Enteignende und enteignete Autoren

Durch die nun von Google praktizierte IP-Nummernsperre schaden die Unterzeichner des Heidelberger Appells nicht nur sich selbst, sondern auch ihren Kollegen

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In gewisser Weise sind die deutschen Autoren das Gegenteil der amerikanischen. Während letztere Google durch geschicktes Verhandeln dazu brachten, ihnen über die Online-Darstellung von Teilen vergriffener Bücher neue Einkommensquellen aus bisher ungenutztem Altmaterial zu erschließen, ließen sich große Teile ihrer deutschen Kollegen (offenbar ohne sich genauer mit der Sache auseinander zu setzen) mit dem Heidelberger Appell zur Einführung neuer Monopolrechte für Verlage instrumentalisieren, die ihnen selbst eher schaden als nützen.

Nicht nur, dass ihre eigenen Rechte (und damit auch ihre Möglichkeiten zur Mehrfachverwertung von Texten) durch die geplanten neuen Monopolrechte deutlich eingeschränkt werden - auch die von den amerikanischen Autoren eröffneten neuen Erwerbsmöglichkeiten bleiben ihnen verschlossen: Google blockiert aufgrund der Vorwürfe nämlich große Teile der Buchanzeige für IP-Nummernblöcke aus der Bundesrepublik. Auf die durchaus zeitraubende Möglichkeit zur Änderung der eigenen IP-Nummer dürfte sich der deutsche Durchschnittsnutzer kaum einlassen, sondern stattdessen entweder auf die Konsultation des Buches verzichten oder es sich mit weniger Aufwand aus der Fernleihe kommen lassen.

Diese IP-Nummernsperre schränkt damit auch die wirtschaftliche Möglichkeiten derjenigen deutschen Autoren erheblich ein, denen ihre älteren Werke nicht peinlich sind und die eigentlich gar nichts dagegen haben, mit Google Books ihr Einkommen aufzubessern. Die Werbeeinnahmen, die der Konzern mit den Autoren teilen will, bemessen sich nämlich auch nach den Zugriffszahlen. Und auf deutsche Bücher wird im allgemeinen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zugegriffen. Fällt Deutschland aufgrund von IP-Sperren weg, dann werden Autoren aufgrund der Partikularinteressen anderer dieser Einnahmequelle beraubt. Sie selbst können zwar Google dann noch erlauben, die Bücher anzuzeigen - aber es entstehen sehr wahrscheinlich keine relevanten Einnahmen mehr daraus, weil die wenigen Zugriffe über Tor, andere Proxies, oder aus dem fremdsprachigen Ausland nicht ins Gewicht fallen.

Wenn man so will, dann werden diese Autoren "enteignet" - von denjenigen ihrer Kollegen, die zu faul sind, Google mitzuteilen, welche ihrer vergriffenen Bücher sie nicht angezeigt bekommen wollen. Trotzdem versuchte das Bundesjustizministerium hier nicht einmal, Interessen gegen einander abzuwägen, sondern schlug sich sofort auf die Seite der Google-Gegner.

Diese argumentierten nicht nur mit aus Persönlichkeitsrechten abgeleiteten Verbotswünschen, sondern auch mit einem möglichen wirtschaftlichen Schaden, der sich bei näherer Betrachtung als weitgehend fiktional erweist: Ein vergriffenes Bucht wird nämlich nicht mehr regulär verkauft, sondern höchstens antiquarisch. Oder es wird ausgeliehen. Zwar bezieht die VG Wort für ihre Ausschüttungen auch Stichproben zur Ausleihhäufigkeit mit ein - allerdings schmälern Rückgänge darin nicht den Einnahmetopf, sondern führen höchstens zu Verschiebungen der Aufteilung auf die einzelnen Werke. Da Google aber vorhat, möglichst viele der vergriffenen Bücher anzuzeigen, ist jedoch fraglich, ob sich hier nennenswerte Veränderungen zu Gunsten oder Ungunsten einzelner Schriften ergeben würden.

Auch das Argument, dass eine Anzeige bei Google Books mögliche Neuauflagen verhindern würde, lässt sich relativ leicht entkräften: Zum einen kann ein Buch auf Wunsch des Autors jederzeit aus dem Anzeigeprogramm herausgenommen werden, zum anderen gibt es die meisten Neuauflagen wahrscheinlich von gemeinfreien Klassikern, die auch im Projekt Gutenberg und anderswo frei elektronisch zugänglich sind.

Dafür bietet Google Books die Möglichkeit, dass vergessene und verramschte Werke entdeckt werden - nicht nur als Leseobjekte, sondern auch als Vorlagen für Drehbücher. Während etwa Theaterstücke in den Verlagsverzeichnissen lediglich mit Angaben wie "3 D, 2 H, 1 D" (drei Damen, zwei Herren, eine Dekoration) beschrieben werden, können sie über Google Books einen Regisseur oder Intendanten durch eine bloße Stichwortsuche auf einen Dialog führen, der ihn durchaus dazu anregen kann, ein bislang unbekanntes Werk so offen und unverbindlich zu lesen, wie man sich ein unbekanntes Musikstück mit einem interessanten Titel auf YouTube anhört.

Auch Hinsichtlich des Herstellungsaufwands von Büchern bietet Google Books Autoren ganz wesentliche Vorteile. Unter anderem solche, die dem angeblich vom Konzern bedrohten "Qualitätsjournalismus" durchaus auf die Sprünge helfen könnten, wie der Handelsblatt-Autor Thomas Knüwer unlängst feststellte, als er eine oft gebrauchte Behauptung in ihrem originalen Kontext in einer Dissertation von 1913 nachlesen wollte. Für wissenschaftlich tätige Autoren bietet Google Books noch einen zusätzlichen ökonomischen Vorteil: Werke die schneller zugänglich sind, werden wesentlich öfter zitiert - und der Citation Index ist nicht nur in den USA maßgeblich für die Höhe der Gehälter an Universitäten und anderen Einrichtungen.