Aushungern und Fordern

Interview mit Claudia Daseking und Solveig Koitz über die rechtswidrige Hartz IV-Sanktionspraxis. Teil 1

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Seit 2005 hat sich in Deutschland die Armut, die Kinderarmut und die Anzahl der Tafeln verdoppelt. Der Niedriglohnsektor hat sich innerhalb der letzten zwanzig Jahre gleichfalls dupliziert. Während Einkommen aus Gewinnen und Vermögen um 36 Prozent zugenommen haben, bleibt die Lohnquote mit 66,2 Prozent auf einem historischen Tiefstand: Neun Prozentpunkte unter dem Spitzenniveau von 1974.

Ökonomische Entmachtung und gravierende Entrechtung

Maßgeblicher Türöffner für diese Entwicklung sind die unter dem Begriff Hartz IV subsummierten Reformen des Arbeitsmarkts aus dem Jahr 2005. Mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und der Einführung einer Grundsicherung unterhalb des ehemaligen Sozialhilfeniveaus, indem staatliche Einmalleistungen der Sozialämter durch unzureichende Pauschalen (PDF) ersetzt wurden und der (teilweisen) Verringerung des Schonvermögens wurde bei Langzeitarbeitslosen eine verheerende Armutsspirale in Gang gesetzt. Doch damit hören die Zumutungen für Bezieher des Arbeitslosengelds II nicht auf, denn mit der ökonomischen Entmachtung geht eine gravierende Entrechtung einher. De facto nähert man sich durch die exponentielle Ausweitung der Zumutbarkeitskriterien für Arbeit hart der Grenze zur Zwangsarbeit. Die Alg-II-Bezieher bewegen sich nicht mehr als Rechtssubjekte, als Staatsbürger in der Gesellschaft, sondern werden zu reinen Pflichterfüllern degradiert. Sie sind auf den Status von Metöken und Heloten herabgesunken und werden - von Politikern wie Wolfgang Clement als "Parasiten" beschimpft - für die öffentliche Hetzjagd freigegeben.

Großzahl der Sanktionen widerrechtlich

Zusätzlich zu dieser allgemeinen Machtlosigkeit und Erniedrigung sind Langzeitarbeitslose noch der Willkür der Behörden ausgesetzt. Denn die JobCenter und ARGEN haben das Recht, die Zahlungen an Hartz-IV-Empfänger bis zum Wegfall der Leistung einzuschränken, falls diese ihren Anweisungen nicht Folge leisten. Letzteres ist für die Arbeitslosen durchaus schwieriger, als sich das anhört: Schließlich sind die Alg-II-Regelungen in etwa so kompliziert, wie das deutsche Steuerrecht, allerdings mit dem feinen Unterschied, dass Wohlbetuchte mit Hilfe juristischer Spezialisten Ausnahmeregelungen und Steuerschlupflöcher für sich ausfindig und zu ihrem Vorteil nutzen können, während man den Alg II-Bezieher in einem Dschungel voller Fußangel-Paragrafen und unklarer Regelungen, die sich mitunter gegenseitig widersprechen, alleine stehen lässt. Sanktionen sind nicht nur, aber auch ein Mittel, um den Sparvorgaben der Bundesagentur für Arbeit nachzukommen.

Eine Großzahl davon ist rechtswidrig, wie die Anzahl der gewonnen Prozesse gegen die Maßnahmen beweist. Diese Anordnungen sind keine Bagatellmaßregeln, sondern gehen an die Existenz: In der Broschüre "Wer nicht spurt, kriegt kein Geld - Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende - Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen" (PDF), welche von der Berliner Kampagne gegen Hartz IV herausgegeben wurde, ist zum Beispiel von einem Fall zu lesen, in dem ein Diabetiker sich aufgrund der Sanktionen kein Insulin und auch kein Essen mehr leisten konnte. Auch sind die Umstände der darin beschriebenen Sanktionen oftmals grotesk: Ein Epileptiker sollte auf einem Baugerüst arbeiten, eine Hartz IV-Bezieherin wurde vom Job-Center dazu angehalten, die "Nebentätigkeit" Prostitution gegen ihren Willen fortzusetzen.

Über die drakonischen Strafen, die das Gesetz vorschreibt, und die zum Teil lebensgefährliche Sanktionierungspraxis von JobCentern und ARGEN sprach Telepolis mit Claudia Daseking und Solveig Koitz, welche die Broschüre mitverfasst haben und Mitinitiatorinnen des "Bündnis für ein Sanktionsmoratorium" (PDF) sind, einer erstaunlich breiten Plattform namhafter Vertreter aus Politik, Erwerbsloseninitiativen, Wissenschaft und Kirche. Solveig Koitz arbeitet seit Jahren als Sozialberaterin für Hartz-IV-Beziehende.

"Sanktionen kürzen die Leistungen bis unter das Existenzminimum"

Die Sanktionsfälle gegen Hartz-IV-Bezieher in Ihrer Broschüre lesen sich geradezu kafkaesk. Haben Sie besonders krasse Beispiele ausgesucht?

Claudia Daseking: Nein, die Fälle sind ein Querschnitt des alltäglichen Hartz-IV-Wahnsinns, auch wenn die meisten Fälle nicht derart grotesk sind wie die von ihnen genannten Beispiele. Wenn Sie sich im Internet die Unterzeichnerliste unseres Aufrufs für ein Sanktionsmoratorium , also ein Aussetzen der Hartz-IV-Sanktionen, angucken, können Sie sehen, wie viele Leute aus sozialen Berufen den Aufruf unterschrieben haben, wie viele Leute aus caritativen Einrichtungen, Sozialberatungen, Schuldnerberatungen, Leute, die täglichen Umgang mit dem Leid haben. Dann sehen Sie, dass wir ganz dicht dran sind an der Wirklichkeit.

2008 gab es 780.000 Sanktionen

Was ist denn so schlimm an den Sanktionen?

Solveig Koitz: Sanktionen kürzen die Leistungen bis unter das Existenzminimum. Um Missverständnissen vorzubeugen: Sanktionen betreffen nicht Fälle von Leistungsmissbrauch, sondern es geht um Menschen, die auf die niedrigen Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und denen man irgendein Fehlverhalten vorwirft. Bei vielen Langzeitarbeitslosen, die über keinerlei Ressourcen verfügen und zum Beispiel kein Schonvermögen haben, führen diese Geldkürzungen sofort in blanke Not, in staatlich verordnete Not - wie man sie sich für Deutschland, einem Land mit Sozialstaat nicht vorstellen kann, wenn man es nicht mit eigenen Augen gesehen hat.

Im vergangenen Jahr wurden mehr als 780.000 Sanktionen verhängt. Es mag wenig klingen, dass "nur" etwa drei Prozent der Alg-II-Beziehenden sanktioniert werden - wie es immer wieder verharmlosend und beschwichtigend angeführt wird, so auch vom Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt. Man muss sich aber vergegenwärtigen, wie viele Menschen dies massiv trifft. So mussten im Jahr 2008 knapp 100.000 junge Erwachsene - die Altersgruppe der unter 25jährigen wird besonders hart sanktioniert - einen Teil des Jahres völlig ohne Geldmittel auskommen, in der Regel drei Monate lang, und haben von den JobCentern, wenn überhaupt, nur Lebensmittelgutscheine erhalten.

Ein zweiter Punkt ist die Hilflosigkeit, wenn man dem Sanktionsapparat ausgeliefert ist. Das ist entwürdigend. Die vielen erfolgreichen Klagen und Widersprüche dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass weniger als zehn Prozent der Bestraften von diesen Rechtsmitteln Gebrauch machen. Über die meisten Menschen brechen die Sanktionen wie eine Katastrophe herein, und die Kraft geht dafür drauf, die Grundversorgung und drum herum den Alltag neu zu organisieren und die Sanktion psychisch zu verkraften. Für den Rechtsweg braucht man Energie und Zeit, außerdem Wissen oder zumindest Kontakte.

Druck auf die regulär Beschäftigten

Claudia Daseking: Und drittens wirken die Sanktionen nicht nur auf die Sanktionierten. Alle, die in die Nähe des Hartz-IV-Regimes kommen, stehen unter dem Druck, ganz schnell irgendeine Arbeit anzunehmen, egal um welchen Preis. So werden Menschen für den Niedriglohnsektor "zugerichtet". Und diese Bedrohung spüren auch die noch Erwerbstätigen und sind zu vielerlei Zugeständnissen bereit. Statt "Arbeit muss sich wieder lohnen" ist das Motto von Hartz IV eigentlich: "Arbeitslosigkeit muss weh tun". Als Gerhard Schröder den Wirtschaftsgrößen in Davos 2005 verkündete, Deutschland habe einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt, hat er dies als Erfolg des Umbaus des Sozialstaates, als unmittelbaren Erfolg von Hartz IV proklamiert.

"Fast jede Arbeit zumutbar"

Können Sie uns kurz schildern, in welchen Fällen Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende verhängt werden?

Solveig Koitz: Die landläufige Meinung ist ja, sanktioniert würden die "Drückeberger", also die, die sich weigern würden, Arbeit anzunehmen. Es ist tatsächlich einer der Gründe für Sanktionen, wenn sogenannte "zumutbare" Arbeit abgelehnt, vereitelt oder abgebrochen wird. Ein Blick in die Sanktionsstatistik zeigt aber, dass dies ein eher seltener Sanktionsgrund ist, der nur etwa zehn Prozent der Fälle ausmacht. Dazu muss man auch wissen, dass schon ein Verhalten im Bewerbungsverfahren, das einem Arbeitgeber aus irgend einem Grund nicht gefällt, zu einer Sanktion führen kann. Hinzu kommt, dass fast jede Arbeit als zumutbar gilt, egal woher man beruflich kommt und wo man hin will, und fast egal, wie niedrig der Lohn ist, nur Lohnwucher darf es nicht sein. Aber nicht einmal daran halten sich die JobCenter und es werden Sanktionen verhängt, wenn sich Erwerbslose weigern, für Wucherlohn zu arbeiten. Wenn solche Sanktionen vor Gericht landen, werden sie aufgehoben, zum Beispiel in einem Fall, wo eine Frau Arbeit bei einem Textildiscounter für 4,50 € Stundenlohn nicht antreten wollte.

Arbeitsverweigerung ist also ein seltener Sanktionsgrund. Wofür werden die meisten Sanktionen verhängt?

Solveig Koitz: Über die Hälfte der Sanktionen betrifft Meldeversäumnisse, also wenn jemand zu einem Termin beim JobCenter nicht erscheint oder zu spät kommt. Der zweithäufigste Sanktionsgrund sind Verstöße gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung, das waren 2008 etwa 17 Prozent der Sanktionen, zum Beispiel wenn zu wenig Bewerbungen vorgelegt wurden. Nur ein, zwei Bewerbungen weniger als in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt, also zum Beispiel achtzehn Bewerbungen im Monat statt 20, und eine Sanktion wird fällig.

"Zwangsvertrag"

Eine Zwischenfrage: Eine Eingliederungsvereinbarung, was ist das? Und zwanzig Bewerbungen im Monat, ist das realistisch? Bewerbungen müssen doch zielgerichtet sein, wenn man damit Erfolg haben will ...

Solveig Koitz: Da sprechen Sie mehrere wunde Punkte an. Bewerbungen sind nicht billig und die Kosten dafür nicht im Regelsatz enthalten. Die JobCenter übernehmen aber Bewerbungskosten nur in bescheidener Höhe. Und wie viele Alg-II-Beziehende wagen es angesichts angedrohter Sanktionen, auf der Kostenübernahme der angeordneten Bewerbungen zu bestehen und im Ablehnungsfall weniger Bewerbungen zu schreiben? Die JobCenter dürfen eigentlich keine Bewerbungen verlangen, deren Kosten sie nicht erstatten. In der Praxis geschieht das aber.

Was die Eingliederungsvereinbarungen betrifft: Diese müssen die JobCenter mit allen Alg-II-Beziehenden abschließen. Darin sollen, vereinfacht gesagt, für beide Seiten ihre im Gesetz allgemein angelegten Pflichten konkretisiert werden. Dabei ist schon das Wort "Vereinbarung" irreführend, "Zwangsvertrag" wäre hierfür eine passendere Bezeichnung, denn die Unterzeichnung steht der einen Seite nicht frei, die Unterschriftsverweigerung ist laut Gesetz ihrerseits ein Sanktionsgrund. Dabei wissen alle, die nur ein Fünkchen von Sozialarbeit verstehen, dass in diesem Bereich die unbedingte Freiwilligkeit der Kooperation eine essentielle Voraussetzung dafür ist, dass die Zusammenarbeit zwischen Betreuenden und Klienten gelingt, und dass die vereinbarten Ziele bestmöglich erreicht werden. Was diese Eingliederungs"vereinbarung" laut Gesetz enthalten und wie sie zustande kommen soll, und wie das demgegenüber in den JobCentern gehandhabt wird, das sind weitere Probleme.

"Überfordernde Pflichten"

Claudia Daseking: Ja, zum Beispiel ist es der Normalfall, dass einem der fertige Entwurf zur sofortigen Unterschrift vorgelegt wird, ohne vorherige Besprechung, was darin aufgenommen werden sollte. Unter Umständen steht da viel Unverständliches drin, zum Beispiel lange Gesetzeszitate. Bei einem der in unserer Broschüre Porträtierten war es so, dass er überhaupt nicht verstanden hat, was er da unterschrieben hat - erklärt hat es ihm im JobCenter niemand, obwohl er krankheitsbedingte Auffassungsschwierigkeiten hat, von denen das JobCenter wusste.

Zum Widersinn von Eingliederungsvereinbarungen, die überfordernde Pflichten enthalten und so zwangsläufig zu Sanktionen führen, nannte die Mitarbeiterin einer Sozialberatungsstelle, die wir im Rahmen unserer Erhebung befragt hatten, ein Beispiel aus ihrem Erfahrungsbereich: "Wenn einem 20jährigen Obdachlosen, dessen Leben chaotisch und instabil ist und der psychisch nicht belastbar ist, zehn Bewerbungen im Monat abverlangt werden, muss man sich nicht wundern, dass der scheitert."

Verstoß gegen Dienstanweisung

Das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium, in dem Sie mitwirken, hat soeben einen offenen Brief (PDF) an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit geschrieben, weil durch die JobCenter entgegen einer BA-Anweisung weiterhin Sanktionen verhängt werden, wenn Alg-II-Beziehende ihre Unterschrift unter eine Eingliederungsvereinbarung verweigern. Sie fordern Aufklärung darüber, wie es dazu kommen konnte und sofortige Abhilfe. Können Sie mehr zum Hintergrund sagen?

Solveig Koitz:: Seit Dezember 2008 gibt es die Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit , dass die Unterschriftsverweigerung unter die Eingliederungsvereinbarung, die laut Gesetz ein Sanktionsgrund ist, nicht mehr sanktioniert werden soll. Denn die Bundesregierung hat nach entsprechenden Gerichtsurteilen in der Begründung zu einer geplanten Gesetzesänderung eingeräumt, dass bei der jetzigen Gesetzesregelung gegen die Verhältnismäßigkeit verstoßen wird, die ein Verfassungsgrundsatz ist. Im Vorgriff auf diese geplante Gesetzesänderung, die übrigens immer noch nicht erfolgt ist, hat dann die BA diese Dienstanweisung herausgegeben.

Trotzdem werden in den JobCentern in nahezu unveränderter Höhe Sanktionen verhängt, wenn jemand die Unterschrift unter eine Eingliederungsvereinbarung verweigert hat, wie in den aktuellen Sanktionsstatistiken der BA zu sehen ist. Auch dieses Beispiel zeigt, wie notwendig ein Sanktionsmoratorium ist, um dem Handeln der JobCenter Einhalt zu gebieten.

Gibt es denn noch weitere Sanktionsgründe?

Solveig Koitz: Der dritthäufigste Sanktionsgrund - im Jahr 2008 waren es 11 Prozent der Fälle - ist die Weigerung, Eingliederungsmaßnahmen wie Ein-Euro-"Jobs", Bewerbungstrainings und unbezahlte Praktika anzutreten oder fortzuführen. Im Gesetz sind weitere Sanktionsgründe festgelegt - die Pflichten von Hartz-IV-Beziehenden erschöpfen sich ja nicht im bisher Genannten. In der Sanktionspraxis kommen diese Fälle, wie zum Beispiel die Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens, nur selten vor. - Die Sanktionsstatistik der Bundesagentur für Arbeit sagt aber nichts darüber aus, ob die Sanktionierten tatsächlich die genannten Pflichtverletzungen begangen haben oder ob ihnen ein Fehlverhalten nur unterstellt wurde. Auf den hohen Anteil rechtswidriger Sanktionen wollen wir noch zu sprechen kommen.

"Bescheinigung für Bettlägerigkeit gefordert"

Sie sagten, die meisten Sanktionen werden wegen Meldeversäumnissen verhängt. Aber kann man nicht erwarten, dass jemand, der staatliche Leistungen bekommt, zu den Terminen bei der Behörde erscheint, und zwar pünktlich?

Solveig Koitz: Dass man irgendwo zu spät kommt, sollte natürlich nicht vorkommen, ist aber den meisten von uns schon mal passiert. Wenn man krank ist und deshalb nicht zu einem Termin ins JobCenter gehen kann, hat man zwar die Möglichkeit, einen Krankenschein zu schicken, aber es dauert mehrere Tage, bis die Post innerhalb des JobCenters auf dem richtigen Schreibtisch landet - in Berlin sind es durchschnittliche sechs Tage, wie uns ein JobCenter-Mitarbeiter verriet. Bis dahin kann schon das Sanktionsverfahren eingeleitet worden sein und muss dann mühsam wieder gestoppt werden. Dazu kommt, dass immer wieder JobCenter normale Krankenscheine nicht als Entschuldigung gelten lassen wollen, sondern Bescheinigungen für Bettlägerigkeit verlangt haben, die Ärzte normalerweise nicht ausstellen. Dieses Vorgehen hat die Bundesagentur für Arbeit inzwischen in einer Dienstanweisung als unzulässig gewertet.

Es gibt auch Menschen, die auf Grund ihrer bisherigen Erfahrungen mit dem JobCenter oder mit Behörden derart Angst davor haben, was im JobCenter mit ihnen gemacht wird, dass sie trotz der Sanktionsdrohung nicht zu einem Termin gehen. Und dann gibt es diejenigen, die wegen ernster psychischer Probleme oder einer Suchterkrankung nicht einmal ihren Alltag bewältigen können und ihre gesamte Post nicht zur Kenntnis nehmen. Das Klischee, dass Leute einfach zu faul sind, um morgens aufzustehen und ins JobCenter zu gehen, mag vereinzelt zutreffen, aber in vielen Fällen dürfte es an der Realität vorbeigehen.

"Schwerwiegende Versorgungslücken"

Claudia Daseking: Natürlich gibt es auch unter Erwerbslosen Leute, die "total verpeilt" sind, die ihr Leben nicht auf die Reihe bekommen und die nicht mit Behörden umgehen wollen oder können, aus welchen Gründen auch immer. Aber kann es ein geeigneter Umgang damit sein, dass diesen Menschen das Existenzminimum gekürzt wird? Wir finden: nein. So ein Vorgehen mutet, gelinde gesagt, an wie der Versuch hilfloser Eltern, ihr unartiges Kind zur Einsicht zu bewegen, indem das Spielzeug weggenommen und das Kind ohne Abendbrot ins Bett geschickt wird.

Nun ist das Leben als Hartz IV-Bezieher ohnehin kein Zuckerschlecken. Da muss es doch dramatisch sein, wenn das Geld noch weiter gekürzt wird...

Claudia Daseking: So ist es. Das Arbeitslosengeld II soll das Existenzminimum abdecken und es ist zweifelhaft, ob das überhaupt gewährleistet ist. Es liegt auf der Hand, dass schwerwiegende Versorgungslücken entstehen, wenn an diesem Existenzminimum auch noch gekürzt wird. Diejenigen unter den Sanktionierten, denen vielleicht noch das physische Existenzminimum verbleibt, werden völlig vom gesellschaftlichen Leben abgeschnitten - oder auch sie hungern, um nicht darauf zu verzichten. Menschliche Existenz ist doch mehr als das nackte Überleben.

Wenn ein Familienmitglied sanktioniert wird, sind alle im Haushalt davon betroffen, schließlich werden im Kühlschrank keine Trennfächer eingezogen. Wenn der Regelsatz eines Familienmitglieds komplett gestrichen wird oder sogar dessen Wohnkosten nicht übernommen werden, ist das besonders gravierend. Dann müssen zum Beispiel Eltern von den Regelsätzen ihrer Kinder leben. Wenn Mietschulden entstehen, trifft dies ebenso die nicht sanktionierten Familienmitglieder. Das ist Sippenhaft.

Komplette Streichung der Leistungen

Wie hoch fallen denn die Kürzungen des Hartz-IV-Geldes aus?

Solveig Koitz: Das reicht von zehn Prozent des Regelsatzes für das erste Mal, wenn man einen Termin im JobCenter verpasst, über 30 Prozent des Regelsatzes, wenn einem das erste Mal ein anderer Pflichtverstoß zur Last gelegt wird - vorausgesetzt, man ist mindestens 25 Jahre alt, den unter 25jährigen wird schon beim ersten derartigen Pflichtverstoß 100 Prozent vom Regelsatzes gekürzt. Bei wiederholten Pflichtverletzungen geht das ruckzuck bis zur vollständigen Streichung des gesamten Alg II, also von Regelsatz, Wohnkosten und Sozialversicherungsbeiträgen. Die Kürzungen erfolgen jeweils für drei Monate.