Patriot Act soll verlängert werden

Weiter Totalüberwachung und unbegrenzte Haft für Guantánamo-Gefangene

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Die Obama-Regierung will die Praxis fortsetzen, „gefährliche“ Terrorverdächtige ohne Anklage oder Verfahren unbegrenzt zu inhaftieren. Wie zuvor die Bush-Regierung will sie sich dabei auf die Authorization to Use Military Force (AUMF) stützen, die der Kongress mit den Stimmen von Republikanern und Demokraten nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet hat. Dies gab das US-Justizministerium vergangene Woche bekannt. Diese Praxis würde laut offiziellen Quellen etwa 50 Guantánamo-Gefangene betreffen. Weitere 65 sollen in Hochsicherheitsgefängnisse auf US-Territorium verlegt und entweder vor Militärgerichten oder vor zivilen Gerichten angeklagt werden.

Die Ankündigung der Regierung bedeutet eine Abkehr von der Position, die US-Präsident Obama in seiner Rede in den National Archives in Washington am 22. Mai dieses Jahres umrissen hatte. Obama hatte damals gesagt er, er wolle sich im Kongress für eine gesetzliche Regelung der unbegrenzten Inhaftierung einsetzen, die, wie er behauptete, die einzige Möglichkeit darstelle, jene Guantánamo-Häftlinge in Schach zu halten, die man als zu „gefährlich“ erachte, um sie vor zivilen Gerichten anzuklagen.

Der wirkliche Grund, weshalb die US-Regierung verhindern will, dass diese Gefangenen vor normalen Bundesgerichten angeklagt werden, dürfte hingegen ein ganz anderer sein. Müsste sie doch befürchten, dass hierbei das ganze Ausmaß des Einsatzes von Folter gegen diese Gefangen offenbar würde und die gewaltsam von den Gefangenen erpressten Geständnisse von den Gerichten nicht anerkannt würden. Außerdem könnten derartige Verfahren vor zivilen Gerichten peinliche Fakten über die Aktivitäten der US-Geheimdienste ans Licht bringen.

„Ich möchte ganz klar machen, dass es unser Ziel ist, einen rechtsstaatlichen Gesetzesrahmen für Guantánamo-Häftlinge zu schaffen“, tönte Obama noch vor drei Monaten. „Dabei will meine Administration mit dem Kongress zusammenarbeiten, um ein angemessenes Rechtsregime zu entwickeln.“ Obamas neues “Rechtsregime” hätte Quellen zufolge wohl auch ein spezielles “Nationales Sicherheitsgericht“ eingeschlossen, vor dem Beweise vom Hörensagen und durch Folter gewonnene Geständnisse zulässig hätten sein sollen.

Nun hingegen erklärte ein Sprecher des Justizministeriums, die Regierung suche „gegenwärtig keine zusätzliche Autorisierung”, werde sich aber „auf die Autorität berufen“ die ihr der Kongress bereits durch die AUMF „verliehen“ habe. Tatsächlich hatte der Kongress die Regierung damals mit umfassenden Vollmachten zur Kriegsführung ausgestattet, allerdings lediglich in Bezug auf die beabsichtige Invasion in Afghanistan.

Obamas Entscheidung, Zuflucht bei der AUMF zu suchen, ist nur ein Vorwand, um Anhörungen und eine öffentliche Kontroverse zu vermeiden, die ein Gesetzgebungsverfahren im Kongress unweigerlich zur Folge hätten. Indem sie einfach ihre exekutive Gewalt ausspielt und jede öffentliche Debatte im Keim zu ersticken sucht, führt die Obama-Regierung einen neuen massiven Schlag gegen die Bürgerrechte. Mit diesem Vorgehen habe die Regierung „einen für sie vorteilhaften und intellektuell unehrenhaften Weg“ gewählt, urteilte denn auch die Washington Post in ihrem Editorial vom Sonntag.

Zwar verlautete, die Entscheidung der Regierung betreffe nur etwa 50 derzeitige Guantánamo-Gefangene. Da jedoch verschiedene US-Gerichte entschieden haben, die AUMF erlaube dem Präsidenten, jede Person ohne Anklage oder Verfahren zu inhaftieren, die er zu einem Mitglied oder Unterstützer von Al Qaida oder den Taliban erklärt hat, gibt es keinen Grund anzunehmen, die Regierung ließe sich daran hindern, neue Terrorverdächtige in unbegrenzte Haft nehmen zu lassen.

Sprecher verschiedener Bürgerrechtsgruppen begrüßten die Ankündigung der Regierung. Ein Gesetz, so meinen sie, würde eine weit zerstörerische Wirkung auf demokratische Rechte haben als die pure Geltendmachung exekutiver Macht. Demgegenüber stellte Rechtsanwalt Jonathan Hafetz von der American Civil Liberties Union (ACLU) klar: „In Wahrheit reklamiert Obama für sich die gleichen zentralen Befugnisse wie Bush: das Recht, überall in der Welt Personen festzunehmen und ihnen unter dem Vorwand des globalen Kriegs gegen den Terror einen fairen Prozess zu verweigern.“ Hafetz vertritt den Guantánamo-Häftling Mohammed Jawad in dessen Haftprüfungsverfahren.

Aushebelung des Habeas Corpus Act

Tatsächlich bedeutet die Entscheidung der Obama-Regierung eine weitere Aushebelung des Habeas Corpus Act. Dieses seit dem Mittelalter geltende Recht auf Haftprüfung durch ein ordentliches Gericht stellt so etwas wie das Rückgrat bürgerlicher und demokratischer Rechte dar. Das Habeas-Corpus-Gesetz ist seit der Magna Charta von 1215 Bestandteil des englischen Rechts. Der Habeas Corpus Act von 1679, bisher auch in den USA geltendes Recht, besagt: Jeder Festgenommene oder Inhaftierte hat das Recht, ohne Verzug und öffentlich vor einem Richter zu erscheinen und angehört zu werden, damit der Richter entscheidet, ob die Festnahme rechtmäßig war oder nicht.

In den USA hat die sogenannte Power To Grant Writ of Habeas Corpus Verfassungsrang. Die Bestimmung des Habeas Corpus ist in Artikel I, Absatz 9 der amerikanischen Verfassung aufgenommen.1 Zwar kann der Kongress das Habeas-Corpus-Gesetz im Falle einer Rebellion oder Invasion suspendieren. Eine solche Suspension ist nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 aber nicht erfolgt – und diese wurden auch nicht als „Invasion“ eingestuft.

Mittlerweile haben über 200 Gefangene Anträge auf Haftprüfung nach dem Habeas Corpus Act eingereicht. Einer von dem Rechtsanwalt David H. Remes erarbeiteten Statistik zufolge hat die US-Regierung von den bislang 38 vor Distriktgerichten durchgeführten Überprüfungsverfahren 30 verloren, wobei die Richter häufig einen Mangel an Beweisen für eine Inhaftierung feststellten. Dennoch werden 20 dieser Gefangenen weiterhin in Guantánamo festgehalten, angeblich, weil sich kein Land findet, das sie aufnehmen will. Erst am Samstag hat das US-Justizministerium angekündigt, drei Guantánanmo-Häftlinge nach Irland und in den Jemen auszufliegen. Derweilen haben führende Regierungsbeamte am Freitag erstmals offen eingeräumt, dass die von Obama versprochene Schließung des Sonderlagers Guantánamo bis spätestens Januar 2010 wohl nicht mehr realistisch ist.

US-Regierung will wesentliche Bestimmungen des USA PATRIOT Act verlängern

Auch bei der Verlängerung wesentlicher Bestimmungen des USA PATRIOT Act wandelt Obama in den Spuren seines Vorgängers, wie ein Brief des Justizministeriums an den Justizausschuss des Senats deutlich macht, der in der vergangen Woche an die Öffentlichkeit gelangte.

Der PATRIOT Act wurde unmittelbar nach den Anschlägen vom 11. September 2001 vom Kongress (auch mit den Stimmen der Demokraten) verabschiedet. Er stattet die US-Geheimdienste mit weitgehenden Vollmachten zur Überwachung der Bevölkerung aus. Diese Vollmachten laufen am 31. Dezember aus, sollte der Kongress sie nicht verlängern. Die Justizausschüsse von Repräsentantenhaus und Senat haben für die laufende Woche Anhörungen über die geplante Verlängerung angesetzt.

In dem an den Vorsitzenden des Senatsausschusses, Senator Patrick Leahy aus Vermont, gerichteten Schreiben spricht sich Vize-Justizminister Ronald Weich konkret für die Verlängerung von drei auslaufenden Paragrafen des PATRIOT Act aus:

  1. Paragraf 206 erlaubt die Totalüberwachung von Zielobjekten, die sich der Überwachung zu entziehen versuchen, indem sie z. B. Wegwerf-Handys nutzen. In solchen Fällen dürfen US-Geheimdienste alle Kommunikationsmittel überwachen, die der Verdächtige nutzt, ohne deren Anzahl im Vorhinein spezifizieren oder eine richterliche Genehmigung einholen zu müssen. In seinem Schreiben behauptet Vize-Justizminister Weich, die Totalüberwachung sei nur zwanzigmal angewendet worden. Im März dieses Jahres jedoch hatte FBI-Direktor Robert S. Mueller vor dem Kongress ausgesagt, dass alleine sein Dienst diese Maßnahme seit 2001 147 Mal bei „Anti-Terror“-Untersuchungen genutzt habe:
  2. Der berüchtigte Paragraf 215 gestattet US-Bundesbehörden, unter Vorlage eines einfachen Schriftstücks („national security letter“ = „nationaler Sicherheitsbrief“) die Herausgabe von umfassenden geschäftlichen und persönlichen Daten einzuholen, darunter „alle substantiellen Dinge“ wie Bank- und Kreditkartendaten, medizinische und psychologische Daten, sogar die Daten der Bibliotheken-Nutzung jeder beliebigen Person. Vertretern des Justizministeriums zufolge wurde der entsprechende Paragraph in den letzten acht Jahren ungefähr 220 Mal in Anspruch genommen, meist im Zusammenhang mit dem Antrag auf Telefonüberwachung. Die Genehmigung der nationalen Sicherheitsbriefe obliegt dem geheimen Foreign Intelligence Surveillance Court, einer Instanz, die nahezu jedem Überwachungsantrag stattgibt. Entgegen vielfach geäußerter Befürchtungen habe eine Ausspähung „sensibler persönlicher Aktivitäten, wie die Nutzung von öffentlichen Büchereien“ aufgrund des PATRIOT Act unter der Bush-Regierung „schlicht nicht stattgefunden, obwohl das Umfeld von hoher terroristischer Bedrohung gekennzeichnet war“, behauptet Vize-Justizminister Weich apodiktisch in seinem Schreiben.
  3. Bei dem dritten Paragraphen, dessen Verlängerung die Obama-Regierung anstrebt, handelt es sich um eine Bestimmung, die auf die Überwachung sogenannter „lone wolf“-Terroristen abzielt. Konkret erlaubt der Paragraph die Überwachung jedes Ausländers, unabhängig davon, ob dieser der Verbindung zu einer ausländischen Regierung oder einer Terrororganisation verdächtigt wird oder nicht. Der Regierung zufolge wurde die Bestimmung in der Praxis nie angewandt, doch müsse sie präventiv für den Fall der Fälle in der Hinterhand gehalten werden.

Die Demokraten im Kongress reagierten durchwegs positiv auf Weichs Vorschläge. Senator Leahy erklärte am 16. September: „Ich bin erfreut, dass das Justizministerium seine Bereitschaft signalisiert, die auslaufenden Paragraphen des USA PATRIOT Act mit dem Kongress zu beraten. Kongress und Exekutive müssen zusammenarbeiten, damit unsere nationale Sicherheit und unsere Bürgerrechte verteidigt werden.“ Ins selbe Horn blies Michelle Richardson von der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU). Zwar sei die Position der Regierung durchwachsen, die Bereitschaft der Regierung, mit dem Kongress zu kooperieren, markiere aber „definitiv eine Gezeitenwende gegenüber dem, was wir in der Vergangenheit gesehen haben“.

Abweichend von den Vorschlägen der Regierung wollen der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Demokraten im Senat, Richard Durbin aus Illinois, und der liberale Senator Russel Feingold aus Wisconsin einen Gesetzentwurf einbringen, mit dem die juristischen Hürden für die Erstellung nationaler Sicherheitsbriefe angehoben werden sollen – unter anderem dadurch, dass die Regierung eine „Beziehung“ zum Terrorismus belegen muss. In der Konsequenz würde die Durbin-Feingold-Vorlage die Straffreiheit für Telekommunikationsfirmen wieder aufheben, die bei illegalen Überwachungsmaßnahmen mit der US-Regierung zusammengearbeitet haben. Noch als Senator hatte Barack Obama im vorigen Jahr für deren Immunität gestimmt. Entsprechend lehnt seine Regierung die Rücknahme des Gesetzes strikt ab.

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