PR-Offensive der Pharmaindustrie - Teil 2

Mit den Opfern der Gesundheitsreformen wird für eine noch lückenlosere Durchsetzung von Monopolrechten getrommelt

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Während sich für Fernsehbeiträge über Abmahnungen, falsche Telefonrechnungen, Anlagebetrug oder Phishing Betroffene geradezu massenhaft aufdrängen, fällt bei den "Medikamentenfälscher"-Sendungen auf, dass die angeblichen Opfer stets nur behauptet, aber nie belegt werden. Wahrscheinlich gibt es trotzdem welche. Allerdings dürfte sich für Personen, die lebenswichtige Arzneien brauchen und weder das Geld für die Monopolpreise noch für eine Krankenversicherung haben, das Risiko, beim Medikamentenkauf außerhalb der Apotheke betrogen zu werden, im Vergleich zur Alternative das deutlich kleinere Übel sein.

Um Beispiele für Arzneien ohne Wirkstoffe zu präsentieren, greifen die TV-Beiträge zu "Medikamentenfälschern" auf Lifestyle-Produkte gegen Haarausfall oder zur Potenzsteigerung zurück. Bei solchen - meist via Spam-Mails angebotenen - Produkten überrascht es sogar, dass nur "jedes zweite Angebot im Internet eine Fälschung" sein soll, wie das Zentrallabor Deutscher Apotheker anhand einer relativ kleinen Stichprobe von 12 Bestellungen ermittelt haben will.

Doch "längst gibt es da nicht mehr nur Potenzmittel und Lifestylemedikamente", so die ARD-Exclusiv-Reportage - und bei Plusminus heißt es:

32 Millionen illegaler Packungen hat der Zoll in einer vier Monate andauernden Schwerpunkt-Kontrolle beschlagnahmt, darunter Schmerzmittel, Antibiotika, ja sogar Mittel gegen Krebs. Der Anteil konfiszierter Medikamente gegen lebensbedrohliche Erkrankungen betrug dabei bereits 23 Prozent.

"Eine", so das Fernsehmagazin, "äußerst gefährliche Entwicklung", über die sich der vor die Kamera gebetene Zollsprecher Andreas Urbaniak, "in der Tat etwas erstaunt" zeigte. Vielleicht sollte der beihilfeberechtigte Beamte sich darüber informieren, wie viele Deutsche sich mittlerweile keine Krankenversicherung mehr leisten können: "Äußerst gefährlich" ist die Entwicklung nämlich vor allem für jene, die ohne Versicherungsschutz ihre Medikamente selbst in vollem Umfang bezahlen müssen.

Dass es solche Menschen zuhauf gibt, daran hat auch die seit Anfang dieses Jahres theoretisch geltende Versicherungspflicht nichts geändert: Ein Selbständiger, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, unterliegt nämlich seit einer in den 1990er Jahren erfolgten Änderung des § 240 Absatz 4 Satz 2 SGB V einer "Mindestbeitragsbemessungsgrenze" in Höhe von 1.890 Euro im Monat. Das heißt, auch wenn er nur 600 Euro monatlich einnimmt, wird er krankenversicherungstechnisch behandelt, als ob er mehr als das Dreifache verdienen würde und müsste (selbst wenn für ihn der ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 14,3 Prozent gilt) davon 270,27 Euro (statt 85,80 Euro) an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen - eine Art Kopfpauschale in einem halbheimlichen Freilandversuch getestet und mit verheerenden Folgen für die Betroffenen.

Doch dem nicht genug: Die Krankenversicherung geht von sich aus sogar von einem fiktiven Monatseinkommen in Höhe von 3.600 Euro aus und mindert die dafür fälligen 5 - 600 Euro erst, wenn ihr der Versicherte das Gegenteil beweisen kann - etwa mit dem Steuerbescheid des Vorjahres. Stellt sich nach Erhalt des folgenden Steuerbescheides dann heraus, dass das Einkommen höher war, als von der Krankenkasse veranschlagt, dann fordert diese nach § 240 Abs. 4 Satz 6 SGB eine Nachzahlung. War es aber niedriger, dann erhält der Versicherte nichts von ihr zurück. 2005 bemerkte der Abgeordnete Marco Wanderwitz nach einem entsprechenden Gutachten der Verfassungsabteilung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, dass dies möglicherweise nicht ganz mit dem Grundgesetz in Übereinklang stehen könnte. Von Telepolis darauf angesprochen, ob seine Partei das Problem in der aktuellen Legislaturperiode anpacken wird, hüllte sich der CDU-Politiker in Schweigen.

Auch private Krankenkassen sind keine Alternative. Günstige Tarife bieten sie nur jungen und gesunden Menschen. Der für Kranke in Frage kommende Basistarif liegt bei rund 570 Euro. Wird ein Privatversicherter zum Hartz-IV- oder Sozialhilfempfänger, dann muss die Kasse diesen Basistarifbeitrag zwar mindern - aber nur um die Hälfte, also auf etwa 285 Euro. Weil ein Bedürftiger vom "Träger der Grundsicherung beziehungsweise der Sozialhilfe" aber nur 130 Euro Krankenversicherungszuschuss erhält, müsste er sich die fehlenden 155 Euro vom Regelsatz und damit "vom Munde" absparen. Das Sozialgericht Stuttgart kommentierte diese Situation in seinem Beschluss vom 13. August 2009 (Az. S 9 AS 5003/09 ER) wie folgt:

Die in §§ 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB II, 12 Abs. 1c Satz 5 und 6 VAG geregelte Höhe des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung führt zu einer existenzgefährdenden Bedarfsunterdeckung, da der Mindestbetrag nach § 12 Abs. 1c Satz 6 2. Halbsatz VAG eines Leistungsbeziehers zur gesetzlichen Krankenversicherung unter dem ermäßigten Basistarif für Hilfebedürftige liegt. Diese Bedarfsunterdeckung begegnet im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährleistung des Existenzminimums aus Art. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 GG verfassungsrechtlichen Bedenken.

Dass unter solchen Bedingungen nicht jeder Geringverdiener seine Krankenversicherungsbeiträge zahlen kann, liegt auf der Hand. Beitragsrückstände aber führen nach § 16 Abs. 3a SGB V in der gesetzlichen ebenso wie in der privaten Krankenversicherung zum "Ruhen" des Leistungsanspruchs - das heißt, der Betroffene kann selbst zusehen, wo er seine Medikamente herbekommt.

ARD-Exclusiv "Piraterie-Mafia - Die neuen Schmuggelwege aus Fernost". Bild: BR

Wer ausreichend krankenversichert ist, der kommt kaum auf die Idee, Medikamente jenseits einer Apotheke oder DocMorris zu bestellen. Der eigentliche Skandal, der sich hinter den nach Pharmaindustrie-PR riechenden Fernsehbeiträgen verbirgt, ist also nicht, dass "gefälschte" Medikamente hergestellt und verkauft werden, sondern, dass die Politik Menschen in eine Lage brachte, die sie zwingt, auf solche Medikamente zurückzugreifen. Mit dafür verantwortlich sind die Pharmaindustrie und die Apotheken, die mit ihrem Monopol ebenfalls in erheblichem Maße dazu beitragen, dass die Preise für Medikamente (und damit indirekt auch für Krankenversicherungen) sehr viel höher sind, als sie sein müssten, wenn sie über Konkurrenz geregelt würden.

"Viele Nationalstaaten versuchen jetzt die Rechte des Zolls auszubauen, die Gesetze zu verschärfen, um die eigenen Bürger besser schützen zu können" - diesen Satz durfte Kunio Mikuriya, der Generalsekretär der Weltzollorganisation, in dem bereits mehrfach erwähnten Beitrag des ARD-Magazins Plusminus in die Kamera sagen und so vorführen, wie man in einem bemerkenswert selbstverständlichen Zynismus die Opfer der eigenen Monopolansprüche noch für PR-Kampagnen nutzt, die nichts anderes zum Ziel haben, als ihnen den Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten noch stärker zu erschweren.