch von einem 43.

Hinzu kommt das Gerücht, anhand der durch Schüsse hervorgerufenen Beschädigungen eines der Begleitfahrzeuge Schleyers und der Lage eines der toten Sicherheitsbeamten müsse ein bis heute unbekannter, fünfter Schütze am Tatort in Köln gewesen sein. Wahrscheinlich hatte er sich in der damaligen Baustelle auf der Vincenz-Statz-Straße verschanzt. Dazu soll das Bundeskriminalamt niemals Ermittlungen aufgenommen haben.

Udo Schulze, 46, ist Journalist und Buchautor. Er arbeitet u. a. für das ZDF und N-TV und hat zweieinhalb Jahre in unterschiedlichen Staatsarchiven zur RAF recherchiert. Das daraus entstandene Buch Verschlusssache Becker, wie Geheimdienste aus Ost und West sich der Terroristen bedienten erscheint demnächst und beinhaltet u. a. auch zum Fall Buback bisher unveröffentlichtes Material.