Sittenwidrige Löhne beginnen bei 2,04 Euro ...

Die neue Bundesregierung lehnt die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns weiterhin strikt ab. Stattdessen will Schwarz-Gelb energisch gegen sittenwidrige Löhne vorgehen

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Als der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) Mitte Oktober erklärte, er fände es "gut und richtig", wenn sich die neue Bundesregierung um eine Weiterentwicklung des erst im April 2009 in Kraft getretenen Mindestarbeitsbedingungengesetzes kümmern würde, war bereits absehbar, dass in Deutschland - wieder, immer noch und viel intensiver als bislang - über die gezielte Ausweitung des Billiglohnsektors und aggressives Lohndumping diskutiert werden muss.

Denn dem Regierungschef, der sich künftig mit den Stimmen von FDP und Grünen im Amt halten will, schwebt eine "absolute Grenze" vor, unterhalb derer jeder Lohn als sittenwidrig zu betrachten sei. "Diese Lohnuntergrenze müssen wir gesetzlich definieren", meinte Müller und ließ bei der Gelegenheit eine Summe fallen, die auf Arbeitnehmerseite umgehend heftige Proteste hervorrief. 4,50 Euro hält der Unionsvertreter für angemessen, während die Gewerkschaften neben branchenspezifischen Vereinbarungen einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro fordern. Die Realität auf dem deutschen Arbeitsmarkt dürfte Müllers Offerte allerdings noch deutlich unterbieten.

Das Anstandsgefühl und der Markt

Denn mittlerweile geht es nicht mehr um schwarz-gelbe Planspiele. Was auf Geringverdiener in den nächsten Jahren zukommt, steht mindestens andeutungsweise im aktuellen Koalitionsvertrag:

Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab. (...) Die Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne soll gesetzlich festgeschrieben werden, um Lohndumping zu verhindern. Damit werden wir auch wirksam gegen soziale Verwerfungen in einzelnen Branchen vorgehen.

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP

Geringverdiener bekommen somit keinen exakten Richtwert, den sie bei Lohnverhandlungen geltend machen könnten. Denn der Begriff der Sittenwidrigkeit wird seit der nebulösen Beschreibung des Leipziger Reichgerichtes, das sich im Jahr 1901 auf das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ verlassen wollte, immer neu und anders definiert. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch gewährt im Streit um sittenwidrige Rechtsgeschäfte reichlich Interpretationsspielraum.

Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

BGB, Artikel 138

Das auffällige Missverhältnis ist nach Ansicht vieler Arbeitsmarktstrategen von CDU, CSU und FDP erreicht, wenn die Löhne den branchenspezifischen Durchschnitt um ein Drittel unterschreiten. Ihre Einschätzung deckt sich im wesentlichen mit der Rechtsprechung der vergangenen Jahre. Gleich mehrfach korrigierten Arbeitsgerichte absurde Dumpinglöhne auf zwei Drittel des Durchschnittslohns und schufen so Präzedenzfälle, die den Gesetzgeber nun in die Lage versetzen, den Markt über die Lohnentwicklung entscheiden zu lassen.

Der neuen Bundesregierung kommt diese Situation auch ideologisch entgegen. Der Koalitionsvertrag beschwört einmal mehr die Tarifautonomie, die "unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft" gehöre und also stets "Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung" habe.

Einladung zum Lohndumping

Das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung hat vor wenigen Tagen eine interessante Berechnung auf der Grundlage der Ein-Drittel-Regelung vorgenommen, die übrigens schon dem früheren Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) vorschwebte. Demnach könnten in zahlreichen Branchen Löhne zwischen zwei und sechs Euro gezahlt werden, ohne das Kriterium der Sittenwidrigkeit zu erfüllen.

Die viel zitierten Friseure im Osten Deutschlands, hier namentlich in Sachsen, hätten erst eine rechtliche Handhabe gegen ihre Arbeitgeber, wenn ihr Stundenlohn 2,04 Euro unterschreitet. Im Berliner Bewachungsgewerbe läge der Grenzwert bei 3,66 Euro, der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen käme auf 5,15 Euro und in der baden-württembergischen Metallindustrie müssten sich die Arbeitnehmer mit den niedrigsten Tarifvergütungen gegebenenfalls auf 8,61 Euro einstellen.

Die von Peter Müller angeregte Untergrenze von 4,50 Euro würde den Spielraum für solche Dumpinglöhne nur in geringem Umfang einschränken. Sächsische Friseure und Berliner Wachleute könnten geringfügig profitieren, aber schon die Steine-Erden-Industrie in Thüringen, wo die Grenze zur Sittenwidrigkeit bei 4,55 Euro liegt, ist von der Regelung nicht mehr betroffen. "Eine solche Grenze wäre absolut unzureichend“, glaubt deshalb Reinhard Bispinck, Leiter des WSI-Tarifarchivs.

Zur Bekämpfung von sittenwidrigen Löhnen und zur Begrenzung des Niedriglohnsektors insgesamt ist ein verbindlicher Mindestlohn erforderlich, der bei Vollzeiterwerbstätigkeit eine eigenständige Existenzsicherung ermöglicht.

Reinhard Bispinck

Die brandenburgische Arbeitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) ist davon überzeugt, dass vielerorts nicht einmal mehr die Tarifvereinbarungen geeignet sind, um die Existenzsicherung von Geringverdienern sicher zu stellen. So lägen die Löhne in Brandenburg in der Land- und Forstwirtschaft sowie bei Heizung und Sanitär unter 6,50 Euro und im Friseurhandwerk lediglich zwischen drei und vier Euro. Nach Abzug eines Drittels würde sich die Grenze zur Sittenwidrigkeit zwischen zwei und knapp über vier Euro einpendeln.

Wer soll davon leben? Und dabei reden wir hier noch von Tariflöhnen! In der Praxis dürften einige Löhne noch darunter liegen.

Dagmar Ziegler

Die Ausweitung des Billiglohnsektors betrifft allerdings auch den Westen der Republik. So musste das Kölner Hauptzollamt in diesen Wochen feststellen, dass vor allem ungelernte Friseure in Köln und Umgebung nicht selten weniger als fünf Euro pro Stunde verdienen. Der Tarifvertrag schreibt mindestens 7,60 Euro fest, hilft in der Praxis aber nicht weiter. In drei Fällen wurden Mitarbeiter für einen Stundenlohn von 1,50 Euro beschäftigt.

Wer Arbeit im deutschen Billiglohnsektor noch mit Begriffen wie "Menschenwürde", "sinnstiftende Beschäftigung" oder "gerechte Entlohnung" in Verbindung bringt, hat die Zeichen der Zeit offenbar nicht verstanden.

Mindestlöhne auf dem Prüfstand

Von der Einführung eines verbindlichen Mindestlohns ist die neue Regierung trotzdem weit entfernt. Mehr noch: CDU, CSU und FDP wollen die bestehenden gesetzlichen Regelungen bis Oktober 2011 evaluieren, um festzustellen, ob sie nicht eigentlich überflüssig sind.

Dabei kommt es uns darauf an, diese daraufhin zu überprüfen, ob sie Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegen stehen. Zugleich gilt es zu prüfen, ob sie sowohl den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleisten. Das Ergebnis dieser Evaluierung soll als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob die geltenden Mindestlohnregelungen Bestand haben oder aufgehoben werden sollten.

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP

In den vergangenen Jahren wurden in einzelnen Branchen Mindestlöhne vereinbart, die von 12,90 Euro für Fachwerker im westdeutschen Bauhauptgewerbe bis zu 6,58 Euro für Gebäudereiniger im Osten der Republik (Westen: 8,15 Euro) reichen.

Allerdings galten die Untergrenzen für Gebäudereinigungskräfte laut Tarifvertrag zwischen der Industriegewerkschaft Bau, Agrar und Umwelt und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks nur bis zum 1. Oktober 2009. Mittlerweile ist der Weg bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit wieder frei, und einige Arbeitgeber drohten bereits damit, die Löhne auf 4,61 Euro abzuschmelzen. Der bundesweite Streik im Gebäudereiniger-Handwerk, der gerade in die zweite Woche gegangen ist, könnte somit der Auftakt zu vielen weiteren und lang anhaltenden Arbeitskämpfen sein.

DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki sprach angesichts der schwarz-gelben Planungen bereits vor zwei Wochen von einer "Verordnung der Armut per Gesetz" und fand für den Begriff "sittenwidrig" einen ganz neuen Anwendungsbereich.

Sittenwidrig ist insofern das Handeln der Koalitionäre, die im vollen Bewusstsein der Wirkung ihrer Regelung Beschäftigten Stundenlöhne von 3,50 Euro und weniger zumuten wollen. Dabei noch von einem Schutz für Arbeitnehmer zu sprechen, ist der blanke Hohn. Hier wird vielmehr alles getan, um den Niedriglohnsektor weiter auszubauen – mit der Folge, dass noch mehr Beschäftigte zu Hartz-IV-Aufstockern degradiert werden, der Staat in noch größerem Umfang die Minilöhne der Arbeitgeber subventioniert und die Sozialversicherungen weiter ausbluten.

Claus Matecki

Wie auch immer die endgültige Gestaltung der neuen Arbeitsmarktregelungen ausfällt, die Regierung wird sich wohl auf den erbitterten Widerstand der Gewerkschaften einstellen müssen. DGB-Chef Michael Sommer wirft vor allem der FDP einen Angriff auf den gesamten Sozialstaat vor, und auch für die Oppositionsparteien ergeben sich voraussichtlich zahlreiche Anknüpfungspunkte zur kritischen Auseinandersetzung. Ob SPD, Grüne und Linkspartei die schwarz-gelben Angebote zur eigenen Profilbildung nutzen können, bleibt allerdings abzuwarten.

Kommune und Kreis werben mit Dumpinglöhnen

Das gilt umso mehr, als Dumpinglöhne in manchen Regionen Deutschlands nicht als gesellschaftliches Problem, sondern als erstklassiger Standortvorteil betrachtet werden. So zum Beispiel im sächsischen Plauen. Hier wirbt die Stadt seit geraumer Zeit und trotz kritischer Berichterstattung auf sehr eigenwillige Weise um investitionsfreudige Unternehmer:

Bei einer Standortwahl im Freistaat Sachsen profitieren Sie von dem immer noch relativ niedrigen Lohnniveau.

Stadt Plauen

Und das zahlt sich aus, denn "trotz hoher Qualifikation" hätten die Beschäftigten im produzierenden Gewerbe im Jahr 2006 rund 700 Euro Brutto weniger erhalten als Arbeitnehmer in den alten Bundesländern. Angestellte, so freuen sich die Wirtschaftsförderer aus Plauen, lägen sogar mehr als 900 Euro unter dem westdeutschen Durchschnitt. Damit nicht genug:

Eine Vielzahl der Unternehmen in der Region ist nicht mehr an Tarife gebunden. Flexible Vereinbarungen zu Löhnen und Gehältern können getroffen werden. Ihr Business-Plan lässt Ihnen hierdurch mehr Spielraum für Ihre Investitionen. Für Sie bestehen somit gute Perspektiven bezüglich Ihrer zukünftigen Entwicklung in der Region.

Stadt Plauen

Auch die Wirtschaftsförderung im Vogtlandkreis ist von dem „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ weit entfernt. Die Grenzregion zwischen Bayern, Thüringen, Sachsen und Tschechien bietet auf der offiziellen Website ein sehr spezielles "Arbeitskräftepotenzial" an.

Das Lohnniveau liegt deutlich unter dem der alten Bundesländer. Durch die EU-Osterweiterung steht auch Arbeitskräftepotenzial aus Tschechien zur Verfügung. Individuelle Arbeitszeitgestaltungsmöglichkeiten gepaart mit hoher Motivation und Flexibilität der Arbeitskräfte kommen den Anforderungen einer modernen Unternehmensstruktur entgegen.

Vogtlandkreis

Selbst für die Industrie- und Handelskammer im sächsischen Plauen gehen solche Formulierungen zu weit. Der örtliche Geschäftsführer bezeichnete den Tonfall als "nicht besonders glücklich". Dabei spiegelt er doch nur das gesellschaftliche Klima, das sich seit vielen Jahren im Dumpinglohnland Deutschland ausbreitet.