Polanski und seine Feinde

Wenn die Wahrheit nicht zu den Schlagzeilen passt: Die Medien, Sex, Kinder und Kunst - Teil 1

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Roman Polanski wird in Zürich verhaftet, ihm droht die Auslieferung - wegen des 32 Jahre zurückliegenden Falles der "Unzucht mit Minderjährigen", genauer gesagt eines 13-jährigen Fotomodells. Einige Tage später wird das Bild "Spiritual America" des US-amerikanischen Künstlers Richard Prince noch vor Eröffnung der Ausstellung "Pop Life: Art In A Material World" in der Londoner Tate Modern Gallerie zensiert und auf Verlangen der Polizei aus der Ausstellung entfernt. Die Behörden befürchteten, dass es sich bei dem Werk um "Kinderpornographie" handle. "Spiritual America" zeigt den nackten Körper eines Mädchens vor der Pubertät. Model stand das amerikanische Model und spätere Schauspielerin Brooke Shields im Alter von zehn Jahren. Zwei Ereignisse der letzten Woche. Ihr zufälliges Zusammentreffen wirft den Blick auf einen keineswegs zufälligen Empörungszusammenhang.

So weit ich zurückdenken kann, ist in meinem Leben die Grenze zwischen Phantasie und Wirklichkeit hoffnungslos verwischt gewesen.

Roman Polanski: "Roman by Polanski. Autobiographie"

Beginnen wir mit dem "Fall Polanski". "Free Polanski now!" forderten Petitionen aus aller Welt bereits kurz nachdem der Regisseur in der Schweiz verhaftet worden war. Unter anderem die Schauspielerinnen Monica Bellucci, Tilda Swinton, Fanny Ardant, Asia Argento, Whoopie Goldberg und Debra Winger, die Regisseure David Lynch, Martin Scorsese, Wong Kar Wai, Jonathan Demme, Fatih Akin, Constantin Costa-Gavras, Woody Allen, Tom Tykwer, Andrzej Wajda, Pedro Almodóvar, Ettore Scola, Wim Wenders und Michael Mann, Studioboss Harvey Weinstein, die Festivaldirektoren Thierry Frémaux (Cannes) und Dieter Kosslick (Berlin) haben eine Petition zu Polanskis Gunsten unterzeichnet.

Roman Polanski in "Le gros et le maigre" (1961)

Die vorhersehbaren Gegenreaktionen ließen nicht lange auf sich warten. "Die Petition erweckt den Eindruck, Künstler ständen über dem Gesetz. Für sie gilt nicht, was für Krethi und Plethi selbstverständlich wäre", verurteilte die taz schon in der Ausgabe vom 30. September 2009 die Initiative und fragte rhetorisch "Stehen Künstler etwa über dem Gesetz?" Die katalanische Schriftstellerin Najat al Achami wird in der "AZ" noch mit einer populistischeren Formulierung zitiert: "Sollen wir Künstler moralisch anders beurteilen als anonyme arme Schlucker?"

Solch' eine Frage ist natürlich populistischer Unsinn. Denn zum einen hat das keiner behauptet. Zum anderen muss die Antwort aber lauten: In gewissem Sinn ja! Nicht juristisch - deshalb ist dies hier auch kein Freibrief für irgendwelche Verbrechen -, aber moralisch. Nur traut sich das heute keiner auszusprechen, weil eine solche Aussage im derzeitigen Klima allgegenwärtiger Sittenwächter, Lehrer und Schulmeister, gerade auf Seiten der Linken, nicht opportun ist. Auch der Stammtisch der Online-Portale reagierte mehrheitlich recht klar: Wieso soll jemand bevorzugt behandelt werden, bloß weil er hervorragende Filme macht? Gute Frage! Allerdings sollte er deshalb auch nicht benachteiligt werden, und genau das ist hier der Fall.

Die Empörungsmaschine dreht durch

"In general, I despise the press tremendously for its inaccuracy, for its irresponsibility, for its often even deliberate cruelty, and all of this is for lucrative purposes."

Roman Polanski

"Gleiches Recht für Alle" ist tatsächlich ein hehrer Grundsatz, der auch im Fall von Polanski gelten muss. Daneben gibt es aber noch andere Basissätze zivilisierten Rechts, die nicht weniger gelten müssen. Der erste von ihnen lautet: "Im Zweifel für den Angeklagten". Diese Unschuldsvermutung herrscht im Fall Roman Polanski aber schon lange nicht mehr. Obwohl der Regisseur vor 32 Jahren wegen "statutory rape", korrekt übersetzt "Unzucht mit Minderjährigen" angeklagt wurde, und dies auch - allerdings nur als Teil einer Absprache zwischen den Prozessparteien, um den Fall schnell beizulegen - zugegeben hat, keineswegs aber wegen "Vergewaltigung", ist konsequent genau davon die Rede. Man muss nur einmal eine jener widerlichen Internet-Foren zum Fall in diesen Tagen besuchen: Polanski ist da einfach ein "child rapist".

Selbst die Anklage unterstellt ihm keine Gewaltanwendung. Zudem besteht Polanski darauf, das Alter seines Opfers sei ihm unbekannt gewesen. Das ist möglich, genauso wie es möglich ist, dass er lügt. Aber es geht nicht darum, ob man ihm das glaubt. Sondern darum, dass er den juristischen Anspruch darauf hat, dass wir es ihm glauben - bis zum Beweis des Gegenteils. Feine Unterschiede spielen aber bei der hier hysterisierten Öffentlichkeit und ihrer eingespielten Empörung längst keine Rolle mehr.

Wanted and Desired: Die Polanski-Mythologie

Who wouldn't think about running when facing a 50-year sentence from a judge who was clearly more interested in his own reputation than a fair judgment or even the well-being of the victim?

Samantha Geimer

Das zeigt sich vor allem an der grundsätzlich verlogenen, einseitigen, oft falschen, manchmal bewusst verfälschenden Darstellung der Ereignisse im Jahr 1977/78. Dabei könnte man es besser wissen, spätestens seit Marina Zenovichs herausragendem Dokumentarfilm "Roman Polanski: Wanted and Desired". Zenovich zeigt, dass das, was heute auch durch deutsche Medien geistert, zum größten Teil Mythologie ist, die mit den Fakten nichts zu tun hat.

Erinnern wir uns: Was sicher ist: Polanski und Samantha Gailey (heute: Geimer) hatten sexuellen Körperkontakt, ob erzwungen oder freiwillig. Der Regisseur hat zunächst auf "unschuldig" plädiert. Ebenso sicher ist: Gailey bzw. ihre Mutter waren ähnlich wie Polanski daran interessiert, den Fall so diskret wie möglich beizulegen und setzten sich bereits 1977 dafür ein, dass der Regisseur keine Gefängnisstrafe erhalte. Skandalisiert und zum "Fall Polanski" wurde alles erst durch den zuständigen Richter Laurence J. Rittenband, der seinerzeit nur deshalb mit dem Fall betraut worden war, weil er sich selbst massiv dazu gedrängt hatte.

Roman Polanski in "Le gros et le maigre" (1961)

Rittenband war von Hollywood und seinen Stars besessen. Als "Richter der Stars" hoffte er von ihrem Ruhm zu profitieren, und selbst in den Rang einer Celebrity zu kommen. Rittenband war zugleich ein typischer Repräsentant des biederen, bigotten, zurückgebliebenen Middle-Amerika, dessen Kleinbürger-Gesinnung noch im 19.Jahrhundert wurzelt. Für dieses Amerika ist Hollywood nicht nur fremd, sondern eine faszinierend abstoßende Hölle. Und Polanski war in diesem Bild der böse kaputte Zwerg. Er war als Einwanderer, Liberaler, Jude, als einer der offen ein libertäres Leben inklusive freiem Sex, Drogen, freier Moral führte, der Filme drehte, in denen er der Bourgoisie eine lange Nase zeigte, und überdies so "furchtbare Themen" - wie Ehebruch ("Das Messer im Wasser"), Wahnsinn ("Ekel"), Sex ("Tanz der Vampire"), Satanismus ("Rosemarys Baby"), Blutrausch ("Macbeth"), Inzest und Korruption ("Chinatown") - in Szene setzte, das Symbol für jenes "New Hollywood" des Autorenkinos, das mit dem idealisierten Selbstbild des Durchschnittsamerika nichts mehr zu tun hatte.

Mit dieser Symbolfigur wollte Richter Rittenband erklärtermaßen abrechnen, darum wurde Polanski schärfer verfolgt als jeder Normalbürger, der erstmals wegen Unzucht mit Minderjährigen verurteilt wurde. Darum nahm der Richter den bereits ausgehandelten Vergleich nachträglich, und nachdem Polanski bereits seine Strafe von 90 Tagen Einzelhaft in der kalifornischen Gefängnispsychiatrie (nach 42 Tagen war ihm, auch das ein üblicher Vorgang, der Rest der Strafe auf Bewährung erlassen worden) abgesessen hatte, zurück. In Zenovichs Film sind sich der damalige Staatsanwalt Roger Gunson und Polanskis Verteidiger Douglas Dalton völlig einig: Mit einem anderen Richter, als ausgerechnet dem ruhmsüchtigen Rittenband wäre Polanski nie ins selbstgewählte Exil geflüchtet.

Für diese Fakten interessiert sich allerdings kaum einer: "Polanski … hat etwas getan, wofür er sich verantworten muss", schreibt Cristina Nord in der taz, als hätte er das nicht: "Polanski entzog sich dem Verfahren", was er nicht getan hat, betont, es habe kein Urteil gegeben, um dann doch zu schreiben, Polanski habe "sich eines Verbrechens schuldig gemacht", als ob das schon feststünde. Damit bestätigt sie nur, was sie selbst ins Feld führt: Dass bei Anklagen wegen Sexualdelikten Vorverurteilungen gang und gäbe sind.

Oder Daniel Kothenschulte, der in der Frankfurter Rundschau Polanski, alle Fakten ignorierend, kurzerhand einen "geständigen Vergewaltiger einer 13-Jährigen" nennt, und behauptet, er wäre vor "dem Gesetz" und "einem amerikanischen Gericht geflohen".

"Wer solche Filme macht…, der muss sich nicht wundern, wenn ihm so etwas passiert"

"Abgründe tun sich auf, betrachtet man das filmische Werk von Roman Polanski."

Susanne Ostwald, Neue Zürcher Zeitung, 3. Oktober 2009

Aber Polanski floh nicht, weil er der Strafe entgehen wollte. Er floh, weil er mit guten Gründen nicht länger darauf vertrauen konnte, dass er einen fairen Prozess erhalten würde. Und hier kommt nun sehr wohl Polanskis Vergangenheit als Jude und Opfer der Nazi-Verfolgung ins Spiel, der seine im sechsten Monat schwangere Mutter in Auschwitz zum Opfer fiel. Wie seine Erfahrungen mit den US-Medien, nachdem seine im achten Monat schwangere Frau Sharon Tate von der "Manson-Family" ermordet wurde: Die Medien überboten sich in Kurzschlüssen zwischen Polanskis Filmewerk und seinem Leben. Unausgesprochen stand die ungeheuerliche Behauptung im Raum: "Wer solche Filme macht…, der muss sich nicht wundern, wenn ihm so etwas passiert." Der böse kaputte Zwerg eben. In dieses Bild passten dann die Ereignisse von 1977. Sie schienen die Behauptung vom moralischen Defizit Polanskis perfekt zu bestätigen. Schon die ganzen Ornamente: Jack Nicholsons Haus, Fotos für die Vogue, Champagner, Whirlpool…

Diese Reaktionen haben sich immer wiederholt: 1969, nach den Manson-Morden. 1977, nach den durchaus nicht völlig zweifelsfreien Vergewaltigungs-Vorwürfen. Jetzt, 2009, nach der Verhaftung in der Schweiz, als sich etwa die "Neue Zürcher Zeitung" nicht entblödet, einen Text zu veröffentlichen "über sein Werk…, oder darüber, inwieweit dieses Rückschlüsse auf das Wesen des Regisseurs zulässt." Vielleicht hätte man ihn endlich mal für seine Filme verhaften sollen.

Jedem das Seine

Der zweite Grundsatz, auf den sich, über die Gräben des aktuellen Streits um Polanski hinweg, doch trotzdem die meisten Außenstehenden verständigen können sollten, heißt: Gerechtigkeit. Es heißt Gerechtigkeit für das Opfer, aber eben auch für Roman Polanski. Und dass Polanski 1977/78 diese Gerechtigkeit nicht zuteil wurde, darüber sind sich alle einig: Die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung, das Opfer selbst.

Aber was heißt hier nun Gerechtigkeit? Bestimmt nicht die Entschuldigung seiner Tat mit Hinweis auf sein hohes Alter. Mit diesem Argument könnte man auch KZ-Schergen straffrei davonkommen lassen. Auch der Hinweis auf Polanskis doppelt und dreifach traumatische Vergangenheit zieht nicht. Es stimmt zwar: Polanski ist Überlebender der Schoa, Opfer zunächst der Nazi-Verfolgungsmaschine, dann mit 16 Jahren, eines Vergewaltigers und gesuchten Mörders, schließlich der Satanisten-Sekte um Charles Manson, die seine Frau Sharon Tate und sein ungeborenes Kind brutal ermordeten. Doch natürlich rechtfertigen solche Erfahrungen keine eigenen kriminellen Taten. Allenfalls schmälern sie als mildernde Umstände die Schuld.

Sehr wohl aber hieße Gerechtigkeit, dass ein Richter nicht, wie Rittenband, öffentliche Scheinhearings über Fragen veranstaltet, die bereits im stillen Kämmerlein entschieden wurden. Dass er sich nicht über den Fall mit Journalisten oder Bekannten aus dem "Country Club" unterhält. Dass er nicht gegenüber Staatsanwaltschaft und Verteidigung wortbrüchig wird.

Und es hieße, auch einmal, neben dem juristischen Jagdtrieb, der frohlockt, dass nach 32 Jahren ein gehetztes Wild dann doch noch zur Strecke gebracht wurde, auch dem Opfer sein Recht zuzugestehen. Es ist zwar Mode geworden im jüngeren Diskurs über Recht und Kriminalität, die Position der Opfer zu betonen. In der Praxis, auch das zeigt dieser Fall, bedeutet das nichts. Denn das Opfer, Samantha Geimer, hat Polanski längst öffentlich verziehen. Sie sehe sich inzwischen selbst als "Opfer der Staatsanwaltschaft" sagt sie, und wünscht keinen neuen Strafprozess. Vielleicht könnte zumindest dies all jene unbeteiligten Beobachter, die sich jetzt stellvertretend empören, zu etwas mehr Demut bewegen.

Polanski nach Guantanamo?

Zudem stellt sich die Frage, ob der Grundsatz "Gleiches Recht für Alle" hier überhaupt gelten kann, so wünschenswert es wäre? Hat Polanski überhaupt eine Chance auf Gleichbehandlung? Die Ereignisse der vergangenen Tage deuten jedenfalls nicht darauf hin.

Das beginnt mit dem heuchlerischen Verhalten der Schweiz, die nachdem sie den Regisseur jahrelang unbehelligt ein- und ausreisen ließ, ihn plötzlich verhaften lässt, weil dies gerade politisch opportun scheint - obwohl führende Juristen von Anfang an argumentieren, dass die Behörden Polanski nach Schweizer Recht gar nicht ausliefern dürfen.

Hinzu kommt: Hat Polanski also die Chance auf einen fairen Prozess? Wohl kaum. Schon deshalb, weil es gute Gründe gibt, überhaupt daran zu zweifeln, ob die USA ein Rechtsstaat im europäischen Sinne sind: Guantanamo, exzessive und moralisierende Strafverfolgung, die nach wie vor ungeklärte Möglichkeit manipulierter Präsidentschaftswahlen 2000. Aber auch, weil Polanski in den USA längst zur Symbolfigur jener liberalen Gegenkultur der 60er geworden ist, die seit einiger Zeit im Zentrum einer Hexenjagd rechtskonservativer und christlich-fundamentalistischer Kreise steht. Man muss nur einmal ein paar der widerlichen Statements braver US-Bürger in Internetforen nachlesen, um die Stimmung zu erfühlen, in der irgendwann über Polanski dann "Recht gesprochen" werden soll. Pogrom und Pranger sind das Muster - da wirkt es doch arg betulich, wenn Cathrin Kahlweit in der "Süddeutschen" schreibt:

Wenn auch nur die Hälfte der Einwände, die derzeit gegen den Umgang mit Roman Polanski ins Feld geführt werden, standhalten, dann wird, das darf man getrost annehmen, ein Gericht in den USA den Teufel tun, den 76-Jährigen für viele Monate hinter Gitter zu setzen. Dann werden Vorlauf und Begleitumstände das ihre dazu beitragen, dass der Künstler recht bald wieder in seinem Schweizer Chalet wohnen kann. Und wenn nicht? Dann war der Glaube an Justitia einmal mehr naiv. Und doch wird es moralisch und politisch unumgänglich gewesen sein, auf die Gleichheit vor dem Gesetz zu pochen.

SZ vom 2.10.09

Auf Deutsch: Selbst wenn am Ende ein Fehlurteil herauskommen sollte, ist es das wert, denn immerhin hat man eine Akte anständig geschlossen und das schöne Prinzip nicht verletzt.

Aber die politische und kulturelle Komponente bleiben bei solchem Legalismus völlig unbeachtet. Da ist Kahlweits Kollege Heribert Prantl weiter, wenn er am gleichen Tag schreibt:

Die US-Justiz gilt in Fluchtfällen als rachsüchtig. … Rechtshilfe ist kein Pontius-Pilatus-Spiel: Die Schweizer können nicht sagen, dass es ihnen egal ist, was die Amerikaner mit einem Menschen machen, den sie von ihnen verhaften lassen.

Teil 2: Libertinage, das antiliberale Rollback und der männliche Blick