Chance verspielt?

Ein deutsches Expertengremium legt seine Empfehlungen zum Umgang mit "Neuro-Enhancement-Präparaten" vor

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Sieben Expertinnen und Experten haben die geistige Leistungssteigerung sowie die Verbesserung der psychischen Befindlichkeit mithilfe pharmakologischer Mittel untersucht. Aus ethischer, medizinischer und rechtlicher Perspektive widmen sie sich dem „Neuro-Enhancement“, um eine gesellschaftliche Handlungsempfehlung abzugeben. Dabei bleiben jedoch viele Fragen offen. Ob der Liberalismus, der sich auf dem Papier gut macht, bei der tatsächlichen Entscheidung für oder gegen den Konsum der Substanzen aufgeht, darf bezweifelt werden. Schließlich wird in dem Dokument die Chance verspielt, die bestehenden Missverhältnisse unserer Leistungsgesellschaft einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Dabei ist dieser gesellschaftliche Kontext für eine Bewertung der auf uns zukommenden Praxis und ihrer Probleme unerlässlich.

Drei Jahre lang haben die Experten unter der Federführung der Europäischen Akademie in Bad Neuenahr-Ahrweiler das Thema „Enhancement“ bearbeitet. Nun stellten sie ihr Ergebnis öffentlich in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften vor. Gleichzeitig hat das Psychologiemagazin Gehirn&Geist den zwölf Seiten umfassenden Text online veröffentlicht und mit einer Initiative der vom eigenen Verlag unterstützten Blogs flankiert.

Gemeint ist mit „Enhancement“ eine Steigerung der geistigen Leistungsfähigkeit oder eine Verbesserung des Gemütszustands ohne medizinischen Grund. Als Mittel für diese Maßnahme sind heutzutage vor allem pharmakologische Medikamente im Gespräch. Den aus dem Englischen stammenden Begriff ziehen die sieben Experten als „neutrale Alternative“ der Verwendung von „Hirndoping“ oder „Medikamentenmissbrauch“ vor. Dabei verkennen sie aber, dass in Übersetzungen wie „Erhöhung“, „Erweiterung“, „Vergrößerung“, „Aufwertung“ oder „Verbesserung“ eine eindeutig positive Wertung enthalten ist. Zur verdeckt positiven Voreinstellung der Autoren passt auch die Selbstdarstellung des Gremiums. In der Pressemitteilung zur öffentlichen Veranstaltung heißt es nämlich, man habe die „Stichhaltigkeit der Bedenken, die gegen die medikamentöse Verbesserung psychischer Eigenschaften vorgetragen werden“, untersucht.

Dabei bleibt die Beantwortung einer Frage, die für eine positive Grundhaltung unerlässlich ist, im Memorandum im Raum stehen: Wie gut ist die Steigerung der geistigen Leistungsfähigkeit eigentlich? Und gilt das für jede beliebige Steigerung oder gibt es auch ein „Zuviel des Guten“? Psychologisch ist längst bekannt, dass überdurchschnittliche Intelligenz kein Garant für ein gelingendes Leben ist, sondern Menschen umgekehrt auch darunter leiden können. Den Autoren fällt dazu ein, dass Leistungssteigerungen mit vorhandenen Mitteln – wie Denksport, Coaching oder Meditation – durch „besonderes Ansehen“ belohnt werden (S. 2). Diese Analyse hilft uns für den Fall des „Neuro-Enhancements“ jedoch nicht weiter. Schließlich steht hier gerade zur Debatte, ob beispielsweise das Schlucken von Pillen ebenfalls ein hohes Ansehen rechtfertigt. Gemäß der Vorstellung, die in der Redewendung „Übung macht den Meister“ transportiert wird, ist dies alles andere als sicher.

Abstrakte und reale Freiheit

Die Autoren des Memorandums bekennen sich in ihrem Text zum Liberalismus:

Ausgangspunkt unserer Überlegungen ist das Recht eines jeden entscheidungsfähigen Menschen, über sein persönliches Wohlergehen, seinen Körper und seine Psyche selbst zu bestimmen. Diese Perspektive ist weder willkürlich noch verhandelbar: Sie ist durch das Grundgesetz vorgegeben und entspricht ethisch wie politisch der gesellschaftlichen Grundüberzeugung in einem liberalen Rechtsstaat. Begründungsbedürftig ist demzufolge nicht die Freiheit, Neuro-Enhancement-Präparate zu nehmen – begründungsbedürftig sind vielmehr Einschränkungen dieser Freiheit!

Memorandum

Tatsächlich steht dieses Bekenntnis auch mit dem idealistischen Bild des Humanismus im Einklang, demzufolge Menschen nach sorgfältiger Abwägung von Vorteilen und Risiken ihre freie und selbstbestimmte Entscheidung treffen. So schön sich diese Freiheit auf dem Papier auch liest, muss man sich ebenfalls mit der Frage beschäftigen, inwiefern die Menschen von ihr im Fall des „Neuro-Enhancements“ tatsächlich Gebrauch machen können. Im Wechselspiel zwischen dem Leistungsdruck der Gesellschaft, dem erhofften Nutzen, den Gewinninteressen der Vermarkter der Präparate sowie den unbekannten Konsequenzen eines direkten Eingriffs in das Gehirn, könnte diese Freiheit leicht auf der Strecke bleiben. Die Autoren weisen zu Recht darauf hin, dass beim heutigen Wissen noch kein Präparat vorhanden ist, das einen erwiesenen Nutzen ohne das Risiko ernsthafter Nebenwirkungen bringe. Aber unter welchen Umständen wäre man wirklich dazu in der Lage, Risiko und Nutzen gegeneinander abzuwägen?

Nach der Vorstellung der sieben Experten sollen Pharmaunternehmen schließlich den Nutzen nachweisen, den die von ihnen vermarkteten Substanzen bewirken. Dabei seien die bestehenden Regularien für Medikamente als Anhaltspunkt zu nehmen, die jedoch im Zweifelsfall für das „Enhancement“ noch schärfer ausgelegt werden müssten. Schließlich könne man hier, anders als bei manchen Medikamenten, die Risiken nicht mit potenziell lebensrettenden Wirkungen aufwiegen. Die inzwischen häufiger aufgedeckten Skandale um die Veröffentlichung entsprechender Studien, vom Einkauf wissenschaftlicher Autoren bis hin zur Unterschlagung negativer Befunde (Prof. Dr. Plagiat), lassen das Vertrauen in die Nützlichkeitsnachweise der Pharmaunternehmen jedoch schwinden. Untersuchungen der physischen, psychischen und soziokulturellen Langzeitfolgen der Präparate sollen hingegen vom Steuerzahler finanziert werden – denn dies liege, so die Experten, im gesellschaftlichen Interesse.

Daraus folgt, dass sich zumindest in einer Übergangszeit Menschen für entsprechende Studien freiwillig melden müssten, die nicht wissen, worauf sie sich einlassen. Eine interessante Frage, wie sich das mit bestehenden medizinethischen Standards vereinbaren ließe, die einen „informed consent“, also eine informierte Zustimmung, zur Grundvoraussetzung machen. Psychische und soziokulturelle Effekte lassen sich auch nicht einfach so im Tierversuch klären, wenn man davon absieht, dass solche Experimente selbst umstritten sind. Wenn der klinische Nutzen fehlt, würde zudem ein gewichtiges Argument zu ihrer Rechtfertigung wegfallen. Im öffentlichen Interesse dürfte daher nicht minder liegen, Menschen keinem russischen Roulette auszusetzen, um erst belastbare Daten zu gewinnen. Zudem würden die Kosten dieses gesellschaftlichen Experiments nicht nur dem Einzelnen aufgebürdet, der jahrelang durch wirksames „Enhancement“ einen individuellen Nutzen erzielte, sondern wiederum dem gesamten Sozial- und Gesundheitssystem.

So schön die Freiheit auf dem Papier auch klingt – das Wissen, das dem Einzelnen eine vernünftige Kosten-Nutzen-Abwägung ermöglichen würde, zeichnet sich nicht einmal am Horizont ab. Schlimmer noch: Es sind noch nicht einmal die Voraussetzungen dafür geklärt, welchen Kriterien entsprechende wissenschaftliche Studien genügen müssten. Die Autoren räumen selbst ein, dass erst einmal zentrale Begriffe wie „Persönlichkeit“, „Authentizität“ oder „Selbstentfremdung“ zu klären sind. Die Entscheidung für einen Kopfsprung in einen schlammigen Teich, mit dem die Entscheidung fürs „Neuro-Enhancement“ bis auf Weiteres verglichen werden muss, wird aber gerade nicht als ein Beispiel für eine selbstbestimmte Entscheidung angesehen, sondern für Leichtsinn und Dummheit. Die geschätzten 1,4 bis 1,9 Millionen Medikamentenabhängigen, die wir schon heute laut Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums in Deutschland haben, stellen einen weiteren Beleg dafür dar, dass viele Erwachsene nicht verantwortungsvoll mit potenten Medikamenten umgehen können.

Analogien und die Mär von der „gesellschaftlichen Akzeptanz“

Man kann den sieben Experten nicht vorwerfen, sie würden nicht auch Einwände gegen das „Enhancement“ diskutieren. Wer den zwölfseitigen, teilweise sehr anspruchsvollen Text nach klaren Stellungnahmen durchsucht, der wird aber enttäuscht sein. Der Versuch, den medizinischen, rechtlichen und ethischen Aspekten gleichermaßen gerecht zu werden, hat zu einer langen Kette von Relativierungen geführt, bei denen oft zwischen den verschiedenen Ebenen hin und her gesprungen wird. Zudem stellt sich an manchen Stellen die Frage nach der inneren Konsistenz des Dokuments.

So lehnen die Autoren beispielsweise eine prinzipielle Unterscheidung von Eingriffen ins Gehirn gegenüber Lernvorgängen für den Geist ab – „die funktional-dualistische Prämisse dieser Auffassung ist heute nicht mehr tragfähig“ (S. 3). Zum Schutz der Kinder, der den Experten am Herzen liegt, wollen sie dann aber doch nicht darauf verzichten, körperliche und seelische Eingriffe unterschiedlich zu regeln. Das Recht könne darauf nicht verzichten, erfahren wir als Begründung. Wie denn aber nun? Spielt die Ebene, auf welcher der Eingriff erfolgt, ob Geist oder Gehirn, eine Rolle oder nicht? Und wenn ja, warum dann nur bei Kindern, nicht aber bei Erwachsenen?

Auch sträuben sich die Autoren vor Vergleichen des „Neuro-Enhancements“ mit Doping im Sport, das sie für „fraglos betrügerisch“ (S. 11) halten. Wenn es aber darum geht, ein Gegenargument zu entkräften, dann ist ihnen das Beispiel eines dopenden Spitzensportlers plötzlich recht und billig. Überhaupt gehen sie der Frage aus dem Weg, inwiefern der Leistungssport dem akademischen und intellektuellen Wettbewerb in anderen Teilen der Gesellschaft ähnelt. Hier wie dort ist an vielen Stellen der Konkurrenzdruck groß; hier wie dort entscheiden Prüfungssituationen darüber, wer den großen Preis bekommt und wer sich auf den hinteren Plätzen allenfalls übers Dabeisein freuen kann; hier wie dort stehen Erfolg, Geld und Ruhm auf dem Spiel; hier wie dort ist die Verlockung groß, sich mit neuen Mitteln anderen gegenüber einen Vorteil zu verschaffen und dabei die eigene Gesundheit zu riskieren. Angesichts dieser frappierenden Ähnlichkeiten sollte man davon ausgehen dürfen, dass gewichtige Gründe gegen das Doping im Sport auch gegen ein „Enhancement“ sprechen; und wenn nicht, dann darf man hierfür wenigstens eine gute Begründung erwarten. Vielleicht ist die intuitive Rede vom „Gehirndoping“ doch nicht so falsch, wie es sich die Autoren vorstellen.

Einen großen Teil ihrer Überlegungen widmen sie schließlich der Leistungsgesellschaft, dem sozialen Zwang und der Verteilungsgerechtigkeit. Eine Verschärfung der bestehenden Missstände durch „Neuro-Enhancement-Präparate“ möchten sie vermeiden – sie können sich aber auch nicht wirklich dazu durchringen, die bestehenden Verhältnisse zu kritisieren. Dabei bietet die Diskussion um das „Enhancement“ die einmalige Chance, solche Entwicklungen genauer unter die Lupe zu nehmen, die seit Jahren die Verteilung in unserer Gesellschaft zunehmend verzerren. Anstatt ihn als ungerecht anzuprangern und eine Lösung vorzuschlagen, erhebt sie den Status quo lieber zur Messlatte für die Zukunft: „Dass wir uns oft an Neurungen des alltäglichen Lebens anpassen müssen, ist in unserer technisierten Gesellschaft weitgehend akzeptiert. […] Doch dass lernen und sich anstrengen muss, wer im sozialen Wettbewerb erfolgreich sein will, gehört zu unserer Lebensform.“ (S. 7) Und schließlich: „Unsere Gesellschaft mutet uns schon jetzt erhebliche Risiken und den entsprechenden Druck zur Anpassung zu.“ (S. 8)

Mit dem Verweis auf noch näher zu bestimmende Standards der „sozialen Adäquatheit“ vermeiden es die Autoren hier, klar zu den bestehenden und sich entwickelnden Verhältnissen Stellung zu beziehen. Eine Antwort darauf, wie viel sozialer Druck vertretbar ist, wird man im Memorandum also nicht finden. Die Verweise auf das, was vermeintlich bereits in unseren Gesellschaften akzeptiert ist, helfen ebenfalls nicht weiter. Denn lange Zeit galten auch Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Stand und Rasse – in manchen Ländern bis heute – als „gesellschaftlich akzeptiert“, ohne dass sie deshalb ethisch unbedenklich wären. Außerdem überraschen die Autoren hier damit, mit „lernen und sich anstrengen“ auf ein Ideal von Leistung und Entlohnung zu verweisen, das durch psychopharmakologische Leistungssteigerungen gerade unterminiert wird. Schließlich wäre ein Erfolg, der nur durch „Neuro-Enhancement“ ermöglicht wurde, eben keine Entlohnung mehr für „lernen und sich anstrengen“, sondern für Pillenschlucken. An einer anderen Stelle werden die Tücken der „gesellschaftlichen Akzeptanz“ noch deutlicher:

Im Namen etwa der Freiheit, der Effizienz oder des historischen Gewachsenseins sozialer Strukturen akzeptieren wir nicht nur erhebliche Unterschiede im sozialen Status, im Einkommen und in den damit verbundenen individuellen Zukunftschancen, sondern auch die Weitergabe solcher Startvorteile an die eigenen Nachkommen. Eine exzellente Ausbildung in teuren privaten Schulen und Hochschulen schafft privilegierte Chancen für das künftige Berufsleben – nicht als Frucht eigenen Verdienstes, sondern als Verlängerung des privilegierten Status der Eltern. […] Wenn der 'Kauf' ungleicher Chancen durch eine Ausbildung in Salem und Harvard die Gerechtigkeit nicht verletzt, warum dann der Kauf analoger Effekte durch Neuro-Enhancement?

Memorandum

Wer ist überhaupt dieses „wir“, das hier akzeptiert? Ist das die deutsche Bevölkerung, wie man auf den ersten Blick meinen könnte? Oder sind das in erster Linie diejenigen, die ihre Schäfchen bereits ins Trockene gebracht haben? Ob die großen Verlierer der arbeits- und sozialgesetzlichen Reformen der letzten Jahre ihre zunehmende gesellschaftliche Ausgrenzung akzeptieren, das darf bezweifelt werden; und zwar je mehr, desto mehr unter ihrer Ausgrenzung auch die eigenen Kinder zu leiden haben, wie es die Autoren hier selbst einräumen. Die sozial Schwächsten, die nachweislich mit Hunderttausenden von Sanktionen, davon viele gesetzeswidrig, von einer verfassungswidrigen Institution in die Existenzangst getrieben werden (Aushungern und Fordern) und vielleicht nicht einmal wissen, was Salem und Harvard sind, die haben die Experten sicher nicht nach ihrer Zustimmung gefragt.

Die tatsächliche Ungleichheit der Chancen vor allem im deutschen Bildungssystem (Illusionen der gegenwärtigen Bildungspolitik) widerspricht eklatant den von höchster Stelle proklamierten politischen Zielen, Wohlstand durch gleichen Zugang zur Bildung zu schaffen. Das Argument von der „gesellschaftlichen Akzeptanz“ ist also sogar empirisch falsch. Eben weil das „Neuro-Enhancement“ so stark mit den Entwicklungen der Leistungsgesellschaft verwoben ist, bietet sich hier die einmalige Chance, ihre Hintergründe noch einmal kritisch zu überdenken und zu hinterfragen.

Es dürfte kein Zufall sein, dass wir ausgerechnet jetzt den Zuwachs an Berichten zum „Enhancement“ verzeichnen. Schließlich sind viele der heute vorhandenen Substanzen zur Leistungssteigerung wie Amphetamin oder Mehtylphenidat schon seit mehreren Jahrzehnten bekannt. Dass man diese Chance nicht nutzt, mag der Natur des Memorandums geschuldet sein. Schließlich ging es dabei darum, mehrere unterschiedliche Meinungen aus verschiedenen akademischen Disziplinen unter einen Hut zu bringen. Aus gesellschaftlicher Perspektive ist es darum aber nicht weniger enttäuschend.

Welche Konsequenzen?

Auf den liberalen Rechts- und Verfassungsstaat beziehen sich die Autoren gleich mehrmals. Verbote werden daher mit Verweis auf den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit „allenfalls als Ultima Ratio“ (S. 8) erwogen. Stattdessen soll unerwünschten Entwicklungen, welche die Experten durchaus im Blick haben, „mit den Instrumenten der Sozial-, Steuer- und Bildungspolitik im Rahmen der Verfassung“ (S. 8) entgegengewirkt werden – also mit genau denjenigen Mitteln, die schon in den vergangenen Jahrzehnten nicht verhindern konnten, dass die Verteilungsunterschiede innerhalb unserer und anderer Gesellschaften immer größer wurden.

Dabei kommt die Frage auf, wieso überhaupt erst neue Verbote erlassen werden müssten. Alle bisher gehandelten Kandidaten für „Neuro-Enhancement-Präparate“ sind entweder Nahrungsergänzungsmittel und wahrscheinlich wirkungslos, oder unterliegen der Gesetzgebung für Arzneimittel und Drogen, die durchaus strafbewehrte Verbote kennt. Die Autoren verkennen, dass der freie Zugang zu psychotropen Substanzen schon in den 1960er Jahren erprobt wurde und dies im Kulturschatz vieler Gesellschaften deutliche Spuren hinterlassen hat. So sind beispielsweise schon 183 Länder der in den 1970er Jahren ausgearbeiteten UN-Konvention über psychotrope Substanzen beigetreten. Auch liegen bereits Beobachtungen darüber vor, wie sich beispielsweise LKW-Fahrer in den USA zunehmend mit Amphetaminen fit für den harten Wettbewerb gemacht hatten, bis zur Eindämmung dieser Praktik schließlich staatliche Urinproben verordnet wurden. Dieser und andere Fälle sollten zumindest Hinweise auf die soziokulturellen Folgen von „Neuro-Enhancement“ erlauben, werden von den Autoren aber nicht thematisiert. Der Gegenentwurf im Memorandum geht in eine ganz andere Richtung:

Es gibt gute Gründe, das offenbar schon heute vorhandene Bedürfnis nach pharmakologischer Unterstützung der Psyche zu enttabuisieren: Pharmaunternehmen müssten gesunde Menschen nicht länger krankreden, um deren Bedürfnisse nach Neuro-Enhancement-Präparaten (NEPs) bedienen zu dürfen. Enhancement-Interessenten müssten sich umgekehrt nicht länger krank stellen, Ärzte nicht länger so tun, als würden sie Störungen behandeln, wenn sie NEPs einsetzen. Das solidarische Gesundheitswesen müsste nicht länger für solche scheinbaren Heilbehandlungen bezahlen. Und schließlich ließen sich Gesetze und Zulassungsbestimmungen so modifizieren, dass sie Forschungsprojekte ermöglichen würden, die zukünftig die Entwicklung von NEPs verfolgen könnten.

Memorandum

Ob diese Rechnung aufgehen würde, das darf jedoch bezweifelt werden. Wieso sollten beispielsweise Pharmaunternehmen darauf verzichten, gesunde Menschen krank zu reden, wenn sie damit doch ihre Gewinne steigern können? Schließlich ist das die Hauptverpflichtung eines profitorientierten Aktienunternehmens. Wieso sollte jemand darauf verzichten, sich krank zu stellen, wenn er dadurch kostenlosen Zugang zu den Präparaten bekommt und im Fall von Nebenwirkungen die individuelle Verantwortung von sich weisen kann? Schließlich kann er damit doch seinen eigenen Nutzen maximieren. Und warum beantwortet man nicht zuerst die Fragen nach dem „sozial adäquaten“ Umgang mit den Mitteln, bevor man mehr Geld in Forschungsprojekte mit Medikamenten steckt? Sollte eine derartige Analyse nämlich zu dem Ergebnis kommen, dass der gesellschaftliche Schaden den Nutzen überwiegt (Warum nicht sein Gehirn mit Medikamenten und Drogen aufputschen?), wäre es absurd, die Entwicklung oder den Test dieser Mittel abseits therapeutischer Anwendungen mit gesellschaftlichen Geldern zu unterstützen.

Auch wenn das Memorandum der sieben Autorinnen und Autoren als Anstoß zum Nachdenken zu begrüßen ist, bleiben viele für die Gesellschaft entscheidenden Fragen darin offen. Mit seinen Bemühungen, den vielen verschiedenen ethischen, medizinischen und juristischen Aspekten auf einmal gerecht zu werden, richtet es sich vor allem an Akademiker und politische Entscheidungsträger, die sich von Berufs wegen mit dem Thema beschäftigen. Von der medialen Aufmerksamkeit können jetzt aber diejenigen profitieren, welche die Chance nutzen möchten, in zwei Aspekten weiter zu denken: Wie erstens sich die bestehenden gesellschaftlichen Missverhältnisse verringern lassen und wie zweitens vermieden werden kann, dass sie durch weitere Praktiken noch größer werden.